Sonderkündigung vom Anschluss
vor 5 Jahren
Hallo! Ich habe zum 19.07. DSL, Telefon und Magenta TV bestellt. Nach dem der Techniker am 19.07. keine Leitung geschaltet hat, folgten hunderte Telefonate mit verschiedenen Technikern, weiterhin gab es von meiner Seite aus zwei Termine zur Nachbesserung, jeweils nicht eingehalten von der Telekom. Die Leistung geht bis heute nicht.
Vor zwei Wochen habe ich eine Sonderkündigung eingelegt, eigentlich würde ein Widerruf auch noch zählen, da die Leistung ja nicht in Anspruch genommen wurde b.z.w. der Widerruf erst nach Empfangnahme der Leistung beginnt.
Nun erneut keine Reaktion auf die Sonderkündigung, heute per Chat die Antwort, man würde diese nicht Bearbeiten. Ich bitte letztmalig darum, ich werde keinen Cent mehr bezahlen, das geht an die Verbraucherzentrale und meinen Anwalt binnen 7 Tagen! Damit endet eine Geschäftsbeziehung von fast 10 Jahren, HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH an die Telekom für diesen Service.
429
0
11
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
212
0
3
vor 2 Jahren
424
0
3
LeGuckstDu
vor 5 Jahren
Keine Ahnung was man dazu sagen soll, du schreibst ja nicht mal wirklich was das Problem ist bzw. wie es dazu kam.
Achso, die Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung welcher auch die Widerrufsbelehrung angefügt ist.
Gruß
3
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
LeGuckstDu
CyberSW
vor 5 Jahren
Wenn du in der Widerrufsfrist bist ist das dümmste was du tun kannst, zu kündigen in dem Irrglauben du kämst sofort aus dem Vertrag - ist die Kündigung abgelehnt wirkt die nicht einmal als Widerruf!
Ansonsten kannst du alles hier machen:
www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/wie-kann-ich-mich-beschweren
Anwalt ist Geldverschwendung und Verbraucherzentrale ist Zeitverschwendung.
1
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
CyberSW
Stefan
vor 5 Jahren
@Stefan2204
Gemäß BGB musst du die Telekom schriftlich eine Frist zur Nachbesserung einräumen und sie damit erst einmal in den Verzug setzten.
Dann kannst du eine Sonderkündigung durchsetzen. Eine Nicht geschaltete Leitung brauchst du auch nicht zahlen - das verlangt niemand, wird aber erst am Ende der Bereitstellungsstörung verrechnet. In so fern ist der Einwurf irrelevant.
Die Widerrufsfrist beginnt nicht mit der Bereitstellung sondern mit Zugang der Auftragsbestätigung nebst Widerrufsbelehrung.
2
3
Ältere Kommentare anzeigen
Stefan
Antwort
von
Stefan
vor 5 Jahren
Ich habe die Telekom 2x schriftlich in Verzug und Nachbesserung gesetzt.
Ich habe die Telekom 2x schriftlich in Verzug und Nachbesserung gesetzt.
es kommt ganz drauf an, was du da geschrieben hast - wissen wir aber hier nicht - können wir auch nicht beurteilen.
Mal ganz nebenbei, dass bei einem Ressourcenengpass. auch kein anderer Anbieter schalten kann.
Die Telekom würde aber für einen anderen Anbieter diesen Ressourcenengpass auch nicht beseitigen, auch nicht in 5 Jahren, sofern es keine eigenen wirtschaftlichen Interessen gibt. Daher kann dein Schuss ganz schön nach hinten losgehen.
Was meinst du, wie oft wir hier schon von (teilweisen imaginären) Anwälten lesen durften.
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Stefan
Melanie S.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
leider habe ich Sie telefonisch gerade nicht erreicht. Wann darf ich es erneut probieren?
Viele Grüße
Melanie S.
0
3
Ältere Kommentare anzeigen
der_Lutz
Antwort
von
Melanie S.
vor 5 Jahren
An welche Faxnummer?
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Melanie S.
Erdogan T.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
vielen Dank für die Rückmeldung.
Wünsche Ihnen alles Gute mit Ihrem Anbieter. Kommen Sie bei weiteren Fragen, Anregungen oder auch Kritik gerne erneut auf uns zu.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende. Erdogan T.
0
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Erdogan T.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Stefan2204