Schaden durch Techniker muss jetzt der Kunde bezahlen?

vor 3 Monaten

Ich hatte bei uns zu Ende Juli eine neue Aufschaltung durch einen Telekom-Techniker. Dieser hatte dabei zwar meinen Anschluss bestens erledigt, allerdings eine im Erdgeschoss gelegene Firma abgeklemmt und so lahmgelegt.

 

Diese hat mir nun für den Tag Betriebsausfall, bis deren Techniker die Störung behoben hatte, eine Rechnung von knapp 800€ gesendet. Laut Telekom und dem Anwalt der geschädigten Firma muss ich für den Schaden selbst aufkommen....

 

Ich brauche hier dringend Rat und Hilfe, da ich es auch irgendwo nicht einsehe, für einen Fehler des Telekom-Technikers nun aufzukommen.

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  • Community Guide

    vor 3 Monaten

    @kk281  schrieb:
    Diese hat mir nun für den Tag Betriebsausfall, bis deren Techniker die Störung behoben hatte, eine Rechnung von knapp 800€ gesendet. Laut Telekom und dem Anwalt der geschädigten Firma muss ich für den Schaden selbst aufkommen....

    das musst du nicht bezahlen.

    Die Firma muss eine Störung melden an die Telekom und entsprechend Ansprüche zwecks Entschädigung stellen

     

     

    3

    Antwort

    von

    vor 3 Monaten

    @kk281  schrieb:
    wurde gemacht und seitens der Telekom wurde geantwortet, dass Ansprüche erst ab 2 Tage ausfall geltend gemacht werden können und solche Störungen zunächst von der Telekom geprüft werden müssen.

    Die Telekom kann/wird dir aber keine Rechtsberatung geben.

     

    Die Kosten können dir nicht in Rechnung gestellt werden.

    Natürlich sagt der Anwalt der Firma das. Er ist nicht dein Freund.

     

    Du solltest dir hier allerdings Hilfe suchen.

    Denn reagierst du nicht auf das Schreiben, könnte es wirklich notwendig sein zu zahlen.

    Fristen verstreichen lassen ist da schlimmste was du machen kannst.

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 3 Monaten

    Grüße @kk281

    Wir können dir keine Rechtsbratung geben.

    Daher meine Meinung dazu :

     

    Wenn du nichts verursacht hast, musst du nichts zahlen. 

    Nimm dir einen Anwalt am besten. 

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 3 Monaten

    Auch nicht schlecht, Telekom sagt nope und dann sucht man sich nen anderen Dummen

     

     

    ...fragt sich, wie sie dann bei dir gelandet sind? nur die Firma und du im Haus?

     

    Meiner persönlichen Meinung ...

     

     

    Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Monaten


    @patrickn  schrieb:

    Auch nicht schlecht, Telekom sagt nope und dann sucht man sich nen anderen Dummen

     

     

    ...fragt sich, wie sie dann bei dir gelandet sind? nur die Firma und du im Haus?

     

    Meiner persönlichen Meinung ...


    zu denen kam später dann auch ein Telekom-Techniker, da deren ITler nichts fand und der konnte dann wohl einsehen, dass ich 2 Tage vorher den Anschalt-Termin hatte.

     

    Und ja, außer mir wohnt sonst quasi keiner im Haus

  • 5 Sterne Mitglied

    vor 3 Monaten

    Die Firma will wohl Schadenersatz von Dir. Du hast keinen Schaden verursacht, das war nach Deiner Schilderung ein Telekommitarbeiter. Das hast Du der Firma mitgeteilt und Du bist raus. Weitere Schreiben einfach ignorieren. Durch Dein weiteres nichtstun wird eine unberechtigte Forderung auch nicht auf einmal berechtigt.

    Nur für den Fall, dass ein Mahnbescheid kommt (nicht vom Anwalt oder Inkasso sondern vom Gericht) musst Du die Forderung bestreiten.

     

    Falls Du es weiter verfolgen willst: Schau' Dir mal die 800 Euro Rechnung der Firma genau an. Was wollen die von Dir? Sind es nur die Kosten des IT Technikers? Dann sind 800 Euro für das Feststellen, dass am Router kein Internet reinkommt, zu viel. Dann wären meinetwegen max. 150 Euro für eine Stunde ok. Machen sie darüber hinaus irgendwelche Umsatzausfälle o.ä. geltend? Dann reichen keine pauschalen Sätze, dann muss der Schaden im Detail belegt werden. 

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Monaten

    @DMSE  schrieb:
    Weitere Schreiben einfach ignorieren.

     

    Schlechter Ratschlag

     

     

    @DMSE  schrieb:
    alls Du es weiter verfolgen willst: Schau' Dir mal die 800 Euro Rechnung der Firma genau an. Was wollen die von Dir? Sind es nur die Kosten des IT Technikers? Dann sind 800 Euro für das Feststellen, dass am Router kein Internet reinkommt, zu viel. Dann wären meinetwegen max. 150 Euro für eine Stunde ok. Machen sie darüber hinaus irgendwelche Umsatzausfälle o.ä. geltend? Dann reichen keine pauschalen Sätze, dann muss der Schaden im Detail belegt werden

     

    Interessiert hier, ehrlich gesagt nicht.

     

     

    Das, was @Kugic schrieb, muss @kk281 umsetzen.

     

    Eigenen Anwalt beauftragen

     

  • 4 Sterne Mitglied

    vor 3 Monaten

    @kk281 

     

    Unverständlich, dass man dir als Nichtverursacher die Begleichung der Rechnung wegen Betriebsausfall aufdrücken möchte.

     

    Der gegenständliche Sachverhalt kann hier im Forum rechtlich nicht abschließend gewürdigt werden.

     

    Wie schon genannt kann nur ein Jurist zivilrechtliche ggffs. strafrechtliche Aspekte prüfen.

     

    Ich drücke die Daumen, dass du unbeschadet aus der Sache rauskommst.

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 3 Monaten

    @kk281  schrieb:
    Diese hat mir nun für den Tag Betriebsausfall, bis deren Techniker die Störung behoben hatte, eine Rechnung von knapp 800€ gesendet. Laut Telekom und dem Anwalt der geschädigten Firma muss ich für den Schaden selbst aufkommen....

    Unsinn. Das ist eine reine Drohgebärde und gelinde gesagt ein Versuch dich übers Ohr zu hauen.

    Und deren Anwalt glaubt wohl mit einem Brief und einer Rechnung könnte man den "dummen" Kunden einschüchtern. 

    Was ist das für ein Anwalt? 

    Von daher. Nichts zahlen. Auf keinen Fall. Und auf die Telekom verweisen. Die ist der Verursacher. 

    Und eins ist sicher. Der Anwalt dieser Firma wird nette, sachliche und vor allem fachliche Post von der Anwalts- bzw. Rechtsabteilung der Telekom bekommen sollten sie weiterhin auf diese Ansprüche bestehen.

     

    @kk281  schrieb:
    Die Firma bei mir hatte allerdings direkt deren IT-Typ beauftragt und der hat natürlich für die Fehlersuche

    Na dann hoffen wir mal das deren IT-Typ nicht an der Telekommunikationsinfrastruktur der Telekom sprich APL war und versucht hat den Fehler dort zu finden und zu beheben. Denn dann hat er sich im Grunde strafbar gemacht. Ist aber ein anderes Thema.

    Aber wie kommt man auf 800€ wenn man merkt , das das Internet der Firma nicht mehr funktioniert?  Das stelle ich innerhalb von 1 Minute fest. Login auf den Firmenrouter. Kein Internet. Störung melden! Fertig. Die 800€ sollen die mal aufdröseln. Feine IT-Firma.😂

    5

    Antwort

    von

    vor 3 Monaten

    @Carsten_MK2  schrieb:

    Strafbar im Sinne des § 317 StGB hat sich der Techniker der Telekom gemacht.

     

    Ernsthaft? Na dann würde ich mir den § 317 StGb noch mal genau zu Gemüte führen. 

    @Carsten_MK2  schrieb:
    Strafbar ist es, wenn der "Betrieb verhindert" wird - auch wenn das fahrlässig geschieht.

    Und das ausschließlich durch unauthorisierte Personen bzw. nicht durch den Telekommunikationsinfrastrukturbetreiber zugelassene Personen.

     

    @Carsten_MK2  schrieb:

    Tatsächlich wird auf eine Strafverfolgung von Verschaltungen regelmäßig verzichtet.

     

    Steht wo geschrieben. Gab es schon Fälle?

     

     

    @Carsten_MK2  schrieb:
    Strafbar ist nicht das Öffnen (wenn zerstörungsfrei möglich) und Prüfen

    Oh doch mein Lieber. Denn mit fehlendem Fachwissen und ungeeignetem Messeequipment kannst du mehr Schaden anrichten als dir lieb ist. Und das nicht nur am Standort des APL und der daran angeschlossenen Kunden.

    Also. Öffnen und prüfen darfst du nur mit entsprechender Authorisierung durch den Netzbetreiber.

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 3 Monaten

    Wegen der 800€, hier geht's nicht um den Techniker sondern um Betriebsausfall 

     

     

    @kk281  schrieb:
    Diese hat mir nun für den Tag Betriebsausfall, bis deren Techniker die Störung behoben hatte, eine Rechnung von knapp 800€ gesendet.

    Ehrlich gesagt glaube ich die ganze Geschichte ohnehin nicht, denn 800€ Ausfall für zwei Tage...... naja, bisschen wenig für eine Firma. Außerdem müsste der Schaden der geltend gemacht wird genau beziffert bzw dargelegt werden.

     

    Außerdem ist das hier auch sehr unglaubwürdig. 

     

     

    @kk281  schrieb:
    Laut Telekom und dem Anwalt der geschädigten Firma muss ich für den Schaden selbst aufkommen....

    Liegt Dir diese Aussage schriftlich vor von der Telekom? 

    2

    Antwort

    von

    vor 3 Monaten

    @kk281  schrieb:
    Vielleicht auch etwas unglücklich formuliert - die Telekom sagt halt, die bezahlen nix, da laut deren AGB erst Ersatz ab 2 Tagen berechtigt ist und der Ausfall war ja nur ein Tag bzw. ein paar Stunden...

    Na ja, das ist ein DEUTLICHER Unterschied ob sie dem Kunden sagen dass sie nix bezahlen oder ob sie DIR sagen du musst das bezahlen.


    Fakt ist und bleibt:
    Du musst nix bezahlen

  • Community Guide

    vor 3 Monaten

    @kk281  schrieb:
    Diese hat mir nun für den Tag Betriebsausfall, bis deren Techniker die Störung behoben hatte, eine Rechnung von knapp 800€ gesendet.

    sag der Firma sie soll sich mal nen ordentlichen ITler suchen der sie auch berät in Dingen "Backup".

    Wenn die nen Betriebsausfall haben weil das Internet weg ist haben die echt keine 2 Meter weit gedacht.

     

    Zur Not schick ihnen den Link hier und sag ihnen sie sollen sich mal gescheit beraten lassen:
    DSL Angebote & DSL Tarife | Telekom Geschäftskunden

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  • 1 Sterne Mitglied

    vor 3 Monaten

    rechnung.jpg

    Hab hier mal die Rechnung, natürlich ohne jede Namensnennung etc. angehängt...

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    Antwort

    von

    vor 3 Monaten


    @holzher24  schrieb:
    @HappyGilmore  schrieb:
    Ich bin mir sicher das es dafür keinerlei rechtliche Handhabe gibt und die Firma auf den Kosten sitzen bleibt. Die Rechnung ist einfach lächerlich!

    Ich auch und vermute hier etwas ganz anderes vom @kk281 


    was vermutest denn bei mir? 😅

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 3 Monaten

    Un sowas wirksam und fristgerecht zu bestreiten braucht's auch (noch) kein Anwalt, Einschreiben Rückschein unter Zeugen

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