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Telekom Glasfaser-Ausbau - Konditionen als Bestandskunde, bleiben bisherige Vertragskonditionen oder Neuvertrag?
vor 2 Jahren
Hallo zusammen,
bei uns wird seit Wochen die Straße aufgerissen für den Glasfaser-Ausbau. Nun stand gerade ein Telekom-Mitarbeiter vor meiner Wohnungstür und wollte mit mir den Glasfaser-Anschluss absprechen. Einige Aussagen als Telekom-Bestandskunde im Hinblick auf die aktuellen Vertragskonditionen, neue Vertragslaufzeit, bisherige Rabatte machten mich aber stutzig, weswegen ich hier gerne Details erfahren würde.
Zunächst wohne ich als Mieter in einem Mehrfamilienhaus und die Hausanschlusskosten sind für den Eigentümer kostenlos.
Mein bisheriger Telekom MagentaZuhause M ist zu November 2023 gekündigt.
Der Telekom-Mitarbeiter meinte, dass mein bisheriger Vertrag am Tag der Glasfaserschaltung in meiner Wohnung "aufgelöst" wird und ich einen Glasfaservertrag bekomme.
1) Welche Konditionen hat dann der "neue" Glasfaser-Vertrag mit 50 Mbit/s Download? Sind Gutschriften möglich?
2) Was passiert mit meinen derzeitigen Online-Vorteil in Höhe von 4,17€ pro Monat bis Nov.23?
3) Beginnt ab dem Tag der Glasfaserschaltung erneut 24 Monate Vertragslaufzeit?
Um mich dann noch unter Druck zu setzen, sagte der Mitarbeiter, dass jetzt die Hausverkabelung bis zu meiner Wohnung kostenlos ist und wenn ich nun kein Glasfaser beantrage und z.B. nächstes Jahr einen neuen Vertrag abschließen will, kann der Eigentümer verlangen, dass ich dann die Hausverkabelung selbst zu bezahlen habe, da ich ja das kostenlose Angebot der Telekom abgelehnt habe, stimmt das? Denn dann könnte der Eigentümer nun alle Wohnungen "erpressen" einen Glasfaservertrag bei der Telekom zu beauftragen.
Danke für Eure Rückmeldungen 😄
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Anonymous User
vor 2 Jahren
Sprich zunächst mit dem Vermieter, wie die Gf Zuführung in die Wohnung erfolgt
Der Telekom Mitarbeiter war von der Telekom?
Oder Klinkenputzer im Auftrag der Telekom? @netterNutzer
Unabhängig davon kannst Du Dein Interesse anGf bekunden
Aber lass Dir vom Vertreter noch keine Vertragsänderung aufschwatzen, denn neuer Vertrag = neue Laufzeit
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wolliballa
Antwort
von
Anonymous User
vor 2 Jahren
@netterNutzer Auch Vertriebspartner haben u. U. eine Visitenkarte mit Magenta 'T'. Genau lesen!
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falk2010
5 Sterne Mitgestalter
vor 2 Jahren
Warum, und von wem?
Hm. Wäre möglich; wo wäre das Problem?
Generell kosten 50Mbit einen bestimmten Betrag, egal wie die zu Dir ins Haus kommen.
Warum sollte Dir ein Betrag für was gutgeschrieben werden? Mit welcher Begründung?
halte ich für möglich, es ist ja Sache des Eigentümers, was er wo legen lässt.
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falk2010
Antwort
von
falk2010
vor 2 Jahren
Dein Problem ist: Du hast ab Oktober kein Internet mehr? Wie willst Du das auflösen?
Wie bereits von @Kugic geschrieben: Wenn Du dann umziehst und am neuen Standort kein GF möglich ist würde der Vertrag gelöst.
Aber warte mal, was das @Telekom-hilft-Team hier rät.
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Buster01
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 2 Jahren
Du bist doch nur Mieter.
Als Mieter bist du für mich gar kein Ansprechpartner.
Ich mache fast täglich GF-Auskundungen,
und Ansprechpartner ist immer der Gebäudeeigentümer;
bei MFH der Gebäudeeigentümer oder Beauftragte mit Prokura
(Ausnahme sind MFH mit Eigentümergemeinschaft; da gilt ein anderer Weg zur Zustimmung),
weil der muß die Auskundung (wo kommt der GF-AP hin und wie wird die GF in die Wohnungen verlegt) unterschreiben.
(bei EFH oder EFH mit Einliegerwohnung muß der Leitungsweg vorbereitet sein)
Das ganze ist nur eine Planung wie die zukünftige GF vom GF-AP bis GF-TA verlegt wird,
gebaut wird nur der Weg, wo auch ein GF-Tarif beantragt ist.
Als Mieter hat man mit dem GF-Ausbau im Haus nix zu tun,
ist alles Sache vom Eigentümer.
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falk2010
Antwort
von
Buster01
vor 2 Jahren
Dann müsste aber die Kündigung zurückgezogen werden, sonst ist im November Schicht. Oder?
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Claudia Bö.
Telekom hilft Team
vor 2 Jahren
Hallo @netterNutzer,
ich kann gut nachvollziehen, dass nach so einem Besuch Fragen offen bleiben.
Also, ich nehme auch an, dass eher unser Vertriebspartner bei dir vor der Tür stand.
Wie @Buster01 schon geschrieben hat, ist für die Verkabelungsfragen aber tatsächlich der Vermieter/Eigentümer der Ansprechpartner, nicht der Mieter.
Die Mindestvertragslaufzeit deines aktuellen Vertrages endet ja Mitte November, verlängert sich dann nur noch jeweils um einen Monat. In dem Fall kannst du das mit einem Umzug natürlich am Besten timen. Ein neuer Glasfaservertrag würde eben die ungewünschte neue Mindestvertragslaufzeit anstoßen.
Wenn du allerdings auf Glasfaser umstellst und wir am neuen Standort diese Technik nicht anbieten können, greift ein Sonderkündigungsrecht.
Was die Frage nach dem Online Vorteil anbelangt, den würdest du mit Abschluß des GF Vertrages verlieren und es gelten die normalen Konditionen.
Wenn du das gerne noch einmal telefonisch mit mir besprechen möchtest, oder du noch weitere Fragen hast, hinterlass mir gerne ein Zeitfenster, in dem du erreichbar bist, und eine kurze Notiz hier. Ich melde mich dann gern bei dir.
Viele Grüße
Claudia Bö.
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