Sonderkündigungsrecht wg Haushaltszusammenführung
vor 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11.06.2026 mit der Ablehnung meines Sonderkündigungsrechts.
Ich bitte Sie, meinen Fall nochmals unter Kulanzgesichtspunkten zu prüfen.
Bis zu meinem Umzug war mein Hauptwohnsitz eine Mietwohnung, die ich inzwischen dauerhaft aufgegeben habe. In meine Eigentumswohnung bin ich nun selbst eingezogen.
Die Eigentumswohnung wurde zuvor über mehrere Jahre möbliert auf Zeit vermietet. Der dort bestehende Telekom-Glasfaseranschluss wurde von mir ausschließlich zur Ausstattung der Vermietung vorgehalten und war Bestandteil des Mietangebots. Er diente nicht der Versorgung eines weiteren privaten Haushalts.
Mit meinem Umzug besteht nun nur noch ein einziger Haushalt. Für diesen Haushalt existiert bereits ein aktiver Telekom-Glasfaseranschluss. Ein zusätzlicher Festnetzanschluss wird nicht benötigt.
Ich verstehe Ihre rechtliche Bewertung hinsichtlich des Sonderkündigungsrechts. Dennoch bitte ich Sie, die besondere Situation zu berücksichtigen: Durch die Aufgabe meines bisherigen Wohnsitzes und die Beendigung der Vermietung würde ich bis zum 29.01.2027 zwei Telekom-Verträge für denselben Haushalt bezahlen, obwohl nur ein Anschluss genutzt werden kann.
Daher bitte ich Sie um eine Kulanzlösung, beispielsweise in Form einer vorzeitigen Vertragsbeendigung oder einer anderen für beide Seiten praktikablen Vertragszusammenführung.
Für eine erneute Prüfung meines Anliegens danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Dierks
Hinweis:
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vor 3 Jahren
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vor 2 Stunden
Auch dir ein freundliches Hallo @Kattusch
In deinem Fall hast du kein Sonderkündigungsrecht!
Was du aber versuchen kannst, ist ein Umzug des alten Anschlusses nach TKG .
Bei vorhandener Glasfaser sollte das nicht möglich sein und du bekommst ein Kündigung mit einem Monat Kündigungsfrist!
Grüßle
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vor 2 Stunden
Hast du einen Umzug beauftragt per Telekom Formular.? wenn dieser nicht möglich ist .zb weil kein weiterer Port da ist bzw die Leistung nicht geht..DSL 200 zb..oder glasfaser..kannst du sonderkündigen..
Tarif bisher ?
@Kattusch
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/vertrag/umzug/beauftragen?samChecked=true
3
von
vor 2 Stunden
ah interessant! Ich habe eine Kündigung beantragt nach Sonderkündigungsrecht wegen Haushaltszusammenführung und die Meldebestätigung meines neuen Wohnsitzes hochgeladen. Die Begründung der Ablehnung: 1. könne die Telekom am neuen Wohnsitz die bisherige Leistung anbieten und 2. wäre es kein neuer Wohnsitz, weil bereits ein Anschluss mit Vertrag auf meinen Namen läuft. (ja, ein Anschluss besteht, es ist aber nicht mein Wohnsitz gewesen bis zum 31.5.) In der alten Wohnung hatte ich Magenta Zuhause M mit 50 mbit und ein SpeedportSmart Endgeräte Service Paket - das ist wohl ein DSL Router oder? In der neuen Wohnung ist ein einziger Port für einen Glasfaseranschluss und der ist besetzt mit dem Anschluss, den ich für meine Miete:innen gebucht hatte - was bedeutet in der Antwort der Telekom, sie könne die bisherige Leistung auch in der neuen Wohnung anbieten?
0
von
vor 2 Stunden
sie könne die bisherige Leistung auch in der neuen Wohnung anbieten?
ah interessant! Ich habe eine Kündigung beantragt nach Sonderkündigungsrecht wegen Haushaltszusammenführung und die Meldebestätigung meines neuen Wohnsitzes hochgeladen. Die Begründung der Ablehnung: 1. könne die Telekom am neuen Wohnsitz die bisherige Leistung anbieten und 2. wäre es kein neuer Wohnsitz, weil bereits ein Anschluss mit Vertrag auf meinen Namen läuft. (ja, ein Anschluss besteht, es ist aber nicht mein Wohnsitz gewesen bis zum 31.5.) In der alten Wohnung hatte ich Magenta Zuhause M mit 50 mbit und ein SpeedportSmart Endgeräte Service Paket - das ist wohl ein DSL Router oder? In der neuen Wohnung ist ein einziger Port für einen Glasfaseranschluss und der ist besetzt mit dem Anschluss, den ich für meine Miete:innen gebucht hatte - was bedeutet in der Antwort der Telekom, sie könne die bisherige Leistung auch in der neuen Wohnung anbieten?
Das du deinen Altanschluss 1:1 umziehen kannst und bis zum Ende der MVLZ zahlst.
Ich habe dein Thema aber mal ans Team weiter geleitet.
Man wird sich bei dir melden.
Schön wäre, wenn du in deinem Profil noch unter -weitere Informationen- ein großzügiges Zeitfenster für deine Erreichbarkeit eintragen tätest.
Grüßle 🦂
von
vor 2 Stunden
Danke! Dann bin ich gespannt, ob sich jemand meldet! Ich habe meine Erreichbarkeit eingetragen (grundsätzlich jederzeit) und meine Handynummer.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Stunden
Sind noch beide Verträge in der Mindestvertragslaufzeit?
7
von
vor 2 Stunden
ok, danke! Das hatte ich auch schon überlegt. Dann muss ich gleichzeitig meine Kündigung, des alten Vertrags, die zum 29.1.27 bestätigt ist, widerrufen - das ist wohl möglich oder?
0
von
vor 2 Stunden
das ist wohl möglich oder?
ok, danke! Das hatte ich auch schon überlegt. Dann muss ich gleichzeitig meine Kündigung, des alten Vertrags, die zum 29.1.27 bestätigt ist, widerrufen - das ist wohl möglich oder?
Es gibt zwar kein Recht auf Storno einer Kündigung, wird aber meist akzeptiert.
Warte am besten ab, bis sich jemand bei dir meldet.
Denke an das Zeitfenster.
sG
von
vor 2 Stunden
ok, danke! Das hatte ich auch schon überlegt. Dann muss ich gleichzeitig meine Kündigung, des alten Vertrags, die zum 29.1.27 bestätigt ist, widerrufen - das ist wohl möglich oder?
Nimm am besten die dienst von jemandem aus dem Telekom Team hier in Anspruch damit es auch sauber durchgeht. Vielleicht haben die ja noch eine Bessere Idee.
Und vielleicht willst du auch noch etwas am Tarif ändern.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Stunden
Bis zu meinem Umzug war mein Hauptwohnsitz eine Mietwohnung, die ich inzwischen dauerhaft aufgegeben habe. In meine Eigentumswohnung bin ich nun selbst eingezogen.
Die Eigentumswohnung wurde zuvor über mehrere Jahre möbliert auf Zeit vermietet. Der dort bestehende Telekom-Glasfaseranschluss wurde von mir ausschließlich zur Ausstattung der Vermietung vorgehalten und war Bestandteil des Mietangebots.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11.06.2026 mit der Ablehnung meines Sonderkündigungsrechts.
Ich bitte Sie, meinen Fall nochmals unter Kulanzgesichtspunkten zu prüfen.
Bis zu meinem Umzug war mein Hauptwohnsitz eine Mietwohnung, die ich inzwischen dauerhaft aufgegeben habe. In meine Eigentumswohnung bin ich nun selbst eingezogen.
Die Eigentumswohnung wurde zuvor über mehrere Jahre möbliert auf Zeit vermietet. Der dort bestehende Telekom-Glasfaseranschluss wurde von mir ausschließlich zur Ausstattung der Vermietung vorgehalten und war Bestandteil des Mietangebots. Er diente nicht der Versorgung eines weiteren privaten Haushalts.
Mit meinem Umzug besteht nun nur noch ein einziger Haushalt. Für diesen Haushalt existiert bereits ein aktiver Telekom-Glasfaseranschluss. Ein zusätzlicher Festnetzanschluss wird nicht benötigt.
Ich verstehe Ihre rechtliche Bewertung hinsichtlich des Sonderkündigungsrechts. Dennoch bitte ich Sie, die besondere Situation zu berücksichtigen: Durch die Aufgabe meines bisherigen Wohnsitzes und die Beendigung der Vermietung würde ich bis zum 29.01.2027 zwei Telekom-Verträge für denselben Haushalt bezahlen, obwohl nur ein Anschluss genutzt werden kann.
Daher bitte ich Sie um eine Kulanzlösung, beispielsweise in Form einer vorzeitigen Vertragsbeendigung oder einer anderen für beide Seiten praktikablen Vertragszusammenführung.
Für eine erneute Prüfung meines Anliegens danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Dierks
Werde da grad nicht schlau draus. Hast du den Mietern die Wohnung mit Glasfaser vermietet die auf deinem Namen lief? Also eine Überlassung?
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von
vor 2 Stunden
Hast du den Mietern die Wohnung mit Glasfaser vermietet die auf deinem Namen lief? Also eine Überlassung?
Bis zu meinem Umzug war mein Hauptwohnsitz eine Mietwohnung, die ich inzwischen dauerhaft aufgegeben habe. In meine Eigentumswohnung bin ich nun selbst eingezogen.
Die Eigentumswohnung wurde zuvor über mehrere Jahre möbliert auf Zeit vermietet. Der dort bestehende Telekom-Glasfaseranschluss wurde von mir ausschließlich zur Ausstattung der Vermietung vorgehalten und war Bestandteil des Mietangebots.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11.06.2026 mit der Ablehnung meines Sonderkündigungsrechts.
Ich bitte Sie, meinen Fall nochmals unter Kulanzgesichtspunkten zu prüfen.
Bis zu meinem Umzug war mein Hauptwohnsitz eine Mietwohnung, die ich inzwischen dauerhaft aufgegeben habe. In meine Eigentumswohnung bin ich nun selbst eingezogen.
Die Eigentumswohnung wurde zuvor über mehrere Jahre möbliert auf Zeit vermietet. Der dort bestehende Telekom-Glasfaseranschluss wurde von mir ausschließlich zur Ausstattung der Vermietung vorgehalten und war Bestandteil des Mietangebots. Er diente nicht der Versorgung eines weiteren privaten Haushalts.
Mit meinem Umzug besteht nun nur noch ein einziger Haushalt. Für diesen Haushalt existiert bereits ein aktiver Telekom-Glasfaseranschluss. Ein zusätzlicher Festnetzanschluss wird nicht benötigt.
Ich verstehe Ihre rechtliche Bewertung hinsichtlich des Sonderkündigungsrechts. Dennoch bitte ich Sie, die besondere Situation zu berücksichtigen: Durch die Aufgabe meines bisherigen Wohnsitzes und die Beendigung der Vermietung würde ich bis zum 29.01.2027 zwei Telekom-Verträge für denselben Haushalt bezahlen, obwohl nur ein Anschluss genutzt werden kann.
Daher bitte ich Sie um eine Kulanzlösung, beispielsweise in Form einer vorzeitigen Vertragsbeendigung oder einer anderen für beide Seiten praktikablen Vertragszusammenführung.
Für eine erneute Prüfung meines Anliegens danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Dierks
Werde da grad nicht schlau draus. Hast du den Mietern die Wohnung mit Glasfaser vermietet die auf deinem Namen lief? Also eine Überlassung?
Sie beendet ja grad diese unseelige Situation!
🦂
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Stunden
Ich habe die Wohnung möbliert vermietet, jeweils kurzfristig bis zu einem Jahr längstens, inclusive aller Serviceleistungen, also Strom, Wasser, Müll - und auch inclusive WLan.
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von
vor einer Stunde
Gratulation !!!
Nach den AGB der Deutschen Telekom ist die dauerhafte alleinige Nutzung oder Überlassung des Anschlusses an Dritte ohne Zustimmung unzulässig
. Dies gilt insbesondere für eine eigenmächtige Untervermietung oder Weiternutzung, wenn Sie als Vertragspartner den Anschluss selbst nicht mehr verwalten oder nutzen.
Da hatte ich doch den den richtigen Riecher ^^
Na da soll die Telekom dich noch mal schön zappeln und zahlen lassen.
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von
vor einer Stunde
Ohje - ich hatte nicht die geringste Ahnung, dass ich gegen die AGB verstoßen habe!! Und nun? Immerhin existiert diese Situation nicht mehr. Es war nur eine Übergangszeit bis ich nun die Wohnung selbst nutzen kann.
Trotzdem hast du bewusst einen 24 monatigen Vertrag geschlossen.
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von
vor einer Stunde
Ohje - ich hatte nicht die geringste Ahnung, dass ich gegen die AGB verstoßen habe
Ohje - ich hatte nicht die geringste Ahnung, dass ich gegen die AGB verstoßen habe!! Und nun? Immerhin existiert diese Situation nicht mehr. Es war nur eine Übergangszeit bis ich nun die Wohnung selbst nutzen kann.
Wie gehtst Du damit um @Kattusch , wenn deine Mieter sagen, uups, den Mietvertrag und die Regeln darin habe ich gar nicht gelesen, z.B. zur Untervermietung?
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Stunden
mit der Ablehnung meines Sonderkündigungsrechts.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11.06.2026 mit der Ablehnung meines Sonderkündigungsrechts.
Ich bitte Sie, meinen Fall nochmals unter Kulanzgesichtspunkten zu prüfen.
Bis zu meinem Umzug war mein Hauptwohnsitz eine Mietwohnung, die ich inzwischen dauerhaft aufgegeben habe. In meine Eigentumswohnung bin ich nun selbst eingezogen.
Die Eigentumswohnung wurde zuvor über mehrere Jahre möbliert auf Zeit vermietet. Der dort bestehende Telekom-Glasfaseranschluss wurde von mir ausschließlich zur Ausstattung der Vermietung vorgehalten und war Bestandteil des Mietangebots. Er diente nicht der Versorgung eines weiteren privaten Haushalts.
Mit meinem Umzug besteht nun nur noch ein einziger Haushalt. Für diesen Haushalt existiert bereits ein aktiver Telekom-Glasfaseranschluss. Ein zusätzlicher Festnetzanschluss wird nicht benötigt.
Ich verstehe Ihre rechtliche Bewertung hinsichtlich des Sonderkündigungsrechts. Dennoch bitte ich Sie, die besondere Situation zu berücksichtigen: Durch die Aufgabe meines bisherigen Wohnsitzes und die Beendigung der Vermietung würde ich bis zum 29.01.2027 zwei Telekom-Verträge für denselben Haushalt bezahlen, obwohl nur ein Anschluss genutzt werden kann.
Daher bitte ich Sie um eine Kulanzlösung, beispielsweise in Form einer vorzeitigen Vertragsbeendigung oder einer anderen für beide Seiten praktikablen Vertragszusammenführung.
Für eine erneute Prüfung meines Anliegens danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Dierks
Es gibt bei der Haushaltzusammenführung kein Sonderkündigungsrecht @Kattusch . Gern kannst Du mir die gesetzliche Passage dazu mitteilen. Allerdings kann die Telekom aus Kulanz eine Sonderkündigung gewähren. Bei Dir handelt es sich nicht um eine Haushaltzusammenführung, da der zweite Haushalt fehlt.
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vor einer Stunde
Ok das Thema Sonderkündigung habe ich begraben, denke weiter an der Kündigung des Vertrags in der neuen Wohnung herum plus Umzug des alten Vertrags. Warte aber mal, ob ich dabei Unterstützung aus dem Team bekomme...
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Uneingeloggter Nutzer
von