Außerordentliche Kündigung wegen nicht erbrachter Leistungen

vor 3 Jahren

Hallo

Ich habe eine Frage zur außerordentlichen Kündigung von nicht erbrachten Leistungen. 

 

 

Wir würden gerne unseren Festnetz Vertrag  mit sofortiger Wirkung kündigen aufgrund von nicht erbrachter Leistungen.

 

Kurze Erklärung warum:

 

Ich bin wirklich komplett unzufrieden und fassungslos über diesen Service den wir seit unserem  Umzug am 21.07.21 erhalten. 

 

Wir haben das Magenta Zuhause M Paket (seit  knapp 2 Jahre)  und waren bis zu unsrem Umzug eigentlich immer recht zufrieden mit dem Dienst.

 

ABER

Seit unserem Umzug am 21.07.21 haben wir permanente Internet ausfälle, Störungen ohne Ende und es funktioniert rein gar nichts wie es soll.  Uns wurde eine Leistung von 50Mbit/s zugesagt, jedoch bekommen wir seit  fast 1 Jahr maximal 10 bis 15 rein. 

 

Es waren bereits 5 Techniker bei uns im Haus und haben versucht das Problem zu beheben.

Nach Sage und schreiben 50x Anrufen beim Kundenservice wurde uns unhöflich mitgeteilt das eine höhere Leistung an unsrem Standort nicht möglich ist. 

 

Es kann ja nicht angehen das ich den vollen Preis für unseren Festnetz Vertrag zahle und gefühlt NICHTS dafür bekomme. 

 

Sobald z. B der Fernseher läuft und mein Lebensgefährte zeitgleich im Homeoffice tätig ist stürzt alles ab. 

 

Wir sind maßlos enttäuscht und bestehen darauf das der Vertrag  sofort aufgelöst wird. 

 

Zu meiner Frage:  Genügt  dass   um den Vertrag Fristlos  zu kündigen oder ist  es ein Kampf gegen Windmühlen? 

 

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten. 

 

Grüße 

Frau Herzog 

 

 

 

 

 

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 3 Jahren

    0

  • Community Guide

    vor 3 Jahren

    @VerenaHerzog 

     

    Vielen Dank für deinen Beitrag.

     

    Ggf solltest du hier leiben:

    https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/3-Orangene-punkte-auf-dem-Router/m-p/5031488#M1325267

     

    Beitrag ist 1 Jahr alt. 

    Passt nicht 

     

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 3 Jahren


    @VerenaHerzog  schrieb:
    Uns wurde eine Leistung von 50Mbit/s zugesagt,

    da bist du ganz sicher? Das steht auch so in der Auftragsbestätigung?

    Wie heißt dein Tarif ganz genau? Steht in der Rechnung.

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Wir  haben Das Magenta Zuhause M Paket  mit  Magenta TV smart

     

    Wir haben vom Techniker auch einen neuen Router bekommen 

    Neu: speed port S3

    Davor in der alten Wohnung : speed port pro

  • vor 3 Jahren

    Hallo @VerenaHerzog 

    Was ich komisch finde, das es am alten Anschluss (danke @Marcel2605 für den Link) und am neuen Anschluss, fast identische Fehler/Probleme gibt.

     

    Haben Sie denn ihr "altes" Heimnetzwerk mitgenommen?

    Sprich PowerLAN (z.B. devolo) sind nicht vorhanden?

    9

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Hallo @VerenaHerzog ,

     

    deine Frage war die nach dem Sonderkündigungsrecht.

    Davon hättest Du aber auch kein funktionierendes Internet......

     

    Eine andere Möglichkeit wäre es, den Fehler mal hier gemeinsam einzugrenzen.

    Wenn Du das möchtest stelle bitte mal ein Bild hiervon ein:

    http://speedport.ip/html/login/status.html?lang=de

     

    Und was bedeutet "Internetausfälle", fällt alles aus, also auch Festnetztelefon, was sagen dann die Lämpchen am Router?

     

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 3 Jahren


    @VerenaHerzog  schrieb:
    Uns wurde eine Leistung von 50Mbit/s zugesagt

    Ich nehme an, dass euch lediglich "bis zu" 50 Mbit/s zugesagt wurden.

     

    Auf der Grund der Allgemeinverfügung der BNetzA wurde aus diesem "bis zu" Versprechen eine verdeckte Garantie, dass man vom angegebenen Maximalwert tatsächlich 90% erreichen MUSS.

    (Ich halte so eine nachträgliche Umdeutung für extrem verbraucherfreundlich - aber auch wirklichkeitsfremd.)

     

    Du kannst dich also freuen, da dir nun über das Tool der Breitbandmessung ein anerkanntes Verfahren zur Verfügung steht, eine "Minderleistung" nachzuweisen und vom Wahlrecht einer sofortigen, außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen.

     

     

    9

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Hallo @Jürgen U. ,

     


    @Jürgen U.  schrieb:

    Welche Geschwindigkeitswerte werden denn aktuell im Routermenü angezeigt? Dazu reicht es, das Menü aufzurufen, ohne sich mit dem Gerätepasswort einzuloggen. Direkt oben auf "Status" klicken. Auf der folgenden Übersichtsseite können die Werte abgelesen werden.


    Genau, oder am Stück, einfach hier klicken:

    http://speedport.ip/html/login/status.html?lang=de

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 3 Jahren


    @VerenaHerzog  schrieb:
    Zu meiner Frage:  Genügt  dass   um den Vertrag Fristlos  zu kündigen oder ist  es ein Kampf gegen Windmühlen? 

    Der Zeitraum ist zu lang um jetzt irgendwas sauber Dingfest zu machen.

    Der Ablauf selbst ist aber recht einfach.

     

    1. Aktuell eine Störung melden und bei der Entstörung sauber mitarbeiten. Gleichzeitig dann eine schriftliche Fristsetzung aufsetzen den Anschluss bis (Datum + 7 Werktage) um die Störung zu beseitigen. 

    2. Ist die Störung zum Datum X nicht beseitigt, eine neue Frist zur Beseitigung setzen und da nochmal + 7 Werktage.

    3. Ist die Störung immer noch nicht beseitigt, nochmal eine Frist setzen und die außerordentliche Kündigung erklären, sofern die Störung binnen + 7 Werktage nicht beseitigt wurde. 

    Zwischenzeitlich: Immer aktiv bei der Entstörung mitarbeiten, angebotene Termine wahrnehmen und einhalten. Sollte das Ticket abgeschlossen werden aber die Störung noch bestehen, auch Folgestörung melden. 

     

    Beherzigst du den Ablauf so und nach der 3. Fristsetzung ist der Anschluss immer noch gestört, kommst raus. Selbst wenn sich die Telekom quer stellen sollte (was se dann idR. nicht macht) kämst du mit dem Ablauf auch vor jeder Schlichtungsstelle/Richter raus. 

    3

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @CyberSW  schrieb:

    @Carsten_MK2  schrieb:
    Das bezieht sich auf die TWSW-V?

    Ganz einfaches Vertragsrecht ... kannst ja Google nutzen. 


    Google sagt "Lex specialis derogat legi generali."

     

    Ich sehe das so: Das spezielle Recht ist der §57 TKG und der fragt nicht nach irgendwelcher Mitarbeit des Kunden.

  • 4 Sterne Mitglied

    vor 3 Jahren

    Hallo @VerenaHerzog , genau das hatten wir auch nach unseren Umzug, über ein Jahr lang mitgemacht.

     

    Die endgültige Lösung nach unzähligen Techniker Besuchen war @Florian Sa. , der wie ich hartnäckig, die zuständigen "Experten" hier vor Ort immer schön genervt hat. ( nach jedem neuen Ausfall)

     

    Die Lösung war bei uns, ASSIA für unseren Anschluss dauerhaft zu deaktivieren, unsere Fritzbox 7530 auf die "höchste Störabstandsmarge" einzustellen ( die Techniker haben was von Aussen eingestellt, dass kein Downloadverlusst durch diese Einstellung entsteht ).

     

    Seitdem ist unsere Störabstandsmarge von 12 auf 18 gestiegen und sehr stabil.

     

    Wir haben den gleichen Tarif wie du.

    Du solltest dir eine Fritzbox zukommen lassen.

     

    Über eine Kündigung würde ich nochmal nachdenken, es gibt Lösungen.

     

    Vielleicht hilft dir auch der o.g. kompetente  Mitarbeiter der Telekom.

     

    VG Tobias G.

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