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Rufnummer mitnehmen nach Haushaltszusammenführung

2 years ago

Guten Abend!

 

Meine Frau und ich haben den Haushalt zusammengeführt. Hierzu habe ich meinen Telekom Festnetzvertrag bereits gekündigt. Im gemeinsamen Haushalt ist ein Telekom Festnetzvertrag bereits vorhanden.

 

Besteht die Möglichkeit die Rufnummer aus meinem gekündigten Vertrag in den Vertrag meiner Frau mitzunehmen?

 

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus. 

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      2 years ago

      Ja ist machbar. Wenn der Anschluss abgeschaltet ist, einfach innerhalb der 90 Tage beim Kundenservice melden. 

      Natürlich halt unter den Bedingungen, dass es nen gleiches Ortsnetz ist und du weiterhin über die Rufnummer identifiziert wirst. 

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      2 years ago

      Damit könnte allerdings so manche Hotline-Fachkraft überfordert sein. Falls es nicht klappen sollte, dann einfach noch einmal hier melden.

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      2 years ago

      Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe es zwischenzeitlich telefonisch und schriftlich beim Kundenservice probiert - leider erfolglos.

       

      Schriftlich wurde ich auf dieses Formular (https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/ihr-auftrag-zur-uebernahme-von-rufnummern) verwiesen. Das hilft mir jedoch leider nicht, da es auf meinen Fall nicht anwendbar ist.

       

      Habt ihr noch eine Idee? 

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      2 years ago

      Vielleicht hat jemand von den Spezialisten wie z.B. @Gerd F. oder @Lorenz S. Zeit mal auf Deinen Fall draufzuschauen.

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    • 2 years ago

      Hallo @l.mueller.wpt ,

       

      vielen Dank, dass Sie sich an unsere Community wenden. 

      Leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen.

       

      Aus Ihrer Ausführung schließe ich, dass Ihre Frau Vertragspartner des bestehenden Anschlusses ist.

       

      Sie müssten das Nutzungsrecht der Rufnummer aufgeben, damit die Rufnummer dem Anschluss Ihrer Frau aufgeschaltet werden könnte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Ihre Frau mindestens zwölf Monate Nutzer der Rufnummer gewesen ist.

       

      • "Die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, ist Inhaber oder Auftraggeber eines Anschlusses, auf den die Rufnummer übernommen werden kann und erbringt einen rechtsverbindlichen Nachweis, dass sie bereits über diese Rufnummer identifiziert wird."
      • "Bei Bewohnern einer gemeinsamen Wohnung besteht eine Identifizierung mit der Rufnummer, wenn sie mit dem bisherigen Nutzer der Rufnummer seit mindestens zwölf Monaten eine gemeinsame Wohnung bewohnt haben."

      Ihre Frau ist nicht mit Ihrer Rufnummer identifiziert. Darum besteht kein Anspruch auf Rufnummernübernahme.

       

      Freundliche Grüße, Lorenz S.

       

       

       

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      2 years ago

      @Lorenz S. dann sehe ich zwei mögliche alternative Workarounds - stimmst Du mir zu?

      @l.mueller.wpt 

      1. Du übernimmst den bestehenden Festnetzvertrag auf Dich und dann darfst Du Deine Rufnummer auch aufschalten
        https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/meine-daten/daten-aendern-leicht-gemacht/vertragsuebernahme-festnetz?samChecked=true
      2. Du portierst die Rufnummer zu einem VoIP Anbieter (oder einen Mobilfunkvertrag der eine Festnetznummer als Option erlaubt, der auf die Wohnadresse läuft). Und in 12 Monaten wäre dann wohl eine Portierung auf den Festnetzanschluss Deiner Frau möglich.

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      2 years ago

      Hallo @muc80337_2 ,

       

      beide Möglichkeiten funktionieren.

       

      Freundliche Grüße, Lorenz S.

      Answer

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      2 years ago

      Perfekt, vielen Dank für die Antwort und Hilfe. 

      Unlogged in user

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      2 years ago

      @Lorenz S. dann sehe ich zwei mögliche alternative Workarounds - stimmst Du mir zu?

      @l.mueller.wpt 

      1. Du übernimmst den bestehenden Festnetzvertrag auf Dich und dann darfst Du Deine Rufnummer auch aufschalten
        https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/meine-daten/daten-aendern-leicht-gemacht/vertragsuebernahme-festnetz?samChecked=true
      2. Du portierst die Rufnummer zu einem VoIP Anbieter (oder einen Mobilfunkvertrag der eine Festnetznummer als Option erlaubt, der auf die Wohnadresse läuft). Und in 12 Monaten wäre dann wohl eine Portierung auf den Festnetzanschluss Deiner Frau möglich.

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