Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Sonderkündigungsrecht WG Umzug
vor einem Jahr
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Anliegen habe ich, bei welchem ich telefonisch nicht ernst genommen worden bin, sondern nur belächelt wurde.
Aktuell habe ich einen Vertrag bei Ihnen, welcher bis Oktober 2024 läuft. Nun ziehe ich nach Berlin um in eine WG in einem Untermietverhältnis, bei welchem bereits ein Internet-Anschluss von Vodafone vorhanden ist. Aus diesem Grund würde ich gerne mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Das Formular hierzu habe ich online eingereicht, aber eine Absage erhalten. Deshalb habe ich Sie telefonisch erreicht. Am Telefon wird mir dann gesagt, dass es zwar stimme, dass der Anschluss belegt ist, aber es ja rein theoretisch möglich sei eine weitere Leitung im Keller nach oben in die Wohnung zu legen, da Telekom an der neuen Adresse vorhanden wäre. Nach Rücksprache ist aus Sicht der Bundesnetzagentur definiert, dass es bei der Verbraucherschutzregelung des Paragrafen 60 Telekommunikationsgesetz nicht darauf an, ob ein Anbieter 'rein theoretisch' seine bisherige Leistung auch am neuen Wohnsitz anbieten kann, sondern darauf, ob er diese am neuen Wohnsitz tatsächlich weiterhin anbieten kann und somit den Vertrag erfüllen kann". Ihr Argument, dass es ja rein theoretisch möglich ist als Telekom, da schließlich die Leistung am neuen Wohnort theoretisch anbietbar ist, ist somit hinfällig.
Dennoch wird am Telefon mir erzählt, dass man nichts machen könne. Muss ich erst direkt die Verbraucherschutzzentrale einschalten um zu meinem Recht zu kommen?! So wird für mich als langjähriger Kunde die Telekom recht unattraktiv..
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vor 4 Jahren
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pamperlapescu
Community Guide
vor einem Jahr
Auch dir ein freundliches Hallo @hbdskl12
Bitte die Profildaten vollständig ausfüllen!
Sie sollten deine Kundennummer, deine HandyNr. und ein großzügiges Zeitfenster beinhalten.
Hier der passende Link: https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile
Danach bitte hier nochmals melden!
Dann kann ich deine Frage 'nach hinten' weiter reichen!
Danke
schöne Grüsse
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holzher24
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
@hbdskl12
Was ist denn das für ein Unsinn. Theoretisch ist es machbar, abe erst wemm eine Beauftragung kommt, dann wird es in die Praxis umgesetzt. Auch wnn Zig Leitungen vom APL in die Wohnung führen, ist es zunächst nur theoretisch machbar so lange kein Auftrag aufgegeben wurde.
Somit trifft §60 TKG zu, es muss nur beauftragt werden. Nebenbei, es reicht sogar eine TAE neben dem APL um den Vertrag zu erfüllen.
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mboettcher
Antwort
von
holzher24
vor einem Jahr
Steile These. Ich bezweifle, dass eine TAE im Keller eines Mehrfamilienhauses die Anforderungen des Gesetzes an die Telekommunikationsversorgung von Wohnungen im Haus erfüllt. Andernfalls würde man sicher darauf verzichten die Anschlüsse bis in die Wohnungen zu verlegen.
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falk2010
5 Sterne Mitgestalter
vor einem Jahr
Nein, musst Du nicht. Einfach mal durchatmen und in Ruhe warten, bis sich jemand meldet.#
@hbdskl12 schrieb:
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Katja M.
Telekom hilft Team
vor einem Jahr
Guten Abend @hbdskl12 und herzlich willkommen in unserer Community.
Meine Vorredner haben dir hier schon den richtigen Tipp gegeben. Hinterlege bitte deine Daten in deinem Profil und gib uns eine Info, wann es mit einem Telefonat passt.
Dann besprechen wir die weitere Vorgehensweise.
Viele Grüße
Katja M.
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