Gelöst

Sonderkündigungsrecht bei Hausneubau

vor 5 Jahren

Hallo zusammen,

 

folgendes Szenario: Aktuell besitzt der Hauseigentümer den Tarif Call Comfort/Standard (nur Telefonie).

Geplant ist eine Umstellung auf Magenta Zuhause S (6000 MBit), mehr Leistung ist an diesem Anschluss nicht möglich. 

 

Die Frage: 

Es soll zeitnah eine Umstellung auf Magenta Zuhause S erfolgen, sodass Internet + Telefonie mittels VoIP genutzt werden können . In ca. 6 Monaten jedoch wird das Haus abgerissen und ein Neubau errichtet. 

 

Die Dame der Telekom hat mir am Telefon folgendes mitgeteilt, eine schriftliche Bestätigung hier wäre noch sehr hilfreich:

Es besteht die Möglichkeit den Tarif jetzt auf Magenta Zuhause S umzustellen mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Da der Hauseigentümer zwischenzeitlich zu einer Person zieht welche einen Telefon- und Internetanschluss der Telekom besitzt ist ein Sonderkündigungsrecht für den Hausbesitzer möglich. Nach Fertigstellung des Neubaus fällt nur die einmalige Bereitstellungsgebühr (ca. 69€) an. Es ist nicht notwendig, dass sich der Hausbesitzer ummelden muss, ausreichend ist laut der Dame am Telefon die Rufnummer der Zielperson. 

 

Können Sie mir die Korrektheit für dieses Vorhaben hier bitte noch einmal schriftlich bestätigen?

 

Vielen Dank,

 

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5

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Hallo @123-michi19,

       

      Da der Hauseigentümer zwischenzeitlich zu einer Person zieht welche einen Telefon- und Internetanschluss der Telekom besitzt ist ein Sonderkündigungsrecht für den Hausbesitzer möglich.

      Da der Hauseigentümer zwischenzeitlich zu einer Person zieht welche einen Telefon- und Internetanschluss der Telekom besitzt ist ein Sonderkündigungsrecht für den Hausbesitzer möglich.
      Da der Hauseigentümer zwischenzeitlich zu einer Person zieht welche einen Telefon- und Internetanschluss der Telekom besitzt ist ein Sonderkündigungsrecht für den Hausbesitzer möglich.

      Nein, das stimmt so nicht.

      Ein Recht darauf, dass der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, besteht bei einer Haushaltszusammenführung nicht. Das ist lediglich eine Kulanzentscheidung der Telekom.

       

      Welche Nachweise dazu erbracht werden müssen, ist hier beschrieben:

      https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung

       

      Viele Grüße

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Vielen Dank an alle für Eure Antworten, ihr habt mir sehr weitergeholfen. 

       

      Liebe Grüße, 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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