Telekom versagt bei Grundversorgung: Dringender Bedarf an Internetanschluss in Blaichach-Ettensberg

vor 2 Jahren

Wir haben einen Telefonanschluss und einen Internetanschluss für eine Wohnung in einem bestehendem Mehrfamilienhaus (10 Wohneinheiten) beantragt. Die Wohnung befindet sich in der 🤔. 1 in 87544 Blaichach-Ettensberg. Den Antrag haben wir bei der Telekom im Mai 2023 gestellt. Den Auftragseingang haben wir bestätigt bekommen, aber es gab keine Auftragsbestätigung.

 

Auf Nachfrage bei der Telekom besteht wohl ein grundsätzliches Versorgungsproblem, da keine freien Anschlüsse über die bestehenden Netzverteiler vorhanden wären (kein freier Port). Von der Gemeinde Blaichach haben wir erfahren, dass die Telekom aus wirtschaftlichen Gründen in absehbarer Zeit keine Abhilfe schaffen möchte, da hier anscheinend bauliche Maßnahmen erforderlich sind. Aus unserer Sicht hat die Telekom eine Grundversorgungspflicht, welcher Sie bei uns nicht nachkommt. Es geht uns nicht um eine gewünschte Maximalleistung, sondern grundsätzlich um einen Anschluss.

 

Eine Freundin hatte ein ähnliches Problem und als Sie Ihre Situation in diesem Forum hier geschildert hatte, hat sich die Telekom doch darum gekümmert. Wir bitten um Tipps und Unterstützung, damit die Telekom uns zeitnah einen Anschluss zur Verfügung stellt. In der heutigen Zeit ist es ein No-Go, keinen Internetanschluss in einer Wohnung zu bekommen.

 

Wir bedanken uns schon im Voraus für eure Unterstützung!

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    • vor 2 Jahren

      Hallo @rafaelhaussmann 

       

      Die Telekom ist nicht verpflichtet.

       

      Du kannst dich hier nur an die Bundesnetzagentur wenden. Diese bestimmt dann, wer der Grundversorger vor Ort ist

       

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    • vor 2 Jahren

      rafaelhaussmann

      Aus unserer Sicht hat die Telekom eine Grundversorgungspflicht, welcher Sie bei uns nicht nachkommt

      Aus unserer Sicht hat die Telekom eine Grundversorgungspflicht, welcher Sie bei uns nicht nachkommt
      rafaelhaussmann
      Aus unserer Sicht hat die Telekom eine Grundversorgungspflicht, welcher Sie bei uns nicht nachkommt

      Nein, du musst dich an die Bundesnetzagentur wenden und die bestimmt dann, welcher Anbieter dich versorgen muss.

      Das muss nicht zwangsläufig die Telekom sein.

      0

    • vor 2 Jahren

      rafaelhaussmann

      Eine Freundin hatte ein ähnliches Problem und als Sie Ihre Situation in diesem Forum hier geschildert hatte, hat sich die Telekom doch darum gekümmert.

      Eine Freundin hatte ein ähnliches Problem und als Sie Ihre Situation in diesem Forum hier geschildert hatte, hat sich die Telekom doch darum gekümmert.
      rafaelhaussmann
      Eine Freundin hatte ein ähnliches Problem und als Sie Ihre Situation in diesem Forum hier geschildert hatte, hat sich die Telekom doch darum gekümmert.

      Vielleicht kann sich jemand vom Team deinen Fall ja auch mal genauer anschauen.

       

      Ansonsten der Einstieg zum Kontakt mit der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/VSTK/Formularauswahl/node.html

      0

    • vor 2 Jahren

      rafaelhaussmann

      Aus unserer Sicht hat die Telekom

      Aus unserer Sicht hat die Telekom
      rafaelhaussmann
      Aus unserer Sicht hat die Telekom

      Wie kommst du darauf? 

      Ist schlicht falsch. 

      0

    • vor 2 Jahren

      Wir haben uns an die Bundesnetzagentur haben wir uns bereits gewendet und die meinte, dass die Telekom der Grundversorger sei. Wir haben uns auch an andere Anbieter gewendet und alle meinten, wir müssen uns an die Telekom wenden, da hier bauliche Maßnahmen erforderlich sind. 

      6

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @rafaelhaussmann 

      rafaelhaussmann

      Wir haben uns an die Bundesnetzagentur haben wir uns bereits gewendet und die meinte, dass die Telekom der Grundversorger sei.

      Wir haben uns an die Bundesnetzagentur haben wir uns bereits gewendet und die meinte, dass die Telekom der Grundversorger sei.
      rafaelhaussmann
      Wir haben uns an die Bundesnetzagentur haben wir uns bereits gewendet und die meinte, dass die Telekom der Grundversorger sei.

      Hast Du das schriftlich von der BNetzA bekommen? Wenn ja, ist doch alles klar. Dann gilt hier die Pflicht nach Teil 9 des TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG . Keine schriftliche Bestätigung erhalten? Dann wird es schwieriger. Aber im Teil 9 ist beschrieben, wie das Verfahren abläuft.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      NoOneElse

      Dann gilt hier die Pflicht nach Teil 9 des TKG .

      Dann gilt hier die Pflicht nach Teil 9 des TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG .
      NoOneElse
      Dann gilt hier die Pflicht nach Teil 9 des TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG .

      die auch über mobile Daten erbracht werden kann, also sicher kein Problem.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      der_Lutz

      die auch über mobile Daten erbracht werden kann, also sicher kein Problem.

      die auch über mobile Daten erbracht werden kann, also sicher kein Problem.

      der_Lutz

      die auch über mobile Daten erbracht werden kann, also sicher kein Problem.


      Hast du die Anführungszeichen um "sicher" vergessen, oder habe ich den Witz nicht verstanden?

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Kabel-Internet gibt es nicht?

      Wahrscheinlich gibt es zu wenig Nachfrage an weiteren Ports. Die für einen einzelnen Anschluss zu realisieren ist halt nicht kostendeckend. 😫

      Wie sieht es über Funk aus? Auch das kann eine “Grundversorgung” darstellen.

      Ansonsten: immer wieder probieren, Ports können auch wieder frei werden.

      0

    • vor 2 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

       

      kein Witz, die Bundesnetzagentur scheint sich mittlerweile auf den Standpunkt zurückzuziehen dass die Grundversorgung auch mittels mobiler Netzwerke möglich ist.

      Dazu gab es in letzter Zeit zwei-drei Threads wo das den "Betroffenen" so von der Bundesnetzagentur mitgeteilt wurde.

       

      Das sicher kein Problem bezieht sich auf die Versorgungslage vor Ort, gibt ja immer noch Funklöcher und wenn dann auch kein Starlink möglich ist muss die Bundesnetzagentur wieder ran.

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Okay, hab den "Witz" also doch richtig verstanden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      rafaelhaussmann

      Eine Freundin hatte ein ähnliches Problem und als Sie Ihre Situation in diesem Forum hier geschildert hatte, hat sich die Telekom doch darum gekümmert.

      Eine Freundin hatte ein ähnliches Problem und als Sie Ihre Situation in diesem Forum hier geschildert hatte, hat sich die Telekom doch darum gekümmert.
      rafaelhaussmann
      Eine Freundin hatte ein ähnliches Problem und als Sie Ihre Situation in diesem Forum hier geschildert hatte, hat sich die Telekom doch darum gekümmert.

      Ein ähnliches Problem kann in der Realisierung ein ganz anderes sein - und die Lösung auch ganz anders aussehen.

       

      Ich drücke Dir zwar die Daumen, dass es bald was wird mit dem Anschluss. Meine Schwester hat schon viele Jahre keinen Internetzugang über Festnetz, da hat sich auch nichts bewegt als die Telekom tatsächlich noch allgemeiner Grundversorger war. Damit will ich sagen - man mag im Recht sein, aber es mag sein, dass einem das rein gar nichts bringt.

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    • vor 2 Jahren

      rafaelhaussmann

      In der heutigen Zeit ist es ein No-Go, keinen Internetanschluss in einer Wohnung zu bekommen.

      In der heutigen Zeit ist es ein No-Go, keinen Internetanschluss in einer Wohnung zu bekommen.
      rafaelhaussmann
      In der heutigen Zeit ist es ein No-Go, keinen Internetanschluss in einer Wohnung zu bekommen.

      Gerade in der heutigen Zeit ist da ja auf ganz verschiedene Arten zu realisieren.

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      falk2010

      Gerade in der heutigen Zeit ist da ja auf ganz verschiedene Arten zu realisieren.

      Gerade in der heutigen Zeit ist da ja auf ganz verschiedene Arten zu realisieren.
      falk2010
      Gerade in der heutigen Zeit ist da ja auf ganz verschiedene Arten zu realisieren.

      Beispielsweise ganz kurzfristig und monatlich kündbar so

      muc80337_2_0-1696835676792.png

       

      Zusätzliche monatliche Kosten im Vergleich zu einem Festnetztarif geschätzt eine Drittel oder eine Halbe Tankfüllung eines PKW.

      Die SIM entweder in ein vorhandenes nicht genutztes Smartphone rein, in welchem Tethering aktiviert wird - oder in einen Mobilfunkrouter.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    Uneingeloggter Nutzer

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