Sonderkündigungsrecht WG Umzug

vor einem Jahr

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

folgendes Anliegen habe ich, bei welchem ich telefonisch nicht ernst genommen worden bin, sondern nur belächelt wurde. 

 

Aktuell habe ich einen Vertrag bei Ihnen, welcher bis Oktober 2024 läuft. Nun ziehe ich nach Berlin um in eine WG in einem Untermietverhältnis, bei welchem bereits ein Internet-Anschluss von Vodafone vorhanden ist. Aus diesem Grund würde ich gerne mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Das Formular hierzu habe ich online eingereicht, aber eine Absage erhalten. Deshalb habe ich Sie telefonisch erreicht. Am Telefon wird mir dann gesagt, dass es zwar stimme, dass der Anschluss belegt ist, aber es ja rein theoretisch möglich sei eine weitere Leitung im Keller nach oben in die Wohnung zu legen, da Telekom an der neuen Adresse vorhanden wäre.  Nach Rücksprache ist aus Sicht der Bundesnetzagentur definiert, dass es bei der Verbraucherschutzregelung des Paragrafen 60 Telekommunikationsgesetz nicht darauf an, ob ein Anbieter 'rein theoretisch' seine bisherige Leistung auch am neuen Wohnsitz anbieten kann, sondern darauf, ob er diese am neuen Wohnsitz tatsächlich weiterhin anbieten kann und somit den Vertrag erfüllen kann". Ihr Argument, dass es ja rein theoretisch möglich ist als Telekom, da schließlich die Leistung am neuen Wohnort theoretisch anbietbar ist, ist somit hinfällig. 

Dennoch wird am Telefon mir erzählt, dass man nichts machen könne. Muss ich erst direkt die Verbraucherschutzzentrale einschalten um zu meinem Recht zu kommen?! So wird für mich als langjähriger Kunde die Telekom recht unattraktiv..

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  • Community Guide

    vor einem Jahr

    Auch dir ein freundliches Hallo @hbdskl12 

    Bitte die Profildaten vollständig ausfüllen!

    Sie sollten deine Kundennummer, deine HandyNr. und ein großzügiges Zeitfenster beinhalten.

    Hier der passende Link: https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile

    Danach bitte hier nochmals melden!

    Dann kann ich deine Frage 'nach hinten' weiter reichen!



    Danke

    schöne Grüsse

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Jahr

    @hbdskl12 

    Was ist denn das für ein Unsinn. Theoretisch ist es machbar, abe erst wemm eine Beauftragung kommt, dann wird es in die Praxis umgesetzt. Auch wnn Zig Leitungen vom APL in die Wohnung führen, ist es zunächst nur theoretisch machbar so lange kein Auftrag aufgegeben wurde.

    Somit trifft §60 TKG zu, es muss nur beauftragt werden. Nebenbei, es reicht sogar eine TAE neben dem APL um den Vertrag zu erfüllen.

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr


    @holzher24  schrieb:

    @hbdskl12 

    Nebenbei, es reicht sogar eine TAE neben dem APL um den Vertrag zu erfüllen.


    Steile These. Ich bezweifle, dass eine TAE im Keller eines Mehrfamilienhauses die Anforderungen des Gesetzes an die Telekommunikationsversorgung  von Wohnungen im Haus erfüllt. Andernfalls würde man sicher darauf verzichten die Anschlüsse bis in die Wohnungen zu verlegen.

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor einem Jahr

    @hbdskl12  schrieb:
    Muss ich erst direkt die Verbraucherschutzzentrale einschalten um zu meinem Recht zu kommen?! So wird für mich als langjähriger Kunde die Telekom recht unattraktiv..

    Nein, musst Du nicht. Einfach mal durchatmen und in Ruhe warten, bis sich jemand meldet.#

     

    @hbdskl12  schrieb:

    Aus diesem Grund würde ich gerne mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
     
    Das muss Dir vorher gewährt werden.

    0

  • Telekom hilft Team

    vor einem Jahr

    Guten Abend @hbdskl12 und herzlich willkommen in unserer Community.

     

    Meine Vorredner haben dir hier schon den richtigen Tipp gegeben.  Hinterlege bitte deine Daten in deinem Profil und gib uns eine Info, wann es mit einem Telefonat passt.

     

    Dann besprechen wir die weitere Vorgehensweise.

     

    Viele Grüße

     

    Katja M.

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