Gelöst

Speedport Hybrid Port 5060 Weiterleitung / Eingeschränkter IP Bereich

vor 7 Jahren

Beim Speedport Hybrid kann man in der aktuellen Firmwareversion den Port 5060 nicht weiterleiten. Offensichtlich ist dies von der Telekom nicht gewünscht.

Daher kann man eine ISDN Anlage nicht über einen zweiten Router (z.b. FritzBox) anschließen. (Audio wird nicht durchgeleitet)

Dies ist umso unverständlicher, als der bestehende Vertrag wegen Aufgabe des ISDN Zugangs gekündigt wurde.

Die betroffenen Kunden müssen also extra ein zweites Gerät (ISDN Adapter) neben dem 'zwangs' Speedport Hybrid kaufen.

 

Dies verstößt zwar nicht direkt gegen den Richtlinie 2008/63/EG ist aber noch ein Grund seine Kunden zu verärgern.

 

Auch ist der eingeschränkte IP Bereich ein Problem. Die Telekom argumentiert mit fehlenden Bedarf im Home-Bereich,

Dies ist aber dann nicht mehr korrekt, wenn der 'Home' Kunde z.B. über VPN auf sein Firmennetzwerk zugreifen möchte und dieses externe Netzwerk die gleichen IP Bereiche nutzt. Die Zwangsbeschränkung auf der Eingabemaske ist vollkommen unnötig und hat technisch keinerlei Relevanz.

 

 

 

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    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Hallo @MK_Do

     

    Wie hier bereits geschrieben wurde, ist keine Portweiterleitung für den Port 5060 nötig.

    Weiterleiten lässt er sich auch gar nicht, da er vom Speedport für sich selbst reserviert wird.

    Welche Ports sonst noch so in den Telekomroutern für die diversen Anwendungen reserviert sind, kannst Du z.B. hier nachlesen...

    Wäre jetzt die Frage(n), ob Du dich genau an die Anleitung gehalten hast, welche Fritzbox du hast und welche Firmwareversion auf den beiden Routern werkelt.

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    Uneingeloggter Nutzer

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