Gelöst

Sonderkündigung nach § 57 TKG

vor 3 Jahren

Nach § 57 TKG steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn beim Internetanschluss die Geschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit abweicht. Was genau darunter zu verstehen ist, wurde von der Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die Bundesnetzagentur stellt auch eine Software für die erforderlichen Messungen zur Verfügung.

 

Wie ist in einem solchen Fall der Ablauf bei der Telekom? An wen kann ich mich auf welchem Weg wenden und welche Unterlagen werden benötigt?

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      0

    • vor 3 Jahren

      Wurde schon eine Störung gemeldet? Die Telekom muss die Gelegenheit der Nacherfüllung haben.

      Ansonsten:

       

      https://www.breitbandmessung.de

       

      Das Ergebnis bitte dann hier melden:
      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/breitbandmessung

       

       

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Störung wurde bereits gemeldet. Ich frage für den Fall, dass die Nacherfüllung fehlschlägt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Hallo @familie.schnur ,

      mein Tipp wäre erstmal eine Prüfung und ggf.  Störung zu melden:

      https://www.telekom.de/hilfe/hilfe-bei-stoerungen/leitungspruefung

       

      Wenn Sie einen Providerwechsel anstreben, ist ja wenig gewonnen, wenn dieser dieselbe Leitung nutzt, die Sie vorher hatten.

       

       

      62

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Mail ist angekommen, vielen Dank.

       

      Mittlerweile stimmt auch die Vertragslaufzeit im Kundencenter wieder. Das ging schnell! Ganz herzlichen Dank für deine Unterstützung mit der Poliermaschine Zwinkernd

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Guten Morgen @familie.schnur,

       

      Gern 🙂

       

      Liebe Grüße

      Behar A.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Perfekt @familie.schnur, danke für das Feedback. Sollte noch einmal etwas sein, hole ich gerne wieder die Poliermaschine raus. 😀

       

      Viele Grüße und alles Gute

      Jonas J. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Alles klar, die Mail sollte gleich da sein @familie.schnur.

       

      Viele Grüße

      Jonas J.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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