Gelöst
Sonderkündigung wegen Haushaltzusammenführung
vor einem Jahr
Hallo,
ich wollte letzten Montag 26.02.2024 den Festnetzanschluss meiner Mietswohnung zum nächstmöglichen Termin kündigen, da ich im August 2023 wieder zu meiner Familie gezogen bin und meine Wohnung untervermietet habe. Der bestehende Vertrag ist weitergelaufen, obwohl sich jetzt herausgestellt hat, dass mein Untermieter ihn nicht benötigt. Somit die Kündigung, mit der Bestätigung des Vertragsendes zum 15.02.2026. Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe. Umstellung war zum 16.02.2024
Leider hatte ich bei der 1. Kündigung am Montag übersehen, dass es Sonderkündigungsgründe gibt wie z.B. Haushaltszusammenführungen. Das ist ja im August passiert, als ich wieder zu meiner Familie gezogen bin. Wahrscheinlich hätte ich da schon kündigen sollen, habe allerdings gedacht, der Anschluss wird weiterhin benötigt.
Somit habe ich gestern mit einem Herren von der Hotline gesprochen und er hat mir gesagt, dass ich nochmal kündigen soll und eine Meldebescheinigung vom "neuen" Wohnort beifügen soll. Habe ich gemacht und gestern die Ablehnung erhalten. Heute habe ich es noch mal versucht und wieder eine Ablehnung erhalten. Jedes Mal mit der Begründung. (Siehe Text)
"Ihr Wunsch leuchtet uns völlig ein: Der Umzug rückt näher, am alten Wohnsitz sind unsere Leistungen nur noch kurze Zeit interessant für Sie. Darum haben wir Ihre Anfrage auch gleich geprüft.
Leider können wir Ihren Vertrag nicht vorzeitig beenden.
Zur Erklärung ein kurzer Blick ins Telekommunikationsgesetz: Nur, wenn der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung nicht am neuen Wohnsitz bereitstellen kann, gilt ein vorzeitiges Sonderkündigungsrecht – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszuges oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt.
Ihr aktuelles Produkt bieten wir auch an der neuen Adresse an.
Darum können wir Ihren Vertrag erst nach Ablauf der regulären Laufzeit beenden. Als entsprechenden Kündigungstermin bestätigen wir Ihnen gern den 15.02.2026
Sie hätten lieber eine andere Antwort erhalten, keine Frage. Umso wichtiger war es uns, die vertraglichen Konditionen hier klar für Sie darzustellen, damit Sie unsere Argumentation nachvollziehen können."
Was kann ich noch tun?
Danke
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vor 9 Monaten
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vor einem Jahr
da ich im August 2023 wieder zu meiner Familie gezogen bin
Auch dir ein freundliches Hallo @AlexFi1
Hat denn deine Familie einen Anschluss der Deutschen Telekom?
Grüßle
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Antwort
von
vor einem Jahr
Ja, der Abschluss besteht seit 2002. Adresse und Telefon Nummer hatte ich angegeben
Die entscheidende Frage ist aber bei welchem Anbieter.
Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe.
Das hört sich etwas seltsam an, weil MagentaTV Bestandteil des Tarifvertrages ist und keine Option, die für sich alleine gekündigt werden kann.
Hast du da evtl. einen neuen Vertrag ohne MagentaTV abgeschlossen und der bisherige Vertrag war bereits außerhalb der Mindestvertragslaufzeit?
Wenn in deinem Falle die "Haushaltzusammenführung" abgelehnt wird, bleibt nur einen Umzug des Anschlusses zu beauftragen.
Da dein Vertrag am neuen Wohnsitz genaus so wie am alten Wohnsitz erfüllt werden kann, gibt es nur die ordentliche Kündigung und den Vertrag am neuen Wohnsitz weiter zu nutzen.
Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe. Umstellung war zum 16.02.2024
Da wurde bereits ein entscheidender Fehler gemacht, denn zu diesem Datum hast du einen neuen Vertrag mit 24-monatiger Laufzeit abgeschlossen.
Und die die Widrrufsfrist ist nun auch bereits abgelaufen.
Vermutlich wurde deshalb auch die Haushaltzusammenführung abgelehnt, denn du bist ja bereits im August 2023 umgezogen und hast sechs Monate später einen neuen Vertrag für den alten Wohnsitz abgeschlossen.
Im August 2023 hätte die Haushaltzusammenführung vermutlich funktioniert, wenn in der neuen Wohnung (bei deiner Familie) ebenfalls ein Telekomanschluss vorhanden ist.
Antwort
von
vor einem Jahr
Vermutlich wurde deshalb auch die Haushaltzusammenführung abgelehnt, denn du bist ja bereits im August 2023 umgezogen und hast sechs Monate später einen neuen Vertrag für den alten Wohnsitz abgeschlossen.
Ei da schau an. War mir gar nicht aufgefallen. Das erklärt so einiges. 🙈
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo @AlexFi1,
vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.
Wie ich gesehen habe, hast du bereits viel Unterstützung erhalten.
In der Tat ist hier die Antwort von @Ludwig II korrekt.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Fall nicht, es muss ein Umzug beauftragt werden.
Viele Grüße
Anja N.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Haushaltszusammenführung hat nicht hat's mit Sonderkündigungsrecht zutun, das macht die Telekom nur aus Kulanz.
Und das auch nur, wenn im anderen Haushalt ein Telekom Tarif genutzt wird, nicht bei Vodafone und co.
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vor einem Jahr
Punkt 1. Überlassung an Dritte ist gegen die AGB ☝🏻
Punkt 2. Wurde schon genannt, Haushaltszusammenführung nur wenn dein neuer Haushalt Telekomkunde ist. (Das kann man dort im Formular auch entsprechend angeben mit TelNr usw.)
Punkt 3. Tu deinem Nach/Untermieter bitte den Gefallen und zieh deinen Anschluss um. Vielleicht hast ja auch Glück und es geht doch nicht mit nem 2. Anschluss bei deiner Familie
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vor einem Jahr
Was kann ich noch tun?
Was kann ich noch tun?
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung-wegen-haushaltszusammenfuehrung und alle notwendigen Dokumente einreichen.
Wobei für mich der Umzug zu den Eltern eher nichts mit einer Haushaltzusammenführung zu tun hat. Du wirst ja wirtschaftlich selbständig dort leben. Aber nur meine private Meinung.
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Antwort
von
vor einem Jahr
Ich bin wieder zu meinem Mann und den Kindern zurück gezogen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Ja, der Abschluss besteht seit 2002. Adresse und Telefon Nummer hatte ich angegeben
Die entscheidende Frage ist aber bei welchem Anbieter.
Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe.
Das hört sich etwas seltsam an, weil MagentaTV Bestandteil des Tarifvertrages ist und keine Option, die für sich alleine gekündigt werden kann.
Hast du da evtl. einen neuen Vertrag ohne MagentaTV abgeschlossen und der bisherige Vertrag war bereits außerhalb der Mindestvertragslaufzeit?
Wenn in deinem Falle die "Haushaltzusammenführung" abgelehnt wird, bleibt nur einen Umzug des Anschlusses zu beauftragen.
Da dein Vertrag am neuen Wohnsitz genaus so wie am alten Wohnsitz erfüllt werden kann, gibt es nur die ordentliche Kündigung und den Vertrag am neuen Wohnsitz weiter zu nutzen.
Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe. Umstellung war zum 16.02.2024
Da wurde bereits ein entscheidender Fehler gemacht, denn zu diesem Datum hast du einen neuen Vertrag mit 24-monatiger Laufzeit abgeschlossen.
Und die die Widrrufsfrist ist nun auch bereits abgelaufen.
Vermutlich wurde deshalb auch die Haushaltzusammenführung abgelehnt, denn du bist ja bereits im August 2023 umgezogen und hast sechs Monate später einen neuen Vertrag für den alten Wohnsitz abgeschlossen.
Im August 2023 hätte die Haushaltzusammenführung vermutlich funktioniert, wenn in der neuen Wohnung (bei deiner Familie) ebenfalls ein Telekomanschluss vorhanden ist.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Habe gestern noch einmal mit der Telekom telefoniert. Ist leider so. Danke euch für die Antworten.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von