Gelöst
Telekom Neuanschluss für Neubau abgelehnt
vor 2 Jahren
Hallo liebe Community,
vor einiger Zeit habe ich beim Bauherrenservice unseren Neuanschluss für den Neubau beantragt. Soweit so gut. Bestätigung, Kundennummer und Auftragsnummer erhalten. Formular von der Stadt, bezüglich der Adressbestätigung, übermittelt.
Kurze Zeit später kam eine E-Mail der Telekom, dass unser Auftrag storniert wäre. Anschluss würde die Summe aus den AGBs überschreiten und wird somit nicht durchgeführt.
Für uns äußerst merkwürdig weil:
Straße voll erschlossen (zusammen mit der Telekom)
Der Weg von der liegenden Leitung bis zum Haus beträgt keine 6 Meter
Tiefbauarbeiten werden bauseits ausgeführt
Die Stadt nennt die Telekom als zuständiges Unternehmen
Direkt anliegende Nachbarn haben kurze Zeit vorher einen Neuanschluss der Telekom erhalten
Die Damen und Herren der Hotline können uns keine Auskunft geben, weil die Akte geschlossen sei
Die Bundesnetzagentur meldet sich seit 10 Wochen auch nicht zu diesem Thema
Vielleicht kann mir hier im Forum jemand helfen.
Besten Dank und Viele Grüße
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Akzeptierte Lösung
*Paz Vizsla*
akzeptiert von
RoadrunnerDD
vor 2 Jahren
Nein leider nicht. Die Telekom kann nun, gedankt sei der BNA, kostenintensive Neubauanschlüsse ablehen.
Du wirst nun leider an die BNS gehen müssen damit man jemanden zwangsvergattert. Kann allerdings einige Monate dauern.
Eine erneute Erfassung oder Nachfrage über die TK/BHS bringt da auch nichts weil die finale Entscheidung durch die zuständige PTI getroffen wurde. Da kann niemand im Hause TK dran rütteln
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17 ältere Kommentare laden
NoOneElse
Antwort
von
*Paz Vizsla*
vor 2 Jahren
@DennoDB123
Das muss garnicht mal kostenintensiv sein.
Und die BNetzA ist auch daran nicht schuld. Die Ursache liegt im Gedanken, das privater Wettbewerb zu Kostensenkungen führt. Dadurch wurde mit europäischem Recht der TK-Markt liberalsiert und geöffnet. Zur Umsetzung der EU Richtlinie 2018/1972 wurde das TKG in der jetzigen Version eingeführt. Dabei wurde die Universaldienstverpflichtung, bis 30.11.2021 nach altem Recht die Telekom, nicht flächendeckend neu festgelegt. Ob dieses durch Einfluss von Lobbyisten oder aus Schusseligkeit nicht passiert ist, sei dahingestellt.
Daher muss derzeit kein Provider bei Dir einen Anschluß schalten. Und dass, obwohl der Teil 9 des TKG ein Recht auf Anschluß definiert. Aber sie dürfen, wenn sie wollen. Näheres findest Du im TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG ab § 156. In diesem Teil 9 ist auch das Verfahren zur Verpflichtung eines Providers beschrieben.
Sonst hätten wir möglicherweise wieder ein TK-Monopol.
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NoOneElse
Antwort
von
*Paz Vizsla*
vor 2 Jahren
@*PazVizsla*
An der BNA bist du ja bereits dran, die müssen nun das mal langsam umsetzen was sie den Anbietern der Netze aufgetischt haben.
Die BNetzA ist hier nur ausführendes Organ. Eingebrockt haben das die Parlamentarierer und die "Konstrukteure" des Gesetzes, die sich evtl. von Lobbyisten haben bequatschen lassen.
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Stefan
Antwort
von
*Paz Vizsla*
vor 2 Jahren
as Kabel von der Straße 6 Meter ins Haus legen und dort Anschließen kann es ja wohl kaum sein.
Wen noch eine Doppelader auf dem Verzweigerkabel frei ist, dann nicht. sind Ports, Querkabel voll dann wird es eher 5-stellig
Andere Möglichkeit: Sollte gerade FTTH in Planung sein, dann wird in Kupfer nicht mehr investiert.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
*Paz Vizsla*