Gelöst

Rufnummer mitnehmen bei Kündigung

vor 6 Monaten

Meine Mutter muss ihren Vertrag (alter "nur" Telefonvertrag von 1986) kündigen. Er wird nicht mehr benötigt, da sie zu meiner Schwester in die Wohnung ziehen muss (gleicher Vorwahlbereich). 
Meine Schwester hat auch einen Telekomvertrag mit 9 von 10 Rufnummern. Ist es möglich, die Rufnummer meiner Mutter in den Vertrag meiner Schwester aufzunehmen um die Rufnummer nicht zu verlieren?

 

Was muss hierzu Schritt für Schritt gemacht werden? Welche Kosten entstehen.....

306

17

    • vor 6 Monaten

      WolliKnolli

      Ist es möglich, die Rufnummer meiner Mutter in den Vertrag meiner Schwester aufzunehmen um die Rufnummer nicht zu verlieren?

      Ist es möglich, die Rufnummer meiner Mutter in den Vertrag meiner Schwester aufzunehmen um die Rufnummer nicht zu verlieren?

       

      WolliKnolli

      Ist es möglich, die Rufnummer meiner Mutter in den Vertrag meiner Schwester aufzunehmen um die Rufnummer nicht zu verlieren?

       


      Ist es eine 4 stellige Nummer?

      Da meine ich sieht es schlecht aus, da die nach Kündigung einbehalten wird.

       

      0

    • vor 6 Monaten

      Eine Rufnummernmitnahme wäre nur möglich, wenn die Nutzerin seit mind. 12 Monaten an der Adresse lebt, an der die Nummer mitgenommen werden soll.

      Siehe hier: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/vertrag/aenderung/uebernahme-festnetz#1122602

      2

      Antwort

      von

      vor 6 Monaten

      Soll das bedeuten, dass meine Mutter erst 12 Monate bei meiner Schwester leben müsste um dann ihre Rufnummer vom alten Wohnort mitnehmenzu können. Das wär ja völliger Humbug. Müsste sie ja hier weiterhin ihre 20 € /mtl. für 12 Monate bezahlen und hätte nicht mal was davon.

      Antwort

      von

      vor 6 Monaten

      @ WolliKnolli 

      Bei einem Umzug vom Anschluss kann die Rufnummer mitgenommen werden, bei Kündigung vom Anschluss ist die Rufnummer weg. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Monaten

      ja, ist eine 4stellige Nummer

      0

    • vor 6 Monaten

      @Mister Burny 

      Kannst Du Dich entsinnen, wie das mit den 4 stelligen Nummern ist.

      Ich meine, dass diese nach Kündigung einbehalten werden, und nicht mitgenommen werden können.
      Wenn ich mich nicht irre.🙂

      0

    • vor 6 Monaten

      Ja, leider ist das so.

      Die Rufnummer selbst ist immer "Eigentum" des Anbieters (hier: Telekom) und wird dem Kunden nur zur Nutzung überlassen.

      Einer Übernahme der Rufnummer auf einen anderen Vertragspartner ist nur unter strengen Auflagen zulässig. (Diese Auflagen bestimmt die Bundesnetzagentur).

      Dazu zählt u.a. "ich bin unter dieser Nummer bekannt" - aber da die Vertragspartnerin am neuen Standort nicht deine Mutter, sondern die Schwester ist, zählt das nicht.

      2

      Antwort

      von

      vor 6 Monaten


      @Mister Burny  schrieb:

       . . . .

      Die Rufnummer selbst ist immer "Eigentum" des Anbieters (hier: Telekom) und wird dem Kunden nur zur Nutzung überlassen.

      Einer Übernahme der Rufnummer auf einen anderen Vertragspartner ist nur unter strengen Auflagen zulässig. (Diese Auflagen bestimmt die Bundesnetzagentur).

      Dazu zählt u.a. "ich bin unter dieser Nummer bekannt" - aber da die Vertragspartnerin am neuen Standort nicht deine Mutter, sondern die Schwester ist, zählt das nicht.

       


      Die Rufnummer ist Eigentum der Bundesnetzagentur, daher bestimmt sie hier auch mit.

       

      Wenn man allerdings die Verfahren in solchen Angelegenheiten der unterschiedlichen Provider miteinander vergleicht, kann man daraus  schließen, dass die Bundesnetzagentur  vieles weit lockerer sieht als die Telekom.

       

       

       

      Antwort

      von

      vor 6 Monaten

      Guten Morgen  @wolliknolli,

       

      es ist leider nicht möglich, dass wir die Rufnummer zur Schwester portieren.

       

      Liebe Grüße

      Behar

       
       
       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Monaten

      Die Mutter kann einfach bei einem SIP-Provider auf die alte Anschrift einen Account eröffnen.
      Dann die Nummer zum SIP-Provider portieren. 
      Anschliessend dem SIP-Provider den Umzug melden.
      Auf dem Router kann dann ein zusätzlicher SIP-Account eingerichtet werden.

      So geht es ohne Hürdenlauf.  Und auch nachträglich nachdem der Anschluss bereits von der Telekom abgeschaltet wurde.

      Wie wenig Stellen die Nummer hat ist dabei nicht relevant.

       

       

      3

      Antwort

      von

      vor 6 Monaten

      Klingt für mich gerade kompliziert.  Was kostet sowas dann?
      Wie soll das nach der Kündigung/Abschaltung funktionieren?

       

      Antwort

      von

      vor 6 Monaten

      es ist nicht kompliziert - im Gegenteil: das Regelwerk der Telekom für solche Fälle ist kompliziert.
      So einen Account für eine Nummer gibt es bei den verbreiteten SIP-Providern ab Null Euro Grundgebühr.

       

      Nach der Kündigung/Abschaltung funktioniert die Portierung so einfach wie vor der Kündigung/Abschaltung .
      Die Abschaltung sollte nicht mehrere Monate zurückliegen.

       

      Das geht alles mit

      Null Anrufen bei einer Hotline

      Null Minuten Warteschlangenmusik

      Null widersprüchlichen Aussagen

      usw.

       

       

      Antwort

      von

      vor 6 Monaten

      okay, und wo bekomm ich das einfach erklärt? Klingt gut aber für mich gerade trotzdem kompliziert.
      Schade eigentlich, dass das so laufen muss.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Monaten

      Guten Morgen  @wolliknolli,

       

      es ist leider nicht möglich, dass wir die Rufnummer zur Schwester portieren.

       

      Liebe Grüße

      Behar

       
       
       

      0

    • vor 5 Monaten

      Und es geht doch! Schade, dass hier einfach "leider nicht möglich" als Lösung gepostet wird.

      Es geht sogar mit 4 stelligen Nummern. 

      0

    • vor 5 Monaten

      wie hat das mit der Telekom funktioniert und welche Dokumente wurden benötigt?

      Vergleichbare Fälle werden von der Telekom abgelehnt...

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Monaten

      Hallo @MathewCom.

      Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Rufnummer aus dem Altbestand zu übernehmen.

      • Rufnummer ist verfügbar
      • Im Falle einer Kündigung des Anschlusses liegt diese nicht länger als 6 Monate zurück
      • Die Gründe für die Rufnummernübernahme müssen erfüllt sein
      • Schriftlicher Nachweis zur Aufgabe des Nutzungsrechts

      Beste Grüße

      Martin Bo.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

      Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

      in  

      150

      0

      1

      Gelöst

      in  

      290

      0

      3

      Gelöst

      in  

      2052

      0

      3