Gelöst

Sonderkündigung wegen Haushaltzusammenführung

vor einem Jahr

Hallo,
ich wollte letzten Montag 26.02.2024 den Festnetzanschluss meiner Mietswohnung zum nächstmöglichen Termin kündigen, da ich im August 2023 wieder zu meiner Familie gezogen bin und meine Wohnung untervermietet habe. Der bestehende Vertrag ist weitergelaufen, obwohl sich jetzt herausgestellt hat, dass mein Untermieter ihn nicht benötigt. Somit die Kündigung, mit der Bestätigung des Vertragsendes zum 15.02.2026. Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe.  Umstellung war zum 16.02.2024

 

Leider hatte ich bei der 1. Kündigung am Montag übersehen, dass es Sonderkündigungsgründe gibt wie z.B. Haushaltszusammenführungen. Das ist ja im August passiert, als ich wieder zu meiner Familie gezogen bin. Wahrscheinlich hätte ich da schon kündigen sollen, habe allerdings gedacht, der Anschluss wird weiterhin benötigt.

 

Somit habe ich gestern mit einem Herren von der Hotline gesprochen und er hat mir gesagt, dass ich nochmal kündigen soll und eine Meldebescheinigung vom "neuen" Wohnort beifügen soll. Habe ich gemacht und gestern die Ablehnung erhalten. Heute habe ich es noch mal versucht und wieder eine Ablehnung erhalten. Jedes Mal mit der Begründung. (Siehe Text)

 

"Ihr Wunsch leuchtet uns völlig ein: Der Umzug rückt näher, am alten Wohnsitz sind unsere Leistungen nur noch kurze Zeit interessant für Sie. Darum haben wir Ihre Anfrage auch gleich geprüft.   
Leider können wir Ihren Vertrag nicht vorzeitig beenden.  
Zur Erklärung ein kurzer Blick ins Telekommunikationsgesetz: Nur, wenn der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung nicht am neuen Wohnsitz bereitstellen kann, gilt ein vorzeitiges Sonderkündigungsrecht – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszuges oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt.   
Ihr aktuelles Produkt bieten wir auch an der neuen Adresse an.  
Darum können wir Ihren Vertrag erst nach Ablauf der regulären Laufzeit beenden. Als entsprechenden Kündigungstermin bestätigen wir Ihnen gern den 15.02.2026  
Sie hätten lieber eine andere Antwort erhalten, keine Frage. Umso wichtiger war es uns, die vertraglichen Konditionen hier klar für Sie darzustellen, damit Sie unsere Argumentation nachvollziehen können." 
  

Was kann ich noch tun? 

 

Danke

 

251

12

    • vor einem Jahr

      AlexFi1

      da ich im August 2023 wieder zu meiner Familie gezogen bin

      da ich im August 2023 wieder zu meiner Familie gezogen bin
      AlexFi1
      da ich im August 2023 wieder zu meiner Familie gezogen bin

      Auch dir ein freundliches Hallo @AlexFi1 

       

      Hat denn deine Familie einen Anschluss der Deutschen Telekom?

       

      Grüßle

      5

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      AlexFi1

      Ja, der Abschluss besteht seit 2002. Adresse und Telefon Nummer hatte ich angegeben

      Ja, der Abschluss besteht seit 2002. Adresse und Telefon Nummer hatte ich angegeben 
      AlexFi1
      Ja, der Abschluss besteht seit 2002. Adresse und Telefon Nummer hatte ich angegeben 

      Die entscheidende Frage ist aber bei welchem Anbieter.

       

       

      AlexFi1

      Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe.

      Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe. 
      AlexFi1
      Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe. 

      Das hört sich etwas seltsam an, weil MagentaTV Bestandteil des Tarifvertrages ist und keine Option, die für sich alleine gekündigt werden kann.

      Hast du da evtl. einen neuen Vertrag ohne MagentaTV abgeschlossen und der bisherige Vertrag war bereits außerhalb der Mindestvertragslaufzeit?

       

       

      Wenn in deinem Falle die "Haushaltzusammenführung" abgelehnt wird, bleibt nur einen Umzug des Anschlusses zu beauftragen.

      Da dein Vertrag am neuen Wohnsitz genaus so wie am alten Wohnsitz erfüllt werden kann, gibt es nur die ordentliche Kündigung und den Vertrag am neuen Wohnsitz weiter zu nutzen.

       

      AlexFi1

      Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe. Umstellung war zum 16.02.2024

      Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe.  Umstellung war zum 16.02.2024
      AlexFi1
      Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe.  Umstellung war zum 16.02.2024

      Da wurde bereits ein entscheidender Fehler gemacht, denn zu diesem Datum hast du einen neuen Vertrag mit 24-monatiger Laufzeit abgeschlossen.

      Und die die Widrrufsfrist ist nun auch bereits abgelaufen.

      Vermutlich wurde deshalb auch die Haushaltzusammenführung abgelehnt, denn du bist ja bereits im August 2023 umgezogen und hast sechs Monate später einen neuen Vertrag für den alten Wohnsitz abgeschlossen.

      Im August 2023 hätte die Haushaltzusammenführung vermutlich funktioniert, wenn in der neuen Wohnung  (bei deiner Familie) ebenfalls ein Telekomanschluss vorhanden ist.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Ludwig II

      Vermutlich wurde deshalb auch die Haushaltzusammenführung abgelehnt, denn du bist ja bereits im August 2023 umgezogen und hast sechs Monate später einen neuen Vertrag für den alten Wohnsitz abgeschlossen.

      Vermutlich wurde deshalb auch die Haushaltzusammenführung abgelehnt, denn du bist ja bereits im August 2023 umgezogen und hast sechs Monate später einen neuen Vertrag für den alten Wohnsitz abgeschlossen.
      Ludwig II
      Vermutlich wurde deshalb auch die Haushaltzusammenführung abgelehnt, denn du bist ja bereits im August 2023 umgezogen und hast sechs Monate später einen neuen Vertrag für den alten Wohnsitz abgeschlossen.

      Ei da schau an. War mir gar nicht aufgefallen. Das erklärt so einiges. 🙈

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Hallo @AlexFi1,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.

       

      Wie ich gesehen habe, hast du bereits viel Unterstützung erhalten.

       

      In der Tat ist hier die Antwort von @Ludwig II korrekt.

      Ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Fall nicht, es muss ein Umzug beauftragt werden.

       

      Viele Grüße

      Anja N. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Haushaltszusammenführung hat nicht hat's mit Sonderkündigungsrecht zutun, das macht die Telekom nur aus Kulanz. 

       

      Und das auch nur, wenn im anderen Haushalt ein Telekom Tarif genutzt wird, nicht bei Vodafone und co. 

      0

    • vor einem Jahr

      @AlexFi1  schrieb:
      dass mein Untermieter ihn nicht benötigt

      Punkt 1. Überlassung an Dritte ist gegen die AGB ☝🏻

      Punkt 2. Wurde schon genannt, Haushaltszusammenführung nur wenn dein neuer Haushalt Telekomkunde ist. (Das kann man dort im Formular auch entsprechend angeben mit TelNr usw.)

      Punkt 3. Tu deinem Nach/Untermieter bitte den Gefallen und zieh deinen Anschluss um. Vielleicht hast ja auch Glück und es geht doch nicht mit nem 2. Anschluss bei deiner Familie

      0

    • vor einem Jahr

      AlexFi1

      Was kann ich noch tun?

       

      Was kann ich noch tun?  

      AlexFi1

       

      Was kann ich noch tun?  


      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung-wegen-haushaltszusammenfuehrung und alle notwendigen Dokumente einreichen.

       

      Wobei für mich der Umzug zu den Eltern eher nichts mit einer Haushaltzusammenführung zu tun hat. Du wirst ja wirtschaftlich selbständig dort leben. Aber nur meine private Meinung.

      1

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Ich bin wieder zu meinem Mann und den Kindern zurück gezogen.

       

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      AlexFi1

      Ja, der Abschluss besteht seit 2002. Adresse und Telefon Nummer hatte ich angegeben

      Ja, der Abschluss besteht seit 2002. Adresse und Telefon Nummer hatte ich angegeben 
      AlexFi1
      Ja, der Abschluss besteht seit 2002. Adresse und Telefon Nummer hatte ich angegeben 

      Die entscheidende Frage ist aber bei welchem Anbieter.

       

       

      AlexFi1

      Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe.

      Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe. 
      AlexFi1
      Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe. 

      Das hört sich etwas seltsam an, weil MagentaTV Bestandteil des Tarifvertrages ist und keine Option, die für sich alleine gekündigt werden kann.

      Hast du da evtl. einen neuen Vertrag ohne MagentaTV abgeschlossen und der bisherige Vertrag war bereits außerhalb der Mindestvertragslaufzeit?

       

       

      Wenn in deinem Falle die "Haushaltzusammenführung" abgelehnt wird, bleibt nur einen Umzug des Anschlusses zu beauftragen.

      Da dein Vertrag am neuen Wohnsitz genaus so wie am alten Wohnsitz erfüllt werden kann, gibt es nur die ordentliche Kündigung und den Vertrag am neuen Wohnsitz weiter zu nutzen.

       

      AlexFi1

      Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe. Umstellung war zum 16.02.2024

      Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe.  Umstellung war zum 16.02.2024
      AlexFi1
      Dieses Datum, weil ich im Oktober 2023 Magenta TV gekündigt habe.  Umstellung war zum 16.02.2024

      Da wurde bereits ein entscheidender Fehler gemacht, denn zu diesem Datum hast du einen neuen Vertrag mit 24-monatiger Laufzeit abgeschlossen.

      Und die die Widrrufsfrist ist nun auch bereits abgelaufen.

      Vermutlich wurde deshalb auch die Haushaltzusammenführung abgelehnt, denn du bist ja bereits im August 2023 umgezogen und hast sechs Monate später einen neuen Vertrag für den alten Wohnsitz abgeschlossen.

      Im August 2023 hätte die Haushaltzusammenführung vermutlich funktioniert, wenn in der neuen Wohnung  (bei deiner Familie) ebenfalls ein Telekomanschluss vorhanden ist.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      Habe gestern noch einmal mit der Telekom telefoniert. Ist leider so. Danke euch für die Antworten.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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