Außerordentliche Kündigung wegen nicht erbrachter Leistungen
vor 3 Jahren
Hallo
Ich habe eine Frage zur außerordentlichen Kündigung von nicht erbrachten Leistungen.
Wir würden gerne unseren Festnetz Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen aufgrund von nicht erbrachter Leistungen.
Kurze Erklärung warum:
Ich bin wirklich komplett unzufrieden und fassungslos über diesen Service den wir seit unserem Umzug am 21.07.21 erhalten.
Wir haben das Magenta Zuhause M Paket (seit knapp 2 Jahre) und waren bis zu unsrem Umzug eigentlich immer recht zufrieden mit dem Dienst.
ABER
Seit unserem Umzug am 21.07.21 haben wir permanente Internet ausfälle, Störungen ohne Ende und es funktioniert rein gar nichts wie es soll. Uns wurde eine Leistung von 50Mbit/s zugesagt, jedoch bekommen wir seit fast 1 Jahr maximal 10 bis 15 rein.
Es waren bereits 5 Techniker bei uns im Haus und haben versucht das Problem zu beheben.
Nach Sage und schreiben 50x Anrufen beim Kundenservice wurde uns unhöflich mitgeteilt das eine höhere Leistung an unsrem Standort nicht möglich ist.
Es kann ja nicht angehen das ich den vollen Preis für unseren Festnetz Vertrag zahle und gefühlt NICHTS dafür bekomme.
Sobald z. B der Fernseher läuft und mein Lebensgefährte zeitgleich im Homeoffice tätig ist stürzt alles ab.
Wir sind maßlos enttäuscht und bestehen darauf das der Vertrag sofort aufgelöst wird.
Zu meiner Frage: Genügt dass um den Vertrag Fristlos zu kündigen oder ist es ein Kampf gegen Windmühlen?
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.
Grüße
Frau Herzog
1969
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Chill erst mal
vor 3 Jahren
@VerenaHerzog kein Problem, dann gehts hier weiter:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html
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Marcel2605
vor 3 Jahren
@VerenaHerzog
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Ggf solltest du hier leiben:https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/3-Orangene-punkte-auf-dem-Router/m-p/5031488#M1325267Beitrag ist 1 Jahr alt.
Passt nicht
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der_Lutz
vor 3 Jahren
da bist du ganz sicher? Das steht auch so in der Auftragsbestätigung?
Wie heißt dein Tarif ganz genau? Steht in der Rechnung.
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VerenaHerzog
Antwort
von
der_Lutz
vor 3 Jahren
Wir haben Das Magenta Zuhause M Paket mit Magenta TV smart
Wir haben vom Techniker auch einen neuen Router bekommen
Neu: speed port S3
Davor in der alten Wohnung : speed port pro
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
der_Lutz
Anonymous User
vor 3 Jahren
Hallo @VerenaHerzog
Was ich komisch finde, das es am alten Anschluss (danke @Marcel2605 für den Link) und am neuen Anschluss, fast identische Fehler/Probleme gibt.
Haben Sie denn ihr "altes" Heimnetzwerk mitgenommen?
Sprich PowerLAN (z.B. devolo) sind nicht vorhanden?
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holzher24
Antwort
von
Anonymous User
vor 3 Jahren
Nicht mal wenn die Ps4 direkt mit dem Kabel am Router angeschlossen ist.
Wie ist die PS4 denn sonst angeschlossen, etwa über Powerlanadapter oder auch dLAN Adapter genannt? Das sind die Dinger die das Stromnetz für die Datenübertragung an einen anderen Ort nutzen.
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lejupp
Antwort
von
Anonymous User
vor 3 Jahren
@VerenaHerzog Die juristische Frage ob man in Deiner Situation den Vertrag stornieren kann oder nicht schlägt hier im Forum regelmäßig große Wellen, es gibt stark unterschiedliche Meinungen und am Ende werden womöglich die Gerichte darüber entscheiden müssen.
Aber stellen wir uns mal vor dass die Telekom Deinen Wunsch erfüllt und Dich heute noch aus dem Vertrag entlässt. Dann hast Du ab, sagen wir mal, 00:01 Uhr morgen früh keinen Internetzugang mehr. Hast Du einen Plan wie es danach weitergeht? Möchtest Du erstmal digital detox machen, oder brauchst Du einen neuen Anschluss?
Die Telekom wird mit Dir sicherlich keinen neuen Vertrag über einen 50 Mbit/s-Anschluss abschließen, über einen schnelleren sicherlich auch nicht. Bleibt ein 16 Mbit/s-Anschluss. Reicht Dir der?
Andere DSL-Anbieter werden Ihre Anschlüsse über exakt die selbe Technik anbieten wie derzeit die Telekom, die bieten Dir dann entweder auch nur 16 Mbit/s-Anschlüsse, oder sie verkaufen Dir einen 50er, der anschließend genauso schlecht läuft wie jetzt der von der Telekom.
Hoffnung könnte hier allenfalls ein Anbieter mit komplett eigener Infrastruktur anbieten? Gibt es bei Dir die Möglichkeit einen Internetanschluss per Fernsehkabel zu bekommen? Oder hat vielleicht ein Anbieter schon eine Glasfaser bis in Deine Wohnng gelegt? Dann kannst Du natürlich darauf umsteigen.
Solltest du aber auf DSL angewiesen sein, dann tust du gut daran bei der Entstörung des existierenden Anschlusses mitzuhelfen, und zwar völlig unabhängig von der juristischen Situation.
Also, setzt Du Powerlan-Geräte ein, also Geräte zur Datenübertragung über die Stromleitung?
Wie sieht die DSL-Verkabelung im Haus aus? Kannst du mal den Deckel der TAE -Dose abschrauben, ein Foto der angeschlossenen Adern machen und das Bild hier hochladen? An den Farben der Adern kann man ggfs. erkennen ob ein ungeeignetes Kabel im Haus verlegt ist.
Gibt es mehr als eine TAE -Dose im Haus?
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falk2010
Antwort
von
Anonymous User
vor 3 Jahren
Hallo @VerenaHerzog ,
deine Frage war die nach dem Sonderkündigungsrecht.
Davon hättest Du aber auch kein funktionierendes Internet......
Eine andere Möglichkeit wäre es, den Fehler mal hier gemeinsam einzugrenzen.
Wenn Du das möchtest stelle bitte mal ein Bild hiervon ein:
http://speedport.ip/html/login/status.html?lang=de
Und was bedeutet "Internetausfälle", fällt alles aus, also auch Festnetztelefon, was sagen dann die Lämpchen am Router?
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Anonymous User
Carsten_MK2
vor 3 Jahren
Uns wurde eine Leistung von 50Mbit/s zugesagt
Ich nehme an, dass euch lediglich "bis zu" 50 Mbit/s zugesagt wurden.
Auf der Grund der Allgemeinverfügung der BNetzA wurde aus diesem "bis zu" Versprechen eine verdeckte Garantie, dass man vom angegebenen Maximalwert tatsächlich 90% erreichen MUSS.
(Ich halte so eine nachträgliche Umdeutung für extrem verbraucherfreundlich - aber auch wirklichkeitsfremd.)
Du kannst dich also freuen, da dir nun über das Tool der Breitbandmessung ein anerkanntes Verfahren zur Verfügung steht, eine "Minderleistung" nachzuweisen und vom Wahlrecht einer sofortigen, außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen.
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Hubert Eder
Antwort
von
Carsten_MK2
vor 3 Jahren
@VerenaHerzog
Die Serviceannahme kann den Expertenprozess so nicht direkt anstoßen. Das würde nur über den Umweg des Team-Disponenten funktionieren, dass dieser dann den Entstörauftrag direkt an einen Level 2 oder Level 3 Technikers disponiert. Wenn das aber nur im Bemerkungstext der Störung steht, dann wird er das vermutlich nicht lesen, weil für ein Serviceteam gibt es über 500 Aufträge täglich zu disponieren. Da schaut er sich nur die Leitungsschlüsselzahl und die ONKZ an.
Ich frage mich nur, warum der Techniker nicht gleich selbst den Expertenprozess angestoßen hat, wenn er sich nicht sicher war, ob die Störung auch wirklich behoben ist. Manche Techniker sind auch wirklich ungeschickt. Lieber gebe ich eine Störung zu viel als Expertenprozess weiter, als zu wenig. Was soll's? Das schlimmste, was passieren kann, dass der Servicespezialisten den Kunden anruft und dieser sagt: "Seit dem letzten Technikerbesuch ist die Störung nicht mehr aufgetreten." Dann schaut sich der Servicespezialist in der Regel die Langzeitmessung an und wenn die das bestätigt, was der Kunde sagt, dann wird die Störung final geschlossen.
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Jürgen U.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Carsten_MK2
vor 3 Jahren
Hallo @VerenaHerzog,
in Ihrem Fall sollten wir uns den Anschluss noch einmal genau ansehen. Mich wundert dabei, dass nach den so häufigen Technikereinsätzen der Grund für die extrem langsame Verbindung noch nicht gefunden wurde.
Welche Geschwindigkeitswerte werden denn aktuell im Routermenü angezeigt? Dazu reicht es, das Menü aufzurufen, ohne sich mit dem Gerätepasswort einzuloggen. Direkt oben auf "Status" klicken. Auf der folgenden Übersichtsseite können die Werte abgelesen werden.
Gruß
Jürgen U.
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falk2010
Antwort
von
Carsten_MK2
vor 3 Jahren
Hallo @Jürgen U. ,
Welche Geschwindigkeitswerte werden denn aktuell im Routermenü angezeigt? Dazu reicht es, das Menü aufzurufen, ohne sich mit dem Gerätepasswort einzuloggen. Direkt oben auf "Status" klicken. Auf der folgenden Übersichtsseite können die Werte abgelesen werden.
Welche Geschwindigkeitswerte werden denn aktuell im Routermenü angezeigt? Dazu reicht es, das Menü aufzurufen, ohne sich mit dem Gerätepasswort einzuloggen. Direkt oben auf "Status" klicken. Auf der folgenden Übersichtsseite können die Werte abgelesen werden.
Genau, oder am Stück, einfach hier klicken:
http://speedport.ip/html/login/status.html?lang=de
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Carsten_MK2
CyberSW
vor 3 Jahren
Zu meiner Frage: Genügt dass um den Vertrag Fristlos zu kündigen oder ist es ein Kampf gegen Windmühlen?
Der Zeitraum ist zu lang um jetzt irgendwas sauber Dingfest zu machen.
Der Ablauf selbst ist aber recht einfach.
Zwischenzeitlich: Immer aktiv bei der Entstörung mitarbeiten, angebotene Termine wahrnehmen und einhalten. Sollte das Ticket abgeschlossen werden aber die Störung noch bestehen, auch Folgestörung melden.
Beherzigst du den Ablauf so und nach der 3. Fristsetzung ist der Anschluss immer noch gestört, kommst raus. Selbst wenn sich die Telekom quer stellen sollte (was se dann idR. nicht macht) kämst du mit dem Ablauf auch vor jeder Schlichtungsstelle/Richter raus.
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Carsten_MK2
Antwort
von
CyberSW
vor 3 Jahren
Beherzigst du den Ablauf so und nach der 3. Fristsetzung ist der Anschluss immer noch gestört, kommst raus.
Das bezieht sich auf die TWSW-V? (Die "Telekom wünscht sich was Verordnung")
Weischt Kalle, in der Realität sieht es so aus: Kunde hat Kabelinternet von VF und wird im T-Punkt auf XXL "beraten".
Der Anschluss läuft aber rumpelig, dauernd kommt es zu Abbrüchen. Der erste Techniker "hat etwas am APL und am Straßenverteiler umgeklemmt" (Kundenaussage). Keine Besserung. Zwei Wochen später nochmals ein Techniker da, der feststellt: Es geht an diesem Anschluss einfach nicht mit Supervectoring. Kunde macht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch, um 17 Uhr wurde dann der Anschluss abgeschaltet.
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CyberSW
Antwort
von
CyberSW
vor 3 Jahren
Das bezieht sich auf die TWSW-V?
Ganz einfaches Vertragsrecht ... kannst ja Google nutzen.
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lejupp
Antwort
von
CyberSW
vor 3 Jahren
Carsten_MK2 Das bezieht sich auf die TWSW-V? Das bezieht sich auf die TWSW-V? Carsten_MK2 Das bezieht sich auf die TWSW-V? Ganz einfaches Vertragsrecht ... kannst ja Google nutzen.
Das bezieht sich auf die TWSW-V?
Ganz einfaches Vertragsrecht ... kannst ja Google nutzen.
Google sagt "Lex specialis derogat legi generali."
Ich sehe das so: Das spezielle Recht ist der §57 TKG und der fragt nicht nach irgendwelcher Mitarbeit des Kunden.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
CyberSW
Der Erlöser
vor 3 Jahren
Hallo @VerenaHerzog , genau das hatten wir auch nach unseren Umzug, über ein Jahr lang mitgemacht.
Die endgültige Lösung nach unzähligen Techniker Besuchen war @Florian Sa. , der wie ich hartnäckig, die zuständigen "Experten" hier vor Ort immer schön genervt hat. ( nach jedem neuen Ausfall)
Die Lösung war bei uns, ASSIA für unseren Anschluss dauerhaft zu deaktivieren, unsere Fritzbox 7530 auf die "höchste Störabstandsmarge" einzustellen ( die Techniker haben was von Aussen eingestellt, dass kein Downloadverlusst durch diese Einstellung entsteht ).
Seitdem ist unsere Störabstandsmarge von 12 auf 18 gestiegen und sehr stabil.
Wir haben den gleichen Tarif wie du.
Du solltest dir eine Fritzbox zukommen lassen.
Über eine Kündigung würde ich nochmal nachdenken, es gibt Lösungen.
Vielleicht hilft dir auch der o.g. kompetente Mitarbeiter der Telekom.
VG Tobias G.
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Frage
von
VerenaHerzog