Gelöst

Speedport zurückgeschickt aber weiter abgerechnet

vor 5 Jahren

Liebes Telekom-Team, liebe Community,

 

im März 2019 hatte ich meinen Vertrag bei der Telekom gekündigt. Zum Vertragsende hatte ich mein Speedport-Gerät W 722V in einwandfreier Verfassung an die Telekom zurückgeschickt. Der Eingang der Rücksendung wurde mir per E-Mail bestätigt. Dennoch wird seit März weiterhin jeden Monat ein Mietbetrag (rund 0,50€) abgebucht. Was kann ich hier tun?

 

Außerdem erhalte ich jeden Monat eine E-Mail mit einem "Guthaben auf dem Buchungskonto" (von diesem Guthaben wird jeden Monat auch der fehlerhafte Mietbetrag abgezogen). Gibt es eine Möglichkeit, dass mir mein Guthaben ausgezahlt wird?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

Richard

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  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Hallo @richard.kaudewitz,

    herzlich willkommen in unsrer Telekom hilft Community.
    Ich habe gerne genauer für dich nachgeschaut.
    Anhand der hinterlegten Daten im Profil habe ich gesehen, dass in der Tat mit Beendigung des Anschlusses bei uns ein
    Speedport gekündigt und zurück geschickt wurde. Dieser wurde auch entsprechend ausgebucht.
    Hierbei handelt es sich jedoch nicht um den von dir erwähnten Speedport W 722 V.
    Dieser ist aktuell nicht gekündigt und wird daher weiterhin, wie auch in den Telefonrechnungen vor deinem Wechsel zu einem anderen Anbieter, berechnet.
    Hier: https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/router/geraete-mieten-endgeraete-servicepaket/mietgeraet-kuendigen
    kannst du ganz einfach ein Mietgerät bei uns kündigen.
    Bei einem Speedport W 722 V wird dir die Möglichkeit der Selbstesorgung angeboten.
    In dieser Angelegenheit hast du ja auch bereits Informationen durch deinen telefonischen Kontakt zu einer Kollegin der Hotline.
    Im Festnetzbereich erfolgt eine automatische Auszahlung von Guthaben von Buchungskonten / Kundenkonten, auf denen keine Telekom Rechnungen mehr gebucht werden,
    per Überweisung auf das Bankkonto der hinterlegten Bankverbindung sobald das Datum der Schlussrechnung mindestens zehn Tage zurückliegt.
    Ich wünsche noch einen angenehmen Abend.

    Beste Grüße
    Kathrin W.

    6

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Hallo @richard.kaudewitz,

    das ist nicht nötig. Das Guthaben wird zeitnah auf die vorliegende Bankverbindung ausgezahlt.

    Viele Grüße
    Marcel M.

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