Gelöst
Sonderkündigung / Widerruf wegen nicht erbrachter Leistung
vor 3 Jahren
Hallo,
ich hatte bereits Mitte Januar einen Neuvertrag abgeschlossen zum 01.02.2022 aufgrund meines Umzuges. Der Techniker war am Montag vor Ort um Glasfaserkabel zu verlegen mit dem Ergebnis nicht möglich bei mir (kein Wanddurchbruch möglich & mein Vermieter weigert sich) ... Nach endlosen Telefonaten hatte ich heute Morgen einen anderen Techniker am Telefon der mir bestätigt hat, das der Vertrag demnach nicht zustande kommen kann & das er den Auftrag stornieren wird. Soweit so gut.
Ich erhielt jedoch keine Stornobestätigung per Mail. Beim einloggen im Kundencenter habe ich dann unter "Auftragsstatus" gesehen, das der Auftrag wunschgemäß bereit gestellt wurde. Nochmal ich sitze immernoch ohne Internet in der neuen Wohnung & es ist bei mir nicht möglich Glasfaser zu verlegen. (laut Techniker überall Stromkabel im Weg)
Ich werde aufgrunddessen bei einem anderen Anbieter auf Kabelinternet umsteigen müssen (was die Telekom leider nicht anbietet)
Ein anderer Mitarbeiter meinte am Telefon zu mir, das meine Widerrufsfrist vorbei ist. Ich werde sicher nicht für etwas zahlen, wo die Leistung nicht erbracht werden kann. Was muss ich jetzt machen Sonderkündigung oder normal widerrufen? Vertragsbeginn ist laut Kundencenter der 02.02.2022 demnach müsste ich noch locker in den 14 Tagen drin sein?
Ich hoffe, das mir hier jemand weiterhelfen kann
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vor 3 Jahren
@Krawallbambi
Als Zusatzinfo: Damit ein Anschluss rückabgewickelt werden kann, muss er zuerst abgeschlossen werden. Es muss also nicht unbedingt falsch sein, dass er da jetzt in Bestand ist. Im Normalfall leitet der Techniker dann auch eine Rückabwicklung ein.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
gut zu wissen danke dir
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Krawallbambi
Mach doch bitte im Ursprungsbeitrag weiter, damit der Zusammenhang nicht verloren geht.
Ich setze diesen Beitrag daher auf "gelöst".
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
@Krawallbambi
Mach doch bitte im Ursprungsbeitrag weiter, damit der Zusammenhang nicht verloren geht.
Ich setze diesen Beitrag daher auf "gelöst".
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