Gelöst
Teilerstattung Grundgebühr nach Ausfall Telefon und Internet?
vor 6 Jahren
Hallo,
wir hatten nach einem Blitzeinschlag vom 11.6.19 - 27.06.19 u.a. durch einen Kabelschaden weder einen funktionierenden Telefonanschluss noch eine Internetverbindung. Am 12.6. haben wir den Schaden gemeldet, gestern Nachmittag, also nach 15 Tagen, wurde das Kabel gewechselt und somit der Schaden behoben. Müssen wir trotzdem die volle Grundgebühr für diesen Monat bezahlen oder ist eine anteilige Kürzung möglich? (Daten sind im Profil hinterlegt)
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Ich freue mich, dass Sie Ihren Anschluss nun wieder nutzen können. Wie telefonisch besprochen, schreibe ich Ihnen die Grundgebühr für den Zeitraum, in dem Sie den Anschluss nicht nutzen konnten, gut. Spätestens auf Ihrer übernächsten Rechnung finden Sie diese Gutschrift.
Viele Grüße
Melanie S.
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