Schwiegermutter verstorben, Rufnummer behalten und übertragen

vor 3 Stunden

Hallo Zusammen,

wir lösen gerade den Haushalt meiner Schwiegermutter auf und integrieren ihre Wohnung zu uns.

Sie hatte einen einfachen Telefonanschluss, dessen Rufnummer seit Generationen in der Familie ist und die wir weiterführen wollen.

Nun sind wir aber vertraglich an einen Mitbewerber gebunden und möchten auch gerne noch den vollständigen Glasfaserausbau und -anschluss unseres Hauses abwarten.

Also ist meine Idee, die Rufnummer erst einmal zu einer VoIP-Adresse zu portieren und bei uns aufzuschalten.

Das geht aber nur bei Namensgleichheit.

Also muss ich den Anschluss übertragen, dann portieren und kündigen - richtig oder Denkfehler?

Vielen Dank für die Hilfe

Dominik

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  • vor 3 Stunden

    user_7b3caa

    Hallo Zusammen, wir lösen gerade den Haushalt meiner Schwiegermutter auf und integrieren ihre Wohnung zu uns. Sie hatte einen einfachen Telefonanschluss, dessen Rufnummer seit Generationen in der Familie ist und die wir weiterführen wollen. Nun sind wir aber vertraglich an einen Mitbewerber gebunden und möchten auch gerne noch den vollständigen Glasfaserausbau und -anschluss unseres Hauses abwarten. Also ist meine Idee, die Rufnummer erst einmal zu einer VoIP-Adresse zu portieren und bei uns aufzuschalten. Das geht aber nur bei Namensgleichheit. Also muss ich den Anschluss übertragen, dann portieren und kündigen - richtig oder Denkfehler? Vielen Dank für die Hilfe Dominik

    Hallo Zusammen,

    wir lösen gerade den Haushalt meiner Schwiegermutter auf und integrieren ihre Wohnung zu uns.

    Sie hatte einen einfachen Telefonanschluss, dessen Rufnummer seit Generationen in der Familie ist und die wir weiterführen wollen.

    Nun sind wir aber vertraglich an einen Mitbewerber gebunden und möchten auch gerne noch den vollständigen Glasfaserausbau und -anschluss unseres Hauses abwarten.

    Also ist meine Idee, die Rufnummer erst einmal zu einer VoIP-Adresse zu portieren und bei uns aufzuschalten.

    Das geht aber nur bei Namensgleichheit.

    Also muss ich den Anschluss übertragen, dann portieren und kündigen - richtig oder Denkfehler?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Dominik

    user_7b3caa

    Hallo Zusammen,

    wir lösen gerade den Haushalt meiner Schwiegermutter auf und integrieren ihre Wohnung zu uns.

    Sie hatte einen einfachen Telefonanschluss, dessen Rufnummer seit Generationen in der Familie ist und die wir weiterführen wollen.

    Nun sind wir aber vertraglich an einen Mitbewerber gebunden und möchten auch gerne noch den vollständigen Glasfaserausbau und -anschluss unseres Hauses abwarten.

    Also ist meine Idee, die Rufnummer erst einmal zu einer VoIP-Adresse zu portieren und bei uns aufzuschalten.

    Das geht aber nur bei Namensgleichheit.

    Also muss ich den Anschluss übertragen, dann portieren und kündigen - richtig oder Denkfehler?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Dominik

    Könnte Probleme geben da Du schreibst "seit Generationen in der Familie". Wie viele Stellen hat die Telefonnummer inkl. Ortsnetzkennzahl ohne die führende Null?

    0

  • vor 3 Stunden

    Es sind vier Stellen Ortsnetzkennzahl (also ohne führende 0) und dann eine fünfstellige Rufnummer.

    Insgesamt also neun Stellen.

    (Die Rufnummer wurde schon einmal durch eine führende 2 ergänzt.)  

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Stunden

    Hallo @user_7b3caa ,

     

    erst einmal mein herzliches Beileid zum Verlust deiner Schwiegermutter.🙏

     

    Eine Rufnummerübernahme zu einem bestehenden Anschluss bei einem anderen Anbieter ist leider so nicht möglich.

     

    Unter bestimmten Bedingungen kann der Anschluss jedoch übernommen und die Rufnummer somit behalten werden. Ein anschließender Wechsel auf VoIP ist dann auch möglich.

     

    Schau dazu auch gerne einmal bei dem hilfreichen Beitrag von @Has vorbei. (Danke dir dafür😊)

     

    Sollte es weitere Fragen oder Anliegen geben, lass es mich bitte wissen. 

     

    Ansonsten wünsche ich weiterhin einen schönen Tag & sende liebe Grüße 🤗

    Cheyenne

    Antwort

    von

    vor einer Stunde

    user_7b3caa

    Insgesamt also neun Stellen.

    Es sind vier Stellen Ortsnetzkennzahl (also ohne führende 0) und dann eine fünfstellige Rufnummer.

    Insgesamt also neun Stellen.

    (Die Rufnummer wurde schon einmal durch eine führende 2 ergänzt.)  

    user_7b3caa
    Insgesamt also neun Stellen.

    Und damit gehört die Rufnummer zum Altbestand und entspricht nicht den aktuellen Zuteilungsregeln der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur ist der Eigentümer, der Herr über alle Rufnummern und sie möchten Rufnummern, die nicht den aktuellen Zuteilungsregeln entsprechen aus dem Verkehr ziehen. Deswegen sind die Regeln für eine Übernahme in diesem Fall besonders streng @user_7b3caa 

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