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Telefonkabel auf dem Dachboden durchtrennt

1 year ago

Hallo 

 

bei mir auf dem Dachboden wurde das Festnetzkabel durchtrennt. Wurde vor ewig langer Zeit durch die Post/Telekom installiert. Zwischenzeitlich nutze ich einen anderen Anbieter. Wer ist jetzt für eine neue Verlegung des Kabels zuständig? Die Telekom oder mein jetziger Anbieter. 

 

Freundliche Grüße. 

Holger Körper 

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    • 1 year ago

      Holger Koerper

      Wer ist jetzt für eine neue Verlegung des Kabels zuständig? Die Telekom oder mein jetziger Anbieter.

      Wer ist jetzt für eine neue Verlegung des Kabels zuständig? Die Telekom oder mein jetziger Anbieter. 
      Holger Koerper
      Wer ist jetzt für eine neue Verlegung des Kabels zuständig? Die Telekom oder mein jetziger Anbieter. 

      Um welchen Anteil des Kabels geht es da überhaupt - um den Teil der von draußen reinkommt bis zum APL ? Das ist Eigentum der Telekom und für die Reparatur ist die Telekom hinsichtlich der Ausführung der Arbeiten zuständig. Das Kabel hat sich ja vermutlich nicht selbst durchtrennt, der Täter ist zumindest schadenersatzpflichtig - wenn die Telekom da genau hinschauen sollte, dann ist das sogar vermutlich eine Straftat.

       

      Oder geht es um das Kabel, welches vom APL zur TAE -Dose geht? Das ist nicht im Eigentum der Telekom. Das kann ggf. auch z.B. ein Elektriker reparieren, ggf. auch Du selbst wenn Du fachkundig bist. Allerdings falls dieses Kabel ersetzt (und nicht geflickt) werden sollte, während das Velegen jeder machen darf - anschließen am APL darf das nur ein von der Telekom beauftragter Techniker.

       

      Ansprechen solltest Du zunächst mal Deinen Anbieter, dort eine Störung melden - aber es ist gut möglich, dass Du da nicht im ersten Anlauf durchkommen wirst. Du hast keinerlei vertragliche Beziehung mit der Telekom.

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      Answer

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      1 year ago

      Als erstes solltest du bei deinem Anbieter eine Störung melden.

      Der ist einig und alleine zuständig. Für dich zählt nur, ob an der TAE Internet ankommt, oder nicht.

      Die Telekom hat keine Daten von dir und darf auch nicht tätig werden.

      Liegt die Störung vor dem APL , weiß dein Anbieter was zu tun ist.

      Liegt die Störung am APL , oder der Leitung von dort zur TAE muss eventuell ein neues Kabel gezogen werden.

      Hierzu gibt es unteschiedliche Aussagen und Meinungen.

      Bei mir war laut Telekom mein Vermieter zuständig und der hat ein  neues Kabel legen lassen.

      Bei meinem Sohn war laut Techniker die Telekom zuständig.
      Die hat auch eine Firma dafür beauftragt. Mein Sohn musste lediglich eine Genehmigung vom Vermieter vorlege, dass auch gebohrt werden darf.

       

      Abe das ist zunächst alles egal, du musst die Stötung melden.

       

      Answer

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      1 year ago

      HAMAPA

      Liegt die Störung vor dem APL , weiß dein Anbieter was zu tun ist. Liegt die Störung am APL , oder der Leitung von dort zur TAE muss eventuell ein neues Kabel gezogen werden. Hierzu gibt es unteschiedliche Aussagen und Meinungen. Bei mir war laut Telekom mein Vermieter zuständig und der hat ein neues Kabel legen lassen. Bei meinem Sohn war laut Techniker die Telekom zuständig.

      Liegt die Störung vor dem APL , weiß dein Anbieter was zu tun ist.

      Liegt die Störung am APL , oder der Leitung von dort zur TAE muss eventuell ein neues Kabel gezogen werden.

      Hierzu gibt es unteschiedliche Aussagen und Meinungen.

      Bei mir war laut Telekom mein Vermieter zuständig und der hat ein  neues Kabel legen lassen.

      Bei meinem Sohn war laut Techniker die Telekom zuständig.

      HAMAPA

      Liegt die Störung vor dem APL , weiß dein Anbieter was zu tun ist.

      Liegt die Störung am APL , oder der Leitung von dort zur TAE muss eventuell ein neues Kabel gezogen werden.

      Hierzu gibt es unteschiedliche Aussagen und Meinungen.

      Bei mir war laut Telekom mein Vermieter zuständig und der hat ein  neues Kabel legen lassen.

      Bei meinem Sohn war laut Techniker die Telekom zuständig.


      Grundsätzlich ist es so, dass Leitungen von der Straße bis einschließlich des APL im Gebäude (Übergabepunkt) die Telekom zuständig ist, da in dessen Eigentum. Da darf nur ein von der Telekom beauftragter Techniker ran. Leitungen nach dem APL sind in Privateigentum und dafür ist der Hauseigentümer oder Vermieter zuständig.

      Answer

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      1 year ago

      @2flow  schrieb:
      Leitungen nach dem APL sind in Privateigentum und dafür ist der Hauseigentümer oder Vermieter zuständig.

      Das stimmt so allgemein nicht, wie ja auch bereits @HAMAPA geschrieben hat. Es hängt von den Umständen ab. Es ist ein anderer Fall ob der Vertrag gerade neu geschlossen wurde und die Leitung defekt ist oder ob der Vertrag schon läuft und die Leitung defekt wird, und aus welchem Grund.

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    • Accepted Solution

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      1 year ago

      Holger Koerper

      Zwischenzeitlich nutze ich einen anderen Anbieter.

      Zwischenzeitlich nutze ich einen anderen Anbieter.
      Holger Koerper
      Zwischenzeitlich nutze ich einen anderen Anbieter.

      Wie schon erwähnt ist hier einzig und alleine dein jetziger Anbieter zuständig. Du bist kein Kunde der Telekom und somit kann diese dir auch nicht helfen weil du ihr als Kunde gänzlich unbekannt bist. Und egal ob das Kabel das zwischen dem Kabelverzweiger an der Strasse und deinem APL (Verzweigerkabel Telekom) oder das Kabel vom APL bis zu deiner Telefondose ( Endleitung Kunde) ist. In beiden Fällen eine Störung bei deinem Anbieter melden. Dieser hat die entsprechenden Kontakte bei der Telekom um eine Entstörung zu veranlassen. Eins ist schonmal sicher. Da es sich hier um eine Beschädigung durch Dritte handelt wird es in jedem Fall kostenpflichtig. 

      Ist wie erwähnt das Verzweigerkabel der Telekom beschädigt wird es durch die Telekom bzw. einen beauftragten Subunternehmer kostenpflichtig repariert. Ist es das Endleitungskabel solltest du es durch eine Fachfirma instandsetzen oder neu verlegen lassen. Wenn das Kabel verlegt ist kannst du die Telekom informieren die es dann am APL anschließt. Denn das darf nur die Telekom oder durch die Telekom beauftragte Servicepartner. Auch hier ist der Einsatz kostenpflichtig. Diese Kosten kannst du dann bei der Versicherung des Verursachers geltend machen. Solange es nicht fahrlässig oder verneidbar gewesen wäre.

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