Gelöst

Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG bei Umzug in Wohnung mit bereits vorhandenem Internetanbieter

vor 4 Stunden

Liebe Community, 

ich habe ein Problem bezüglich eines Sonderkündigungsrechts nach TKG . Ich versuche seit einiger Zeit meinen MagentaZuhause M Vertrag zu kündigen. Auch nach – wirklich zahlreichen und sehr zeitaufwändigen – Versuchen ist dies bisher leider nicht gelungen. 

Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich ziehe mit meiner Partnerin in ihrer Wohnung zusammen. Sie hat bereits einen Internetvertrag bei einem anderen Anbieter, der in dieser Wohnung genutzt wird und auch nicht gekündigt werden kann (Mindestvertragslaufzeit bis November 2026). Es gibt in der Wohnung nur einen Anschluss, so dass es auch faktisch nicht möglich ist, beide Verträge zu nutzen. Dies wurde von einem Telekom-Techniker auch bereits bestätigt. Zudem liegt ein Schreiben der Hausverwaltung vor das deutlich macht dass keine weitere TAE Dose installiert werden darf.

Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG . Die offizielle (und bindende!) Gesetzesbegründung ist dahingehend eindeutig: 

„Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.“ (BT-Drucks. 19/26108 , S. 293, vgl. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

Obwohl von einem Telekom-Techniker, für den ich im Übrigen noch 50 € bezahlen soll, bereits bestätigt wurde, dass nicht beide Verträge genutzt werden können, wurde meine Kündigung nicht akzeptiert. In der Konsequenz kann ich meinen Vertrag nun weder kündigen noch nutzen.  

Dass die Telekom von mir ernsthaft verlangt, für den Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen, ohne die geschuldete Leistung zu erbringen, kann ich mir nicht vorstellen. Ich habe sogar schon ein Schreiben bekommen, dass mein Auftrag bezüglich dem Umzug von der Telekom storniert wurde und dass ich den Router zurück schicken soll. Eine Kündigung ist jedoch nicht möglich. Also soll ich einen Telekom Leistung noch weitere 18 Monate zahlen, die ich überhaupt nicht nutzen kann. Ich habe gesehen, dass andere – ähnliche Fälle – in der Community gelöst werden konnten und bitte daher um Hilfe. 

Bisher ist für mich besonders der erhebliche Zeitaufwand, den ich mit in dieser Sache erbringen musste, äußerst ärgerlich. Insbesondere, dass es nicht möglich ist, im Kundenservice den gleichen Sachbearbeiter mehrmals zu erreichen, das Problem immer von Neuem geschildert werden muss und mir teils sehr widersprüchliche Dinge gesagt wurden, ist aus Verbrauchersicht sehr unbefriedigend. 

Ich hatte bisher den Eindruck, dass die Telekom als faires Unternehmen agiert und wäre sehr enttäuscht, wenn sich dies ändern sollte.

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    • vor 4 Stunden

      Nadine_V

      Zudem liegt ein Schreiben der Hausverwaltung vor das deutlich macht dass keine weitere TAE Dose installiert werden darf.

      Liebe Community, 

      ich habe ein Problem bezüglich eines Sonderkündigungsrechts nach TKG . Ich versuche seit einiger Zeit meinen MagentaZuhause M Vertrag zu kündigen. Auch nach – wirklich zahlreichen und sehr zeitaufwändigen – Versuchen ist dies bisher leider nicht gelungen. 

      Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich ziehe mit meiner Partnerin in ihrer Wohnung zusammen. Sie hat bereits einen Internetvertrag bei einem anderen Anbieter, der in dieser Wohnung genutzt wird und auch nicht gekündigt werden kann (Mindestvertragslaufzeit bis November 2026). Es gibt in der Wohnung nur einen Anschluss, so dass es auch faktisch nicht möglich ist, beide Verträge zu nutzen. Dies wurde von einem Telekom-Techniker auch bereits bestätigt. Zudem liegt ein Schreiben der Hausverwaltung vor das deutlich macht dass keine weitere TAE Dose installiert werden darf.

      Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG . Die offizielle (und bindende!) Gesetzesbegründung ist dahingehend eindeutig: 

      „Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.“ (BT-Drucks. 19/26108 , S. 293, vgl. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

      Obwohl von einem Telekom-Techniker, für den ich im Übrigen noch 50 € bezahlen soll, bereits bestätigt wurde, dass nicht beide Verträge genutzt werden können, wurde meine Kündigung nicht akzeptiert. In der Konsequenz kann ich meinen Vertrag nun weder kündigen noch nutzen.  

      Dass die Telekom von mir ernsthaft verlangt, für den Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen, ohne die geschuldete Leistung zu erbringen, kann ich mir nicht vorstellen. Ich habe sogar schon ein Schreiben bekommen, dass mein Auftrag bezüglich dem Umzug von der Telekom storniert wurde und dass ich den Router zurück schicken soll. Eine Kündigung ist jedoch nicht möglich. Also soll ich einen Telekom Leistung noch weitere 18 Monate zahlen, die ich überhaupt nicht nutzen kann. Ich habe gesehen, dass andere – ähnliche Fälle – in der Community gelöst werden konnten und bitte daher um Hilfe. 

      Bisher ist für mich besonders der erhebliche Zeitaufwand, den ich mit in dieser Sache erbringen musste, äußerst ärgerlich. Insbesondere, dass es nicht möglich ist, im Kundenservice den gleichen Sachbearbeiter mehrmals zu erreichen, das Problem immer von Neuem geschildert werden muss und mir teils sehr widersprüchliche Dinge gesagt wurden, ist aus Verbrauchersicht sehr unbefriedigend. 

      Ich hatte bisher den Eindruck, dass die Telekom als faires Unternehmen agiert und wäre sehr enttäuscht, wenn sich dies ändern sollte.

      Nadine_V

      Zudem liegt ein Schreiben der Hausverwaltung vor das deutlich macht dass keine weitere TAE Dose installiert werden darf.

      Ich vermute genau da liegt evtl. das Problem.

      Man kann problemlos auf EINE Dose 2 Anschlüsse bringen, daher wäre da vermutlich auch ein Anschluss möglich.

      Hast du in deinem Profil Rückrufnummer und Kundennummer hinterlegt? Wenn ja, wann bist du telefonisch erreichbar?

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      von

      vor 3 Stunden

      CobraCane

      Man kann problemlos auf EINE Dose 2 Anschlüsse bringen, daher wäre da vermutlich auch ein Anschluss möglich.

      Nadine_V

      Zudem liegt ein Schreiben der Hausverwaltung vor das deutlich macht dass keine weitere TAE Dose installiert werden darf.

      Liebe Community, 

      ich habe ein Problem bezüglich eines Sonderkündigungsrechts nach TKG . Ich versuche seit einiger Zeit meinen MagentaZuhause M Vertrag zu kündigen. Auch nach – wirklich zahlreichen und sehr zeitaufwändigen – Versuchen ist dies bisher leider nicht gelungen. 

      Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich ziehe mit meiner Partnerin in ihrer Wohnung zusammen. Sie hat bereits einen Internetvertrag bei einem anderen Anbieter, der in dieser Wohnung genutzt wird und auch nicht gekündigt werden kann (Mindestvertragslaufzeit bis November 2026). Es gibt in der Wohnung nur einen Anschluss, so dass es auch faktisch nicht möglich ist, beide Verträge zu nutzen. Dies wurde von einem Telekom-Techniker auch bereits bestätigt. Zudem liegt ein Schreiben der Hausverwaltung vor das deutlich macht dass keine weitere TAE Dose installiert werden darf.

      Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG . Die offizielle (und bindende!) Gesetzesbegründung ist dahingehend eindeutig: 

      „Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.“ (BT-Drucks. 19/26108 , S. 293, vgl. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

      Obwohl von einem Telekom-Techniker, für den ich im Übrigen noch 50 € bezahlen soll, bereits bestätigt wurde, dass nicht beide Verträge genutzt werden können, wurde meine Kündigung nicht akzeptiert. In der Konsequenz kann ich meinen Vertrag nun weder kündigen noch nutzen.  

      Dass die Telekom von mir ernsthaft verlangt, für den Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen, ohne die geschuldete Leistung zu erbringen, kann ich mir nicht vorstellen. Ich habe sogar schon ein Schreiben bekommen, dass mein Auftrag bezüglich dem Umzug von der Telekom storniert wurde und dass ich den Router zurück schicken soll. Eine Kündigung ist jedoch nicht möglich. Also soll ich einen Telekom Leistung noch weitere 18 Monate zahlen, die ich überhaupt nicht nutzen kann. Ich habe gesehen, dass andere – ähnliche Fälle – in der Community gelöst werden konnten und bitte daher um Hilfe. 

      Bisher ist für mich besonders der erhebliche Zeitaufwand, den ich mit in dieser Sache erbringen musste, äußerst ärgerlich. Insbesondere, dass es nicht möglich ist, im Kundenservice den gleichen Sachbearbeiter mehrmals zu erreichen, das Problem immer von Neuem geschildert werden muss und mir teils sehr widersprüchliche Dinge gesagt wurden, ist aus Verbrauchersicht sehr unbefriedigend. 

      Ich hatte bisher den Eindruck, dass die Telekom als faires Unternehmen agiert und wäre sehr enttäuscht, wenn sich dies ändern sollte.

      Nadine_V

      Zudem liegt ein Schreiben der Hausverwaltung vor das deutlich macht dass keine weitere TAE Dose installiert werden darf.

      Ich vermute genau da liegt evtl. das Problem.

      Man kann problemlos auf EINE Dose 2 Anschlüsse bringen, daher wäre da vermutlich auch ein Anschluss möglich.

      Hast du in deinem Profil Rückrufnummer und Kundennummer hinterlegt? Wenn ja, wann bist du telefonisch erreichbar?

      CobraCane

      Man kann problemlos auf EINE Dose 2 Anschlüsse bringen, daher wäre da vermutlich auch ein Anschluss möglich.

      das hat ein Techniker schon negativ bestätigt

      Nadine_V

      s gibt in der Wohnung nur einen Anschluss, so dass es auch faktisch nicht möglich ist, beide Verträge zu nutzen. Dies wurde von einem Telekom-Techniker auch bereits bestätigt

      Liebe Community, 

      ich habe ein Problem bezüglich eines Sonderkündigungsrechts nach TKG . Ich versuche seit einiger Zeit meinen MagentaZuhause M Vertrag zu kündigen. Auch nach – wirklich zahlreichen und sehr zeitaufwändigen – Versuchen ist dies bisher leider nicht gelungen. 

      Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich ziehe mit meiner Partnerin in ihrer Wohnung zusammen. Sie hat bereits einen Internetvertrag bei einem anderen Anbieter, der in dieser Wohnung genutzt wird und auch nicht gekündigt werden kann (Mindestvertragslaufzeit bis November 2026). Es gibt in der Wohnung nur einen Anschluss, so dass es auch faktisch nicht möglich ist, beide Verträge zu nutzen. Dies wurde von einem Telekom-Techniker auch bereits bestätigt. Zudem liegt ein Schreiben der Hausverwaltung vor das deutlich macht dass keine weitere TAE Dose installiert werden darf.

      Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG . Die offizielle (und bindende!) Gesetzesbegründung ist dahingehend eindeutig: 

      „Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.“ (BT-Drucks. 19/26108 , S. 293, vgl. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

      Obwohl von einem Telekom-Techniker, für den ich im Übrigen noch 50 € bezahlen soll, bereits bestätigt wurde, dass nicht beide Verträge genutzt werden können, wurde meine Kündigung nicht akzeptiert. In der Konsequenz kann ich meinen Vertrag nun weder kündigen noch nutzen.  

      Dass die Telekom von mir ernsthaft verlangt, für den Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen, ohne die geschuldete Leistung zu erbringen, kann ich mir nicht vorstellen. Ich habe sogar schon ein Schreiben bekommen, dass mein Auftrag bezüglich dem Umzug von der Telekom storniert wurde und dass ich den Router zurück schicken soll. Eine Kündigung ist jedoch nicht möglich. Also soll ich einen Telekom Leistung noch weitere 18 Monate zahlen, die ich überhaupt nicht nutzen kann. Ich habe gesehen, dass andere – ähnliche Fälle – in der Community gelöst werden konnten und bitte daher um Hilfe. 

      Bisher ist für mich besonders der erhebliche Zeitaufwand, den ich mit in dieser Sache erbringen musste, äußerst ärgerlich. Insbesondere, dass es nicht möglich ist, im Kundenservice den gleichen Sachbearbeiter mehrmals zu erreichen, das Problem immer von Neuem geschildert werden muss und mir teils sehr widersprüchliche Dinge gesagt wurden, ist aus Verbrauchersicht sehr unbefriedigend. 

      Ich hatte bisher den Eindruck, dass die Telekom als faires Unternehmen agiert und wäre sehr enttäuscht, wenn sich dies ändern sollte.

      Nadine_V

      s gibt in der Wohnung nur einen Anschluss, so dass es auch faktisch nicht möglich ist, beide Verträge zu nutzen. Dies wurde von einem Telekom-Techniker auch bereits bestätigt

      und 

      Nadine_V

      Obwohl von einem Telekom-Techniker, für den ich im Übrigen noch 50 € bezahlen soll, bereits bestätigt wurde, dass nicht beide Verträge genutzt werden können, wurde meine Kündigung nicht akzeptiert.

      Liebe Community, 

      ich habe ein Problem bezüglich eines Sonderkündigungsrechts nach TKG . Ich versuche seit einiger Zeit meinen MagentaZuhause M Vertrag zu kündigen. Auch nach – wirklich zahlreichen und sehr zeitaufwändigen – Versuchen ist dies bisher leider nicht gelungen. 

      Der Sachverhalt ist wie folgt: Ich ziehe mit meiner Partnerin in ihrer Wohnung zusammen. Sie hat bereits einen Internetvertrag bei einem anderen Anbieter, der in dieser Wohnung genutzt wird und auch nicht gekündigt werden kann (Mindestvertragslaufzeit bis November 2026). Es gibt in der Wohnung nur einen Anschluss, so dass es auch faktisch nicht möglich ist, beide Verträge zu nutzen. Dies wurde von einem Telekom-Techniker auch bereits bestätigt. Zudem liegt ein Schreiben der Hausverwaltung vor das deutlich macht dass keine weitere TAE Dose installiert werden darf.

      Meines Erachtens habe ich deshalb ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG . Die offizielle (und bindende!) Gesetzesbegründung ist dahingehend eindeutig: 

      „Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.“ (BT-Drucks. 19/26108 , S. 293, vgl. hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

      Obwohl von einem Telekom-Techniker, für den ich im Übrigen noch 50 € bezahlen soll, bereits bestätigt wurde, dass nicht beide Verträge genutzt werden können, wurde meine Kündigung nicht akzeptiert. In der Konsequenz kann ich meinen Vertrag nun weder kündigen noch nutzen.  

      Dass die Telekom von mir ernsthaft verlangt, für den Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen, ohne die geschuldete Leistung zu erbringen, kann ich mir nicht vorstellen. Ich habe sogar schon ein Schreiben bekommen, dass mein Auftrag bezüglich dem Umzug von der Telekom storniert wurde und dass ich den Router zurück schicken soll. Eine Kündigung ist jedoch nicht möglich. Also soll ich einen Telekom Leistung noch weitere 18 Monate zahlen, die ich überhaupt nicht nutzen kann. Ich habe gesehen, dass andere – ähnliche Fälle – in der Community gelöst werden konnten und bitte daher um Hilfe. 

      Bisher ist für mich besonders der erhebliche Zeitaufwand, den ich mit in dieser Sache erbringen musste, äußerst ärgerlich. Insbesondere, dass es nicht möglich ist, im Kundenservice den gleichen Sachbearbeiter mehrmals zu erreichen, das Problem immer von Neuem geschildert werden muss und mir teils sehr widersprüchliche Dinge gesagt wurden, ist aus Verbrauchersicht sehr unbefriedigend. 

      Ich hatte bisher den Eindruck, dass die Telekom als faires Unternehmen agiert und wäre sehr enttäuscht, wenn sich dies ändern sollte.

      Nadine_V

      Obwohl von einem Telekom-Techniker, für den ich im Übrigen noch 50 € bezahlen soll, bereits bestätigt wurde, dass nicht beide Verträge genutzt werden können, wurde meine Kündigung nicht akzeptiert.

      0

      von

      vor 3 Stunden

      @Joulinar 

      Ich bin da vorsichtig was da genau bestätigt wurde, vielleicht liegt es nur daran dass zu wenig CuDa in die Wohnung führen und da erst noch nachgebessert werde muss durch die Hausverwaltung.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Stunden

      Hallo @Nadine_V , der Weg ist ein anderer. Du beauftragst einen Umzug Deines Anschlusses nach TKG . Dann wird geprüft, ob an der neuen Adresse der Anschluss geschaltet werden kann. Wenn das nicht der Fall ist, greift das Sonderkündigungsrecht. Das Schreiben Deiner Hausverwaltung usw. weisen zwar darauf hin, dass es keine Möglichkeit gibt, den Anschluss an der neuen Adresse zu errichten. Du musst trotzdem den Prozess anschieben und den Umzug beauftragen.

      2

      von

      vor 3 Stunden

      MdF#

      Du beauftragst einen Umzug Deines Anschlusses nach TKG . Dann wird geprüft, ob an der neuen Adresse der Anschluss geschaltet werden kann. Wenn das nicht der Fall ist, greift das Sonderkündigungsrecht.

      Hallo@Nadine_V , der Weg ist ein anderer. Du beauftragst einen Umzug Deines Anschlusses nach TKG . Dann wird geprüft, ob an der neuen Adresse der Anschluss geschaltet werden kann. Wenn das nicht der Fall ist, greift das Sonderkündigungsrecht. Das Schreiben Deiner Hausverwaltung usw. weisen zwar darauf hin, dass es keine Möglichkeit gibt, den Anschluss an der neuen Adresse zu errichten. Du musst trotzdem den Prozess anschieben und den Umzug beauftragen.

      MdF#

      Du beauftragst einen Umzug Deines Anschlusses nach TKG . Dann wird geprüft, ob an der neuen Adresse der Anschluss geschaltet werden kann. Wenn das nicht der Fall ist, greift das Sonderkündigungsrecht.

      @MdF# 

      Man hat doch einen Umzug beauftragt.....

      Von daher im ersten Step alles richtig gemacht worde.

      Jetzt scheitert es an der genauen Thematik ob da ein Anschluss geschaltet werden kann oder eben nicht.

      von

      vor 3 Stunden

      Ja genau, Umzug wurde beauftragt und Techniker hat vor Ort bestätigt, dass kein Anschluss möglich ist. 

      Hatte gerade schon ein sehr nettes Telefonat mit einer Mitarbeiterin. 

      Warte gerade nochmal auf schriftliche Rückmeldung und vermutlich ist das Problem dann gelöst.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Stunden

      Hallo @Nadine_V ,

       

      schön, dass ich dich direkt erreicht habe. 🤗


      Wie besprochen, haben die Kolleg*innen nach der Rückmeldung vom Außendienst deinen Anschluss zu heute gekündigt. Die Fahrtkosten werden dir auch erstattet. Schaue gerne dazu in deinen E-Mail-Eingang. 

       

      Bitte denk du noch daran, den Speedport an uns zurückzusenden, damit die Miete wegfällt. 

       

      Viele Grüße und ganz viel Glück in den neuen 4 Wänden🏡💗

      Svenja 

      1

      von

      vor 3 Stunden

      Hallo Svenja,

      danke für den netten und schnellen Austausch! 

      Deine Email, dass der Vertrag beendet wurde, habe ich erhalten. Den Router schicke ich so schnell es geht zurück. 

      Vielen Dank auch dass die Fahrtkosten erstattet werden. 

      Damit ist das Problem für mich gelöst. 

      Vielen Dank und eine schöne Woche! 

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