Gelöst
Telekom missachtet TKG und hängt bei Umzug neuen Vertrag an
vor 5 Jahren
Liebe Community,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wir hatten Ende Dezember einen Umzug nach TKG angemeldet und dabei hervorgehoben, dass wir keine Vertragslaufzeitverlängerung bei gleichbleibender Leistung wollen. Gemäß TKG § 46 eben. Der Telekom Mitarbeiter konnte dem scheinbar nicht ganz folgen und so haben wir nun zum wiederholten Mal einen neuen Vertrag an der Backe. Selbiges ist mir vor zwei Jahren schon einmal passiert, weshalb ich ausdrücklich darauf hingewiesen habe. Vor zwei Jahren wurde der Vertrag dann unter viel Remmidemmi wieder annuliert.
Nun fängt das gleiche Spiel wieder von vorne an. Wir hatten uns an den Kundenservice gewandt und diese freche Rückmeldung erhalten:
"Es tut uns leid, dass Sie falsch beraten wurden. Sie haben kein Widerspruchsrecht." Quasi nach dem Motto "Sorry, dass wir Sie gelinkt haben aber Pech gehabt".
Ich lies das nicht auf mir sitzen und habe öffentlich auf der Telekom Facebook-Seite mein Anliegen kund getan und gefragt, wieso die Telekom Gesetze einfach missachtet.
Daraufhin hatte mich eine nette Mitarbeiterin der Telekom angerufen und mir erläutert, dass ein Umzug nach TKG nicht möglich sei, weil wir nun statts VDSL 25 am alten Standort VDSL 50 haben. Im gleichen Magenta M Tarif wohlgemerkt. Wir haben das nun erst mal zu Kenntnis genommen weiter recherchiert.
Nun haben wir unter folgendem Link ( https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Nur-VDSL-25-statt-VDSL-50/td-p/3120371 )
die folgende Aussage der Telekom Community Mitarbeiterin Anni Si. Vom Telekom Hilft Team (Standort Kiel) gefunden:
"Was ich jetzt schon sagen kann, ist dass es unseren Tarif Magenta Zuhause M sowohl mit VDSL50 als auch mit VDSL25 gibt, je nachdem, welche Bandbreite beim jeweiligen Kunden maximal verfügbar ist. Beide Tarife haben die gleiche Grundgebühr, da diese vom Tarif, nicht jedoch von der Bandbreite abhängig ist.
Ein Wechsel von VDSL25 auf VDSL50 ist, sofern die größere Bandbreite verfügbar ist, innerhalb der Vertragslaufzeit ohne Verlängerung möglich. Es tut mir leid, dass Sie hier eine falsche Auskunft erhalten haben, bitte entschuldigen Sie."
Der Umstieg von VDSL 25 auf VDSL 50 ist demnach ohne Verlängerung der Vertragslaufzeit möglich. Ich zahl ja auch den selben Preis unabhängig davon ob die mir 25 oder 50 bereitstellen?! Demzufolge hatte mich die Mitarbeiterin am Telefon belogen. Generell habe ich den Eindruck, dass die Telekom Mitarbeiter im Kundenservice erhebliche Wissenslücken aufweisen.
Meiner Einschätzung nach ergeben sich nun drei Möglichkeiten:
Ein kompetenter Telekom-Mitarbeiter nimmt sich diesem Problem hier und jetzt endlich an und setzt unsere Vertragslaufzeit wieder zurück und annuliert diesen nicht rechtskräftigen Vertrag.
Die Telekom gewährt uns das Sonderkündigungsrecht nach TKG § 46 (8), da Sie nicht fähig ist in Ihrem System die Vertragslaufzeit zurück zu setzen (dies wurde im Shop so behauptet, kommt mir aber eher gelogen vor)
Anwalt
Im Prinzip könnte ich mir doch zur Not Punkt 1, also den Umzug mit gleich bleibender Leistung und gleicher Vertragslaufzeit sogar einklagen? Die Telekom kann die Leistung ja zur Verfügung stellen. Wie seht ihr das? Danke für eure Hilfe.
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Stella A.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
der_Lutz
vor 5 Jahren
ich bedauere, dass der Umzug so vonstatten gegangen ist.
Allerdings muss ich mich hier den Guides anschließen, im Shop hat man keinen Widerruf, auch wenn der Umzugs in der Theorie telefonisch in Auftrag gegeben wurde, wäre die Frist jetzt abgelaufen.
Sorry, dass wir hier diesmal nicht helfen können. 😕
Liebe Grüße
Stella A.
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der_Lutz
Antwort
von
Stella A.
vor 5 Jahren
Da dein Vertragspartner keinen Vorstand hat...
Es ist deine Entscheidung, die Antwort deines Vertragspartners über diesen Weg hast.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Stella A.