Gelöst
Sonderkündigung wegen Haushaltzusammenführung
vor 11 Monaten
Hallo,
ich wollte letzten Montag 26.02.2024 den Festnetzanschluss meiner Mietswohnung zum nächstmöglichen Termin kündigen, da ich im August 2023 wieder zu meiner Familie gezogen bin und meine Wohnung untervermietet habe. Der bestehende Vertrag ist weitergelaufen, obwohl sich jetzt herausgestellt hat, dass mein Untermieter ihn nicht benötigt. Somit die Kündigung, mit der Bestätigung des Vertragsendes zum 15.02.2026. Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe. Umstellung war zum 16.02.2024
Leider hatte ich bei der 1. Kündigung am Montag übersehen, dass es Sonderkündigungsgründe gibt wie z.B. Haushaltszusammenführungen. Das ist ja im August passiert, als ich wieder zu meiner Familie gezogen bin. Wahrscheinlich hätte ich da schon kündigen sollen, habe allerdings gedacht, der Anschluss wird weiterhin benötigt.
Somit habe ich gestern mit einem Herren von der Hotline gesprochen und er hat mir gesagt, dass ich nochmal kündigen soll und eine Meldebescheinigung vom "neuen" Wohnort beifügen soll. Habe ich gemacht und gestern die Ablehnung erhalten. Heute habe ich es noch mal versucht und wieder eine Ablehnung erhalten. Jedes Mal mit der Begründung. (Siehe Text)
"Ihr Wunsch leuchtet uns völlig ein: Der Umzug rückt näher, am alten Wohnsitz sind unsere Leistungen nur noch kurze Zeit interessant für Sie. Darum haben wir Ihre Anfrage auch gleich geprüft.
Leider können wir Ihren Vertrag nicht vorzeitig beenden.
Zur Erklärung ein kurzer Blick ins Telekommunikationsgesetz: Nur, wenn der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung nicht am neuen Wohnsitz bereitstellen kann, gilt ein vorzeitiges Sonderkündigungsrecht – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszuges oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt.
Ihr aktuelles Produkt bieten wir auch an der neuen Adresse an.
Darum können wir Ihren Vertrag erst nach Ablauf der regulären Laufzeit beenden. Als entsprechenden Kündigungstermin bestätigen wir Ihnen gern den 15.02.2026
Sie hätten lieber eine andere Antwort erhalten, keine Frage. Umso wichtiger war es uns, die vertraglichen Konditionen hier klar für Sie darzustellen, damit Sie unsere Argumentation nachvollziehen können."
Was kann ich noch tun?
Danke
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vor 6 Monaten
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Akzeptierte Lösung
Ludwig II
akzeptiert von
Sprinklr_API_alt
vor 11 Monaten
Ja, der Abschluss besteht seit 2002. Adresse und Telefon Nummer hatte ich angegeben
Die entscheidende Frage ist aber bei welchem Anbieter.
Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe.
Das hört sich etwas seltsam an, weil MagentaTV Bestandteil des Tarifvertrages ist und keine Option, die für sich alleine gekündigt werden kann.
Hast du da evtl. einen neuen Vertrag ohne MagentaTV abgeschlossen und der bisherige Vertrag war bereits außerhalb der Mindestvertragslaufzeit?
Wenn in deinem Falle die "Haushaltzusammenführung" abgelehnt wird, bleibt nur einen Umzug des Anschlusses zu beauftragen.
Da dein Vertrag am neuen Wohnsitz genaus so wie am alten Wohnsitz erfüllt werden kann, gibt es nur die ordentliche Kündigung und den Vertrag am neuen Wohnsitz weiter zu nutzen.
Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe. Umstellung war zum 16.02.2024
Da wurde bereits ein entscheidender Fehler gemacht, denn zu diesem Datum hast du einen neuen Vertrag mit 24-monatiger Laufzeit abgeschlossen.
Und die die Widrrufsfrist ist nun auch bereits abgelaufen.
Vermutlich wurde deshalb auch die Haushaltzusammenführung abgelehnt, denn du bist ja bereits im August 2023 umgezogen und hast sechs Monate später einen neuen Vertrag für den alten Wohnsitz abgeschlossen.
Im August 2023 hätte die Haushaltzusammenführung vermutlich funktioniert, wenn in der neuen Wohnung (bei deiner Familie) ebenfalls ein Telekomanschluss vorhanden ist.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Ludwig II
Akzeptierte Lösung
AlexFi1
akzeptiert von
Sprinklr_API_alt
vor 11 Monaten
Habe gestern noch einmal mit der Telekom telefoniert. Ist leider so. Danke euch für die Antworten.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
AlexFi1