Schaden der Stromleitung durch Techniker. Kein Strom und kein Internet seit dem 28.10.2024

vor 2 Monaten

Ich kann seit dem 28.10.2024 keinen Strom und kein Internet in meinem Flur nutzen, da wohl bei der Bohrung für Glasfaseranachluss durch den Techniker eine Stromleitung beschädigt wurde. Es wurden zwei Bohrungen durch das Treppenhaus durchgeführt, da eine erfolglos blieb. Bei der zweiten Bohrung wurde wohl eine Leitung getroffen, da sich die Tapete an dieser Stelle erheblich gewölbt hat und das Licht seitdem nicht mehr funktioniert. Aufgrund der akuten Gefahr der offenen Leitung wurde die Sicherung des Stroms abgestellt. 


Nach vielen langen Telefonaten mit diversen Abteilungen der Telekom und nach mehreren E-Mails seit dem 28.10.2024 hat mich heute die Firma angerufen, die angab die Verlegung des Glasfaseranschlusses durchgeführt zu haben. Von einer Beschädigung des Stromkabels wusste die Firma nichts und wurde von mir darüber aufgeklärt. Es wurde mir mitgeteilt, dass sie trotzdem kommen möchten, da sie eine Nachbesserung durchführen wollen.

Da eine Stromleitung beschädigt wurde und auch andere Wohnungen im Mehrfamilienhaus an dieser Stromleitung hängen, möchten die Hausverwaltung und ich, dass die Reparatur durch einen Elektronik-Meisterbetrieb durchgeführt wird. Bei der Firma die den Schaden verursacht hat handelt es sich nicht um einen solchen Meisterbetrieb. Da diese die Wand nicht auf Leitungen überprüft hat und zwei Mal bohren musste, habe ich erhebliche Zweifel an der Fachkompetenz des Betriebs und möchte diesen auch nicht mehr an mein Eigentum lassen. 

Durch die Beauftragung eines Fachbetriebes soll sichergestellt werden, dass die Reparatur ordnungsgemäß und ohne schwerwiegende Folgen für die anderen Haushalte des Hauses erfolgt. Eine nicht ordnungsgemäße Reparatur stellt eine Lebens- und Brandgefahr dar.


Der Telekom Mitarbeiter mit dem ich zuletzt geredet habe hat bestätigt, dass ein Fachbetrieb für einen solchen Schaden beauftragt werden muss und hat mir hierfür die E-Mail-Adresse "risk.management@telekom.de" genannt um das Eskalationsmanagement der Telekom zu erreichen. Leider ist die E-Mail-Adresse nicht existent.Er sagte mir, dass es evtl. auch möglich wäre, dass ich einen Fachbetrieb mit der Reparatur beauftragen und Ihnen die Rechnung der Reparatur zukommen lassen kann.


Ich bitte Sie um eine zeitnahe Rückmeldung wie der entstandene Schaden durch einen Elektronik-Meisterbetrieb behoben werden kann, damit ich wieder Strom und Internet nutzen kann. 

Zudem bitte ich Sie mir mitzuteilen wie der Nutzungsausfall des Stroms und des Internet- und Festnetzanschlusses entschädigt werden kann, da eine Nutzung seit dem 28.10.2024 nicht möglich ist.

Als langjährige Kundin erhoffe ich mir von der Telekom nach vielen Kontaktversuchen nun eine fachgerechte Lösung des entstandenen Schadens.

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  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 2 Monaten

    Es sollte selbstverständlich sein, dass am Schadenstag durch die Hausverwaltung ein Elektrobetrieb beauftragt wird.
    Die Telekom führt keine Elektroreparaturen durch.
    Schaden beheben lassen und danach Rechnung an die Telekom.

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 2 Monaten

    @DDB  schrieb:
    Da diese die Wand nicht auf Leitungen überprüft hat und zwei Mal bohren musste, habe ich erhebliche Zweifel an der Fachkompetenz des Betriebs und möchte diesen auch nicht mehr an mein Eigentum lassen. 

    Hast du denn gesagt wo die Stromleitungen liegen? 

    Nein? Dann greif dir mal an deine eigene Nase!

     

    @DDB  schrieb:
    dass ein Fachbetrieb für einen solchen Schaden beauftragt werden muss und hat mir hierfür die E-Mail-Adresse "risk.management@telekom.de" genannt um das Eskalationsmanagement der Telekom zu erreichen. Leider ist die E-Mail-Adresse nicht existent

    Hätte damit auch nix zutun. 

     

    Risikomanagement

    Das Risikomanagement ist eine Aufgabe, die einer Funktion in einer Organisationseinheit in Unternehmen oder Behörden zugeordnet ist. Risikomanagement ist nach der Norm ISO 31000: 2009[5] eine Führungsaufgabe, im Rahmen derer die Risiken einer Organisation identifiziert, analysiert und später bewertet werden. Hierzu sind übergeordnete Ziele, Strategien und Politik der Organisation für das Risikomanagement festzulegen. Im Einzelnen betrifft dies die Festlegung von Kriterien, nach denen die Risiken eingestuft und bewertet werden, die Methoden der Risikoermittlung, die Verantwortlichkeiten bei Risikoentscheidungen, die Bereitstellung von Ressourcen zur Risikoabwehr, die interne und externe Kommunikation über die identifizierten Risiken (Berichterstattung) sowie die Qualifikation des Personals für das Risikomanagement. 2018 ist eine aktualisierte Version der Norm ISO 31000 erschienen. Ein international viel beachtetes Rahmenwerk für das Risikomanagement ist COSO Enterprise Risik Management (ERM).[6]

    https://de.wikipedia.org/wiki/Risikomanagement


     

    @DDB  schrieb:
    Ich bitte Sie um eine zeitnahe Rückmeldung wie der entstandene Schaden durch einen Elektronik-Meisterbetrieb behoben werden kann, damit ich wieder Strom und Internet nutzen kann. 

    Zudem bitte ich Sie mir mitzuteilen wie der Nutzungsausfall des Stroms und des Internet- und Festnetzanschlusses entschädigt werden kann, da eine Nutzung seit dem 28.10.2024 nicht möglich ist.

    Für die Dauer des Ausfalls bist doch selbst verantwortlich.  Beauftragt halt einfach euren Meisterbetrieb und lasst das flicken, wenn ihr selbst keine Ahnung von derartigen Tätigkeiten habt.  Dauert idR. keine 12 Stunden bis so nen Problchem gelöst ist. Dafür muss man keine Wochen ohne Strom rum hocken. 

     

    ABER damit hast du doch überhaupt nix zutun .. das ist Thema deiner Hausverwaltung. 

     

    8

    Antwort

    von

    vor 2 Monaten

    Hallo @DDB

     

    tut mir wahnsinnig leid, dass der Rückruf um 18:00 Uhr nicht erfolgt ist. 

     

    Die Erinnerung kam erst jetzt bei mir hoch Traurig 

     

    Bist du auch am Wochenende erreichbar? 

     

    Liebe Grüße

    Swetlana

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 2 Monaten

    @DDB  schrieb:
    Nach vielen langen Telefonaten mit diversen Abteilungen der Telekom und nach mehreren E-Mails seit dem 28.10.2024 hat mich heute die Firma angerufen, die angab die Verlegung des Glasfaseranschlusses durchgeführt zu haben. Von einer Beschädigung des Stromkabels wusste die Firma nichts und wurde von mir darüber aufgeklärt. Es wurde mir mitgeteilt, dass sie trotzdem kommen möchten, da sie eine Nachbesserung durchführen wollen.

    Bedeutet wohl eher, das die sich den Schaden noch mal anschauen wollen und auch Bilder machen.

     

     

    @DDB  schrieb:
    Ich kann seit dem 28.10.2024 keinen Strom und kein Internet in meinem Flur nutzen, da wohl bei der Bohrung für Glasfaseranachluss durch den Techniker eine Stromleitung beschädigt wurde. Es wurden zwei Bohrungen durch das Treppenhaus durchgeführt, da eine erfolglos blieb. Bei der zweiten Bohrung wurde wohl eine Leitung getroffen, da sich die Tapete an dieser Stelle erheblich gewölbt hat und das Licht seitdem nicht mehr funktioniert. Aufgrund der akuten Gefahr der offenen Leitung wurde die Sicherung des Stroms abgestellt.

    Ne ordentliche Firma, hat für so Fälle eine Firmen-Haftpflicht-Versicherung

     

    @DDB  schrieb:
    Da diese die Wand nicht auf Leitungen überprüft hat und zwei Mal bohren musste, habe ich erhebliche Zweifel an der Fachkompetenz des Betriebs und möchte diesen auch nicht mehr an mein Eigentum lassen. 

    Denke hier ist es mehr im Interesse der Firmen-Haftpflicht-Versicherung, ob die den ganzen Schaden bezahlen oder einen Firmenmitarbeiter mit in die Verantwortung nehmen,

    (ist nicht dein Problem, klärt der Versicherer mit der Firma.).

     

    @CyberSW  schrieb:
    @DDB  schrieb:
    Da diese die Wand nicht auf Leitungen überprüft hat und zwei Mal bohren musste, habe ich erhebliche Zweifel an der Fachkompetenz des Betriebs und möchte diesen auch nicht mehr an mein Eigentum lassen. 

    Hast du denn gesagt wo die Stromleitungen liegen? 

    Nein? Dann greif dir mal an deine eigene Nase!

    Bin ich anderer Meinung, der Techniker sollte den Kunden über verdeckte Leitungen befragen;

    aber vor Bohrungen immer mit seinem Leitungsprüfgerät prüfen

    (meins kann nur Metall, neuere entdecken auch z.B. verdeckte Heizungsleitungen aus Kunststoff).

     

    Fehler können passieren, aber man sollte die mit Prüfungen eingrenzen

    (das kann mit Testgeräten, oder auch optisch funktionieren;

    wenn da in der Nähe ne Abdeckung von ner Schalterdose, ein Schalter, Steckdose oder auf der Rückseite der Wand sogar ein Wohnungsverteiler ist,

    könnte man davon ausgehen, das da irgendwo auch Stromkabel liegen).

     

     

    @DDB  schrieb:

    Da eine Stromleitung beschädigt wurde und auch andere Wohnungen im Mehrfamilienhaus an dieser Stromleitung hängen, möchten die Hausverwaltung und ich, dass die Reparatur durch einen Elektronik-Meisterbetrieb durchgeführt wird.

    Solche Arbeiten dürfen nur Meisterbetriebe durchführen.

     

    (Mein Tip, wenn du schon Kontakt mit dem Verursacher hast, las dir von dem den Haftpflichtversicherer nennen,

    bei dem meldest du dann den Schaden und bekommst dann auch eine Vorgangsnummer (dann ist es schon mal im System);

    (ist genau so wie bei einem KFz-Schaden; z.B. jemand beschädigt beim wenden mein KFz,

    eigentlich sollte der, den Schaden seinem Versicherer melden,

    aber ich als Geschädigter kann den Schaden auch bei dem Versicherer melden

    (bei KFz wird es sogar noch lustiger, ich kann den Schaden bei meinem Versicherer melden

    und den Versicherer des Verursachers nennen; Hauptsache, es ist im System.

    Ist gerade OT, aber viele User bewegen KFz und kennen den Weg noch nicht).

     

     

     

    @DDB  schrieb:
    Ich bitte Sie um eine zeitnahe Rückmeldung wie der entstandene Schaden durch einen Elektronik-Meisterbetrieb behoben werden kann, damit ich wieder Strom und Internet nutzen kann. 

    Der Gebäudeeigentümer beauftragt den Meister-Betrieb und rechnet dann mit dem Versicherer ab.

     

     

    @DDB  schrieb:
    Zudem bitte ich Sie mir mitzuteilen wie der Nutzungsausfall des Stroms und des Internet- und Festnetzanschlusses entschädigt werden kann, da eine Nutzung seit dem 28.10.2024 nicht möglich ist.

    Profil ist ja schon befüllt, da müßen die Teamies mal drüber schauen.

    Weil eigentlich ist ja nicht der DSL-Anschluß gestört, sondern nur die Stromversorgung;

    notfalls muß das auch mit dem Versicherer geklärt werden.

    0

  • Community Guide

    vor 2 Monaten

    @DDB  schrieb:
    Da eine Stromleitung beschädigt wurde und auch andere Wohnungen im Mehrfamilienhaus an dieser Stromleitung hängen, möchten die Hausverwaltung und ich, dass die Reparatur durch einen Elektronik-Meisterbetrieb durchgeführt wird.

    Dann beauftragt den Betrieb Eurer Wahl doch einfach.

     

    Schlimmstenfalls müsst Ihr die Kosten halt selber tragen weil Ihr dem ausführenden Unternehmen die Möglichkeit genommen habt, das Problem selber zu fixen. Von einem auch für die Telekom tätigen Glasfaser-Subunternehmen weiß ich, dass einer der Mitarbeiter die notwendige Qualifikation auch für Strom hat, die würden dann die Bezahlung der Rechnung eines von Euch beauftragten Unternehmens vermutlich ablehnen.

    0

  • 1 Stern Mitgestalter*in

    vor 2 Monaten

    @DDB  schrieb:
    da wohl bei der Bohrung für Glasfaseranachluss durch den Techniker eine Stromleitung beschädigt wurde

    wer ist denn für den Leitungsweg für Glasfaser im Haus verantwortlich ?

    Ich dachte der Eigentümer muss den Leitungsweg bereitstellen oder jemanden dazu beauftragen ?

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Monaten


    @Smart-und-Clever  schrieb:
    @DDB  schrieb:
    da wohl bei der Bohrung für Glasfaseranachluss durch den Techniker eine Stromleitung beschädigt wurde

    wer ist denn für den Leitungsweg für Glasfaser im Haus verantwortlich ?

    Ich dachte der Eigentümer muss den Leitungsweg bereitstellen oder jemanden dazu beauftragen ?


    Ist auch so.

  • Community Guide

    vor 2 Monaten

    @DDB  schrieb:
    möchte diesen auch nicht mehr an mein Eigentum lassen. 

    Also willst du deinen Glasfaseranschluss stornieren?

     

    Vielleicht geht es ein wenig kleiner!

    Ohne Röntgenblick ist es nicht immer möglich eine Leitung zu finden. Da kann es schon vorkommen, dass man eine erwischt - auch als Meisterbetrieb Fröhlich

    Deshalb gleich an der Kompetenz zu zweifeln ist irgendwie schräge.

     

    Die Reparatur muss selbstverständlich sachgerecht erfolgen - gar keine Frage.

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 2 Monaten

    @Smart-und-Clever  schrieb:

    wer ist denn für den Leitungsweg für Glasfaser im Haus verantwortlich ?

    Ich dachte der Eigentümer muss den Leitungsweg bereitstellen oder jemanden dazu beauftragen ?

    Wenn Glasfaser in das Haus verlegt wird, eher nicht.

     

    Wenn GF als Hausanschluss bereits besteht, kann man selbst die weiteren Leitungswege entsprechend vorbereiten.

    Haben wir bei meiner Freundin so gemacht, inklusive Bohrung durch eine Decke und eine Wand, so dass der Techniker nur noch ein GF bis zum Router verlegen brauchte und eine Verlängerungsdose neben dem Router installieren.

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 2 Monaten

    @DDB  schrieb:
    seit dem 28.10.2024 keinen Strom und kein Internet in meinem Flur nutzen,

    Mit Sicherheit viel eigene Schuld, dass da noch immer nichts passiert ist bisher, wenn man weder die Firma zur Besichtigung des Schadens ins Haus lassen möchte und andererseits auch selbst keine Fachfirma zur Behebung des Mangels beauftragt.

    Entsprechende Fotos kann man auch selbst machen oder durch die ausführende Firma mit beauftragen, um den Schaden der gegnerische Versicherung nachweisen zu können.

     

    Dieser ganze Zeitverzug sollte nicht durch Erstattung der Vertragsgebühren noch von der Telekom belohnt werden.

    0

  • Community Guide

    vor 2 Monaten

    Ist doch letzlich egal, wer für die Verlegung der Leitung zuständig ist/war.

    Wenn der Schaden durch eine beauftragte Firma verursacht wurde, ist diese auch dafür haftbar.

    @DDB 

    Wenn durch den unbeleuchteten Flur eine Gefahrenstelle bei Dunkelheit entstand, ist das aber dein Problem.

    Dafür kann der Verursacher nicht herangezogen werden, denn du hast eine Schadensminderungspflicht.

    Entweder anderweitig ausleuchten oder den Schaden durch eine Fachfirma beheben lassen.

    Diese Firma dann auch gleich mit einer Dokumentation des Schadens beauftragen.

     

    0

  • 1 Stern Mitgestalter*in

    vor 2 Monaten

    @DDB  schrieb:
    keinen Strom und kein Internet in meinem Flur nutzen

    @BigWoelfi2  der TE schreibt von seinem Flur, also gehe ich von der Inhouseinstallation aus, und da ist die Verantwortung geregelt.

    aber da wir nichts genaueres wissen, bleibe ich erstmal bei meinen Fragen.

    0

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