Störungen werden nicht behoben

vor 2 Jahren

Am 05.01.23 wurde durch Netz SH bei Bauarbeiten das Telekom Hauptkabel durchtrennt. Schaden wurde durch Verursacher und von allen Nutzern der Leistung am gleichen Tag gemeldet. Als Antwort die Dauerleiher:Haben Sie Geduld wir arbeiten dran wir müssen erst prüfen. Obwohl es Bilder aus der Baugrube gibt die mit Trassendender-App nochmal gesendet wurden. Weiterhin keine Antwort auf die Fragen aller Teilnehmer wann denn der Schaden behoben wird. Erst keine Antwort. Auf mein Drängen hin wurde mir gesagt ab 24.01.23 ist der Abschluss der Störung vorgesehen. Ist eine Frechheit. Über 3 Wochen soll eine gar Straße warten. Kein Internet, Telefon und kein TV. Sogenannte Ersatzfunkrouter sollten wir bekommen. Die sind aber nicht geeignet für TV und so, weil die Telekom hier kein Netz anbieten kann. Nur sehr schwachen Empfang gibt es außerhalb von Gebäuden.

Es ist einfach furchtbar was für miserable Service es in Deutschland gibt. Kunden sind nicht wichtig. 

Für 66 Euro bekommt man jetzt Nichts. Hoffentlich meldet sich die Baufirma für die Verlegung der GF-Leitung in den nächsten Tagen. 

Laut Gesetz von 2021 sind die Anbieter von Telekommunikation verpflichtet sofort und unmittelbar Störungen zu beseitigen. Spätestens nach Tag 1 muss der genaue Zeitpunkt der Reparatur genannt werden. Fehlanzeige. Keine Informationen und nur Lügen. Die Telekom ist einfach nur schlecht und setzt sich über gesetzliche Regelungen hinweg. Aber auf Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei Anruf der Hotline pochen. 

Ich hatte erst überlegt eine gerichtliche Einzweilige Verfügung bei Gericht einzureichen mit hoher Strafandrohung von so mal 500 000 Euro um mal Schwung zu geben. 

Es ist einfach zum Ko.... Schon 2020 so ein Drama beim Anschluß des Mehrfamilienhauses. 

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    • vor 2 Jahren

      Ich hatte erst überlegt eine gerichtliche Einzweilige Verfügung bei Gericht einzureichen mit hoher Strafandrohung von so mal 500 000 Euro

      Ich hatte erst überlegt eine gerichtliche Einzweilige Verfügung bei Gericht einzureichen mit hoher Strafandrohung von so mal 500 000 Euro
      Ich hatte erst überlegt eine gerichtliche Einzweilige Verfügung bei Gericht einzureichen mit hoher Strafandrohung von so mal 500 000 Euro

      Wie geht das ?

      Für den gestörten Zeitraum kannst Du ne Guzschrift anteilig der Grundgebühr im Anschluss verhandeln.

      Schadenersatz kannste Vergessen - Die Kinder, die Du bei Fernsehausfall zeugst mustt Du selbst grossfüttern.

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Es geht bei einer Einstweiligen Verfügung nicht um eine Entschädigung. Es ist ein gerichtliches  Schnellverfahren bei Verstößen gegen Bestimmungen und Gesetzen mit Strafandrohung bei Nichtbevolgung. Das Geld landet beim Gericht und wird wohl für wohltätige Zwecke verwendet. Es soll so hoch sein um Druck zu machen. Den Termin 24.01.habe ich erst nach 5 Tagen heute auf Druck erhalten.

      Ich werde keine Verfügung erwirken können, weil die Gerichte doch ein wenig lang brauchen 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Versuch mal. Wirst ja sehen, denn deine Anspruchsgrundlage steht wie Bambi auf dem Eis. Die kassiert das Gericht bevor du Honolulu sagen kannst.

       

      Mach und drohe nicht.

      Alles andere ist für mich K****rten.

       

      Und dann... können wir uns auch wieder um die Sache kümmern.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Gelöschter Nutzer  schrieb:
      Es ist ein gerichtliches  Schnellverfahren bei Verstößen gegen Bestimmungen und Gesetzen mit Strafandrohung bei Nichtbevolgung.

      Glaube mir, ich weiß was eine einstweilige Verfügung ist und auch dass du NIE IM  LEBEN  eine Chance hättest so einen Antrag durch zu bekommen und das hat auch nichts mit der Zeit zu tun die das Gericht braucht, sondern einfach mit dem Umstand dass das alles eher nur feuchte Träume sind.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Spätestens nach Tag 1 muss der genaue Zeitpunkt der Reparatur genannt werden. Fehlanzeige.

      Spätestens nach Tag 1 muss der genaue Zeitpunkt der Reparatur genannt werden. Fehlanzeige.
      Spätestens nach Tag 1 muss der genaue Zeitpunkt der Reparatur genannt werden. Fehlanzeige.

      Genau das passiert doch gerade und ein Zeitpunkt wurde dir doch auch genannt.

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    • vor 2 Jahren

      So ärgerlich eine solche Störung auch ist, die Telekom hat sicher kein Interesse, die Ausfallzeit unnötig in die Länge zu ziehen. Bei bestimmten Störungsarten ist halt eine Beseitigung innerhalb kurzer Zeit leider nicht möglich. Dass die Störungskommunikation durchaus teilweise noch ausbaufähig ist, da gebe ich dir vollkommen recht.

       

      Für solche Fälle gibt es übrigens das Recht auf eine Ausfallentschädigung, die du am besten nach Störungsbeseitigung, wenn die genaue Dauer der Störung feststeht, von der Telekom verlangst.

      Siehe dazu auch https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html

       

      Diese Ausfallentschädigung dient unter anderem auch dazu, dass man sich eigene Alternativen finanzieren kann.

      Insbesondere, wenn kein Telekom-Mobilfunknetz am Standort verfügbar ist, bietet es sich vielleicht an, sofern man einen Vertrag bei einem anderen Mobilfunkanbieter hat, sich damit ein bisschen Datenvolumen oder sogar unlimitierte Datenpakete für die Zeit hinzuzubuchen, sofern verfügbar.

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Also ein anderer Anbieter von Mobilfunk ist nicht drin. Die sind genau so Schei.. Weil ich eben in einem neuen Wohngebiet auf dem Lande in einem Funkloch wohne. Im Mobilfunk habe ich gerade ein wenig Empfang bei dem viel gescholtenen O2 habe. Empfang Telekom ist so gut wie gar nicht möglich. Der Minirouter funktioniert eben nicht 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

      Bei deiner Ausdrucksweise hält sich in der Regel das Mitleid hier in Grenzen.

      Ausgenommen natürlich das Team dass wie immer gute Mine zum bösen Spiel machen muss.

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Ich hatte erst überlegt eine gerichtliche Einzweilige Verfügung bei Gericht einzureichen mit hoher Strafandrohung von so mal 500 000 Euro um mal Schwung zu geben.

      Ich hatte erst überlegt eine gerichtliche Einzweilige Verfügung bei Gericht einzureichen mit hoher Strafandrohung von so mal 500 000 Euro um mal Schwung zu geben. 
      Ich hatte erst überlegt eine gerichtliche Einzweilige Verfügung bei Gericht einzureichen mit hoher Strafandrohung von so mal 500 000 Euro um mal Schwung zu geben. 

      Lol - pass  aber auf dass der Richter keinen Herzstecker vor lachen bekommt, wenn er den Antrag ließt. 

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    • vor 2 Jahren

      Das ist kein Hauptkabel, sondern nur ein Verzweigerkabel,

      und die Störung wird beseitigt, wenn eine Firma verfügbar ist + die erforderlichen Berechtigungen vorliegen

      (blos weil eine Firma ne Baugrube offen lässt, darf die Telekom hier nicht sofort ran,

      es muß bei der Ortsbehörde eine Tiefbaugenehmigung genehmigt werden

      (egal ob die Schadensstelle offen oder verschloßen ist),
      weil der letzte, der dran war ist auch für die Wegesicherung verantwortlich.

       

      Eine Notlösung soll nur I-Net (E-Mail, WEB-Surfen) + Telefonie sicher stellen,
      TV ist Luxus (geht ja auch über DVB-T, mit nem USB-Stick die Tagesnachrichten zu empfangen).

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    • vor 2 Jahren

      Ich finde, dass es bessere Ideen zum Geldverbrennen gibt, aber den Anwalt freut's.

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    • vor 2 Jahren

      Fehlanzeige. Keine Informationen und nur Lügen.

      Fehlanzeige. Keine Informationen und nur Lügen.
      Fehlanzeige. Keine Informationen und nur Lügen.

      Keine Informationen ist aber was anderes

       

      wurde mir gesagt ab 24.01.23 ist der Abschluss der Störung vorgesehen.

      wurde mir gesagt ab 24.01.23 ist der Abschluss der Störung vorgesehen.
      wurde mir gesagt ab 24.01.23 ist der Abschluss der Störung vorgesehen.

      man bietet dir eine Ersatzlösung an weil es eben länger dauert passt dir auch nicht

       

      Sogenannte Ersatzfunkrouter sollten wir bekommen.

      Sogenannte Ersatzfunkrouter sollten wir bekommen.
      Sogenannte Ersatzfunkrouter sollten wir bekommen.

       

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      Uneingeloggter Nutzer

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