Gelöst

Sonderkündigung wegen Haushaltszusammenlegung verweigert

vor 2 Jahren

Leider wird mir nun das dritte Mal eine Sonderkündigung verweigert.

 

Ich bin am 1.10. mit meinem Partner zusammen gezogen. Wir haben jeder einen eigenen Vertrag, ich Telekom, er O2....da wir eben nur einen Anschluss benötigen,musste einer gekündigt werden.

 

Laut Homepage gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenlegung.

 

Wird aber nicht akzeptiert....so zahle ich als Mutter von 2 Kindern jetzt noch 12 Monate für einen Anschluss, weil mein Partner nicht bei der Telekom ist.

 

Servicemitarbeiter wimmelt einen nur ab.

 

Gerade in Zeiten von Inflation und drohender Armut überall ist sowas wirklich verachtenswert 

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    vor 2 Jahren

    KathrinTsg

    Laut Homepage gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenlegung.

    Laut Homepage gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenlegung.
    KathrinTsg
    Laut Homepage gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Haushaltszusammenlegung.

    nur  wenn beide bei der Telekom einen Vertrag haben - und nur dann.

    Ausserdem ist es Kulanz der Telekom - in diesem Fall und kein Recht.

     

    Ein Sonderkündigungsrecht gibt es dann wenn die Telekom am neuen Wohnort nicht die gleiche Leistung zum gleichen Preis schalten schalte. Daher Umzug melden und hoffen, dass dem nicht so ist oder regulär kündigen

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Wenn die MVL rum ist, oder?

    Wenn die MVL rum ist, oder?
    Wenn die MVL rum ist, oder?

    Nein. Das TKG schreibt den 1 Monat so vor. 3 Monate sind Geschichte

     

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/NeueKundenrechte/start.html

    "Wenn ein Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach einem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dabei müssen sie eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten"

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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