Rufnummernmitnahme Festnetz abweichender Vertragspartner

vor 2 Jahren

Hallo liebe Community,

 

ich habe eine Frage. Ich bzw. meine verstorbene Frau waren früher bei Vodafone mit Internet und Festnetz. Als meine Frau letztes Jahr verstorben ist, war ich im Vodafone Laden und bat den Vertrag zu übernehmen, weil die Rufnummer wichtig ist.
Sie haben gesagt sie kümmern sich drum und da der Vertrag weiter gealufen ist und alles funktioniert hat und die Rechnungen ja auch auf mich gelaufen sind, dachte ich mir nichts dabei.

Jezt nach über einem Jahr wurde der Anschluss einfach abgeschalten und ich erhielt eine Kündungsbestätigung.

Ich habe beim Kundenservice angerufen aber leider kann man den Vertrag nicht mehr mit der Nummer aktvieren weil diese angeblich schon wieder zum Altanbieter (telekom) zruückgefallen ist.

Ich dachte mir ich mache einen Neuvertrag bei Telekom und lasse die Nummer wieder draufbuchen. Gesagt getan, Neuvertrag läuft und ich bin zufrieden. Also war ich heut im Shop und der nette Kollege sagte die Nummer sein noch bei Vodafone man müsste diese nachträglich protieren.

Er kann aber nur eine Portierung mit gleichen Namen beauftragen aber bei Vodafon lief er ja auf meine verstorbene Frau.

Was kann man machen?

305

6

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 2 Jahren

    Guten Morgen, kann hier geholfen werden?

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    dankeschön

  • Telekom hilft Team

    vor 2 Jahren

    Hallo @M.Mai ,

     

    leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen.

     

    Die Telekom kann die Rufnummer nicht übernehmen, weil der Anschluss im Namen Ihrer Frau war.

    Der Anschlussvertrag hätte mit einem Erbschein beim alten Anbieter auf Ihren Namen übernommen werden müssen. Dabei verlängert sich der Vertrag.

    Dann hätten Sie im zweiten Schritt den Anschluss mit Rufnummer von der Telekom übernehmen lassen können.

     

    Rufnummern sind Personen zugeordnet.

    Mit dem Versterben des Rufnummerninhabers hat nur der Ehepartner oder eingetragene Lebensgefährte Anspruch auf die Rufnummer; und nur solange die Rufnummer geschaltet ist. Das heisst, es kann nur der Anschluss mitsamt Rufnummer auf den Erben überschrieben werden.

     

    Da der Vertrag beendet ist, kann die Rufnummer nicht mehr übernommen werden. Das könnte nur der Rufnummerninhaber, nicht jedoch sein Erbe.

    Wenn es sich um eine "alte" (kurze, nicht mehr dem aktuellen Rufnummernstandard entsprechende) Rufnummer handelt, dann fällt diese an die Bundesnetzagentur zurück. Eine dem aktuellen Rufnummernstandard entsprechende Rufnummer darf nach der Sperrfrist an einen neuen Kunden vergeben werden.

     

    Freundliche Grüße, Lorenz S.

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Hallo @M.Mai ,

     

    die Handynummer gehört offenbar jemand anders, nicht dem Anschlussinhaber. 

    Ich habe die Handynummer des Anschlussinhabers angerufen, und der wußte von Ihrem Beitrag nichts.

     

    An die Telekom kann nur eine Rufnummer zurückfallen, die bei der Telekom geschaltet war.

    Die Rufnummer wird also beim Anbieter verbleiben oder - im Falle einer Rufnummer, die nicht dem aktuellen Standard entspricht, an die Bundesnetzagentur zurückfallen.

     

    Freundliche Grüße, Lorenz S.

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