Sonderkündigung wegen immer wiederkehrender Störungen

vor 2 Jahren

Hallo zusammen,

 

ich habe seit einigen Monaten immer wieder Probleme mit meinem DSL-Anschluss. Teilweise mehrmals täglich fällt meine gesamte DSL-Verbindung aus, oder wird so langsam, dass man diese nicht mehr benutzen kann. Da ich teilweise auch von zuhause arbeite ist v.a. diese Unzuverlässigkeit zu einem großen Problem geworden.

Es waren bereits mehrere Techniker vor Ort, die sich sicher glaubten, das Problem gefunden zu haben, alle Messungen laufen super und das Internet läuft wieder mit seinen 250 Mbit/s wie es soll. Doch oft nur wenige Stunden später, manchmal Tage ist der Anschluss wieder stundenlang gestört.

Ich habe einige Versuche zugelassen und viel Zeit geopfert, um die Möglichkeit zu geben Nachbesserungen am Anschluss vorzunehmen, aber nun muss ich leider von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Einfach immer wieder einen Techniker loszuschicken, der maximal kurzfristig helfen kann ist meiner Meinung nach weder für die Telekom, noch für mich eine sinnvolle und wirtschaftliche Lösung. 

Doch hier beginnt das nächste Problem, der telefonische Kundenservice würde in diesem Fall nur wieder einen Techniker losschicken und im Online-Portal gibt es unter der Rubrik Kündigung aus besonderem Grund keine Auswahlmöglichkeit, die meinem Problem entspricht.

Kann mir jemand dabei helfen?

 

Vielen Dank schonmal!

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 2 Jahren

    @Marina Benci  schrieb:
    Ich habe einige Versuche zugelassen und viel Zeit geopfert, um die Möglichkeit zu geben Nachbesserungen am Anschluss vorzunehmen

    Und was ? Auch die richtige Endleitung verbaut? 

    @Marina Benci  schrieb:
    Online-Portal gibt es unter der Rubrik Kündigung aus besonderem Grund keine Auswahlmöglichkeit, die meinem Problem entspricht.

    Sonderkündigung gibt es nicht, wenn das Problem nicht bei der Telekom zu suchen ist 

    0

  • Community Guide

    vor 2 Jahren

    Hallo @Marina Benci 

     

    WAs würdest du nach der Kündigung machen?

     

    Solange du bei einem anderen Anbieter kein Glasfaser oder Kabelanschluss hast, bringt auch der Wechsel nichts.

     

    DSL-Kupfer ist die gleiche Infrastruktur und die anderen Anbieter mieten diese Leitung.

     

    XL ist sehr empflindlich bezügl. Störeinflüssen-

     

     

     

    5

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Marina Benci 

     

    Vielen Dank für das angenehme Gespräch vorhin 🙏 

    Wie besprochen läuft aktuell noch die Nachhaltigkeitsphase beim Außendienst. Ich habe nun noch mal unsere Disposition kontaktiert und diese gebeten, den Expertenprozess einzuleiten und somit auch eine*n Serviceexperten*in rauszuschicken. 

     

    Du wirst dann zeitnah kontaktiert, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann 🙂 

     

    Viele Grüße 

    Timur K. 

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 2 Jahren

    @Marina Benci  schrieb:
    aber nun muss ich leider von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    Da fangen deine Probleme an, du hast keines, denn das Wort existiert schon nicht einmal. 

    Bei einem Dauerschuldverhältnis kann dein Vertragspartner auch Mängel beseitigen, so viele er will. Das allein rechtfertigt noch keine außerordentliche Kündigung. 

     

    Wenn du eine außerordentliche Kündigung aussprechen willst, solltest die Mängel somit vorher auch melden und eine Frist zur Beseitigung einräumen. 

     

    Gibt da nen recht einfachen Ablauf.

    • Mangel melden und schriftlich eine Frist von 7 Tagen (nach Zugang des Schreibens) zur Beseitigung des Mangels einräumen. 
    • Besteht der Mangel weiterhin, die fehlende Beseitigung monieren und eine weitere Frist von 7 Tagen (nach Zugang des Schreibens) setzen. 
    • Besteht der Mangel weiterhin, die fehlende Beseitigung monierten und eine letzte Frist von 7 Tagen (nach Zugang des Schreibens) setzen und die außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn bis Fristende der Mangel nicht beseitigt wurde. 

    Im gesamten Beseitigungsablauf brav mit machen was man dir sagt, immer erreichbar sein und die ersten Terminfenster annehmen. Kurz: Nichts machen um die Beseitigung schuldhaft zu verzögern. 

     

    Mit eingerechneten Postlauf wärst so bei 30 Tagen. 

    Kein Anbieter (o. dessen Rechtsabteilung) würde sich dann gegen die Kündigung stellen. 

    Aber nur um es noch einmal deutlich zu machen ... es ist egal ob du vorher evtl. schon 90 Tage an der Störung rumbasteln lässt. Solange du nicht angefangen hast ordentliche Fristen zu setzen, spielt das keine Rolle. 

     

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