Solved
Sonderkündigung bei Glasfaserangebot durch Konkurrenten
2 years ago
Hallo zusammen,
ich wollte gerne von meinem jetzigen MagentaTV Basic zu MagentaTV Smart wechseln, also der Telekom 5€ im Monat mehr überweisen
Leider verlängert sich dadurch die Vertragslaufzeit wieder auf 24 Monate. Momentan wird bei uns vor Ort durch die Deutsche Glasfaser ein Glasfasernetz ausgebaut.
Laut einem Kollegen der Bestellhotline kann ich eine Sonderkündigung vornehmen, in dem Moment in dem der Mitbewerber Glasfaser anbietet, die Telekom aber nicht.
Dazu habe ich allerdings keinen Hinweis auf den Telekom-Seiten gefunden und hätte diese Information natürlich gerne schriftlich um im Zweifelsfall darauf verweisen zu können und nicht 18 Monate doppelt zu zahlen.
Ist die Aussage des Kollegen korrekt, oder hatten er und ich ein Missverständnis?
Viele Grüße
Hömpi
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3 years ago
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2 years ago
Laut einem Kollegen der Bestellhotline kann ich eine Sonderkündigung vornehmen, in dem Moment in dem der Mitbewerber Glasfaser anbietet, die Telekom aber nicht.
Das ist definitiv Quatsch was er dir da erzählt hat. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht deswegen.
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from
2 years ago
Nein. Aber auch bei mehreren inhaltlich korrekten Antworten kann man differenzieren. Zum Beispiel, wenn jemand etwas nicht nur die korrekte Antwort gibt, sondern auch belegt. Sollte es dennoch mehrere gleichrangige Antworten geben, würde ich die früheste auswählen, also in diesem Fall die von @CobraCane .
Das Problem an deiner Fragestellung ist:
Wie soll man belegen dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt?
Wenn man belegen sollte dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt wäre das einfacher, dann könnte man den entsprechenden Text aus einem Gesetz zitieren aber in deinem Fall ist es halt schlichtweg so dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt.
Du verstehst die Problematik mit dem Wunsch dass du es belegt haben willst?
Wie gerade eben schon geschrieben: ich glaube durchaus auch, dass es so ist wie wir alle zusammen vermuten. Und ich danke euch schon einmal für eure Antworten, wirklich! Ebenso für die Diskussion zur Plattform und den Gepflogenheiten hier. Dennoch wiegt im Zweifelsfall die Aussage eines Mitarbeiters bei Vertragsfragen mehr als die von anderen Community-Mitgliedern.
Dann bist du hier grundsätzlich falsch im Forum wenn dich eh nur Antworten von Personen interessieren die als offizielles Sprachrohr der Telekom auftreten. Warum hast du nicht einfach einen Kontaktweg gewählt wo nur die Telekom vertreten ist wenn dich unsere Antworten nicht interessieren bzw dir ja nicht Beweis genug sind?
Answer
from
2 years ago
Hoempi Nein. Aber auch bei mehreren inhaltlich korrekten Antworten kann man differenzieren. Zum Beispiel, wenn jemand etwas nicht nur die korrekte Antwort gibt, sondern auch belegt. Sollte es dennoch mehrere gleichrangige Antworten geben, würde ich die früheste auswählen, also in diesem Fall die von @CobraCane . Nein. Aber auch bei mehreren inhaltlich korrekten Antworten kann man differenzieren. Zum Beispiel, wenn jemand etwas nicht nur die korrekte Antwort gibt, sondern auch belegt. Sollte es dennoch mehrere gleichrangige Antworten geben, würde ich die früheste auswählen, also in diesem Fall die von @CobraCane . Hoempi Nein. Aber auch bei mehreren inhaltlich korrekten Antworten kann man differenzieren. Zum Beispiel, wenn jemand etwas nicht nur die korrekte Antwort gibt, sondern auch belegt. Sollte es dennoch mehrere gleichrangige Antworten geben, würde ich die früheste auswählen, also in diesem Fall die von @CobraCane . Das Problem an deiner Fragestellung ist: Wie soll man belegen dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt? Ja, die verstehe ich. Man die Nicht-Existenz des Pumuckls nicht beweisen Wenn man belegen sollte dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt wäre das einfacher, dann könnte man den entsprechenden Text aus einem Gesetz zitieren aber in deinem Fall ist es halt schlichtweg so dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt. Du verstehst die Problematik mit dem Wunsch dass du es belegt haben willst?
Nein. Aber auch bei mehreren inhaltlich korrekten Antworten kann man differenzieren. Zum Beispiel, wenn jemand etwas nicht nur die korrekte Antwort gibt, sondern auch belegt. Sollte es dennoch mehrere gleichrangige Antworten geben, würde ich die früheste auswählen, also in diesem Fall die von @CobraCane .
Das Problem an deiner Fragestellung ist:
Ja, die verstehe ich. Man die Nicht-Existenz des Pumuckls nicht beweisenWie soll man belegen dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt?
Wenn man belegen sollte dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt wäre das einfacher, dann könnte man den entsprechenden Text aus einem Gesetz zitieren aber in deinem Fall ist es halt schlichtweg so dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt.
Du verstehst die Problematik mit dem Wunsch dass du es belegt haben willst?
Allgemein gesprochen: Ja. Man kann die Nicht-Existenz des Pumuckls nicht beweisen
Trotzdem ist sich die große Mehrheit sicher, dass es ihn nicht gibt. Wir haben mit dem Sonderkündigungsrecht hier grundlegend das selbe Problem.
Aber: in unserem Fall könnte es durchaus z.B. ein FAQ geben oder einen anderen Beitrag im Forum zum selben Thema der von offizieller Stelle beantwortet wurde.
Das ist auch die Antwort auf Deine andere Frage. Meine Motivation die Frage hierzustellen war, dass sollte es dieses Sonderkündigungsrecht wirklich geben, es mit Sicherheit schon öfter Thema im Forum gewesen wäre und mich jemand aus der Community entsprechend hätte verweisen können.
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Answer
from
2 years ago
Wir haben mit dem Sonderkündigungsrecht hier grundlegend das selbe Problem.
Ne, haben wir nicht, du machst es nur zu deinem eigenen Problem weil du uns nicht glaubst
Aber: in unserem Fall könnte es durchaus z.B. ein FAQ geben oder einen anderen Beitrag im Forum zum selben Thema der von offizieller Stelle beantwortet wurde.
Gerne kannst du die Suche hier im Forum nutzen und schauen ob du da was findest. Eine FAQ gibt es nicht da es auch keinen Sinn macht für etwas nicht vorhandenes eine FAQ zu erstellen.
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Unlogged in user
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from
2 years ago
@Hoempi
Wegen Ausbaus eines Konkurrenten, welcher die Telekom nicht ins Netz lässt, gibt es kein Sonderkündigungsrecht nach erfolgten Ausbau.
Warum das behauptet wurde, ist mir ein Rätsel.
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from
2 years ago
Warum das behauptet wurde, ist mir ein Rätsel.
So als Spekulation warum es behauptet wird:
Man kann den Tarifwechsel machen weil der Kunde denkt er geht kein Risiko ein.
So kann der Mitarbeiter an der Bestellhotline seinen Umsatz machen 🤔
Answer
from
2 years ago
Das möchte ich niemanden unterstellen, gerade da der Mitarbeiter hilfsbereit war und auch bei dem Hinweis, dass ich mir das nochmal überlege und dann ja online umstellen kann überhaupt nicht versucht hat mich zu einem sofortigen Abschluss zu überreden.
Edit: hilfreich durch hilfsbereit ersetzt. Eine fachlich falsche Aussage kann ja per Definition nicht hilfreich sein.
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Unlogged in user
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from
2 years ago
Hallo @Hoempi,
Es gibt kein Sonderkündigungsrecht. Warum sollte es überhaupt so etwas geben?
Die Telekom steht in keiner geschäftlichen Beziehung mit der Deutschen Glasfaser und hat deshalb auch kein Interesse, ihre Kunden einem anderen Netzbetreiber zu überlassen.
Selbst bei einer Kooperation beider Unternehmen würde es kein Sonderkündigungsrecht geben, sondern nur die Möglichkeit eines Tarifwechsels während der Vertragslaufzeit.
Aber gleich eins vorweg: Es wird auf lange Sicht keine Kooperation mit der Deutschen Glasfaser geben.
https://www.golem.de/news/ftth-erste-koop-von-deutsche-glasfaser-und-telekom-gescheitert-2305-174473.html
Im Gegenteil, die TDG überbaut in meinem Bereich das Netz der Deutschen Glasfaser mit FTTH , dessen Netz auch noch gar nicht fertiggestellt ist.
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from
2 years ago
Aber dem entgegen steht eben eine Aussage eines Mitarbeiters des Unternehmens. Und wir alle in der Diskussion sind dies nicht.
@Hoempi
Bist du dir da sicher?
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from
2 years ago
Hoempi Aber dem entgegen steht eben eine Aussage eines Mitarbeiters des Unternehmens. Und wir alle in der Diskussion sind dies nicht. Aber dem entgegen steht eben eine Aussage eines Mitarbeiters des Unternehmens. Und wir alle in der Diskussion sind dies nicht. Hoempi Aber dem entgegen steht eben eine Aussage eines Mitarbeiters des Unternehmens. Und wir alle in der Diskussion sind dies nicht. @Hoempi Bist du dir da sicher?
Aber dem entgegen steht eben eine Aussage eines Mitarbeiters des Unternehmens. Und wir alle in der Diskussion sind dies nicht.
@Hoempi
Bist du dir da sicher?
Nein, aber zumindest hat keiner der Diskussionsteilnehmer das Team-Badge neben seinen Namen. Und daher ist ein eventueller Mitarbeiter aus einem anderen Bereich für mich als solcher nicht zu erkennen.
Es geht hier eben nicht um eine Einstellung im Router, wie z.B. eine Portfreigabe, die ich im Zweifelsfall zurück drehen kann. Es geht hier um einen Vertrag der mich im Zweifelsfall zu einer Zahlung verpflichtet. Und dort möchte ich eben eine Aussage von jemanden der auch von außen als im Namen des Unternehmens sprechend erkennbar ist.
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from
2 years ago
Es geht hier eben nicht um eine Einstellung im Router, wie z.B. eine Portfreigabe, die ich im Zweifelsfall zurück drehen kann. Es geht hier um einen Vertrag der mich im Zweifelsfall zu einer Zahlung verpflichtet.
Und du glaubst echt dass wir alle zu blöd dafür sind uns mit solchen vertraglichen Themen auszukennen?
Wie gesagt, du bist dann hier in der Community meiner Meinung nach mit der Frage völlig falsch.
Ich bin da jetzt raus, soll dir halt ein Teamie nochmals bestätigen was wir dir geschrieben haben wenn es dich dann endlich zufrieden stellt.
Alternativ kannst ja einfach nochmal bei der Hotline anrufen und fragen.
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Accepted Solution
accepted by
2 years ago
Hallo @Hoempi,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Die Aussagen von meinem Kollegen, ist so leider nicht richtig. Wenn du dich für einen neuen Vertrag entscheidest, verlängert sich der Vertrag auf 24 Monate. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht, nur weil ein anderer Anbieter Glasfaser an deinem Standort bereitstellt.
Wir würden uns natürlich freuen wenn du bei uns Kunde bleibst.
Viele Grüße
Svenja P.
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