Gelöst
Sonderkündigungsrecht verweigert
vor 2 Jahren
Für einen Umzug zu meinem Freund, habe ich ein Sonderkündigungsrecht angefordert. Der Vertag endet 2024, Umzug ist 03.23. Es geht kein Weg rein, aus dem Vertag vorzeitig raus zu kommen. Eine ungeheuerliche und unverschämte Art der Antwort und Umgagangsweise der Telekom mit seine Kunden. In der Wohnung befindet sich bereits ein Internetanschluss eines anderen Anbieters, der auch Ende 2024 endet! Da mein Freund auch nicht aus dem Vertrag kommt, muss ich bis mitte 24 weiter zahlen ohne den Anschluss nutzen zu können.
Aus diesem Grunde, möchte ich eine Beschwerde an den Vorstand richten! Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit, da die Telekom immer noch veraltete Denkweisen hat, leider!
Wie bekomme ich Kontakt zum Vorstand um eine Beschwerde an diesen zu richten?
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vor 2 Jahren
Wie kommst du auf die Idee dass dir ein Sonderkündigunsgrecht zusteht?
Ich sehe hier keinen Grund dafür.
Wenn du zu deinem Freund ziehst und der auch nicht aus seinem Vertrag kommt dann ist das doch nicht das Problem der Telekom.
Einzige echte Möglichkeit:
Beauftrage einen Umzug nach TKG .
Kann die Telekom nicht die selbe Leistung liefern DANN besteht ein Recht auf Sonderkündigung.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Ruf dazu die 0800 33 01000 an, Schlagwort "Umzug". Und sag du möchtest deinen Vertrag nach den Regelungen des TKG 1:1 zur neuen Adresse mitnehmen. Falls du Glück hast, kann man das nicht umsetzen und du darfst früher raus.
Aber mal abgesehen davon, was denkst du wer solche Rahmenbedingungen festlegt ... die Geschäftsleitung deines Vertragspartners muss ja irgendwann entschieden haben, hier KEINE Kulanzkündigungen anzubieten. Was willst dich da noch beschweren?
Die Telekom bieten so eine Kulanzkündigung nur an, wenn am neuen Standort bereits ein Telekom Anschluss mit Mindestvertragslaufzeit gibt.
So und nun ganz unabhängig davon...
Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit
Glaubst du es interessiert irgendjemanden in Deutschland, dass du keine Sonderbehandlung bekommst?
20
Antwort
von
vor 2 Jahren
Von wegen der Anwalt hat gesagt, meine Schwester meinte auch unlängst, dass ihr Anwalt gesagt hätte, das man auch bei Verträgen die im Laden geschlossen wurden ein Widerrufsrecht hätte, dann sogar 12 Monate und 14 Tage. Nur blöd, dass ich ihren Anwalt kenne, das hat der so nie gesagt, die Schwester hatte das nur so verstanden wie sie es verstehen wollte.
So viel zu dem Thema der Anwalt hat gesagt.
Die 12 Monate und 14 Tage gibt es übrigens wirlich, jedoch nur geltend bei Fernabgabegesetz wenn die Widerrufsbelehrung fehlt.
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Gelöschter Nutzer
wir sind alle Kunden und wissen, wie es abläuft.
@Belana M. hat dir das auch vor 3 Stunden geschrieben:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Sonderkuendigungsrecht-verweigert/m-p/6047966#M463523
Hallo @Gelöschter Nutzer, wie hier schon zahlreich geschrieben wurde, kannst du einen Umzug gem. TKGbuchen und wenn wir dies nicht 1:1 umsetzen können, hast du recht auf eine Sonderkündigung. Nur dann. Lass mich gerne wissen, ob du daran Interesse hast. Gerne unterstütze ich dich dabei. Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Lösungsvorschläge. 😊 Liebe Grüße Belana
Hallo @Gelöschter Nutzer,
wie hier schon zahlreich geschrieben wurde, kannst du einen Umzug gem. TKG buchen und wenn wir dies nicht 1:1 umsetzen können, hast du recht auf eine Sonderkündigung. Nur dann. Lass mich gerne wissen, ob du daran Interesse hast. Gerne unterstütze ich dich dabei.
Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Lösungsvorschläge. 😊
Liebe Grüße
Belana
Antwort
von
vor 2 Jahren
Also doch keine fachlich kompetenten Menschen, es wird vermutet es sei richtig...
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Beim Zusammenzug gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Die Telekom räumt eine Kulanzkündigung ein, wenn ein Telekomvertrag bereits vorhanden ist. Dann kann der niederwertige Vertrag gekündigt werden.
Warum kündigt denn dein Freund nicht seinen Vertrag @Gelöschter Nutzer?
0
vor 2 Jahren
Da mein Freund auch nicht aus dem Vertrag kommt, muss ich bis mitte 24 weiter zahlen ohne den Anschluss nutzen zu können.
Nein, dass ist falsch. Entweder schaltet die Telekom dir den Anschluss, dann ist er auch nutzbar oder nicht, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht. Die Regeln dafür hat die Bundesnetzagentur festgelegt und nicht die Telekom.
Das festzustellen geht aber nur wenn du auch einen Umzug an die neue Adresse meldest.
0
vor 2 Jahren
Für einen Umzug zu meinem Freund, habe ich ein Sonderkündigungsrecht angefordert. Der Vertag endet 2024, Umzug ist 03.23. Es geht kein Weg rein, aus dem Vertag vorzeitig raus zu kommen. Eine ungeheuerliche und unverschämte Art der Antwort und Umgagangsweise der Telekom mit seine Kunden. In der Wohnung befindet sich bereits ein Internetanschluss eines anderen Anbieters, der auch Ende 2024 endet! Da mein Freund auch nicht aus dem Vertrag kommt, muss ich bis mitte 24 weiter zahlen ohne den Anschluss nutzen zu können. Aus diesem Grunde, möchte ich eine Beschwerde an den Vorstand richten! Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit, da die Telekom immer noch veraltete Denkweisen hat, leider! Wie bekomme ich Kontakt zum Vorstand um eine Beschwerde an diesen zu richten?
Für einen Umzug zu meinem Freund, habe ich ein Sonderkündigungsrecht angefordert. Der Vertag endet 2024, Umzug ist 03.23. Es geht kein Weg rein, aus dem Vertag vorzeitig raus zu kommen. Eine ungeheuerliche und unverschämte Art der Antwort und Umgagangsweise der Telekom mit seine Kunden. In der Wohnung befindet sich bereits ein Internetanschluss eines anderen Anbieters, der auch Ende 2024 endet! Da mein Freund auch nicht aus dem Vertrag kommt, muss ich bis mitte 24 weiter zahlen ohne den Anschluss nutzen zu können.
Aus diesem Grunde, möchte ich eine Beschwerde an den Vorstand richten! Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit, da die Telekom immer noch veraltete Denkweisen hat, leider!
Wie bekomme ich Kontakt zum Vorstand um eine Beschwerde an diesen zu richten?
Worauf berufst du dich denn bei deinem angeblichen Sonderkündigungsrecht?
Versuchs doch einfach mit einem Vertrags-Umzug.
Da stehen die Chancen nicht schlecht, dass dir die Telekom keinen Anschluss schalten kann, und dich dann aus dem Vertrag entlässt.
Und kann die Telekom den Vertrag doch in deiner neuen Bleibe schalten, kannst du ihn ja dann auch nutzen.
8
Antwort
von
vor 2 Jahren
So ist es, nur du hast den Umzug ins Spiel gebracht.
So ist es, nur du hast den Umzug ins Spiel gebracht.
Alle(!) die Dir hier geantwortet haben schreiben: "Umzug nach TKG " beantragen.
Du willst das nicht. Warum auch immer.
Ich benötige sachkundige Hilfe und keine Ratschläge, die ich mir selber erlesen kann.
Was genau schwebt Dir vor?
Das Beschwerdeformular hatte ich Dir bereits verlinkt.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ich benötige sachkundige Hilfe
die wurde dir fast im Überfluss teil.
beantrage den Umzug und löse damit das Problem, ansonsten lebe damit, pacta sunt servanta.
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Gelöschter Nutzer
hier nochmal die drei Möglichkeiten:
- Du tust nichts - der Vertrag läuft bis 2024 und Du zahlst dafür am alten Standort
- Du meldest einen Umzug nach TKG
Dadurch entsteht kein neuer Vertrag, die Telekom kann versuchen den bestehenden Tarif am neuen Standort zu schalten - der liefe dann auch 2024 aus (es ist noch dein jetziger Vertrag)
- oder aber die Telekom kann oder will das nicht - dann bist Du nach einem Monat aus dem Vertrag raus.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Eine ungeheuerliche und unverschämte Art der Antwort und Umgagangsweise der Telekom mit seine Kunden.
Weil bestehende Verträge einzuhalten sind? Finde ich eher normal.
Und Dir wird nichts "verweigert"; Du hast derzeit keine Sonderkündigungsrecht.
Wie bekomme ich Kontakt zum Vorstand um eine Beschwerde an diesen zu richten?
Wie bekomme ich Kontakt zum Vorstand um eine Beschwerde an diesen zu richten?
Es gibt das hier:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/meine-daten/wie-kann-ich-mich-beschweren?samChecked=true
Ob das aber da landet wo Du Dir das erhoffst?
Zielführender wäre es sicher, einfach anhand der Faktenlage zu handeln.
0
vor 2 Jahren
Was du machen kannst wurde ja ausführlich erklärt.
Eine ungeheuerliche und unverschämte Art der Antwort und Umgagangsweise der Telekom mit seine Kunden.
Ungeheuerlich und unverschämt ist einzig und allein dein Auftreten in diesem Kunden für Kunden Forum.
Aus diesem Grunde, möchte ich eine Beschwerde an den Vorstand richten!
Worauf begründest du die Beschwerde?
Weil die Telekom an die geltende Gesetzgebung und an den mit dir abgeschlossenen Vertrag hält.
Schreib doch mal ans TV, den Vorstand und die Bundesnetzagentur.
Anschließend berichtest du, was die geschrieben haben.
0
vor 2 Jahren
Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit
Der war gut. 😄
Ich weiß schon weshalb ich auf gesellschaftliche Teilhabe verzichte und der Allgemeinheit den Rücken zukehre. Da schreibt das beste Musterbeispiel.
47
Antwort
von
vor 2 Jahren
Der TE hat sich gelöscht
Antwort
von
vor 2 Jahren
Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
Nein, das geht über alle Kontaktwege der Telekom, nur im Self Service ist ein Umzug nach TKG nicht möglich.
Bitte mal dein Makro anpassen.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Der TE hat sich gelöscht
das war aber auch zeit, diese Lernresistenz war ja wirklich unerträglich.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Weitere Komentare zeigen, dass es Masche der Telekom ist das Sonderündigungsrecht zu verweigern!
Das ist keine Masche der Telekom.
Die Bundesnetzagentu schreib dazu rech unmissverständlich"
"
Umzug
Wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz einen neuen Anbieter suchen möchten, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie den Vertrag für den bisherigen Wohnsitz bis zum Vertragsende weiterbezahlen müssen. Das gilt dann, wenn Ihr bisheriger Anbieter seine Leistungen auch am neuen Wohnsitz anbieten kann.
Kann Ihr bisheriger Anbieter den Vertrag auch am neuen Wohnsitz erfüllen, so darf er weder die vereinbarte Vertragslaufzeit noch sonstige Vertragsinhalte ändern.- Dafür müssen Sie Ihren Anbieter über Ihren Umzug so früh wie möglich in Kenntnis setzen und einen Umzugsauftrag erteilen. Der Umzug muss an dem mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgen.
Der Anbieter kann für den Umzug ein angemessenes Entgelt verlangen. Dieses darf nicht höher sein als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses."
Also gibt es nur einen Weg.
Umzug des Anschluss beauftragen.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hallo @Gelöschter Nutzer,
wie hier schon zahlreich geschrieben wurde, kannst du einen Umzug gem. TKG buchen und wenn wir dies nicht 1:1 umsetzen können, hast du recht auf eine Sonderkündigung. Nur dann. Lass mich gerne wissen, ob du daran Interesse hast. Gerne unterstütze ich dich dabei.
Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Lösungsvorschläge. 😊
Liebe Grüße
Belana
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von