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Rufnummerübernahme nach Todesfall

5 years ago

Hallo Community,

 

leider sind beide Elternteile von mir verstorben.

 

Ich würde nun gerne die Rufnummer von deren Telekom Anschluss auch meinen Telekom Anschluß übernehmen und den Vertrag meiner Eltern kündigen.

Ich war dazu auch schon mit Ihrem Service in Kontakt, doch das gestaltet sich etwas schwierig.

 

Ich soll einen Erbschein oder eine Notarurkunde schicken. Dies lässt sich noch machen.

allerdings wollen sie dann den vertrag meiner Eltern auf mich umschreiben, den ich dann bis Vertragsende bezahlen muss und dann kann ich die Rufnummer übernehmen.

 

Es muss doch eine Möglichkeit geben, dass ich sofort den Anschluss kündigen und die Rufnummer übernehmen kann.

 

 

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      5 years ago

      Hallo @manuela.beringer. Vielen Dank für den Beitrag und schön, dass du erneut den Weg in die Community gefunden hast. Die Rufnummer ist leider an den Vertrag gebunden. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die Rufnummer zu übernehmen ohne das der Vertrag umschrieben wird. Ich wünsche dir einen angenehmen Abend. Beste Grüße Martin B.

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      5 years ago

      Welche Deiner Fragen?

       

      Du kannst

      1. den Vertrag per sofort kündigen und dann geht die Rufnummer an die Telekom/Bundesnetzagentur und Du hast keinerlei Zugriff drauf (es KANN sein, dass wenn Du für dort einen Neuanschluss beauftragst, dass Du dann die Rufnummer erhältst - aber bei weitem nicht sicher)
      2. den Vertrag übernehmen und zum Laufzeitende kündigen und so Du dort ein Jahr gewohnt hast die Rufnummer(n) übernehmen

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      5 years ago

      @muc80337_2 

       

      Bei deinem Fall 2 hast du einen Denkfehler:

      Wenn der Vertrag vom Erben übernommen worden ist, gehören die Nummern dem Erben und die 12 Monate Regel gilt dadurch nicht.

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      5 years ago

      @Mächschen 

      Danke, dass Du das erwähnst.

      Mir war die Problematik bewusst, als ich das geschrieben habe.

      Da die Bundesnetzagentur die Eigentümerin der Rufnummer, die Telekom aber der Vertragspartner für den Anschluss ist - das ist denke ich ein nettes Betätigungsfeld für Juristen.

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    • 5 years ago

      Wohnst Du denn schon seit mindestens einem Jahr an derselben Adresse wie die verstorbenen Eltern?

      Sonst bekommst Du die Rufnummer meines Wissens nicht.

      Nicht meine Regeln... die Bundesnetzagentur ist die Eigentümerin...

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      5 years ago

      Da ginge nur, den Anschluss ein Jahr weiter laufen zu lassen und sich jetzt dort polizeilich zu melden. Und dann in einem Jahr zu kündigen.

      Ist aber je nachdem vielleicht zu viel wegen einer Rufnummer.

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      5 years ago

      @muc80337_2 

       

      Bin mir zwar sicher, dass eine polizeiliche sxheinanmeldung strafbar ist.

       

      Aber wenn der Vertrag umgeschrieben und umgezogen wird werden die 12 Monate umgangen (Bin mir unsicher)?

      Answer

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      5 years ago

      Es ging mir nicht um eine Scheinanmeldung.

      Aber wer hat nicht gerne mal einen Zweitwohnsitz?

      Ist halt wenn es nur um die Rufnummer geht ein teures Vergnügen.

      Aber vielleicht geht es um an eine Erbengemeinschaft vererbtes Wohneigentum - dann kann man das sowieso nicht so schnell abwickeln.

       

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      5 years ago

      Hallo @manuela.beringer,

      danke für das nette Gespräch gerade, auch wenn ich leider schlechte Neuigkeiten überbringen musste.
      Leider ist in eurer Konstellation die Übernahme der Rufnummer ausgeschlossen. Gerade da es hier um eine kurze Nummer geht, gibt es sehr strikte Regelungen zur Übernahme.
      Da ihr an einer anderen Adresse wohnt und nicht über den bisherigen Anschluss identifiziert werden, ist eine Übernahme ausgeschlossen.

      Ich kann verstehen, das du an der alten Rufnummer hängst, aber leider sind mir hier die Hände gebunden. Traurig

      Viele Grüße
      Andrea B.

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