Solved

Telekom verstößt gegen das Telekommunikationsgesetz §45b

8 years ago

Hallo liebe Community und Telekommitarbeiter/innen,

 

ich und meine Lebebensgefährtin sind sehr genervt von der Telekom, die es nicht schafft eine lange bestehende Störung bei uns zu beseitigen. Wir haben seit mehreren Monaten immer wieder die gleiche Störung mit "PPPoE"- und "PPP-Aushandlung"-Fehlern, was dazu führt das kaum Internet und Festnetztelefon verfügbar sind und funktionieren. Angefangen hat das Problem im März 2017 (wir haben den Vertrag seit September 2016). Angeblicherweise wurde die Störung am 12.03.2017 behoben und es war ungefähr 2 Monate Ruhe. Seit Ende April/Anfang Mai baten wir darum das Problem zu beseitigen und riefen die Technikabteilung an. Nach mehrmailigen zuvor ergangenen Terminsabsprachen und umsonst warten ohne Benachrichtigung, Anruf oder sonstigem, kam der Techniker dann endlich am 12.05.2017. Der Techniker war dann tatsächlich auch da und hat festgestellt das, dass DSL-Kabel vom Router defekt wäre, und hat dieses ausgetauscht. Der Techniker hat uns auch gesagt dass wir, wenn der Fehler wieder auftauchen sollte, beobachten und dokumentieren sollen, dass man den Fehler nachvollziehen kann. Nachdem der Techniker da war, ist das Problem nach ca. 8 Tagen wieder aufgetaucht. Am 20. Mai 2017 wurde wieder der Kontakt gesucht bei der Telekom. Die Mitarbeiterin hat uns gesagt, das es ein Technikproblem im Stadtviertel gab. Wir haben uns keine weiteren Gedanken gemacht und weiter beobachtet. Nach 2 1/2 Wochen fanden wir es schon komisch, das der Fehler, der uns seit dem 20. Mai 2017 aufgefallen war, immer noch vorhanden war und wir riefen nochmals in der Technikabteilung an. Die Gespräche hat meine Lebensgefährtin immer selbst durchgeführt bis zum 20. Mai 2017. Am 07.06.2017 habe ich mich, dann mit dem netten Herrn aus der Technikabteilung selbst unterhalten, da ich mich mit Telefon und DSL ein bisschen auskenne (habe eine Ausbildung in sachen Energie und Gebäudetechnik) und es uns nun richtig gereicht hat. Der Herr am Telefon hat mit mir eine richtige Fehleranalyse durchgeführt, das Gespräch habe ich sehr geschätzt, und auch den Fehler hat er gefunden: entweder im Kabelverzweiger ( KVz ) oder Verteilerkasten im Haus. Der Herr hat mit mir einen Termin am 09.06.2017 ausgemacht für den Zeitraum 16 Uhr bis 20 Uhr, dass ein Techniker bei uns vorbeikommt und den Fehler behebt. Im Kalender war bei ihm alles grün, der Termin sollte glatt gehen, was er auch meiner Lebensgefährtin zusätzlich bestätigte. An der Stelle möchte ich mich (auch im Namen meiner Lebensgefährtin) bei dem netten Herrn nochmals bedanken. Am 09.06.2017 sollte nun also endlich der Techniker kommen (zwischen 16 und 20 Uhr), aber nachdem dieser bis 19 Uhr nicht da war bzw. angerufen hat, haben wir wieder bei der Telekom angerufen. Der Mitarbeiter hat uns dann gesagt, dass der Techniker bei uns um 17:05 Uhr war und von uns keiner angetroffen wurde, was aber niemals so war, den wir waren bereits seit 15 Uhr unentweg daheim. Ich war in der Sache auf 180 weil ich den Termin ausgemacht habe mit dem freundlichen Mann, alles harmonisch war und dann sowas, weil wir eben in dem Zeitraum selbst zuhause waren. Also haben wir wieder umsonst gewartet. Der Mitarbeiter aus der Technik-Dispoabteilung konnte erst wieder einen Termin am Mittwoch zusichern, aber das kennen wir ja schon, ist ja nicht das erste Mal das wird umsonst gewartet haben. Das ist für mich ein Unding nach der Frechheit vom Aussendiensttechniker die wir nicht akzeptieren können. Ich bin mittlerweile auch im Bilde mit dem Telekominikationsgesetz und ich habe das Recht, dass sofort ein Techniker kommen muss nach dem § 45b des Telekominikationsgesetz. Wer das Gesetz nicht kennt:
"§ 45b Entstörungsdienst
Der Teilnehmer kann von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telefondienstes verlangen, dass dieser einer Störung unverzüglich, auch nachts und an Sonn- und Feiertagen, nachgeht, wenn der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über beträchtliche Marktmacht verfügt."
Demnach setzen wir jetzt eine Frist nach § 323 BGB zur Problembehebung bis 15 Uhr am heutigen Tag, den 10.06.2017. Wenn diese nicht erfolgt ist, sind wir gezwungen anwaltliche Hilfe in Anspruch zunehmen, denn uns reicht es jetzt, wir zahlen den vollen Betrag für eine Leitung die kaum vorhanden ist.

 

Hochachtungsvoll
Silke Kreß und Matthias Moser (ich) aus München

1532

40

    • Accepted Solution

      accepted by

      8 years ago

      Hallo @Kress-Moser,

      Vielen Dank, wir hoffen dass das mal was bringt.

      Vielen Dank, wir hoffen dass das mal was bringt.
      Vielen Dank, wir hoffen dass das mal was bringt.


      die zuständige Einsatzleitung ist soeben informiert worden, dass sie sich noch heute mit Ihnen in Verbindung setzen soll.


      Grüße Detlev K.

      0

    This could help you too