Gelöst
Telefonanschluß über meinen Nachbarn
vor 8 Jahren
Meine Eltern hatten bis jetzt den Telefonanschluss über meinen Nachbarn ,wurde von der Telekom so eingerichtet , die alten Nachbarn sind Verstorben und meine auch und mein jetzige Nachbarin der Erbe will das nicht mehr was kann ich machen .
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vor 8 Jahren
@Gelöschter Nutzer
ohne genauere Informationen würde ich sagen, einen eigenen Anschluss bestellen
7
Antwort
von
vor 8 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Ergänzend zu @wolliballa s Tipp:
Am einfachsten ist es, auf dem Notariat einen unbeglaubigten Grundbuchauszug zu besorgen (zu lassen) -
und zwar vom eigenen und vom Grundstück der Nachbarin - diese muß das natürlich selbst machen
oder jemanden bevollmächtigen.
Wenn eine sog. Grunddienstbarkeit (Leitungs- und Wegerecht) hinterlegt ist im Grundbuch, ist diese
unter "Abt. I" eingetragen.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Das ist doch eine Käse Nachricht
Antwort
von
vor 8 Jahren
Sorry, war ein Tippfehler.
Grunddienstbarkeiten sind in Abt. II eingetragen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
Wenn die Nachbarn ebenfalls einen Telefonanschluss bei der Telekom hatten, wurde früher immer eine Grundstückseigentümererklärung verlangt, die es der Telekom gestattet, ihre Leitungen auch für Nachbarn auf dem Grundsück zu velegen.
Gruß rhino43
7
Antwort
von
vor 8 Jahren
Das nützt auch nichts.
Einzig eine Kontaktaufnahme mit der Bauherren-Abteilung und Beauftragung eines Neuanschlusses bewirkt etwas wenn mit dem Nachbar keine Einigung erzielt wird.
Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.
Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.
Genau, und da gibt es noch das TKG /45a.html" target="_self" rel="nofollow noopener noreferrer"> TKG was du hier einfach unterschlägst.
@Gelöschter Nutzer dein Nachbar müsste den Vertrag bei der Telekom gemäß $ 45a TKG kündigen, dann hat die Telekom 1 Jahr Zeit zum Rückbau. Allerdings hat dein nachbar dann auch keinen Telekomanschluss mehr.
Antwort
von
vor 8 Jahren
ellbogen Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig. Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig. ellbogen Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig. Genau, und da gibt es noch das TKG was du hier einfach unterschlägst. @Gelöschter Nutzer dein Nachbar müsste den Vertrag bei der Telekom gemäß $ 45a TKG kündigen, dann hat die Telekom 1 Jahr Zeit zum Rückbau. Allerdings hat dein nachbar dann auch keinen Telekomanschluss mehr.
Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.
Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.
Genau, und da gibt es noch das TKG /45a.html" target="_self" rel="nofollow noopener noreferrer"> TKG was du hier einfach unterschlägst.
@Gelöschter Nutzer dein Nachbar müsste den Vertrag bei der Telekom gemäß $ 45a TKG kündigen, dann hat die Telekom 1 Jahr Zeit zum Rückbau. Allerdings hat dein nachbar dann auch keinen Telekomanschluss mehr.
Ich unterschlage gar nichts!
Zugehörige Rechtssprechung ist eindeutig.
Ohne Grundbucheintrag bis 31.12.2010 wurden alle Ansprüche verwirkt.
Hier werden viele "wertvolle Tip's" gegeben, die in Wirklichkeit nachhaltige Maßnahmen lediglich verzögern!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
Hallo Johann M,
wie ist das zu verstehen?
Der Hausanschlusskasten für das Telefon ist im Nachbarhaus und Euer Haus wird über diesen Anschluss mitversorgt?
mein jetzige Nachbarin der Erbe will das nicht mehr was kann ich machen .
Da kann er sich auf den Kopf stellen. Solange es eine GEE gibt, hat die Telekom das Recht, die Versorgung über das Nachbarhaus herzustellen. Der Erbe hat nicht nur das Gebäude, sondern auch die Pflichten geerbt.
Wenn eine sog. Grunddienstbarkeit (Leitungs- und Wegerecht) hinterlegt ist im Grundbuch, ist diese unter "Abt. I" eingetragen.
Ach Leute, das ist doch Quark. Eine GEE ist doch nicht im Grundbuch eingetragen. Die liegt irgendwo im tiefen Keller des PTI in einem völlig verstaubten Aktenschrank.
Wenn der neue Hausbesitzer eine neue Leitungsführung wünscht, dann muss er dies beim PTI in Auftrag geben. Dann kommt jemand vorbei, schaut sich das ganze an, macht einen Kostenvoranschlag... und das ist dann der Moment, an dem die meisten dann schlagartig kein Interesse mehr an einem Umbau haben.
Viele Grüße
4
Antwort
von
vor 8 Jahren
@Hubert Eder schrieb Hallo @Gelöschter Nutzer, Wenn eine sog. Grunddienstbarkeit (Leitungs- und Wegerecht) hinterlegt ist im Grundbuch, ist diese unter "Abt. I" eingetragen. Wenn eine sog. Grunddienstbarkeit (Leitungs- und Wegerecht) hinterlegt ist im Grundbuch, ist diese unter "Abt. I" eingetragen. Wenn eine sog. Grunddienstbarkeit (Leitungs- und Wegerecht) hinterlegt ist im Grundbuch, ist diese unter "Abt. I" eingetragen. Ach Leute, das ist doch Quark. Eine GEE ist doch nicht im Grundbuch eingetragen.
Hallo @Gelöschter Nutzer,
Wenn eine sog. Grunddienstbarkeit (Leitungs- und Wegerecht) hinterlegt ist im Grundbuch, ist diese unter "Abt. I" eingetragen.
Ach Leute, das ist doch Quark. Eine GEE ist doch nicht im Grundbuch eingetragen.
In Abteilung 1 findet man nur die Eigentümer.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Das ist wirklich Quark
Antwort
von
vor 8 Jahren
.....Ach Leute, das ist doch Quark. Eine GEE ist doch nicht im Grundbuch eingetragen. Die liegt irgendwo im tiefen Keller des PTI in einem völlig verstaubten Aktenschrank ......
Dann ist die, wenn nich spätestens zum 31.12.2010 im Grundbuch nachgetragen, verfallen!
Hat nach dem 31.12.2010 ein gutgläubiger Käufer ein "belastetes" Grundstück ohne eingetragene Lasten erworben, ist die Grunddienstbarkeit ersatzlos erloschen und der neue Eigentümer zu nichts verpflichtet.
Das ist so lt. Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 25.12.1993.
Die Aushebelung des "Gutglaubensschutzes" zur rechtmäßigen Nutzung eines Anschlusses durch Dritte, wurde, wenn nicht zum Stichtag eingetragen, ersatzlos aufgehoben.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.
Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.
Genau, und da gibt es noch das TKG /45a.html" target="_self" rel="nofollow noopener noreferrer"> TKG was du hier einfach unterschlägst.
@Gelöschter Nutzer dein Nachbar müsste den Vertrag bei der Telekom gemäß $ 45a TKG kündigen, dann hat die Telekom 1 Jahr Zeit zum Rückbau. Allerdings hat dein nachbar dann auch keinen Telekomanschluss mehr.
0
vor 8 Jahren
Meine Eltern hatten bis jetzt den Telefonanschluss über meinen Nachbarn ,wurde von der Telekom so eingerichtet , die alten Nachbarn sind Verstorben und meine auch und mein jetzige Nachbarin der Erbe will das nicht mehr was kann ich machen .
@Gelöschter Nutzer,
@der_Lutz hat gerade die meiner Meinung nach einzige Möglichkeit genannt, die Deine Nachbarn durchführen können / müssen.
Um jetzt alle Unklarheiten zu beseitigen, rate ich Dir nunmehr dringend, die Kundendaten Deiner Eltern (nur für die Teamies und Dich sichtbar) im Profil zu hinterlegen.
Edit: Kundendaten der Eltern sind erwünscht, oben im Text geändert ...
12
Antwort
von
vor 8 Jahren
@ellbogen
ein letztes mal, du kannst nicht einfach Gesetze ohne Kontext betrachten und daraus dann eine absolute Wahrheit ableiten. Jeder Jurist würde dich schallend für deine Argumentation auslachen. Das wäre nicht weiter schlimm, außer vielleicht peinlich für dich. Sobald du sowas aber hier versuchst als seeligmachende Lösung zu verkaufen wird es schwierig bis gefährlich.
Was du außerdem völlig ignorierst und was von mir bereits zweimal erwähnt wurde, wenn die Telekom zurückbauen soll baut sie komplett zurück, der Nachbar hat dann auch keinen Telekomanschluss mehr.
Antwort
von
vor 8 Jahren
@ellbogen ein letztes mal,........
@ellbogen
ein letztes mal,........
Ist das eine Drohung?
......Sobald du sowas aber hier versuchst als seeligmachende Lösung zu verkaufen wird es schwierig bis gefährlich. Was du außerdem völlig ignorierst und was von mir bereits zweimal erwähnt wurde, wenn die Telekom zurückbauen soll baut sie komplett zurück, der Nachbar hat dann auch keinen Telekomanschluss mehr.
......Sobald du sowas aber hier versuchst als seeligmachende Lösung zu verkaufen wird es schwierig bis gefährlich.
Was du außerdem völlig ignorierst und was von mir bereits zweimal erwähnt wurde, wenn die Telekom zurückbauen soll baut sie komplett zurück, der Nachbar hat dann auch keinen Telekomanschluss mehr.
Keiner muss nicht eingetragene Versorgungsleitungen für Nachbargrundstücke auf seinem Gelände dulden, wenn nicht im GB eingetragen.
@Gelöschter Nutzer hat einen laufenden Vertrag mit der Telekom.
Soll die sich doch um das Problem kümmern, den TE geht das ja eigentlich gar nichts an, er muss sich an Telekom mit seinem Problem wenden und nicht an den Nachbar als unbeteiligten Dritten.
Dieser besteht lediglich auf seine Rechte nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz, muss also keine nicht eingetragenen Leitungen auf seinem Grundstück dulden.
Und: Es geht lediglich um die Leitung für's Nachbargrundstück, nicht um den eigenen APL .
Über den weiteren Verlauf und ob sich hier im Thread von offizieller Seite her was tut, bin ich echt gespannt!
Antwort
von
vor 8 Jahren
Ist das eine Drohung?
Ist das eine Drohung?
Quatsch, ich habe lediglich von meiner Seite aus alles gesagt und wollte mich nicht mehr äußern auch wenn du immer wieder den gleichen Sermon ablässt.
Außerdem, womit sollte ich drohen?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
ellbogen Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig. Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig. ellbogen Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig. Genau, und da gibt es noch das TKG was du hier einfach unterschlägst. @Gelöschter Nutzer dein Nachbar müsste den Vertrag bei der Telekom gemäß $ 45a TKG kündigen, dann hat die Telekom 1 Jahr Zeit zum Rückbau. Allerdings hat dein nachbar dann auch keinen Telekomanschluss mehr.
Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.
Die Gesetzgebung dazu ist eindeutig.
Genau, und da gibt es noch das TKG /45a.html" target="_self" rel="nofollow noopener noreferrer"> TKG was du hier einfach unterschlägst.
@Gelöschter Nutzer dein Nachbar müsste den Vertrag bei der Telekom gemäß $ 45a TKG kündigen, dann hat die Telekom 1 Jahr Zeit zum Rückbau. Allerdings hat dein nachbar dann auch keinen Telekomanschluss mehr.
Ich unterschlage gar nichts!
Zugehörige Rechtssprechung ist eindeutig.
Ohne Grundbucheintrag bis 31.12.2010 wurden alle Ansprüche verwirkt.
Hier werden viele "wertvolle Tip's" gegeben, die in Wirklichkeit nachhaltige Maßnahmen lediglich verzögern!
0
vor 8 Jahren
herzlich Willkommen in unserer Community.
Also wie dort die genaue rechtliche Lage, bzgl. Grundbuch, TKG und BGB aussieht, kann ich nicht beurteilen. Dazu muss man die Einträge, die tatsächlich im Grundbuch stehen, oder eben auch nicht stehen, kennen. Entweder es besteht ein Recht darauf, einen Anschluss über die Nachbarn zu erhalten, oder eben nicht. In dem Fall muss man sich einen eigenen Anschluss legen lassen. Dieser ist zwar mit einem nicht unerheblichem Kostenaufwand verbunden, aber durchaus machbar. Ob Sie das nun möchten, können nur Sie entscheiden.
Besten Gruß
Tobias Dr.
3
Antwort
von
vor 8 Jahren
Ich nehme an, dieser Sachverhalt ist nicht mal einfach aufklärbar, auch wenn Kundendaten im Profil wären, und damit komplett Sache von @Gelöschter Nutzer.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Besten Gruß
Tobias Dr.
Antwort
von
vor 8 Jahren
.....Wir können den Sachverhalt nicht beurteilen. Um hier an die nötigen Informationen zu kommen, muss @Gelöschter Nutzer sie sich selbst besorgen. Wir können das leider nicht. Wenn jedoch geklärt ist, ob ein Recht auf einen Anschluss über die Nachbarn besteht, können wir gerne aktiv werden und uns um die Realisation kümmern......
Soso.
Als "Eigentümer" von APL , TAE und dem Stück Kabel dazwischen, könnt ihr es nicht dem Kunde zuschieben, sich um die Rechtmäßigkeit vom Anschluss über den Nachbar zu kümmern.
Diese Beurteilung finde ich ja sehr amüsant!
Telkom sollte unabhängig von allem aufklären, da die Rechte für den Anschluss für @Gelöschter Nutzer. über seinen Nachbar, der Telekom, bzw. einer seiner Vorgängerorganisationen erteilt wurde.
Das wird ja wohl irgendwo dokumentiert worden sein und kann somit auch belegt werden!?
Falls nicht, werden die Rechte hinfällig sein und Telekom muss aktiv werden, um den Vertrag mit @Gelöschter Nutzer weiterhin zu erfüllen, falls sich besagter Nachbar sträubt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von