Sonderkündigungsrecht nach TKG § 60 Abs. 2 bei Umzug in eine Wohnung mit vorh. Infrastruktur durch anderen Anbieter
vor 21 Stunden
Ich habe am 6.5. vorfristig meinen Magenta-Vertrag gekündigt auf Grund des Umzuges in die Wohnung meines Mannes mit dem Vorlegen der polizeilichen Anmeldung am neuen Wohnort und der Wohnungsgeberbescheinigung. Nun bekomme ich für den Monat Juli wieder eine Rechnung und im Service Center wird mein Anliegen natürlich weggeredet und ich müsse noch 1 Jahr für eine Leistung bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehme. In der neuen Wohnung liegt bereits ein anderer Telekommunikationsanbieter an. Das wurde auch überprüft. Darauf habe ich auch keinen Einfluss. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt jedoch ganz klar diese Situation als Sonderkündigungsrecht gem. § 60 Abs. 2 TKG . " Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG steht Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich auch für den Fall zu, dass die Infrastruktur am neuen Wohnsitz bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person in die Wohnung zu einer anderen zieht, und diese bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt. " Auf Grund dieser Tatsache bitte ich um eine umgehende Klärung des Sachverhaltes und rückwirkende Anerkennung der Kündigung vom 6.5. Da ich auch sehen konnte, dass eine ähnliche Anfrage in der Community positiv gelöst wurde, gehe ich davon aus, dass nun auch in meinem Fall die Kündigung wirksam wird. Gegen die neue Rechnung lege ich Widerspruch ein. Besten Dank und viele Grüße
Hinweis:
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vor 19 Stunden
Hallo @SyMeGe,
danke für das spontane Telefonat. Wie besprochen können wir deinen Vertrag an neuer Adresse nicht 1:1 umziehen. Daher steht dir ein Sonderkündigungsrecht nach TKG zu. Wir nehmen nun den 06.05.2025 als Datum der Bekanntgabe bei uns. Somit kündige ich deinen Anschluss rückwirkend zum 06.06.2025. Alle Beträge die nach dem Datum in Rechnung gestellt sind, bekommst du mit der Abschlussrechnung automatisch gutgeschrieben.
Wenn noch Fragen sind, gerne jederzeit wieder melden.
Gruß
André
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