Gelöst

Sonderkündigungsrecht bei Umzug nicht möglich?

vor 6 Stunden

Moin!

Ich habe im März den Festnetz-Vertrag meines verstorbenen Vaters übernommen.

Jetzt bin ich umgezogen in das geerbte Haus und wollte meinen Vertrag an der alten Adresse kündigen.

Laut AGB steht mir hier ein Sonderkündigungsrecht zu. 

Habe die Ummeldebescheinigung mitgesendet. 

Nun bekam ich folgende Antwort:

"Wir verstehen Ihren Wunsch, können Ihren Vertrag aber nicht vorzeitig beenden.

Denn wir können Ihren bisherigen Vertrag am neuen Wohnsitz unverändert fortsetzen. Zudem haben wir festgestellt, dass Sie keinen neuen Wohnsitz begründen, sondern an dieser Adresse bereits einen Wohnsitz mit einem Vertrag über einen Anschluss bei uns haben.

Daher besteht leider kein Recht auf eine vorzeitige Kündigung."

Was ist das bitte für eine Antwort? Ein Mitarbeiter der Telekom hatte mich extra angerufen wegen der Kündigung und hat mir erklärt, dass ich wegen dem Umzug ein Sonderkündigungsrecht habe. Desweiteren kann der Vertrag am neuen Wohnsitz nicht unverändert fortgeführt werden, da es verschiedene Vorwahlen sind! Außerdem habe ich ja den vertrag meines Vaters übernommen!

Was ist zu tun? Wie komme ich jetzt aus meinem ungenutzten Vertrag raus? 

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von Marcel2605 am 15.06.2026 05:39 eskaliert.

Letzte Aktivität

vor 4 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 6 Stunden

      @AnkiAlfiTheo 

      Die Antwort ist völlig korrekt.

      Eine Sonderkündigung wäre nur gegeben, wenn die Telekom nicht 1:1 den gleichen Tarif schalten könnte

      Da es aber möglich ist, wie die Antwort, dann hast du kein Sonderkündigungsrecht.

      Die Frage ist nur, ob das auch bei neuen Nummern gilt, aber wenn alles andere passt

       Das Team kann da mal schauen

      Falls noch nicht geschehen, bitte in deinem Profil, im Feld "weitere Informationen" angeben, wann du zeitlich am besten zu erreichen bist.

      Hier geht es zum Profil (Spoiler):

      1. oben rechts auf dein Bild (Avatar)
      2. dann zu den "Einstellungen"
      3.  Die Einwilligung erteilen (Regler nach rechts):   "Ich erteile die Einwilligung für die Verwendung meiner Daten" 

      4. Kundennr, Rufnummer ergänzen.

      Im Feld "Weitere Informationen" kannst du weitere Daten eingeben, auch zb, wann du zeitlich immer am besten zu erreichen bist

      Das Team ist tägl. von 7 bis 23 Uhr hier unterwegs (7 Tage). Daher wäre es gut, großzügige Zeiträume anzugeben, wann man dich anrufen darf.

      z.B. 14-16 Uhr, 19-21 Uhr, ...

      Halte beim Telefonat,zwecks Legitimation auch deine IBAN bereit (letzte 6 Stellen).

      Du wirst tel. zu deinen Zeiten, kontaktiert.

      .

      Weitere Hinweise zur Abfrage der persönlichen Daten:

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kontakt/abfrage-daten 

      Gruß Marcel

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      von

      vor 5 Stunden

      Fall ist gelöst, hatte ein Gespräch mit einem netten Mitarbeiter. Alles gut:-)

      von

      vor 4 Stunden

      AnkiAlfiTheo

      mit einem netten Mitarbeiter. Alles gut:-)

      Fall ist gelöst, hatte ein Gespräch mit einem netten Mitarbeiter. Alles gut:-)

      AnkiAlfiTheo

      mit einem netten Mitarbeiter. Alles gut:-)

      den netten Mitarbeiter könntest du hier  https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/unternehmen/mitteilung-lob?  bei seiner Arbeit unterstützen

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      "Zudem haben wir festgestellt, dass Sie keinen neuen Wohnsitz begründen, sondern an dieser Adresse bereits einen Wohnsitz mit einem Vertrag über einen Anschluss bei uns haben." 

      Und der Satz? Ich habe doch extra den Vertrag meines Vaters übernommen, damit ich seine alte Nummer behalten kann und weil er einen günstigeren Tarif hat! 

      Also muss ich nun , zur Strafe, weil ich den günstigeren Tarif nutzen möchte, meinen teureren Vertrag weiter zahlen. Unglaublich.

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      von

      vor 5 Stunden

      AnkiAlfiTheo

      Und der Satz? Ich habe doch extra den Vertrag meines Vaters übernommen, damit ich seine alte Nummer behalten kann und weil er einen günstigeren Tarif hat! 

      "Zudem haben wir festgestellt, dass Sie keinen neuen Wohnsitz begründen, sondern an dieser Adresse bereits einen Wohnsitz mit einem Vertrag über einen Anschluss bei uns haben." 

      Und der Satz? Ich habe doch extra den Vertrag meines Vaters übernommen, damit ich seine alte Nummer behalten kann und weil er einen günstigeren Tarif hat! 

      Also muss ich nun , zur Strafe, weil ich den günstigeren Tarif nutzen möchte, meinen teureren Vertrag weiter zahlen. Unglaublich.

      AnkiAlfiTheo

      Und der Satz? Ich habe doch extra den Vertrag meines Vaters übernommen, damit ich seine alte Nummer behalten kann und weil er einen günstigeren Tarif hat! 

      genau dort hast du ein Eigentor geschossen.

      Die Übernahme der Rufnummern ist an feste Vorgaben gebunden.

      Die Telekom gewährt die Möglichkeit der Kulanzkündigung bei Zusammenzug wenn am neuen gemeinsamen Standort bereist ein Anschluss der Telekom besteht, vielleicht lässt sich auf dieser Basis etwas drehen. Du bist aber hier voll und ganz auf den good will der Telekom angewiesen, am besten aufs Tema warten und mit denen das Gespräch suchen welche Optionen bestehen.

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      von

      vor 5 Stunden

      Aber genau das hat mit der Hotline-Mitarbeiter gesagt. Dass ich den Vertrag meines verstorbenen Vaters übernehmen kann (das habe ich schon im März getan) und wenn ich dann die Meldebescheinigung habe, kann ich den anderen Vertrag kündigen. Er sprach von Sonderkündigungsrecht. 

      Naja, zumindest habe ich den Router schon zurückgeschickt, da spare ich dann ja ein paar Euros....

      0

      von

      vor 5 Stunden

      AnkiAlfiTheo

      Aber genau das hat mit der Hotline-Mitarbeiter gesagt. Dass ich den Vertrag meines verstorbenen Vaters übernehmen kann (das habe ich schon im März getan) und wenn ich dann die Meldebescheinigung habe, kann ich den anderen Vertrag kündigen. Er sprach von Sonderkündigungsrecht. 

      Aber genau das hat mit der Hotline-Mitarbeiter gesagt. Dass ich den Vertrag meines verstorbenen Vaters übernehmen kann (das habe ich schon im März getan) und wenn ich dann die Meldebescheinigung habe, kann ich den anderen Vertrag kündigen. Er sprach von Sonderkündigungsrecht. 

      Naja, zumindest habe ich den Router schon zurückgeschickt, da spare ich dann ja ein paar Euros....

      AnkiAlfiTheo

      Aber genau das hat mit der Hotline-Mitarbeiter gesagt. Dass ich den Vertrag meines verstorbenen Vaters übernehmen kann (das habe ich schon im März getan) und wenn ich dann die Meldebescheinigung habe, kann ich den anderen Vertrag kündigen. Er sprach von Sonderkündigungsrecht. 

      dann wurdest du falsch beraten.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      AnkiAlfiTheo

      Laut AGB steht mir hier ein Sonderkündigungsrecht zu. 

      Moin!

      Ich habe im März den Festnetz-Vertrag meines verstorbenen Vaters übernommen.

      Jetzt bin ich umgezogen in das geerbte Haus und wollte meinen Vertrag an der alten Adresse kündigen.

      Laut AGB steht mir hier ein Sonderkündigungsrecht zu. 

      Habe die Ummeldebescheinigung mitgesendet. 

      Nun bekam ich folgende Antwort:

      "Wir verstehen Ihren Wunsch, können Ihren Vertrag aber nicht vorzeitig beenden.

      Denn wir können Ihren bisherigen Vertrag am neuen Wohnsitz unverändert fortsetzen. Zudem haben wir festgestellt, dass Sie keinen neuen Wohnsitz begründen, sondern an dieser Adresse bereits einen Wohnsitz mit einem Vertrag über einen Anschluss bei uns haben.

      Daher besteht leider kein Recht auf eine vorzeitige Kündigung."

      Was ist das bitte für eine Antwort? Ein Mitarbeiter der Telekom hatte mich extra angerufen wegen der Kündigung und hat mir erklärt, dass ich wegen dem Umzug ein Sonderkündigungsrecht habe. Desweiteren kann der Vertrag am neuen Wohnsitz nicht unverändert fortgeführt werden, da es verschiedene Vorwahlen sind! Außerdem habe ich ja den vertrag meines Vaters übernommen!

      Was ist zu tun? Wie komme ich jetzt aus meinem ungenutzten Vertrag raus? 

      AnkiAlfiTheo

      Laut AGB steht mir hier ein Sonderkündigungsrecht zu. 

      das ist schlicht falsch, jedenfalls in den AGB der Telekom steht so etwas nicht drin.

      AnkiAlfiTheo

      Desweiteren kann der Vertrag am neuen Wohnsitz nicht unverändert fortgeführt werden, da es verschiedene Vorwahlen sind!

      Moin!

      Ich habe im März den Festnetz-Vertrag meines verstorbenen Vaters übernommen.

      Jetzt bin ich umgezogen in das geerbte Haus und wollte meinen Vertrag an der alten Adresse kündigen.

      Laut AGB steht mir hier ein Sonderkündigungsrecht zu. 

      Habe die Ummeldebescheinigung mitgesendet. 

      Nun bekam ich folgende Antwort:

      "Wir verstehen Ihren Wunsch, können Ihren Vertrag aber nicht vorzeitig beenden.

      Denn wir können Ihren bisherigen Vertrag am neuen Wohnsitz unverändert fortsetzen. Zudem haben wir festgestellt, dass Sie keinen neuen Wohnsitz begründen, sondern an dieser Adresse bereits einen Wohnsitz mit einem Vertrag über einen Anschluss bei uns haben.

      Daher besteht leider kein Recht auf eine vorzeitige Kündigung."

      Was ist das bitte für eine Antwort? Ein Mitarbeiter der Telekom hatte mich extra angerufen wegen der Kündigung und hat mir erklärt, dass ich wegen dem Umzug ein Sonderkündigungsrecht habe. Desweiteren kann der Vertrag am neuen Wohnsitz nicht unverändert fortgeführt werden, da es verschiedene Vorwahlen sind! Außerdem habe ich ja den vertrag meines Vaters übernommen!

      Was ist zu tun? Wie komme ich jetzt aus meinem ungenutzten Vertrag raus? 

      AnkiAlfiTheo

      Desweiteren kann der Vertrag am neuen Wohnsitz nicht unverändert fortgeführt werden, da es verschiedene Vorwahlen sind!

      die unveränderte Fortführung bezieht sich auf die vereinbarten Parameter wie Technologie und Bandbreite welche im Produktinformationsblatt beschrieben sind. Rufnummern gehören da nicht dazu diese sind volatil.

      0

    • vor 5 Stunden

      @AnkiAlfiTheo du ziehst nicht um, du gibst lediglich einen Wohnsitz auf.

      Bei der Umschreibung des Vertrags von deinem Vater, welche Unterlagen hast du da mit eingereicht ? Meldebescheinigung ?.

      Letztendlich:

      • melde offiziell für deinen Anschluss, der deiner Ansicht nach zu viel ist, einen Umzug

      Ist dieser Umzug von den Leistungen nicht 1:1 umsetzbar, dann räumt dir Telekom ein Sonderkündigungsrecht ein.

      Wenn er jedoch umsetzbar ist, kannst du den Vertrag den du eingegangen bist auch vollumfänglich erfüllen und zum Vertragsende kündigen.

      Die Chancen stehen 50:50

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      1

      von

      vor 5 Stunden

      Smart-und-Clever

      Ist dieser Umzug von den Leistungen nicht 1:1 umsetzbar,

      @AnkiAlfiTheo du ziehst nicht um, du gibst lediglich einen Wohnsitz auf.

      Bei der Umschreibung des Vertrags von deinem Vater, welche Unterlagen hast du da mit eingereicht ? Meldebescheinigung ?.

      Letztendlich:

      • melde offiziell für deinen Anschluss, der deiner Ansicht nach zu viel ist, einen Umzug

      Ist dieser Umzug von den Leistungen nicht 1:1 umsetzbar, dann räumt dir Telekom ein Sonderkündigungsrecht ein.

      Wenn er jedoch umsetzbar ist, kannst du den Vertrag den du eingegangen bist auch vollumfänglich erfüllen und zum Vertragsende kündigen.

      Die Chancen stehen 50:50

      Smart-und-Clever

      Ist dieser Umzug von den Leistungen nicht 1:1 umsetzbar,

      ist schon geklärt

      AnkiAlfiTheo

      Denn wir können Ihren bisherigen Vertrag am neuen Wohnsitz unverändert fortsetzen.

      Moin!

      Ich habe im März den Festnetz-Vertrag meines verstorbenen Vaters übernommen.

      Jetzt bin ich umgezogen in das geerbte Haus und wollte meinen Vertrag an der alten Adresse kündigen.

      Laut AGB steht mir hier ein Sonderkündigungsrecht zu. 

      Habe die Ummeldebescheinigung mitgesendet. 

      Nun bekam ich folgende Antwort:

      "Wir verstehen Ihren Wunsch, können Ihren Vertrag aber nicht vorzeitig beenden.

      Denn wir können Ihren bisherigen Vertrag am neuen Wohnsitz unverändert fortsetzen. Zudem haben wir festgestellt, dass Sie keinen neuen Wohnsitz begründen, sondern an dieser Adresse bereits einen Wohnsitz mit einem Vertrag über einen Anschluss bei uns haben.

      Daher besteht leider kein Recht auf eine vorzeitige Kündigung."

      Was ist das bitte für eine Antwort? Ein Mitarbeiter der Telekom hatte mich extra angerufen wegen der Kündigung und hat mir erklärt, dass ich wegen dem Umzug ein Sonderkündigungsrecht habe. Desweiteren kann der Vertrag am neuen Wohnsitz nicht unverändert fortgeführt werden, da es verschiedene Vorwahlen sind! Außerdem habe ich ja den vertrag meines Vaters übernommen!

      Was ist zu tun? Wie komme ich jetzt aus meinem ungenutzten Vertrag raus? 

      AnkiAlfiTheo

      Denn wir können Ihren bisherigen Vertrag am neuen Wohnsitz unverändert fortsetzen.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Stunden

      Hallo @AnkiAlfiTheo,

       

      vielen Dank für das freundliche Telefonat. Wie besprochen gibt es bei Ihnen grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht. Eine Haushaltszusammenführung klappt immer nur bei zwei unterschiedlichen Vertragspartnern. Auch das Ändern der Vorwahl hat keinen Einfluss auf das Sonderkündigungsrecht.

       

      Sie "rettet" in dem Fall aber, dass wir die (V)DSL Leistung an neuer Adresse nicht 1:1 übernehmen können. Aus dem Grund besteht nun ein Sonderkündigungsrecht. Ich habe daher die Kündigung des Anschlusses zum 12.07.26 veranlasst.

       

      Ihre bisherige E-Mail inkl. Postfach können Sie mit diesem Formular übertragen.

       

      Gruß

      André

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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