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Telekom beachtet einstweilige Verfügung nicht. Funktioniert das Risikomanagementsystem des Unternehmens?

6 years ago

Telekom versuchte auf aggressive Weise VOIP Vertrag zu vertreiben. Erteilte Kündigung wegen vermeintlicher technischer Unmöglichkeit, ohne Unterschrift, ohne Namen. Kündigung wurde zurück gewiesen wegen fehlender Vertretungsmacht, Geschäftsführer Dr. Wössner informiert. Keine Reaktion des Unternehmens. Einstweilig Verfügung beantragt, erhalten, zugestellt. Telekom schaltet dennoch den Anschluss ab und Geschäftsbetrieb lahm.

 

Weder zu Geschäftsführung der Telekom noch zur Rechtsabteilung wird durchgestellt.

 

Entstehende Schäden und Ordnungsgeld scheinen nicht zu interessieren.

 

Funktioniert das Risikomanagementsystem des Unternehmens?

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    • 6 years ago

      @was_geht_hier_ab : Wenn Du hier irgendeine Antwort/Unterstützung durch Telekom-Mitarbeiter erwartest, trage bitte hier:

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-profile-userdata

      Deine Kontaktdaten ein, auf die nur die Telekom Teamies Zugriff haben.

      Gruß Ulrich

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      6 years ago

      Ich meine immer gelesen zu haben dass wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht dass dann das Team hier nicht eingreifen darf. Aber lassen wir uns mal überraschen.

       

      Da du von einem Geschäft geschrieben hast verschiebe ich es auch mal in den GK-Bereich.

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      6 years ago

      Andreas__

      Er bezieht sich drauf, dass dieser Fall durch die Rechtsabteilung bearbeitet wird. Aber das Team kann es vermutlich dorthin weitergeben.

      Er bezieht sich drauf, dass dieser Fall durch die Rechtsabteilung bearbeitet wird. Aber das Team kann es vermutlich dorthin weitergeben. 

      Andreas__

      Er bezieht sich drauf, dass dieser Fall durch die Rechtsabteilung bearbeitet wird. Aber das Team kann es vermutlich dorthin weitergeben. 


      @CobraCane : Das war auch mein Gedanke.

       

      Gruß Ulrich

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      6 years ago

      Im Moment wird ganz offensichtlich nichts bearbeitet, sonst würde der einstweiligen Verfügung Folge geleistet und nicht noch zusätzlich das Ordnungsgeld riskiert!

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      6 years ago

      Hallo @vstrunkheide,

      es tut mir leid, doch ich kann hier nur bestätigen, was mehrere User bereits vermutet haben:

      Da es sich um ein Anliegen von juristischer Relevanz handelt, darf ich mich nicht mehr einmischen, denn dazu fehlt meinen Kollegen und mir die fachliche Kompetenz. Intern ist der Sachverhalt bereits in der entsprechenden Abteilung platziert, sodass ich Sie nur bitten kann, die Rückmeldung der dortigen Kollegen abzuwarten.

      Viele Grüße
      Anna Si.

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      6 years ago

      Gebuchtes Produkt: Call & Surf Comfort (2) T-ISDN
      Vertragsbeginn: *** - Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: 21.10.19
      Kündigungsfrist: 1 Monat - Eingang der Kündigung spätestens am: 21.09.19

       

       

       

      Das weist die Telekom selber in ihrer eigenen Rechnung  vom heutigen Tag, dem 01.02.2019 aus!

       

      Da hab ich keine Fragen mehr!

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      6 years ago

      @was_geht_hier_ab 

      gibt es Neuigkeiten?

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      6 years ago

      Follow Up:

       

      Telekom hat  den Anschluss für abgehende Telefongespräche am 02.02.2019 freigeschaltet und erst am 04.02.2019 für die DSL-Internet-Leistungen

       

      Ansonsten Reaktion der Telekom bis heute 05.02.2019: Null

       

      Customer Service sieht anders aus

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    • 6 years ago

      was_geht_hier_ab

      Entstehende Schäden und Ordnungsgeld scheinen nicht zu interessieren.

       

      Entstehende Schäden und Ordnungsgeld scheinen nicht zu interessieren.

       

      was_geht_hier_ab

       

      Entstehende Schäden und Ordnungsgeld scheinen nicht zu interessieren.

       


      Vor ein paar Jahren hat ein Gericht neben einer  einstweiligen Verfügung gegen die Telekom auch noch gleich eine (vollziehbare) Haftandrohung*) für den verantwortlichen Geschäftsführer erlassen.

      Das hat die Telekom damals zum sofortigen Handel veranlasst.

       

      *) für den Fall, dass die Telekom den Anordnungen des Gerichts nicht nachkommt.

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