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Standard / Sonder Kündigung
vor 4 Jahren
Bei meinem ersten Gespräch mit dem Telekom Kundenservice wurde mir bestätigt, dass ich eine gültige Sonder Kündigung einschicken darf, mit dem mein DSL Anschluss Vertrag am 30.06.21 endet. Grund dafür ist, dass ich durch einen Umzug an meinem neuen Standort keine 100er Leitung zur Verfügung habe. Es wurde mir versichert, dass wenn ich diesen Grund in der schriftlichen Kündigung mit angebe es keine Probleme geben sollte. Ich habe eine schriftliche Kündigung am 15.06.21 eingereicht mit dem oben genannten Grund wie es mir der Kundenservice geraten hatte und mir in der Zwischenzeit einen neuen Vertrag angeschafft. Inzwischen habe ich auch eine Kündigungsbestätigung erhalten, in dieser wurde mir jedoch gesagt, dass der Vertrag normal zum 31.12.22 gekündigt wird. Mittlerweile habe ich den Kundenservice zwei mal angerufen um nachzufragen warum die versprochene Sonder Kündigung nicht akzeptiert wird und mir stattdessen zum ende nächsten Jahres gekündigt wird, aber darauf hin wird ohne etwas zu sagen einfach aufgelegt.
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wolliballa
5 Sterne Mitgestalter
vor 4 Jahren
Hast Du Dich denn auch bereits umgemeldet und die Meldebestaetigung eingereicht? Nur dann gibt es Sonderkündigung.
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Stefan
Antwort
von
wolliballa
vor 4 Jahren
So geht es nicht.
Du hast ein Sonderkündigungsrecht, wenn du einen Umzug an einen neuen Wohnort machst - sonst nicht.
Dazu musst du den Umzug beauftragen, wenn die Telekom nur einen andere Leistung oder gar keine anbietet, DANN
kannst du kündigen. Natürlich musst du dann auch am neuen Wohnort gemeldet sein, aber das ist ja wohl selbstverständlich
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holzher24
5 Sterne Mitgestalter
vor 4 Jahren
@muhammaddallah093
So geht das nicht. Du musst telefonisch einen Uzugsauftrag nach TKG beauftragen. Ist dann das Ergebnis der Prüfung, dass Dein Vertrag nicht eins zu eins umzuziehen geht, hast u ein Sonderkündigungsrecht mit einer Dreimonatsfrist.
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olliMD
Community Guide
vor 4 Jahren
Das kann die Telekom nur anhand eines Umzugsauftrages sicher feststellen. Du musst also telefonisch (nicht online) einen Umzug nach Telekommunikationsgesetz ( TKG ) unter Beibehaltung der derzeitigen Leistung beauftragen. Wenn dies nicht möglich ist, erst dann wird Dir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Das könnte ein Problem werden. Die ständige und alleinige Überlassung eines Anschlusses an Dritte ist untersagt.
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Nico Be.
Telekom hilft Team
vor 4 Jahren
hat sich dein Anliegen schon geklärt, oder benötigst du noch Hilfe?
Liebe Grüße
Nico Be.
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