Sonderkündigungsrecht WG Umzug

2 years ago

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

folgendes Anliegen habe ich, bei welchem ich telefonisch nicht ernst genommen worden bin, sondern nur belächelt wurde. 

 

Aktuell habe ich einen Vertrag bei Ihnen, welcher bis Oktober 2024 läuft. Nun ziehe ich nach Berlin um in eine WG in einem Untermietverhältnis, bei welchem bereits ein Internet-Anschluss von Vodafone vorhanden ist. Aus diesem Grund würde ich gerne mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Das Formular hierzu habe ich online eingereicht, aber eine Absage erhalten. Deshalb habe ich Sie telefonisch erreicht. Am Telefon wird mir dann gesagt, dass es zwar stimme, dass der Anschluss belegt ist, aber es ja rein theoretisch möglich sei eine weitere Leitung im Keller nach oben in die Wohnung zu legen, da Telekom an der neuen Adresse vorhanden wäre.  Nach Rücksprache ist aus Sicht der Bundesnetzagentur definiert, dass es bei der Verbraucherschutzregelung des Paragrafen 60 Telekommunikationsgesetz nicht darauf an, ob ein Anbieter 'rein theoretisch' seine bisherige Leistung auch am neuen Wohnsitz anbieten kann, sondern darauf, ob er diese am neuen Wohnsitz tatsächlich weiterhin anbieten kann und somit den Vertrag erfüllen kann". Ihr Argument, dass es ja rein theoretisch möglich ist als Telekom, da schließlich die Leistung am neuen Wohnort theoretisch anbietbar ist, ist somit hinfällig. 

Dennoch wird am Telefon mir erzählt, dass man nichts machen könne. Muss ich erst direkt die Verbraucherschutzzentrale einschalten um zu meinem Recht zu kommen?! So wird für mich als langjähriger Kunde die Telekom recht unattraktiv..

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