Gelöst

Sonderkündigung aufgrund Haushaltszusammenführung

vor 11 Jahren

Hallo,

folgende Frage:
Welche Bedingungen müssen für eine Sonderkündigung aufgrund Haushaltszusammenführung erfüllt sein?

Ich habe einen Entertain Comfort Vertrag (läuft erst 3 Monate) und ziehe demnächst (spätestens zum 1.4.) zu meinem Lebensgefährten.
Dieses Formular haben wir bereits gefunden:
https://ebs08.telekom.de/kuendigung/sheet/contractType/line/reason/household_merging/

Demnach muss in der Wohnung nur ein beliebiger Telekom Vertrag mit Vertragslaufzeit bestehen oder gebucht sein. Das heißt, wenn mein Lebensgefährte z.B. einen Call Start Vertrag, mit einem Jahr Mindestvertragslaufzeit beantragt, ist das ausreichend um den Entertain Vertrag kündigen zu können?
Natürlich nachdem der Mietvertrag auf beide ausgestellt wurde und ich mich umgemeldet habe.
Ist das so richtig?

Beste Grüße
Ralle

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    • vor 11 Jahren

      Hat sich erledigt, der Entertain Vertrag kann gekündigt werden, da Entertain in der gemeinsamen Wohnung nicht verfügbar ist. Gott sei Dank!
      Thema kann gelöscht werden.
      Danke für die Antworten. 😛

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    • vor 11 Jahren

      Es gilt trotzdem eine Kündigungsfrist von mind. 3 Monaten! Also schnellstmöglich kündigen und dies auch genau formulieren warum, wieso und weshalb. Dann gibt es keine Missverständnisse!

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 11 Jahren

       


      Hallo Ralle, naja, löschen nicht - aber erledigen
      @Sandro: "Telekom-Kunde zieht zu Telekom-Kunde" sticht Sonderkündigungsrecht. Zwinkernd
       
      Es grüßt
       
      Wiebke

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    • vor 11 Jahren

      Für "Telekom-Kunde zieht zu Telekom-Kunde" hätte ich aber erstmal einen Telekom Anschluss beantragen müssen. Darauf zielte ja meine Frage ab. Und ob ein Entertain Anschluß aufgrund eines neu beauftragten kleineren Anschlusses gekündigt werden kann. ;)
      In dem Fall ist uns das Sonderkündigungsrecht wegen nicht Verfügbarkeit von Entertain lieber, da in Summe günstiger.
      Und ja, es gelten 3 Monate Kündigungsfrist. Die Kündigung wurde am Telefon entgegen genommen und angeblich schon eingestellt. Es müsse nur die Meldebescheinigung nachgereicht werden. Da glaube ich ja (aus Erfahrung) noch nicht dran. So unbürokratisch habe ich die Telekom selten erlebt. Naja, im Zweifel wird halt der Vorstandssupport oder die Regulierungsbehörde bemüht, das hat in der Vergangeheit auch geklappt.

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    • vor 11 Jahren

      Ach, keine Sorge, das klappt mit der Kündigungsfrist von drei Monaten.

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    • vor 11 Jahren

      ACHTUNG! Kündigungen müssen lt. AGB stets schriftlich erfolgen! Eine telefonische Kündigung ist definitiv nicht möglich! Lasse dich da nicht auf mündliche Zusagen ein! Schicke um Gottes Willen eine schriftliche Kündigung an den Kundenservice in Bonn. Einwurf-Einschreiben genügt!

      Von daher kann ich auch über die Antwort von Wiebke, die ja zum Telekom-hilft-Team gehört, nur den Kopf schütteln. Sie sollte es eigentlich besser wissen!

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    • vor 11 Jahren

      Wie gesagt, ich glaube auch nicht daran. Wenn wir im Laufe der nächsten Woche keine schriftliche Bestätigung bekommen, geht die Kündigung nochmal schriftlich raus. Die Kündigung muss nur rechtzeitig bis Monatsende da sein.
      Danke für den Hinweis!

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    • vor 11 Jahren

      Hallo,

      du kannst das ganze auch online kündigen, wenn du dir das Porto sparen willst. Würde ich aber erst machen, wenn du keine Kündigungsbestätigung bekommst:
      http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/FAQ/theme-45858617/Kundendaten/theme-45858596/Ihre-Kundendaten/theme-114211769/Kuendigung/faq-114214616

      @Sandro: Die Antwort von Wiebke kann ich so nur unterstreichen. Der/Die Kundenbetreuerin wird, wenn sie alles richtig verstanden hat (Missverständnisse können passieren) die Kündigung eingetragen haben, sodass diese auch ihren Gang geht. Jetzt noch sofort schriftlich was zu schicken und dann noch per E-Mail und bestenfalls noch Online, wer soll dann da noch durchsehen und alles richtig machen? Im schlimmsten Fall gibt es dann nur noch Probleme bei den Datensätzen und Aufträgen. Geduld ist hier auch eine Tugend ;)

      - privat -

      Grüße
      Florian

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    • vor 11 Jahren

      Ich nehme mal an, Sandro hat ähnliche Erfahrungen gemacht wie ich. Am Telefon werden (nicht nur bei der Telekom, aber aus Erfahrung kann ich sagen, dass es mir bei der Telekom schon sehr häufig passiert ist) gerne Versprechungen gemacht, die nicht gehalten werden.
      Das ist nunmal der Nachteil, wenn man nichts schriftlich hat...

      Deswegen: Kommt bis ende nächster Woche keine schriftliche Bestätigung, wird per Einschreben gekündigt. Das Porto ist es mir allemal wert, online Formularen traue ich nämlich auch nicht, da geht auch gerne was schief. Zumal die Kündigung aufgrund nicht Verfügbarkeit am neuen Ort keine Option im Kündigungsformular ist. Auch da sagt die Erfahrung: wenn es dafür keinen Prozess gibt, funktioniert es nicht bei der Telekom. Zwinkernd

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    • vor 11 Jahren

      @Florian Schmidt Für Kündigungen gelten die AGB. Und die sagen eindeutig, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Ich würde niemals online, telefonisch oder per E-Mail kündigen. Wäre mir alles viel zu unsicher. Meine Einwurf-Einschreiben hingegen sind bis jetzt bei jedem Empfänger angekommen und wurden auch bearbeitet/zur Kenntnis genommen.

      Von Online oder E-Mail habe ich nichts gesagt. 1 Kündigung schriftlich als Einwurf-Einschreiben und fertig.

      Sollte es wg. einer nicht erfolgten Kündigung später zu einem Gerichtsverfahren kommen, dann möchte der Richter gern einen amtlichen Nachweis, dass man ein Schreiben an die Telekom gesandt hat. Eine E-Mail aus dem "Gesendet"-Ordner genügt ihm definitiv nicht.

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