Gelöst

Sonderkündigungsrecht nach TKG wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Geschwindigkeit DSL

vor einem Jahr

 Seit fast 4 Wochen, seit genau 8.7., schwankt meine Leitung, Telefon und Internet, sehr,  bis zum Neustart bzw. Neusynchro des Router

3 Techniker Termine, erfolglos. Selbst der sog. Selbstlose Einsatz eines Kollegen am Telefon, vorab 5,-€ Differenz Erstattung, brachte nix außer müssen mal weiter schauen oder den Port bzw. Router zum x-ten Male zurücksetzen, bis wir uns am Telefon verabschiedeten mit den Worten " Bis Donnerstag!" Es erübrigt sich zu erwähnen das kein Anruf mehr erfolgte vom Herrn Telekom.

Nach dieser Zeit wollte ich nur noch weg und machte den Fehler dieses zu erwähnen, das spricht für sich was dann geschah.

1x mal falsch Faxnummer zwecks Übersendung Sonderkündigung wegen Nichterfüllung

1x falsche EMail Addy aus gleichem Grund

1x sollte ich Online kündigen, dort wäre ein Formular hinterlegt, müßig zu sagen auch dieses ist nicht wahr, jedenfalls für diesen speziellen Fall nicht.

1x Kündigung an Regulierungsbehörde Post & Telekom senden mit vorab 10 Tagen Beweisfotos per LAN getätigte Speedmessungen. Dachte die sind zur Regulierung und nicht für Kündigungen zuständig.

Wieso muss ich etwas Beweisen was schon vorliegen tut.

Im Endeffekt tut ich immer noch nicht wissen was ich tun muss.

Also habe ich nach Bonn geschrieben und gekündigt, bin gespannt was nun kommt.

Möchte nur noch den ganzen Kram beenden, den gesamten Vertrag mit den Mietgeräten und Erstattung der Kosten.

Bitte helft mir diesen Alptraum zu beenden.

 

TKG wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Geschwindigkeit DSL

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor einem Jahr

    Hallo @Charly0366,

     

    ich habe gesehen, dass die Unterlagen uns vorliegen und alles in Bearbeitung ist. Daher empfehle ich, dass wir die Antwort der Kolleg*innen abwarten. 

     

    Viele Grüße Türkan Ü.

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    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Charly0366

    Also Selbstschuld!?

    Also Selbstschuld!? 
    Charly0366
    Also Selbstschuld!? 

    Weshalb schreibst Du von Schuld?

     

    Wenn Du die Hardware zurückschickst und keine andere ranhängst, dann würde ich nicht von Schuld sprechen sondern von einer bewussten Entscheidung, aber dann gibt es halt auch keinen Grund zu klagen. Du KÖNNTEST ja einfach wieder einen Router ranhängen (bzw. ranhängen lassen). Das hat auch nichts mit "das Gute im Menschen" zu tun.

     

    Möchte nur weg

    Möchte nur weg

    Möchte nur weg


    Das ist ja eingetütet - und diesem starken Gefühl folgend hast Du die Hardware zurückgeschickt.

     

    Wegen doppelten Kosten?

    Wegen doppelten Kosten?

    Wegen doppelten Kosten?


    Es ist eine reine Prioritätenfrage. Wie die Kosten sich dann im nachhinein ergeben, das wird man sehen, ob es da überhaupt zu doppelten Kosten kommt.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von