Gelöst
Sonderkündigung nach Verkauf einer Ferienwohnung?
vor 4 Jahren
Ich habe seit langer Zeit einen Telekom MagentaZuhause Anschluss in einer Ferienwohnung. Diese Ferienwohnung wurde jetzt verkauft. Der Eigentümerwechsel erfolgt einige Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Gibt es hier ein Sonderkündigungsrecht? Es erscheint unlogisch, dass ich für eine Dienstleistung bezahlen soll, die ich nach dem Eigentümerwechsel rechtlich und faktisch nicht mehr nutzen kann ...
Für jede hilfreiche Antwort bin ich dankbar.
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vor 2 Jahren
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Akzeptierte Lösung
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vor 4 Jahren
Es gibt kein Recht auf Sonderkündigung bei Verträgen an Zweitwohnsitzen. Verkauf oder Umzug ist ja erst mal eine einseitige Änderung deinerseits am Vertragerfüllungssort.
Es wäre nur möglich, ggf. einen Umzug nach TKG des Anschlusses an deinen Erstwohnsitz zu beauftragen. Kann der da nicht Eins zu Eins geschaltet werden, hast du ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn doch dann kannst du den Anschluss nutzen und ordentlich zum Laufzeitende kündigen.
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vor 4 Jahren
. . . . . Gibt es hier ein Sonderkündigungsrecht? Es erscheint unlogisch, dass ich für eine Dienstleistung bezahlen soll, die ich nach dem Eigentümerwechsel rechtlich und faktisch nicht mehr nutzen kann ...
. . . . . Gibt es hier ein Sonderkündigungsrecht? Es erscheint unlogisch, dass ich für eine Dienstleistung bezahlen soll, die ich nach dem Eigentümerwechsel rechtlich und faktisch nicht mehr nutzen kann ...
Dass es da kein Sonderkündigungs-Recht gibt, ist aus meiner Sicht nachvollziehbar.
Dass sich aber die Telekom auch einer Vertragsübergabe an den neuen Hausbesitzer verweigert, ist nicht nachvollziehbar.
Und auch ein Freikaufen aus dem Vertrag ist in aller Regel bei der Telekom nicht möglich.
Und wenn es keine freie Leitung zum/im Haus gibt, kann der neue Besitzer zunächst auch keinen eigenen Anschluss buchen.
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vor 4 Jahren
ich kann hier auch nur bestätigen, dass wir kein Sonderkündigungrecht anbieten. Der Anschluss kann nur zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Viele Grüße Türkan Ü.
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