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Sonderkündigung Festnetzvertrag

3 years ago

Hallo an das Telekom Hilft Team!

Leider ist an meiner neuen Adresse nach Umzug nur noch eine 16 MBIT Leitung anstatt einer 200mbit verfügbar.

Klar ist mir das ich somit ein Sonderkündigungsrecht bekomme. Frage 1: Ist die Kündigungsfrist 1 Monat oder 3?


Die Versorgung an meiner neuen Adresse wird die Deutsche Glasfaser übernehmen und ein neuer Anschluss ist bereits zum 01.08.gebucht. Die Leitung ist allerdings noch nicht realisiert. Ich habe die Deutsche Glasfaser mit der Rufnummernportierung und Kündigung beauftragt. Da mein aktueller Telekomvertrag noch bis in das nächste Jahr läuft bin ich mir unsicher und möchte keine Schwierigkeiten bekommen. Der Vorwahlbereich bleibt allerdings unverändert.

Muss ich denn überhaupt noch einen Umzug oder Sonderkündigung nach TKG über den Support in Auftrag geben wenn sich die Deutsche Glasfaser bereits um alles kümmert?

 

 

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    • 3 years ago

      Ich würde meinen, dass du in jedem Falle einen Umzug nach dem TKG beauftragen muß, denn nur wenn die Telekom(!) feststellt, dass an der neuen Adresse der Vertrag nicht 1:1 realisiert werden kann, wird dir das Sonderkündigungsrecht zugestanden.

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    • 3 years ago


      @chrischan25  schrieb:

      Hallo an das Telekom Hilft Team!

      Leider ist an meiner neuen Adresse nach Umzug nur noch eine 16 MBIT Leitung anstatt einer 200mbit verfügbar.

      Klar ist mir das ich somit ein Sonderkündigungsrecht bekomme. Frage 1: Ist die Kündigungsfrist 1 Monat oder 3?


      Die Versorgung an meiner neuen Adresse wird die Deutsche Glasfaser übernehmen und ein neuer Anschluss ist bereits zum 01.08.gebucht. Die Leitung ist allerdings noch nicht realisiert. Ich habe die Deutsche Glasfaser mit der Rufnummernportierung und Kündigung beauftragt. Da mein aktueller Telekomvertrag noch bis in das nächste Jahr läuft bin ich mir unsicher und möchte keine Schwierigkeiten bekommen. Der Vorwahlbereich bleibt allerdings unverändert.

      Muss ich denn überhaupt noch einen Umzug oder Sonderkündigung nach TKG über den Support in Auftrag geben wenn sich die Deutsche Glasfaser bereits um alles kümmert?

       

       


      Solltest du schon aus der Mindestvertragslaufzeit raus sein hast du eine Frist von einem Monat. Ansonsten 3

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      Answer

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      3 years ago

      @Gelöschter Nutzer  schrieb:
      Ansonsten 3

      Frist für Sonderkündigung bei Umzug gemäß TKG ist 1 Monat ... seit 01.12.2021

       

       

      @chrischan25  schrieb:
      Da mein aktueller Telekomvertrag noch bis in das nächste Jahr läuft bin ich mir unsicher und möchte keine Schwierigkeiten bekommen

      Die Schwierigkeiten wirst du auf jeden Fall bekommen, da du hier versuchst einen Anbieterwechsel UND einen Umzug gleichzeitig durchzuführen, wo zu allem Überfluss auch noch die MVLZ nicht erreicht ist ... das kann nicht gehen. Alleine die Rufnummernportierung wird nicht funktionieren, da die Anschriften voneinander abweichen. Es sei denn die DG gibt einen abweichenden Vertragspartner bei der Portierung an. Hab ich grad so meine Zweifel dran

       

      Grundsätzlich gilt das bereits Geschriebene:

       

      @Ludwig II  schrieb:
      dass du in jedem Falle einen Umzug nach dem TKG beauftragen muß, denn nur wenn die Telekom(!) feststellt, dass an der neuen Adresse der Vertrag nicht 1:1 realisiert werden kann, wird dir das Sonderkündigungsrecht zugestanden

      Aber wie es nach einer Sonderkündigung bei Umzug dann mit der Rufnummernportierung ausschaut ... keine Ahnung

      Answer

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      3 years ago

      Hallo @chrischan25,

       

      die Konstellation mit Umzug, Anbieterwechsel und Rufnummernportierung ist etwas knifflig.

      Dein neuer Anbieter muss sich da um die Portierungsanzeige kümmern und selbstverständlich auch deine aktuelle, bei uns geführte Adresse mit angeben.

      Du kannst den Vertrag bei uns auch selbst kündigen oder lässt es direkt vom neuen Anbieter erledigen. So oder so muss bei einem Umzug von uns geprüft werden, ob tatsächlich Sonderkündigungsrecht besteht, sprich die Leistungen nicht 1:1 an der neuen Adresse übernommen werden können.

       

      Wenn du deine Rückrufnummer im Profil hinterlegt und mir sagst, wann wir dich telefonisch erreichen können, prüfe ich das schon mal. 

       

      Viele Grüße

      Dorothea T.

      Answer

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      3 years ago

      Hallo, danke für die Antwort. Ich habe meine Daten hinterlegt. Erreichbar bin ich ab dem frühen Vormittag.

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      Answer

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    • Accepted Solution

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      3 years ago

      Hallo @chrischan25,

       

      die Konstellation mit Umzug, Anbieterwechsel und Rufnummernportierung ist etwas knifflig.

      Dein neuer Anbieter muss sich da um die Portierungsanzeige kümmern und selbstverständlich auch deine aktuelle, bei uns geführte Adresse mit angeben.

      Du kannst den Vertrag bei uns auch selbst kündigen oder lässt es direkt vom neuen Anbieter erledigen. So oder so muss bei einem Umzug von uns geprüft werden, ob tatsächlich Sonderkündigungsrecht besteht, sprich die Leistungen nicht 1:1 an der neuen Adresse übernommen werden können.

       

      Wenn du deine Rückrufnummer im Profil hinterlegt und mir sagst, wann wir dich telefonisch erreichen können, prüfe ich das schon mal. 

       

      Viele Grüße

      Dorothea T.

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