Gelöst

Verständnisfrage zur Sonderkündigung Haushaltszusammenführung

vor 4 Jahren

Guten Tag,

ich habe eine Verständnisfrage:
Bei einer Haushaltszusammenführung von 2 Telekom-Anschlüssen, wurde mir gesagt,
dass ich ein 6 tägiges Sonderkündigungsrecht habe (Neuer Wohnsitz hat bereits einen Telekom-Anschluss).

Die eingeräumte Möglichkeit zur Sonderkündigung, die 6-Tage Frist, zählt ab dem ersten Tag im neuen Wohnsitz, richtig?

Da ich als Kind zurück zu den Eltern ziehe (Mietwohnung), hab ich ja keinen Mietvertrag. (Da dies dennoch eine angegebene Möglichkeit ist, mache ich mir Sorgen, dass ich die Frist verpasse.)


Da bleibt mir ja nur der Nachweis vom Einwohnermeldeamt; diesen bekommt man ja erst sobald man umgezogen ist. (In meiner Situation wäre es der 02.08.21 - Umzug am 01.08.21)

Dem zufolge wäre die Frist vom 01.08-07.08.21 richtig?

Ich danke für die Antworten im Vorraus, Cheers.

Mit freundlichen Grüßen,
Ben

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  • Akzeptierte Lösung

    Community Guide

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren


    @Big_Ben  schrieb:

    Bei einer Haushaltszusammenführung von 2 Telekom-Anschlüssen, wurde mir gesagt,
    dass ich ein 6 tägiges Sonderkündigungsrecht habe (Neuer Wohnsitz hat bereits einen Telekom-Anschluss).


    Wozu soll es da ein Sonderkündigungsrecht geben? Auf eine Kulanzleistung kann es kein Recht geben. Alle Informationen zur Haushaltzusammenführung inclusiver notwendiger Dokumente und Formulare findest Du unter

    https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-haushaltszusammenfuehrung

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