Sonderkündigungsrecht
vor 10 Jahren
Guten Tag, wir sind mit dem Büro innerhalb Hamburgs umgezogen. Bisher nutzten wir VDSL50 der Telekom. Da die Telekom an der neuen Adresse nur DSL16 anbieten konnten, mussten wir den Anbieter wechseln. Zudem sind wir von einem Sonderkündigungsrecht ausgegangen, da die Telekom die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Standort nicht mehr liefern kann. Dies wurde uns von der Hotline bereits auch 2x bestätigt. Der Kundenservice hingegen vertritt den Standpunkt, dass dieses Sonderkündigungsrecht nur für Privatkunden aber nicht für Geschäftskunden gilt. Das kann doch nicht sein !!!! Wieso sollen gerade die guten Kunden schlechter behandelt werden. Und rechtlich einwandfrei kann das auch nicht sein. Was sagt das Telekom-hilft Team dazu?
MfG
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vor 10 Jahren
Das TKG gilt für alle, siehe §1.Du willst ein Sonderkündigungsrecht nach §46 TKG ? Dann musst Du einen Umzug beauftragen. Wenn in dem Zuge festgestellt wird, dass eine gleichwertige Versorgung nicht möglich ist, bietet dir die Telekom das Sonderkündigungsrecht an.[Edit]
Nach der Klarstellung durch @Svenja B. habe ich nochmals richtig nachgelesen. Im § 46 Abs. 8 TKG steht
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag.....
Und damit fallen Geschäftskunden nicht unter diese Regelung.
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vor 10 Jahren
Schade, dass Sie sich aufgrund der schlechteren Versorgung am neuen Standort von uns getrennt haben.
Die von @olliMD erwähnten Regelungen (§ 46 Abs. 8 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes) gelten ausschließlich für Verbraucher, nicht für Unternehmer. Tut mir leid, dass Ihnen die Kollegen diesbezüglich eine falsche Auskunft erteilt haben.
Viele Grüße
Svenja B.
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