Gelöst
Schadensersatz Forderung
vor 8 Monaten
Hi
Ich habe folgendes Problem ich habe vor 2 Monaten bei Telekom angerufen weil ich denn router nicht mehr gefunden habe da wurde mir dann ein Schadenersatz in Höhe von 253 Euro berechnet dann habe ich beim aufräumen denn router wider gefunden und über die Hotline mir ein retour Label schicken lassen und das gerät zurück geschickt soweit so gut als das gerät bei der Telekom angekommen ist habe ich mich mit der telekom in Verbindung gesetzt das mir die Schadenersatz Forderung wider gutgeschrieben wird dir aussage war das passiert automatisch aber bis jetzt habe keine Gutschrift bekommen ich sehe nicht für etwas zu zahlen was ich zurück geschickt habe
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vor 8 Monaten
über die Hotline mir ein retour Label schicken lassen
Hi
Ich habe folgendes Problem ich habe vor 2 Monaten bei Telekom angerufen weil ich denn router nicht mehr gefunden habe da wurde mir dann ein Schadenersatz in Höhe von 253 Euro berechnet dann habe ich beim aufräumen denn router wider gefunden und über die Hotline mir ein retour Label schicken lassen und das gerät zurück geschickt soweit so gut als das gerät bei der Telekom angekommen ist habe ich mich mit der telekom in Verbindung gesetzt das mir die Schadenersatz Forderung wider gutgeschrieben wird dir aussage war das passiert automatisch aber bis jetzt habe keine Gutschrift bekommen ich sehe nicht für etwas zu zahlen was ich zurück geschickt habe
Es gibt kein Label, das man einfach zuschicken kann.
Wenn der Router nicht mehr im Bestand des Kunden ist, kann man maximal das ursprüngliche Label erneut ausdrucken und / oder zuschicken.
Ist aber nur sinnvoll, solange die Zeit nicht überschritten ist. d.h.
Ich kündige, habe 14 Tage Zeit für die Rücksendung, werde dann nochmal erinnert, habe vielleicht nochmal 14 Tage Zeit. Dann wird das Gerät ausgebucht beim Kunden und der Restwert wird in Rechnung gestellt. Damit ist dann auch der Zug abgefahren.
Bis dann die Rechnung kommt kann, durchaus nochmal ein Monat vergehen und nochmal ne gute Woche bis die Rechnung bezahlt ist.
Kann das Gerät bei Rücksendung nicht zugeordnet werden (Seriennummer wird auch abgeglichen) , wandert es ohne Umwege in die Entsorgung.
Keine Firma muss Sachen, die Ihr zugeschickt werden noch bis Ultimo lagern und bei Anfrage wieder zurückgeben. weg ist weg.
0
10
von
vor 8 Monaten
Wir kennen die Prozessualen Abläufe des Ausbuchens eines Geräts nicht.
@holzher24
Wenn ein Mitarbeiter alle Fragen die ihm an einem Tag gestellt werden vollumfänglich korrekt beantworten würde, dann würde er das 5 Fache verdienen und nicht in
der Hotline arbeiten.
Mache Aussagen erfolgen halt einfach Aufgrund von Annahmen.
Sagt der Mitarbeiter: Weiß ich nicht, warten sie es ab, melden sie sich in 2 Monaten wieder. Würde der TE dies akzeptieren?
Nein, würde er nicht, er würde hier nachfragen und wir wären genau so weit wie jetzt.
Sagt der Mitarbeiter: Es wird nichts erstattet - wäre der TE dann zufrieden und der Fall erledigt? Nein, wir wären genau so weit wie jetzt.
Die Antwort die ich gestern gegeben habe und die auch als richtig markiert wurde, basiert auf dem Wissen dass ich aus vergleichbaren Fällen habe.
Ob das immer noch so ist, ob das rechtlich tragfähig ist oder nicht - ich weiß es nicht und ihr auch nicht.
Es wird hier so sein wie immer- er Beschwert sich und es gibt eine Kulanz Entscheidung oder eben nicht, dann bleibt der Rechtsweg.
Das für mich ein wie auch immer gearteter Retourenlabel erstellt wurde ist unerheblich.
Wir kennen die Prozessualen Abläufe des Ausbuchens eines Geräts nicht.
Daher wissen wir auch nicht wie lange ein Label erstellt werden kann, ob das davon abhängig ist, ob das Gerät ausgebucht ist oder nicht.
Ausbuchen heißt ja nicht löschen. Auch eine Softwarefehler kommt in Frage - wäre nicht der einzige.
Insofern ist die Aussage der Hotline richtig: das passiert alles automatisch.
Meint: ich kann da von Hand nix zurückbuchen. Richtig.
Und irgendwelche Prozesse haben das Gerät "ausgebucht" und keine Rückzahlung in dem Fall errechnet. Auch Richtig.
Bedeutet: die System haben keinen Grund für eine Rückzahlung erkannt und deswegen auch keine ausgelöst.
von
vor 8 Monaten
Wir dürfen aber auch die Leute nicht unter Generalverdacht stellen, dass sie lügen würden.
Vorsicht, wir wissen nicht was ihm wirklich an der Hotline mitgeteilt wurde, der konkrete Gesprächsinhalt kann durchaus von der verkürzten Darstellung im Eröffnungsbeitrag abweichen.
aber nochmal, er hat an der Hotline etwas anderes gesagt bekommen.
Es gibt kein Label, das man einfach zuschicken kann.
Wenn der Router nicht mehr im Bestand des Kunden ist, kann man maximal das ursprüngliche Label erneut ausdrucken und / oder zuschicken.
Ist aber nur sinnvoll, solange die Zeit nicht überschritten ist. d.h.
Ich kündige, habe 14 Tage Zeit für die Rücksendung, werde dann nochmal erinnert, habe vielleicht nochmal 14 Tage Zeit. Dann wird das Gerät ausgebucht beim Kunden und der Restwert wird in Rechnung gestellt. Damit ist dann auch der Zug abgefahren.
Bis dann die Rechnung kommt kann, durchaus nochmal ein Monat vergehen und nochmal ne gute Woche bis die Rechnung bezahlt ist.
Kann das Gerät bei Rücksendung nicht zugeordnet werden (Seriennummer wird auch abgeglichen) , wandert es ohne Umwege in die Entsorgung.
Keine Firma muss Sachen, die Ihr zugeschickt werden noch bis Ultimo lagern und bei Anfrage wieder zurückgeben. weg ist weg.
über die Hotline mir ein retour Label schicken lassen
Hi
Ich habe folgendes Problem ich habe vor 2 Monaten bei Telekom angerufen weil ich denn router nicht mehr gefunden habe da wurde mir dann ein Schadenersatz in Höhe von 253 Euro berechnet dann habe ich beim aufräumen denn router wider gefunden und über die Hotline mir ein retour Label schicken lassen und das gerät zurück geschickt soweit so gut als das gerät bei der Telekom angekommen ist habe ich mich mit der telekom in Verbindung gesetzt das mir die Schadenersatz Forderung wider gutgeschrieben wird dir aussage war das passiert automatisch aber bis jetzt habe keine Gutschrift bekommen ich sehe nicht für etwas zu zahlen was ich zurück geschickt habe
Es gibt kein Label, das man einfach zuschicken kann.
Wenn der Router nicht mehr im Bestand des Kunden ist, kann man maximal das ursprüngliche Label erneut ausdrucken und / oder zuschicken.
Ist aber nur sinnvoll, solange die Zeit nicht überschritten ist. d.h.
Ich kündige, habe 14 Tage Zeit für die Rücksendung, werde dann nochmal erinnert, habe vielleicht nochmal 14 Tage Zeit. Dann wird das Gerät ausgebucht beim Kunden und der Restwert wird in Rechnung gestellt. Damit ist dann auch der Zug abgefahren.
Bis dann die Rechnung kommt kann, durchaus nochmal ein Monat vergehen und nochmal ne gute Woche bis die Rechnung bezahlt ist.
Kann das Gerät bei Rücksendung nicht zugeordnet werden (Seriennummer wird auch abgeglichen) , wandert es ohne Umwege in die Entsorgung.
Keine Firma muss Sachen, die Ihr zugeschickt werden noch bis Ultimo lagern und bei Anfrage wieder zurückgeben. weg ist weg.
Mag alles richtig sein, aber nochmal, er hat an der Hotline etwas anderes gesagt bekommen.
Vorsicht, wir wissen nicht was ihm wirklich an der Hotline mitgeteilt wurde, der konkrete Gesprächsinhalt kann durchaus von der verkürzten Darstellung im Eröffnungsbeitrag abweichen.
Wir dürfen aber auch die Leute nicht unter Generalverdacht stellen, dass sie lügen würden.
Ihr wißt, ich bin auch immer der Meinung wenn einer schreibt, ich habe meinen Vertrag verlängert, am Telefon hat man mir gesagt es kostet XX,XX, jetzt kostet es das Doppelte, dass ich dann auch sage, hast Du die AB nicht gelesen. Das ist aber hier was anderes, hier gab es nur zwei mal telefonischen Kontakt, er bekam sogar einen Retourenschein, auch wenn hier Leute schreiben, das wäre der Verpflichtung zur Geräterücknahme geschuldet, so glaube ich in diesem Fall erst mal dem Kuden, gerade was die Gutschrift betrifft.
selbstverständlich nicht, ich wüsste aber auch nicht dass das jemand hier gemacht hat.
Es bleibt aber dabei, wir kennen nur die Darstellung des TO, vielleicht wurde er tatsächlich fehlerhaft beraten aber genauso kann er auch etwas falsch verstanden haben, wer weiß.
Manchmal hören ja zwei Menschen das selbe verstehen aber völlig unterschiedliches, jeder verheiratete Mann wird mir da zustimmen ;)
von
vor 8 Monaten
Bedeutet: die System haben keinen Grund für eine Rückzahlung erkannt und deswegen auch keine ausgelöst.
Wir kennen die Prozessualen Abläufe des Ausbuchens eines Geräts nicht.
@holzher24
Wenn ein Mitarbeiter alle Fragen die ihm an einem Tag gestellt werden vollumfänglich korrekt beantworten würde, dann würde er das 5 Fache verdienen und nicht in
der Hotline arbeiten.
Mache Aussagen erfolgen halt einfach Aufgrund von Annahmen.
Sagt der Mitarbeiter: Weiß ich nicht, warten sie es ab, melden sie sich in 2 Monaten wieder. Würde der TE dies akzeptieren?
Nein, würde er nicht, er würde hier nachfragen und wir wären genau so weit wie jetzt.
Sagt der Mitarbeiter: Es wird nichts erstattet - wäre der TE dann zufrieden und der Fall erledigt? Nein, wir wären genau so weit wie jetzt.
Die Antwort die ich gestern gegeben habe und die auch als richtig markiert wurde, basiert auf dem Wissen dass ich aus vergleichbaren Fällen habe.
Ob das immer noch so ist, ob das rechtlich tragfähig ist oder nicht - ich weiß es nicht und ihr auch nicht.
Es wird hier so sein wie immer- er Beschwert sich und es gibt eine Kulanz Entscheidung oder eben nicht, dann bleibt der Rechtsweg.
Das für mich ein wie auch immer gearteter Retourenlabel erstellt wurde ist unerheblich.
Wir kennen die Prozessualen Abläufe des Ausbuchens eines Geräts nicht.
Daher wissen wir auch nicht wie lange ein Label erstellt werden kann, ob das davon abhängig ist, ob das Gerät ausgebucht ist oder nicht.
Ausbuchen heißt ja nicht löschen. Auch eine Softwarefehler kommt in Frage - wäre nicht der einzige.
Insofern ist die Aussage der Hotline richtig: das passiert alles automatisch.
Meint: ich kann da von Hand nix zurückbuchen. Richtig.
Und irgendwelche Prozesse haben das Gerät "ausgebucht" und keine Rückzahlung in dem Fall errechnet. Auch Richtig.
Bedeutet: die System haben keinen Grund für eine Rückzahlung erkannt und deswegen auch keine ausgelöst.
Wobei ich an der Stelle sogar noch weitergehen würde, wenn einmal der Schadenersatz in Rechnung gestellt wurde ist der Vorgang abgeschlossen und kein System der Welt darf dann eine Rückzahlung in die Wege leiten, solche Vorgänge bedürfen immer dem händischen Eingriff.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 8 Monaten
Genau, das entspricht aber sehr weitgehend zu dem was der MA gesagt hat.
Der TE hat es völlig anders (in seinem Sinne) interpretiert.
1
von
vor 8 Monaten
Richtig
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von