Telekom kann Anschluss nicht schalten, keine Kündigungsbestätigung, bekomme Rechnungen für Routermiete
vor 3 Jahren
Hallo zusammen,
ich habe ein etwas komplexeres Problem. Ich bin zum 01.03.2022 in eine neue Wohnung gezogen. Ein paar Wochen vorher habe ich einen DSL Vertrag mit der Telekom abgeschlossen (MagentaZuhause M Tarif).
Am 02.03.2022 kam dann ein Techniker, der versucht hat den Anschluss freizuschalten. Da der Hausanschluss nicht zu finden war, war dieser Termin nicht erfolgreich. Es hieß, es müsse ein "Hauselektriker" kommen, um der Telekom die Anschlüsse im Haus zu zeigen. Mein Vermieter, der gleichzeitig Hauseigentümer ist, war aber nicht bereit zu kooperieren und einen Elektriker ins Haus zu schicken, da mein Vermieter offenbar nicht weiß, wer sich mit den Leitungen im Haus auskennt. Da war mir schon klar, dass die Sache wohl schwieriger werden würde.
Nach einem Gespräch mit einem Kundenberater wurde ein neuer Technikertermin vereinbart. Dieser kam dann am 09.03.2022. Auch mein Vermieter war bei diesem Termin anwesend. Einen Hausanschluss würde es wohl nicht geben, sondern nur einen Schaltkasten in der Nähe des Hauses. Über diesen konnte die Leitung aber dennoch nicht freigeschaltet werden. Danach war davon die Rede, dass die Gefahr besteht, dass ein Elektriker bauliche Maßnahmen am Haus durchführen müsste um die Leitung zu reparieren/neu zu legen. Trotz widersprüchlicher Aussagen meines Vermieters bezüglich eines Elektrikereinsatzes ist dieser letztlich nicht dazu bereit mit mir in dieser Sache zu kooperieren bzw. mir zu helfen. Der Telekom Techniker versicherte mir nach diesem Termin und einem Gespräch mit meinem Vermieter mündlich, dass ein Widerruf des Vertrages unter diesen Umständen möglich ist. Von der Telekom kam dann per Email der Hinweis, dass der "Kunde die Bereitstellung verweigert", was meiner Meinung nach nicht ganz richtig ist. Ich würde mich ja freuen, wenn DSL bei mir funktionieren würde, aber leider kann ich meinen Vermieter nicht zwingen mit mir zu kooperieren bzw. einen Elektriker/Handwerker zu bezahlen.
D.h. egal wie viele Techniker noch kommen würden, die Leitung könnte Stand jetzt nicht geschaltet werden. Da ich auf einen Internetzugang angewiesen bin, habe ich mich um eine andere Lösung gekümmert, um Internet zu erhalten. Um aus dem Telekom Vertrag rauszukommen, habe ich am 15.03.2022 eine außerordentliche Kündigung per Post an die Telekom geschickt, aber bisher keine Antwort erhalten. Gestern erhielt ich dann eine Rechnung für die Routermiete. Ich kann aber den Router ja nicht nutzen, da der Anschluss nicht realisiert wurde.
Ehrlich gesagt, bin ich jetzt schon etwas verzweifelt wie es damit weitergehen soll. Ich möchte auf keinen Fall jeden Monat Routermiete zahlen müssen, für einen Router den ich nicht nutzen kann. Das heißt, ich würde mir wünschen, dass die Telekom mir, angesichts dieser Umstände, meine Kündigung bestätigt und mir einen Retourenschein für den Router zukommen lässt. Ich hoffe, dass mir jemand von euch bei meinem Problem weiterhelfen kann. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schmidt
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CobraCane
vor 3 Jahren
Ich würde mich ja freuen, wenn DSL bei mir funktionieren würde, aber leider kann ich meinen Vermieter nicht zwingen mit mir zu kooperieren bzw. einen Elektriker/Handwerker zu bezahlen.
Du hast ein Recht auf einen Zugang zum Internet, wenn sich der Vermieter querstellt kannst du die Miete mindern, lass dich dazu aber vorher ggfs beraten wie man bei einer Mietminderung korrekt vorgeht.
Allerdings auch verwunderlich dass kein Techniker was finden kann. Die haben ja in der Regel Zugriff auf Pläne und können grob sagen wo die Leitung ins Haus geht.
Was sagt denn der Vermieter zu dem Thema generell, haben die Vormieter keinen Anschluss gehabt oder ggfs einen Anschluss über einen anderen Anbieter (zB Kabel)?
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Carsten_MK2
Antwort
von
CobraCane
vor 3 Jahren
was da ist muss auch funktionieren"
Also ich finde das Urteil echt interessant.
Da steht, dass die Dose nicht bloß "Dekoration" darstellen dürfe, es müsse schon auch ein Hausanschluss und Übergabepunkt vorhanden sein. Ich verstehe auch nicht, worum es da eigentlich ging:
"Denn die Aktivierung des Anschlusses in der Weise, dass eine Signalübertragung tatsächlich stattfinden kann, ist bei bestehendem Übergabepunkt im Haus ohne weiteres möglich; damit genügen die Beklagten ihrer Pflicht, der Klägerin diese Art der Kommunikation zu ermöglichen."
Also ging die Signalübertragung, die Pflicht zur Ermöglichung der Kommunikation wurde erfüllt.
Und dann heißt es, es sei unstreitig, dass eine Signalübertragung zwischen TAE und APL nicht stattfindet.
Da würde mich das Urteil der Vorinstanz interessieren, denn hier ist doch einiges bei der Darlegung unschlüssig.
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falk2010
Antwort
von
CobraCane
vor 3 Jahren
Da steht, dass die Dose nicht bloß "Dekoration" darstellen dürfe, es müsse schon auch ein Hausanschluss und Übergabepunkt vorhanden sein.
Da steht, dass die Dose nicht bloß "Dekoration" darstellen dürfe, es müsse schon auch ein Hausanschluss und Übergabepunkt vorhanden sein.
Ich lese das so:
Dose muss vorhanden
APL muss vorhanden sein
Kabel legen muss vom Mieter veranlasst werden und vom Vermieter geduldet werden
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Alex_0
Antwort
von
CobraCane
vor 3 Jahren
Hallo @Christina P. , @Sonja K. ,
ich melde mich noch einmal, da die Telekom mir am 28.04.2022 schlussendlich 27,32€ als "Einmalbetrag bei einvernehmlicher Vertragsauflösung" in Rechnung gestellt und am 09.05.2022 von meinem Konto abgebucht hat. Ich wollte fragen, ob mir dieser Betrag noch gutgeschrieben wird, bzw. wie es damit weitergeht.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schmidt
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CobraCane
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Alex_0