Sonderkündigung DSL-Übergangstarif – Endgültige Ablehnung durch Eigentümerversammlung nach Besichtigungstermin

vor 5 Tagen

Hallo Telekom hilft Team,

ich benötige bitte eure administrative Hilfe bei der Stornierung und außerordentlichen Kündigung meiner Verträge, da sich die rechtliche Lage an meiner Adresse final geklärt hat.

Die Situation: Ich habe einen Glasfaser-Anschluss bestellt und nutze aktuell den dazugehörigen DSL-Übergangstarif als Brücke. Ich bin Mieter - nicht Eigentümer!

Das Problem: Der offizielle Besichtigungstermin für den Hausstich und die Verlegung des Glasfaserkabels im Haus hat bereits stattgefunden. Auf Basis dieses Termins wurde das Thema nun offiziell auf der jüngsten Eigentümerversammlung (ETV) besprochen und per Beschluss mehrheitlich abgelehnt.

Die Hausverwaltung darf und wird die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) aufgrund dieses Eigentümerbeschlusses definitiv nicht unterschreiben. Der Glasfaser-Ausbau in diesem Gebäude ist damit rechtlich und physisch endgültig unmöglich geworden.

Mein Anliegen: Da der Glasfaser-Auftrag hinfällig ist, bitte ich euch hiermit um die außerordentliche Kündigung bzw. Stornierung des gekoppelten DSL-Übergangstarifs.

Ich habe diesen DSL-Tarif ausschließlich als temporäre Überbrückung bis zur Glasfaser-Schaltung gebucht. Durch den offiziellen Beschluss der Eigentümerversammlung ist die Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag komplett entfallen. Ich bitte daher darum, mich aus dem DSL-Vertrag zu entlassen, da ich diesen ohne die Glasfaser-Option niemals separat abgeschlossen hätte.

Ich bitte um eine kurze Prüfung und Bestätigung der Vertragsaufhebung für das gesamte Paket (Glasfaser & DSL).

Meine Kundendaten sind in meinem Foren-Profil hinterlegt.

Vielen Dank für eure schnelle und unkomplizierte Hilfe!

Viele Grüße

Letzte Aktivität

vor 4 Tagen

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 5 Tagen

      Dein DSL-Anschluss wird nicht vorab aufgelöst nur weil der Glasfaserausbau verweigert wird, einfach zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen und dann dir ein anderes Medium suchen über welches du zukünftig surfen willst wenn du keinen Telekom-DSL-Anschluss mehr haben willst

      Nur weil es ein Übergangstarif ist heißt das nicht dass der Entfall des Glasfaseranschlusses damit vertraglich verbunden ist und eine Geschäftsgrundlage wegfallen würde

      13

      von

      vor 5 Tagen

      michael.sch85
      bin frisch dahin umgezogen (und vorab bestellt - 1 monat vor umzug) und wollte Glasfaser haben! das war der einzige grund warum ich bestellt habe

      bin frisch dahin umgezogen (und vorab bestellt - 1 monat vor umzug) und wollte Glasfaser haben! das war der einzige grund warum ich bestellt habe

      michael.sch85

      bin frisch dahin umgezogen (und vorab bestellt - 1 monat vor umzug) und wollte Glasfaser haben! das war der einzige grund warum ich bestellt habe

      Ach so, du hast nicht bestellt um dort Internet nutzen zu können und hast jetzt auch kein Interesse mehr dort Internet zu nutzen?

      von

      vor 5 Tagen

      Das mag ja alles sein, aber Du hast, wie Du ja selber sagst, den Vertrag als Mieter abgeschlossen, obwohl Du ja gar nicht wissen konntest, ob das klappt oder nicht. Ich verstehe schon, worauf Du raus willst, aber Du hast den Vertrag geschlossen, also bist Du doch auch dafür zuständig, dass die Vertragsgrundlage auf Deiner Seite eingehalten wird.

      Ich geb Dir mal ein anderes Beispiel, dass es etwas deutlicher macht. Du bestellst heute Nachmittag ein Auto. Morgen früh wird Dir der Führerschein aus Gründen abgenommen. Jetzt gehst Du zum Händler und sagst "Geschäftsgrundlage entzogen" und willst das Auto nicht mehr. Ich denke Du merkst hier schon selber, warum das so nicht ganz so gut klappen wird.... Warum sollte der Händler dafür zuständig sein, dass Du jetzt nicht mehr fahren kannst? Das ist nicht sein, sondern Dein Problem. 

      Deswegen mein Rat: ich würde es nicht auf Paragraphen beziehen, sondern einfach mal freundlich beim Support anfragen, vielleicht findet sich jemand, der Dir da entgegenkommen kann. Ich nehme übrigens auch an, dass die Telekom hier ein bisschen kulant sein wird, aber Garantie kann man dafür keine geben. 

      Missversteh mich bitte nicht, ich werfe Dir das ja nicht vor, aber Du hast einen Fehler gemacht, indem Du den Vertrag vorab und ohne Kenntnis geschlossen hast. Nimm das als Deinen Fehler hin, und versuche ihn zu beheben. Aber mach nicht andere dafür verantwortlich. Kläre mit der anderen Partei, wie man sich einigen kann, aber auf einem Sonderkündigungsrecht zu bestehen, dass hier nicht greift, wird Dich am Ende nicht wirklich vorwärts bringen. Nett Fragen vermutlich schon. 

      Aber es bleibt natürlich Dir überlassen, wie Du das weiter handhabst. Wie gesagt, ich wünsche Dir wirklich, dass das für Dich doch noch ohne grosse Schäden klappt. 

      0

      von

      vor 5 Tagen

      CobraCane

      Ach so, du hast nicht bestellt um dort Internet nutzen zu können und hast jetzt auch kein Interesse mehr dort Internet zu nutzen?

      michael.sch85
      bin frisch dahin umgezogen (und vorab bestellt - 1 monat vor umzug) und wollte Glasfaser haben! das war der einzige grund warum ich bestellt habe

      bin frisch dahin umgezogen (und vorab bestellt - 1 monat vor umzug) und wollte Glasfaser haben! das war der einzige grund warum ich bestellt habe

      michael.sch85

      bin frisch dahin umgezogen (und vorab bestellt - 1 monat vor umzug) und wollte Glasfaser haben! das war der einzige grund warum ich bestellt habe

      Ach so, du hast nicht bestellt um dort Internet nutzen zu können und hast jetzt auch kein Interesse mehr dort Internet zu nutzen?

      CobraCane

      Ach so, du hast nicht bestellt um dort Internet nutzen zu können und hast jetzt auch kein Interesse mehr dort Internet zu nutzen?

      Ich gehe eher davon aus, dass bei der Telekom gekündigt werden soll um zu einem anderen Anbieter zu gehen der ein paar Cent oder Euro billiger ist, was natürlich ins Auge gehen kann, wenn nämlich der Port dann nicht mehr zur Verfügung steht. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Tagen

      dynamike-85

      Das Problem: Die Hausverwaltung und die Hauseigentümer stellen sich komplett quer und haben die Unterschrift unter die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) endgültig und ohne Verhandlungsspielraum verweigert. Es gibt absolut keine Chance, dass hier eine Zustimmung erteilt wird. Der Glasfaser-Ausbau an meiner Adresse ist somit physisch unmöglich geworden.

      Hallo Telekom hilft Team,

      ich benötige bitte eure administrative Hilfe bei der Auflösung meiner Verträge.

      Die Situation: Ich habe einen Glasfaser-Anschluss bei euch bestellt und nutze aktuell den dazugehörigen DSL-Übergangstarif als Brücke.

      Das Problem: Die Hausverwaltung und die Hauseigentümer stellen sich komplett quer und haben die Unterschrift unter die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) endgültig und ohne Verhandlungsspielraum verweigert. Es gibt absolut keine Chance, dass hier eine Zustimmung erteilt wird. Der Glasfaser-Ausbau an meiner Adresse ist somit physisch unmöglich geworden.

      Mein Anliegen (Sonderkündigung): Dass der eigentliche Glasfaser-Auftrag storniert wird, ist logisch. Ich bitte euch hiermit jedoch um die außerordentliche Kündigung bzw. Stornierung des DSL-Übergangstarifs auf Kulanz.

      Da ich diesen DSL-Tarif nachweislich nur als temporäre Übergangslösung für das gekoppelte Glasfaser-Produkt gebucht habe, ist die Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag komplett entfallen. Ich kann und möchte nicht für die nächsten 24 Monate an einen DSL-Vertrag gebunden sein, den ich ohne die feste Glasfaser-Zusage so niemals abgeschlossen hätte.

      Ich bitte um eine zeitnahe Prüfung und Bestätigung der Vertragsaufhebung für beide Komponenten (Glasfaser & DSL).

      Vielen Dank für eure schnelle Unterstützung!

      Viele Grüße

      dynamike-85

      Das Problem: Die Hausverwaltung und die Hauseigentümer stellen sich komplett quer und haben die Unterschrift unter die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) endgültig und ohne Verhandlungsspielraum verweigert. Es gibt absolut keine Chance, dass hier eine Zustimmung erteilt wird. Der Glasfaser-Ausbau an meiner Adresse ist somit physisch unmöglich geworden.

      @dynamike-85 : Typisch DEUTSCH, 🤮!

      Dein Profil hast Du ja schon ausgefüllt, hinterlege in den Weiteren Informationen einen Zeitraum wann Du wie telefonisch erreichbar bist, damit ein Teamie Dich anrufen kann.

      Gruß Ulrich

      1

      von

      vor 5 Tagen

      ja leider Ulrich :/ so frustrierend!!!

      ich hinterlege den Zeitraum - danke für den Hinweis

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Tagen

      Es gibt kein "zugehörigen Übergangstarif". Du hast einen eigenständigen Vertrag abgeschlossen, mit bekannter Mindestvertragslaufzeit - der nur vorzeitig bei Wechsel auf Glasfaser aufgelöst worden wäre. Wenn das entfällt, gilt die MVLZ

      0

    • vor 5 Tagen

      Das ist ja der sogenannte Übergangstarif:

       

      Und der hat eine MVLZ von 24 Monaten.

      0

    • vor 5 Tagen

      michael.sch85

      Der Glasfaser-Ausbau in diesem Gebäude ist damit rechtlich und physisch endgültig unmöglich geworden.

      Hallo Telekom hilft Team,

      ich benötige bitte eure administrative Hilfe bei der Stornierung und außerordentlichen Kündigung meiner Verträge, da sich die rechtliche Lage an meiner Adresse final geklärt hat.

      Die Situation: Ich habe einen Glasfaser-Anschluss bestellt und nutze aktuell den dazugehörigen DSL-Übergangstarif als Brücke.

      Das Problem: Der offizielle Besichtigungstermin für den Hausstich und die Verlegung des Glasfaserkabels im Haus hat bereits stattgefunden. Auf Basis dieses Termins wurde das Thema nun offiziell auf der jüngsten Eigentümerversammlung (ETV) besprochen und per Beschluss mehrheitlich abgelehnt.

      Die Hausverwaltung darf und wird die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) aufgrund dieses Eigentümerbeschlusses definitiv nicht unterschreiben. Der Glasfaser-Ausbau in diesem Gebäude ist damit rechtlich und physisch endgültig unmöglich geworden.

      Mein Anliegen: Da der Glasfaser-Auftrag hinfällig ist, bitte ich euch hiermit um die außerordentliche Kündigung bzw. Stornierung des gekoppelten DSL-Übergangstarifs.

      Ich habe diesen DSL-Tarif ausschließlich als temporäre Überbrückung bis zur Glasfaser-Schaltung gebucht. Durch den offiziellen Beschluss der Eigentümerversammlung ist die Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag komplett entfallen. Ich bitte daher darum, mich aus dem DSL-Vertrag zu entlassen, da ich diesen ohne die Glasfaser-Option niemals separat abgeschlossen hätte.

      Ich bitte um eine kurze Prüfung und Bestätigung der Vertragsaufhebung für das gesamte Paket (Glasfaser & DSL).

      Meine Kundendaten sind in meinem Foren-Profil hinterlegt.

      Vielen Dank für eure schnelle und unkomplizierte Hilfe!

      Viele Grüße

      michael.sch85

      Der Glasfaser-Ausbau in diesem Gebäude ist damit rechtlich und physisch endgültig unmöglich geworden.

      Dann werden die Eigentümer in einigen Jahren wieder trommeln müssen oder eben mit Rauchzeichen kommunizieren.

      3

      von

      vor 5 Tagen

      ... FAX ist doch auch super möglichkeit :D 

      0

      von

      vor 5 Tagen

      michael.sch85
      ... FAX ist doch auch super möglichkeit :D 

      ... FAX ist doch auch super möglichkeit :D 

      michael.sch85

      ... FAX ist doch auch super möglichkeit :D 

      Geht dann auch nicht mehr. 

      von

      vor 5 Tagen

      holzher24

      Das Problem: Der offizielle Besichtigungstermin für den Hausstich und die Verlegung des Glasfaserkabels im Haus hat bereits stattgefunden.

      michael.sch85

      Der Glasfaser-Ausbau in diesem Gebäude ist damit rechtlich und physisch endgültig unmöglich geworden.

      Hallo Telekom hilft Team,

      ich benötige bitte eure administrative Hilfe bei der Stornierung und außerordentlichen Kündigung meiner Verträge, da sich die rechtliche Lage an meiner Adresse final geklärt hat.

      Die Situation: Ich habe einen Glasfaser-Anschluss bestellt und nutze aktuell den dazugehörigen DSL-Übergangstarif als Brücke.

      Das Problem: Der offizielle Besichtigungstermin für den Hausstich und die Verlegung des Glasfaserkabels im Haus hat bereits stattgefunden. Auf Basis dieses Termins wurde das Thema nun offiziell auf der jüngsten Eigentümerversammlung (ETV) besprochen und per Beschluss mehrheitlich abgelehnt.

      Die Hausverwaltung darf und wird die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) aufgrund dieses Eigentümerbeschlusses definitiv nicht unterschreiben. Der Glasfaser-Ausbau in diesem Gebäude ist damit rechtlich und physisch endgültig unmöglich geworden.

      Mein Anliegen: Da der Glasfaser-Auftrag hinfällig ist, bitte ich euch hiermit um die außerordentliche Kündigung bzw. Stornierung des gekoppelten DSL-Übergangstarifs.

      Ich habe diesen DSL-Tarif ausschließlich als temporäre Überbrückung bis zur Glasfaser-Schaltung gebucht. Durch den offiziellen Beschluss der Eigentümerversammlung ist die Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag komplett entfallen. Ich bitte daher darum, mich aus dem DSL-Vertrag zu entlassen, da ich diesen ohne die Glasfaser-Option niemals separat abgeschlossen hätte.

      Ich bitte um eine kurze Prüfung und Bestätigung der Vertragsaufhebung für das gesamte Paket (Glasfaser & DSL).

      Meine Kundendaten sind in meinem Foren-Profil hinterlegt.

      Vielen Dank für eure schnelle und unkomplizierte Hilfe!

      Viele Grüße

      michael.sch85

      Der Glasfaser-Ausbau in diesem Gebäude ist damit rechtlich und physisch endgültig unmöglich geworden.

      Dann werden die Eigentümer in einigen Jahren wieder trommeln müssen oder eben mit Rauchzeichen kommunizieren.

      holzher24

      Das Problem: Der offizielle Besichtigungstermin für den Hausstich und die Verlegung des Glasfaserkabels im Haus hat bereits stattgefunden.

      Ja, als ich das kopiert habe stand es noch so drin @JuergenS1 

       

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Tagen

      michael.sch85

      Die Hausverwaltung darf und wird die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) aufgrund dieses Eigentümerbeschlusses definitiv nicht unterschreiben

      Hallo Telekom hilft Team,

      ich benötige bitte eure administrative Hilfe bei der Stornierung und außerordentlichen Kündigung meiner Verträge, da sich die rechtliche Lage an meiner Adresse final geklärt hat.

      Die Situation: Ich habe einen Glasfaser-Anschluss bestellt und nutze aktuell den dazugehörigen DSL-Übergangstarif als Brücke. Ich bin Mieter - nicht Eigentümer!

      Das Problem: Der offizielle Besichtigungstermin für den Hausstich und die Verlegung des Glasfaserkabels im Haus hat bereits stattgefunden. Auf Basis dieses Termins wurde das Thema nun offiziell auf der jüngsten Eigentümerversammlung (ETV) besprochen und per Beschluss mehrheitlich abgelehnt.

      Die Hausverwaltung darf und wird die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) aufgrund dieses Eigentümerbeschlusses definitiv nicht unterschreiben. Der Glasfaser-Ausbau in diesem Gebäude ist damit rechtlich und physisch endgültig unmöglich geworden.

      Mein Anliegen: Da der Glasfaser-Auftrag hinfällig ist, bitte ich euch hiermit um die außerordentliche Kündigung bzw. Stornierung des gekoppelten DSL-Übergangstarifs.

      Ich habe diesen DSL-Tarif ausschließlich als temporäre Überbrückung bis zur Glasfaser-Schaltung gebucht. Durch den offiziellen Beschluss der Eigentümerversammlung ist die Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag komplett entfallen. Ich bitte daher darum, mich aus dem DSL-Vertrag zu entlassen, da ich diesen ohne die Glasfaser-Option niemals separat abgeschlossen hätte.

      Ich bitte um eine kurze Prüfung und Bestätigung der Vertragsaufhebung für das gesamte Paket (Glasfaser & DSL).

      Meine Kundendaten sind in meinem Foren-Profil hinterlegt.

      Vielen Dank für eure schnelle und unkomplizierte Hilfe!

      Viele Grüße

      michael.sch85

      Die Hausverwaltung darf und wird die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) aufgrund dieses Eigentümerbeschlusses definitiv nicht unterschreiben

      solange keine schriftliche Ablehnung der Hausverwaltung / Eigentümer da ist, herrscht sowieso der Stand wie bisher.

      Und dann entscheiden andere über die Sache, würde ich mal sagen.

      edit:

      und die Verlegung des Glasfaserkabels im Haus hat bereits stattgefunden.

      Damit dürfte die Ablehnung noch nicht vom Tisch sein

      0

      27

      von

      vor 5 Tagen

      Sarah S.

      Ich bitte Euch zudem, die Diskussion in diesem Thread einzustellen. Von meiner Seite wird es hierzu keine weiteren Aussagen geben.

      @fdi, ich bin kein Jurist.

      Da die entsprechende Regelung jedoch in unseren FAQ aufgeführt ist und mir zudem bestätigt wurde, dass sie in dieser Weise angewendet wird, orientiere ich mich daran.

      Eine weitergehende Rücksprache ist aus meiner Sicht nicht erforderlich. 

      Ich bitte Euch zudem, die Diskussion in diesem Thread einzustellen. Von meiner Seite wird es hierzu keine weiteren Aussagen geben.

      Sarah S.

      Ich bitte Euch zudem, die Diskussion in diesem Thread einzustellen. Von meiner Seite wird es hierzu keine weiteren Aussagen geben.

      Ich werde morgen mal die Rennleitung befragen.

      🦂

      von

      vor 5 Tagen

      Sarah S.

      Ich bitte Euch zudem, die Diskussion in diesem Thread einzustellen. Von meiner Seite wird es hierzu keine weiteren Aussagen geben.

      @fdi, ich bin kein Jurist.

      Da die entsprechende Regelung jedoch in unseren FAQ aufgeführt ist und mir zudem bestätigt wurde, dass sie in dieser Weise angewendet wird, orientiere ich mich daran.

      Eine weitergehende Rücksprache ist aus meiner Sicht nicht erforderlich. 

      Ich bitte Euch zudem, die Diskussion in diesem Thread einzustellen. Von meiner Seite wird es hierzu keine weiteren Aussagen geben.

      Sarah S.

      Ich bitte Euch zudem, die Diskussion in diesem Thread einzustellen. Von meiner Seite wird es hierzu keine weiteren Aussagen geben.

      Mit Aussagen herauszukommen und die dann nicht mal einordnen ist Schwäche!

      Aber gut. Passt leider zu meiner "Erkenntnis".

      von

      vor 5 Tagen

      pamperlapescus restintelligenz

      Ich werde morgen mal die Rennleitung befragen.

      Sarah S.

      Ich bitte Euch zudem, die Diskussion in diesem Thread einzustellen. Von meiner Seite wird es hierzu keine weiteren Aussagen geben.

      @fdi, ich bin kein Jurist.

      Da die entsprechende Regelung jedoch in unseren FAQ aufgeführt ist und mir zudem bestätigt wurde, dass sie in dieser Weise angewendet wird, orientiere ich mich daran.

      Eine weitergehende Rücksprache ist aus meiner Sicht nicht erforderlich. 

      Ich bitte Euch zudem, die Diskussion in diesem Thread einzustellen. Von meiner Seite wird es hierzu keine weiteren Aussagen geben.

      Sarah S.

      Ich bitte Euch zudem, die Diskussion in diesem Thread einzustellen. Von meiner Seite wird es hierzu keine weiteren Aussagen geben.

      Ich werde morgen mal die Rennleitung befragen.

      🦂

      pamperlapescus restintelligenz

      Ich werde morgen mal die Rennleitung befragen.

      Danke, das möchte ich tatsächlich gerne auch abschließend geklärt haben

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Tagen

      michael.sch85

      und per Beschluss mehrheitlich abgelehnt.

      Hallo Telekom hilft Team,

      ich benötige bitte eure administrative Hilfe bei der Stornierung und außerordentlichen Kündigung meiner Verträge, da sich die rechtliche Lage an meiner Adresse final geklärt hat.

      Die Situation: Ich habe einen Glasfaser-Anschluss bestellt und nutze aktuell den dazugehörigen DSL-Übergangstarif als Brücke. Ich bin Mieter - nicht Eigentümer!

      Das Problem: Der offizielle Besichtigungstermin für den Hausstich und die Verlegung des Glasfaserkabels im Haus hat bereits stattgefunden. Auf Basis dieses Termins wurde das Thema nun offiziell auf der jüngsten Eigentümerversammlung (ETV) besprochen und per Beschluss mehrheitlich abgelehnt.

      Die Hausverwaltung darf und wird die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) aufgrund dieses Eigentümerbeschlusses definitiv nicht unterschreiben. Der Glasfaser-Ausbau in diesem Gebäude ist damit rechtlich und physisch endgültig unmöglich geworden.

      Mein Anliegen: Da der Glasfaser-Auftrag hinfällig ist, bitte ich euch hiermit um die außerordentliche Kündigung bzw. Stornierung des gekoppelten DSL-Übergangstarifs.

      Ich habe diesen DSL-Tarif ausschließlich als temporäre Überbrückung bis zur Glasfaser-Schaltung gebucht. Durch den offiziellen Beschluss der Eigentümerversammlung ist die Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag komplett entfallen. Ich bitte daher darum, mich aus dem DSL-Vertrag zu entlassen, da ich diesen ohne die Glasfaser-Option niemals separat abgeschlossen hätte.

      Ich bitte um eine kurze Prüfung und Bestätigung der Vertragsaufhebung für das gesamte Paket (Glasfaser & DSL).

      Meine Kundendaten sind in meinem Foren-Profil hinterlegt.

      Vielen Dank für eure schnelle und unkomplizierte Hilfe!

      Viele Grüße

      michael.sch85

      und per Beschluss mehrheitlich abgelehnt.

      @michael.sch85

      Da du bereits auf der juristischen Schiene argumentierst, erscheint es sinnvoll, genau dort anzusetzen und die rechtliche Einordnung nicht im Bereich bloßer Meinungsäußerungen zu belassen. Nach den einschlägigen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ( TKG ), ist ein solches Vorgehen in dieser Form nicht zulässig. 

      Mal als Tipp:

      In § 144 TKG -Änderungsgesetz 2026 heißt es konkret: "Bei Fehlen verfügbarer gebäudeinterner Glasfaserverkabelungen haben Betreiber gegenüber dem Gebäudeeigentümer das Recht, im gesamten Gebäude eine glasfaserfähige gebäudeinterne physische Infrastruktur und Glasfaserverkabelung, einschließlich Verbindungen bis zu dem physischen Punkt, an dem der Endnutzer eine Anbindung an das öffentliche Telekommunikationsnetz hat, zu errichten."

      Jetzt liegt der Ball wieder bei dir. Statt mit der Telekom ein Gefecht auszutragen, bei dem du von vornherein auf verlorenem Posten stehst, wäre es deutlich einfacher, der Hausverwaltung aufzuzeigen, wie sie korrekt zu agieren hat.

      1

      von

      vor 4 Tagen

      der_Lutz

      In § 144 TKG -Änderungsgesetz 2026 heißt es konkret

      michael.sch85

      und per Beschluss mehrheitlich abgelehnt.

      Hallo Telekom hilft Team,

      ich benötige bitte eure administrative Hilfe bei der Stornierung und außerordentlichen Kündigung meiner Verträge, da sich die rechtliche Lage an meiner Adresse final geklärt hat.

      Die Situation: Ich habe einen Glasfaser-Anschluss bestellt und nutze aktuell den dazugehörigen DSL-Übergangstarif als Brücke. Ich bin Mieter - nicht Eigentümer!

      Das Problem: Der offizielle Besichtigungstermin für den Hausstich und die Verlegung des Glasfaserkabels im Haus hat bereits stattgefunden. Auf Basis dieses Termins wurde das Thema nun offiziell auf der jüngsten Eigentümerversammlung (ETV) besprochen und per Beschluss mehrheitlich abgelehnt.

      Die Hausverwaltung darf und wird die Grundstückseigentümererklärung ( GEE ) aufgrund dieses Eigentümerbeschlusses definitiv nicht unterschreiben. Der Glasfaser-Ausbau in diesem Gebäude ist damit rechtlich und physisch endgültig unmöglich geworden.

      Mein Anliegen: Da der Glasfaser-Auftrag hinfällig ist, bitte ich euch hiermit um die außerordentliche Kündigung bzw. Stornierung des gekoppelten DSL-Übergangstarifs.

      Ich habe diesen DSL-Tarif ausschließlich als temporäre Überbrückung bis zur Glasfaser-Schaltung gebucht. Durch den offiziellen Beschluss der Eigentümerversammlung ist die Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag komplett entfallen. Ich bitte daher darum, mich aus dem DSL-Vertrag zu entlassen, da ich diesen ohne die Glasfaser-Option niemals separat abgeschlossen hätte.

      Ich bitte um eine kurze Prüfung und Bestätigung der Vertragsaufhebung für das gesamte Paket (Glasfaser & DSL).

      Meine Kundendaten sind in meinem Foren-Profil hinterlegt.

      Vielen Dank für eure schnelle und unkomplizierte Hilfe!

      Viele Grüße

      michael.sch85

      und per Beschluss mehrheitlich abgelehnt.

      @michael.sch85

      Da du bereits auf der juristischen Schiene argumentierst, erscheint es sinnvoll, genau dort anzusetzen und die rechtliche Einordnung nicht im Bereich bloßer Meinungsäußerungen zu belassen. Nach den einschlägigen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ( TKG ), ist ein solches Vorgehen in dieser Form nicht zulässig. 

      Mal als Tipp:

      In § 144 TKG -Änderungsgesetz 2026 heißt es konkret: "Bei Fehlen verfügbarer gebäudeinterner Glasfaserverkabelungen haben Betreiber gegenüber dem Gebäudeeigentümer das Recht, im gesamten Gebäude eine glasfaserfähige gebäudeinterne physische Infrastruktur und Glasfaserverkabelung, einschließlich Verbindungen bis zu dem physischen Punkt, an dem der Endnutzer eine Anbindung an das öffentliche Telekommunikationsnetz hat, zu errichten."

      Jetzt liegt der Ball wieder bei dir. Statt mit der Telekom ein Gefecht auszutragen, bei dem du von vornherein auf verlorenem Posten stehst, wäre es deutlich einfacher, der Hausverwaltung aufzuzeigen, wie sie korrekt zu agieren hat.

      der_Lutz

      In § 144 TKG -Änderungsgesetz 2026 heißt es konkret

      Das ist bisher nur ein Gesetzentwurf. 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Tagen

      Und wegen solcher Fälle plädiere ich dafür, dieses Forum für die Öffentlichkeit zu schließen!

      Schade drum 🤷🏻‍♂️

      1

      von

      vor 5 Tagen

      Frag direkt das Team und dreh am Glücksrad!

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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