Schadensersatz/Restwert Speedport W 921V nach 6 Jahren Miete

5 years ago

Derzeit stelle ich mehrere Telekom Verträge von Verwandten um. Nun betreibt einer der Herren seit Mitte 2014 seinen DSL Anschluss mit einem gemieteten Speedport W 921V. Für diesen Oldtimer zahlt er also schon seit über 6 Jahren knapp 6€ monatlich und hätte sich schon viele neue Router kaufen können. Nun soll auf einen aktuellen Router wegen der schlechten WLAN Reichweite umgestellt werden. 

 

Nun zu meiner Frage. Wir planen den Mietrouter bei der Telekom zu kündigen, aber als Ersatzrouter soll der Router gerne behalten werden, da dieser ja nun schon so lange ohne Probleme funktioniert hat. Wenn der Router also nicht zurückgeschickt wird, stellt die Telekom ja eine Rechnung über den Restwert als Schadensersatz.

 

In welcher Höhe wird diese Forderung sein? Welche Restwerte wurden anderen Kunden berechnet?

 

Eigentlich sollte nach 6 Jahren das Speedport doch kostenlos weiterbenutzt werden können Fröhlich

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    • 5 years ago

      Hallo @Gelöschter Nutzer,

       

      du hast ein merkwürdiges Verständnis von Miete. Erwartest du auch, dass deine Mietwohnung nach einer gewissen Anzahl an Jahren in dein Eigentum übergeht, weil du ja so viele Jahre Miete gezahlt hast? Miete heißt nun einmal, dass der Gegenstand mit Mietende an den Eigentümer zurückzugeben ist.

       

      Liebe Grüße

       

      Lutz

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    • 5 years ago

      Wenn der Router also nicht zurückgeschickt wird, stellt die Telekom ja eine Rechnung über den Restwert als Schadensersatz. In welcher Höhe wird diese Forderung sein? Welche Restwerte wurden anderen Kunden berechnet?

      Wenn der Router also nicht zurückgeschickt wird, stellt die Telekom ja eine Rechnung über den Restwert als Schadensersatz.

       

      In welcher Höhe wird diese Forderung sein? Welche Restwerte wurden anderen Kunden berechnet?

      Wenn der Router also nicht zurückgeschickt wird, stellt die Telekom ja eine Rechnung über den Restwert als Schadensersatz.

       

      In welcher Höhe wird diese Forderung sein? Welche Restwerte wurden anderen Kunden berechnet?


      Eigentlich braucht man die Frage nicht weiter zu beantworten, da man selbst bei Zahlung eines Schadenersatzes kein Eigentumsrecht erwirbt.

      Ein gemieteter Speedport ist und bleibt Eigentum der Telekom.

       

      Den W 921V kriegt man aber schon für unter 20 Euro käuflich zu erwerben.

      Nach 4 Monaten hat man die Miete wieder drin.

      Einfach mal bei ebay oder Amazon gucken. Zwinkernd

      https://www.ebay.de/itm/Telekom-Speedport-W921V-WLAN-Router-ADSL-VDSL-2-50000kbit-s-Annex-J-IP-Anschluss/192039151942?epid=111366300&hash=item2cb66ce946%3Ag%3A8iwAAOSwf-Bcz%7ESG&LH_ItemCondition=1500

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      5 years ago

      @Gelöschter Nutzer 

      Es wurde ja nicht der Router gemietet, sondern vielmehr Vertrag über ein "Endgeräte-Service-Paket" das in diesem Falle auch die leihweise Überlassung des Routers vorsieht, abgeschlossen.

      Die MVLZ beträgt 12 Monate und danach war/ist dieser Vertrag mit einer Frist von sechs Tagen jederzeit kündbar.

      Natürlich muß dann auch der leihweise überlassene Router zurückgegeben werden.

      Zu deinem Vorhaben:

      Macht es Sinn, einen sechs Jahre alten Router als Ausfallersatz vorzuhalten?

      Immerhin muß dann ja auch der Router regelmäßig angeschlossen, geupdatet und die Konfiguration aktuallisiert werden.

      Und im Ernstfall ist dann bestimmt das Netzteil und/oder der alte Router auch hinüber.

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    • 5 years ago


      @Gelöschter Nutzer  schrieb:

      Derzeit stelle ich mehrere Telekom Verträge von Verwandten um. Nun betreibt einer der Herren seit Mitte 2014 seinen DSL Anschluss mit einem gemieteten Speedport W 921V. Für diesen Oldtimer zahlt er also schon seit über 6 Jahren knapp 6€ monatlich und hätte sich schon viele neue Router kaufen können. Nun soll auf einen aktuellen Router wegen der schlechten WLAN Reichweite umgestellt werden. 

       

      Nun zu meiner Frage. Wir planen den Mietrouter bei der Telekom zu kündigen, aber als Ersatzrouter soll der Router gerne behalten werden, da dieser ja nun schon so lange ohne Probleme funktioniert hat. Wenn der Router also nicht zurückgeschickt wird, stellt die Telekom ja eine Rechnung über den Restwert als Schadensersatz.

       

       


      Da unterliegst Du einen Irrtum. Wenn man ihn nicht zurückschickt, dann wird er weiterberechnet.

      Anders sieht es aus, wenn der Router selbst entsorgt werden soll. Am besten mal im Retourenportal schauen und kündigen. Wenn dort keine Meldung zur Selbstentsorgung kommt, dann muss er zurückgeschickt werden. Wenn man das nicht macht, wird die Miete solange ganz normal weiter berechnet.

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      5 years ago

      Andreas__

      Anders sieht es aus, wenn der Router selbst entsorgt werden soll.

      Anders sieht es aus, wenn der Router selbst entsorgt werden soll.
      Andreas__
      Anders sieht es aus, wenn der Router selbst entsorgt werden soll.

      Auch bei der Selbstentsorgung erwirbt man kein Eigentum.

      Rein rechtlich gesehen könnte die Telekom sogar einen Nachweis über die Entsorgung fordern.

      Ein kritisches Thema.

       

      Es gibt sogar Anbieter, die sperren die Serialnummer des Routers.

      (Hab ich irgendwo mal gelesen - weiß nicht ob das stimmt.)

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      5 years ago

      Es gibt sogar Anbieter, die sperren die Serialnummer des Routers. (Hab ich irgendwo mal gelesen - weiß nicht ob das stimmt.)....

      Es gibt sogar Anbieter, die sperren die Serialnummer des Routers.

      (Hab ich irgendwo mal gelesen - weiß nicht ob das stimmt.)....

      Es gibt sogar Anbieter, die sperren die Serialnummer des Routers.

      (Hab ich irgendwo mal gelesen - weiß nicht ob das stimmt.)....


      Sicher ist dann auch das Abkratzen der SNR auf dem Gerät verpflichtend!

      🤞

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    • 5 years ago

      Auch dir ein freundliches Hallo @Gelöschter Nutzer 

       

      Gehe bitte ins Retourenportal für Mietgeräte und schaue nach, ob ein Retourenschein erstellt oder eine Selbstentsorgung angeboten wird.

      Beim Retourenschein wird das Gerät zurückgeschickt und erst gekündigt, wenn es im Lager verarbeitet ist.

      Bei der Selbstentsorgung bekommst du eine Bestätigung darüber und das Gerät wird ohne Rückversand aus dem Vertrag genommen.

      Dir das Gerät als Reserve ins Regal zu legen, macht in sofern keinen Sinn, als dieses Gerät nach einer Umstellung auf einen der aktuellen Vectoring- oder Supervectoringanschlüssen nicht mehr funktioniert.

      Wundersam finde ich die Bemerkung "wegen der schlechten WLAN-Reichweite"! Bei mir hat das Gerät seinerzeit 120 m² auf zwei Etagen ohne jeden Repeater versorgt!? Nunja!

       

      schöne Grüsse

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      5 years ago

      pamperlapescu

      Dir das Gerät als Reserve ins Regal zu legen, macht in sofern keinen Sinn, als dieses Gerät nach einer Umstellung auf einen der aktuellen Vectoring- oder Supervectoringanschlüssen nicht mehr funktioniert.

      Dir das Gerät als Reserve ins Regal zu legen, macht in sofern keinen Sinn, als dieses Gerät nach einer Umstellung auf einen der aktuellen Vectoring- oder Supervectoringanschlüssen nicht mehr funktioniert.

      pamperlapescu

      Dir das Gerät als Reserve ins Regal zu legen, macht in sofern keinen Sinn, als dieses Gerät nach einer Umstellung auf einen der aktuellen Vectoring- oder Supervectoringanschlüssen nicht mehr funktioniert.


      Das stimmt nur halbwegs.

      Der W 921V ist für Vectoring bis 100 Mbit/s geeignet.

      Der Router hatte 2014 ein Vectoring-Update verpaßt bekommen.

       

      921.jpg

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/W921V-100mbit-s-tauglich-Vectoring-Umstellung-am-W921V-notwendig/td-p/2677964

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      5 years ago

      @Gelöschter Nutzer 

       

      Der 921er ist etwa so Vectoringfähig wie die 7390. Ob das am Ende des Tages richtige Freude aufkommen läßt?

      Und da es sich eh um Mietgeräte handelt, hätte er keinen Vorteil, dieses alte Schätzchen weiter zu betreiben.

       

      Sehe grad: Am Ende ist egal. Wir haben wohl nicht die richtigen Antworten gegeben, dieser NiNu hat sich schon gelöscht!

       

      schöne Grüße

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    • 25 days ago

      Bei mir gab es 10 Tage wegen einer Externen Störung an der Tkom-Außenbox kein Internet .

      Anstelle einer Entschuldigung oder Gutschrift..bekomme ich in der Abrechnung 2 Wlanrouter zur Miete...da der Tkom Elektriker den Alten von 2015 gleich durch ein neues Modell ersetzt hat.Den Alten hat er mitgenommen.

      Da habe ich schon wierdersprochen..wie soll ich für  ein Altes Modell bezahlen was ich gar nicht mehr hatte!!

      Dann endlich die Kündigung und jetzt soll ich frecherweise auch noch den Zeitwert des ausrangierten Routers bezahlen.Habe schriftlich das der Elektriker diesen gewechselt hat ist sehr ärgerlich und Kompliziert. 

      Da werden Sie geholfen...!!!

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      25 days ago

      Hallo @schmidtad,

       

      danke für deine Nachricht. War es Absicht, dass du deine Nachricht an einen alten Thread angehängt hast? Wie ist der aktuelle Stand zu den zwei Mietgeräten? Melde dich gerne bei mir, falls ich dich da unterstützen kann.

       

      Grüße

      Alexander

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