Seit über 2 Jahren kein Glasfaseranschluss

vor 5 Jahren

Hallo zusammen,

 

am 01.08.2018 haben wir einen Vorvertrag mit der Telekom abgeschlossen. Dieser war notwendig damit die Telekom einen Glasfaseranschluss in die Stadt Plettenberg und an unserem Haus bringt notwendig.

Man hat damit geworben die Glasfaserleitung bis in die Wohnung zu verlegen. Man müsse sich um nichts weiter kümmern.

Bis heute können wir leider keine Glasfaserleitung nutzen. 
Wir haben mittlerweile mehrere Gespräche mit der Telekom geführt und darum gebeten uns die 500.000 Leitung freizuschalten. 

Nach dem letzten Gespräch hat uns die Telekom mitgeteilt das wir für die Leerrohre etc. Verantwortlich sind, ganz anders als vorab besprochen.

 

Der vor Ort zuständige Accound Manager „Infrastrukturvertrieb Region West“ hat uns jedoch gesagt, dass der von uns abgeschlossene Vertrag eben eine komplette Verlegung bis in die Wohnung beinhaltet. 
Es ist wohl so, dass man diesen umfangreichen Servic bei der Telekom nicht mehr in dem Umfang anbietet.

Nun ist aber unsere Anmeldung noch von 2018.

 

Echt schade das man so lange auf einen Anschluss warten muss und bis heute nur mit Schwierigkeiten konfrontiert wird.

 

Stand heute sind es nur leere Worte der Telekom

 

Danke

Letzte Aktivität

vor 5 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

505

0

17

    • vor 5 Jahren

      @dragon-josefMoinsen, drängeln hilft da nicht viel. FTTH ist fertig wenn alles fertig gebaut wurde. 2 Jahre für einen(ich nehme an subventionierten, kostenlosen Ausbau) ist normal.

      Da müssen nicht nur die Leitung in das Haus gelegt werden und die Hausanschlüsse. Die finale Inbetriebnahme durch das Glasfasermodem übernimmt der Schaltungstechniker wenn die Dokumentation des kompletten Bauabschnitts fertig ist. Evtl passiert das sogar in mehreren Wellen, strassenweise etc.

      Die Verkabelung vom APL bis zum Modem, z.B. im Wohnzimmer, macht zur Bereitstellung der Techniker. Vorbereitete Kabelschächte wären toll, wenn nicht vorhanden kommt es halt aufputz.

      9

      von

      vor 5 Jahren

      Es existiert natürlich ein VorVertrag mit einer Bestätigung.

      0

      von

      vor 5 Jahren

      Ich sehe da eigentlich ganz klar.

      Rohr und Faser liegen im Keller, was fehlt ist das Leerrohr in die Wohnung.

       

      Wer legt das?

      Der Objekteigentümer, also war die Auskunft am Telefon richtig.

      von

      vor 5 Jahren

      Die Telekom verlegt ja auch die Kabel... aber eben in vorhandene Leerrohre.
      Von andere Regelungen habe ich noch nie gehört.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @dragon-josef,

       

      leider wird hier vieles durcheinandergeworfen.

      Zuerst muss mal geklärt werden, um was für eine Gebäudeart es sich handelt. Um ein Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten oder um ein Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten. Denn das entscheidet, ob das Gebäude zuerst ausgekundet und anschließend vorinstalliert wird.

       

      Handelt es sich um ein Gebäude, das vorinstalliert werden muss (>= 3 WE), dann sind FTTH -Anschlüsse darin auch erst buchbar, wenn die GF-TA in den Wohnungen installiert sind und auch die Dokumentation für die NE4 abgeschlossen ist.

       

      Gebäude mit <= 2 WE werden als Einfamilienhäuser behandelt. Diese werden nicht ausgekundet und auch nicht vorinstalliert. Hier ist eine Buchbarkeit bereits gegeben, wenn die NE3 fertig gebaut und auch dokumentiert ist. Die NE4 wird dann am Tag der Bereitstellung hergestellt und auch mit dem Bereitstellungsauftrag dokumentiert.

       

      Hier gilt aber auch, dass sich der Hauseigentümer um die Vorbereitung für einen Leitungsweg vor dem Tag der Bereitstellung kümmern muss. Ansonsten setzt die Telekom die GF-TA im Umkreis von max. 3 m am GF-AP . Gibt es einen vorbereiteten Leitungsweg, dann legt die Telekom auch die Glasfaserleitung ohne zusätzliche Kosten in die Wohnung und setzt dort die GF-TA .

      https://www.telekom.de/hilfe/downloads/leitungswege-glasfaseranschluss-vorbereiten.pdf

       

       

      Man hat nachträglich deutlich gesagt, dass ein Verlegung seitens Telekom nicht durchgeführt wird. Seitens der Betreuer vor Ort wieder eine andere Aussage.

      Man hat nachträglich deutlich gesagt, dass ein Verlegung seitens Telekom nicht durchgeführt wird.
      Seitens der Betreuer vor Ort wieder eine andere Aussage.
      Man hat nachträglich deutlich gesagt, dass ein Verlegung seitens Telekom nicht durchgeführt wird.
      Seitens der Betreuer vor Ort wieder eine andere Aussage.

      Also ich kann hier nur für den ATS 76 in München sprechen. Dort waren wir uns alle auf der letzten FTTH -Fachtagung einig, dass wir bei Bedarf auch den Leitungsweg mit Installationsrohr, Kabelkanal oder Indoor-Speedpipe herstellen. Wir haben das Wissen, das erforderliche Werkzeug und das Material. Wenn ich dann sehe, was andere Firmen dafür verlangen, das bekommen wird zum Telekomstundensatz deutlich günster hin. Warum also sollen wir dieses Geschäftsfeld anderen überlassen?

       

      Voraussetzung ist halt immer, der Kunde meldet sich rechtzeitig bei uns und bringt nicht erst den Einrichter am Tag der Bereitstellung in Bedrängnis. Denn dieser hat dann weder das erforderliche Material dabei, noch die erforderliche Zeit, ohne dass andere Kunden in der Tagesplanung herunterfallen.

       

       

      Für die 2te Wohnung im Haus könnte man lt. Telekom sofort einen weiteren Anschluss abschließen mit einem Techniker Termin in den nächsten 2 Tagen.

      Für die 2te Wohnung im Haus könnte man lt. Telekom sofort einen weiteren Anschluss abschließen mit einem Techniker Termin in den nächsten 2 Tagen.
      Für die 2te Wohnung im Haus könnte man lt. Telekom sofort einen weiteren Anschluss abschließen mit einem Techniker Termin in den nächsten 2 Tagen.

      Könntest Du das bitte etwas genauer erklären?

      Wenn Du einen Anschluss buchst, ist das dann nicht möglich?

       

      Wobei ich bei dem Techniker Termin in 2 Tagen so meine Zweifel habe. Denn ein Technikertermin erfordert eine größere Vorlaufzeit von mindestens sechs Werktagen und das außerhalb der Urlaubszeit. Ein Techniker Termin innerhalb von zwei Werktagen im Störungsfall wäre gerade noch im Bereich des Möglichen.

       

      Viele Grüße

      5

      von

      vor 5 Jahren

      @Patti Müller 

       

      ich meine mich zu erinnern, dass die 3m-Regel für ältere Ausbaugebiete noch nicht gilt.

      ich meine mich zu erinnern, dass die 3m-Regel für ältere Ausbaugebiete noch nicht gilt.
      ich meine mich zu erinnern, dass die 3m-Regel für ältere Ausbaugebiete noch nicht gilt.

      Doch die gilt.

      Ich hab mir jetzt extra die Mühe gemacht und das alte Zeug von 2019 rausgesucht.

      Es gilt nur für Aufträge, deren SMILE-Auftragsnummer mit /18 endet (da wird es 2020 keine mehr geben) und für Anschlüsse in den Push-Fiber Gebieten Und das sind nur eine Handvoll. Das vom TE genannte Ortsnetz fällt nicht darunter.

       

      von

      vor 5 Jahren

      @Hubert Eder 

      Hubert Eder

      @Patti Müller ich meine mich zu erinnern, dass die 3m-Regel für ältere Ausbaugebiete noch nicht gilt. ich meine mich zu erinnern, dass die 3m-Regel für ältere Ausbaugebiete noch nicht gilt. ich meine mich zu erinnern, dass die 3m-Regel für ältere Ausbaugebiete noch nicht gilt. Doch die gilt. Ich hab mir jetzt extra die Mühe gemacht und das alte Zeug von 2019 rausgesucht. Es gilt nur für Aufträge, deren SMILE-Auftragsnummer mit /18 endet (da wird es 2020 keine mehr geben) und für Anschlüsse in den Push-Fiber Gebieten Und das sind nur eine Handvoll. Das vom TE genannte Ortsnetz fällt nicht darunter.

      @Patti Müller 

       

      ich meine mich zu erinnern, dass die 3m-Regel für ältere Ausbaugebiete noch nicht gilt.

      ich meine mich zu erinnern, dass die 3m-Regel für ältere Ausbaugebiete noch nicht gilt.
      ich meine mich zu erinnern, dass die 3m-Regel für ältere Ausbaugebiete noch nicht gilt.

      Doch die gilt.

      Ich hab mir jetzt extra die Mühe gemacht und das alte Zeug von 2019 rausgesucht.

      Es gilt nur für Aufträge, deren SMILE-Auftragsnummer mit /18 endet (da wird es 2020 keine mehr geben) und für Anschlüsse in den Push-Fiber Gebieten Und das sind nur eine Handvoll. Das vom TE genannte Ortsnetz fällt nicht darunter.

       

      Hubert Eder

      @Patti Müller 

       

      ich meine mich zu erinnern, dass die 3m-Regel für ältere Ausbaugebiete noch nicht gilt.

      ich meine mich zu erinnern, dass die 3m-Regel für ältere Ausbaugebiete noch nicht gilt.
      ich meine mich zu erinnern, dass die 3m-Regel für ältere Ausbaugebiete noch nicht gilt.

      Doch die gilt.

      Ich hab mir jetzt extra die Mühe gemacht und das alte Zeug von 2019 rausgesucht.

      Es gilt nur für Aufträge, deren SMILE-Auftragsnummer mit /18 endet (da wird es 2020 keine mehr geben) und für Anschlüsse in den Push-Fiber Gebieten Und das sind nur eine Handvoll. Das vom TE genannte Ortsnetz fällt nicht darunter.

       


      Nö nö nö. wir arbeiten nicht mit Smile sondern mit dem PST fttx, wenn dort die gewünschte WE Anzahl vermerkt ist ...hier wie evtl. 3, 4 dann wird das auch dem Mieter, sofern er natürlich einen 24.monatigen Magenta Zuhause Auftrag bucht gebaut. Ausgenommen sind hier Anschlüsse mit mehr wie X Wohneinheiten. Ob Push Glas, MBfD oder GIGA(zumal hier der Eigentümer die Einwilligung geben muss für Montagearbeiten)

      0

      von

      vor 5 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

      Ich kann mit Deiner Antwort jetzt nicht so recht was anfangen.

      Wie gesagt, es geht in erster Linie darum, wieviele Wohneinheiten das Gebäude hat. Nur wenn das Gebäude mehr als zwei WE hat, dann ist die Vorinstallation für den Hausbesitzer kostenfrei. Dann wird aber auch ein Auskundungsprotokoll erstellt und so weiter und so weiter.

      Bei weniger als drei Wohneinheiten gilt die Regelung mit der kostenfreien Kabelinstallation mit den drei Metern um den GF-AP , wenn es keinen vorbereiteten Leitungsweg gibt.

      Gibt es einen Leitungsweg, dann wird auch das Kabel kostenfrei an den Wunschort des Kunden gezogen und angeschlossen.

       

      Ausnahme sind die einzigen vier Ausbaugebiete im gesamten Bundesgebiet, bei denen es spezielle Vereinbarungen bei der Vorvermarktung gegeben hat. Dort wird auch bei einer Auftragsbuchung nach dem 01.01.2019, der Leitungweg größer 3 m vom Fieldservice kostenfrei gebaut. Aber wie schon gesagt, das von @dragon-josef erwähnte Ortnetz fällt nicht darunter.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Jahren

      Guten Morgen @dragon-josef da die Daten schon hinterlegt sind, konnte ich mir das mal anschauen. Ich bin etwas verwundert, da FTTH bereits buchbar ist. Wie lange kann ich allerdings nicht einsehen. Wollen wir dazu einmal telefonieren? Wenn ja, wann kann ich mich am besten melden?

      Grüße Anne W.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...