Telekom ändert eigenmächtig Rufumleitungsziele
vor 4 Monaten
Hallo,
heute habe ich meine Telekom-Rechnung bekommen. Darauf sind zusätzliche Verbindungskosten aufgeführt, die aus einer Anrufweiterleitung (in der Vermittlungsstelle) von einer meiner Festnetznummern zu meinem Handy entstanden sind.
Im Prinzip sind diese Kosten legitim, denn Weiterleitungen zu Mobilfunkanschlüssen sind bei meinem Tarif (MagentaZuhause L) nunmal kostenpflichtig. Aaaaber: ich hatte diese Weiterleitungen mit einer Call-by-Call-Vorwahl eingerichtet. Call by Call wurde bekanntlich abgeschafft, aber ich habe vergessen, die Weiterleitung zu deaktivieren. Folglich bestand sie weiter, allerdings mit einer nunmehr nicht mehr gültigen Zielrufnummer.
Die Telekom nahm das zum Anlass, die Zielrufnummer zu ändern, indem einfach die Call-by-Call-Vorwahl entfernt wurde. Das geschah eigenmächtig und ohne mich zu benachrichtigen. Folge: die Weiterleitung funktionierte wieder, war aber nun mehr als zehn Mal so teuer wie über die ehemals genutzte Call-by-call-Vorwahl. Das war ganz und gar nicht in meinem Sinne.
Frage: ist das zulässig? Hätte nicht die Zielrufnummer unangetastet bleiben müssen? (zwar mit der Folge, dass die Weiterleitung nach der Abschaltung von Call-by-call nicht mehr funktioniert, aber das wäre dann mein Problem gewesen). Oder hätte die Telekom, wenn sie schon eigenmächtig und ohne Wissen des Kunden die Rufnummer ändert, die Weiterleitung nicht sicherheitshalber erstmal deaktivieren müssen?
Was passiert eigentlich, wenn man versehentlich eine Weiterleitung zu einer nicht vergebenen Rufnummer einrichtet? Ändert dann die Telekom auch einfach das Weiterleitungsziel zu einer Rufnummer, die der eingegebenen am ähnlichsten ist?
Jedenfalls habe ich die Weiterleitungen jetzt deaktiviert. Außerdem habe ich im Router Anrufe zu Mobilfunkanschlüssen blockiert, da ich die Preise, die die Telekom dafür verlangt, zu hoch finde. Stattdessen rufen wir Mobilfunkanschlüsse nur noch vom Handy aus an. Dank All-Net-Flat kosten sie da nichts extra.
Grüße vom Sonnenhügler
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vor 4 Monaten
aber ich habe vergessen, die Weiterleitung zu deaktivieren.
Hallo,
heute habe ich meine Telekom-Rechnung bekommen. Darauf sind zusätzliche Verbindungskosten aufgeführt, die aus einer Anrufweiterleitung von einer meiner Festnetznummern zu meinem Handy entstanden sind.
Im Prinzip sind diese Kosten legitim, denn Weiterleitungen zu Mobilfunkanschlüssen sind bei meinem Tarif (MagentaZuhause L) nunmal kostenpflichtig. Aaaaber: ich hatte diese Weiterleitungen mit einer Call-by-Call-Vorwahl eingerichtet. Call by Call wurde bekanntlich abgeschafft, aber ich habe vergessen, die Weiterleitung zu deaktivieren. Folglich bestand sie weiter, allerdings mit einer nunmehr nicht mehr gültigen Zielrufnummer.
Die Telekom nahm das zum Anlass, die Zielrufnummer zu ändern, indem einfach die Call-by-Call-Vorwahl entfernt wurde. Das geschah eigenmächtig und ohne mich zu benachrichtigen. Folge: die Weiterleitung funktionierte wieder, war aber nun mehr als zehn Mal so teuer wie über die ehemals genutzte Call-by-call-Vorwahl. Das war ganz und gar nicht in meinem Sinne.
Frage: ist das zulässig? Hätte nicht die Zielrufnummer unangetastet bleiben müssen? (zwar mit der Folge, dass die Weiterleitung nach der Abschaltung von Call-by-call nicht mehr funktioniert, aber das wäre dann mein Problem gewesen). Oder hätte die Telekom, wenn sie schon eigenmächtig und ohne Wissen des Kunden die Rufnummer ändert, die Weiterleitung nicht sicherheitshalber erstmal deaktivieren müssen?
Was passiert eigentlich, wenn man versehentlich eine Weiterleitung zu einer nicht vergebenen Rufnummer einrichtet? Ändert dann die Telekom auch einfach das Weiterleitungsziel zu einer Rufnummer, die der eingegebenen am ähnlichsten ist?
Jedenfalls habe ich die Weiterleitungen jetzt deaktiviert. Außerdem habe ich im Router Anrufe zu Mobilfunkanschlüssen blockiert, da ich die Preise, die die Telekom dafür verlangt, zu hoch finde. Stattdessen rufen wir Mobilfunkanschlüsse nur noch vom Handy aus an. Dank All-Net-Flat kosten sie da nichts extra.
Grüße vom Sonnenhügler
Das ist dann wessen Problem? Ich würde meinen, deines.
Viele Grüße
Thomas
5
Antwort
von
vor 4 Monaten
Meine Weiterleitungen auf´s Handy (ich habe zuhause gar kein Festnetztelefon mehr) sind kostenfrei?!
Verstehe ich nicht!
Meine Weiterleitungen auf´s Handy (ich habe zuhause gar kein Festnetztelefon mehr) sind kostenfrei?!
👋
Ist halt von Tarif zu Tarif unterschiedlich, nur weil du ne Flat hast heißt das nicht dass andere das auch haben müssen
Antwort
von
vor 4 Monaten
Call by call wurde abgeschafft. Also geht die Vorwahl deines Netzbetreiber raus und übrig bleibt die Ursprungsrufnummer mit der Weiterleitung.
(also über Telekom). So wie du schreibst hattest du auch diese Info.Jetzt mach dir mal Gedanken.
Gruß aus Hessen
Antwort
von
vor 4 Monaten
Das war pure 'Ironie' und nix anderes als der Hinweis, den du ihm auch gegeben hast!
Mobilfunk bei der Telekom!
👋
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Monaten
Frage: ist das zulässig? Hätte nicht die Zielrufnummer unangetastet bleiben müssen? (zwar mit der Folge, dass die Weiterleitung nach der Abschaltung von Call-by-call nicht mehr funktioniert, aber das wäre dann mein Problem gewesen). Oder hätte die Telekom, wenn sie schon eigenmächtig und ohne Wissen des Kunden die Rufnummer ändert, die Weiterleitung nicht sicherheitshalber erstmal deaktivieren müssen?
Hallo,
heute habe ich meine Telekom-Rechnung bekommen. Darauf sind zusätzliche Verbindungskosten aufgeführt, die aus einer Anrufweiterleitung (in der Vermittlungsstelle) von einer meiner Festnetznummern zu meinem Handy entstanden sind.
Im Prinzip sind diese Kosten legitim, denn Weiterleitungen zu Mobilfunkanschlüssen sind bei meinem Tarif (MagentaZuhause L) nunmal kostenpflichtig. Aaaaber: ich hatte diese Weiterleitungen mit einer Call-by-Call-Vorwahl eingerichtet. Call by Call wurde bekanntlich abgeschafft, aber ich habe vergessen, die Weiterleitung zu deaktivieren. Folglich bestand sie weiter, allerdings mit einer nunmehr nicht mehr gültigen Zielrufnummer.
Die Telekom nahm das zum Anlass, die Zielrufnummer zu ändern, indem einfach die Call-by-Call-Vorwahl entfernt wurde. Das geschah eigenmächtig und ohne mich zu benachrichtigen. Folge: die Weiterleitung funktionierte wieder, war aber nun mehr als zehn Mal so teuer wie über die ehemals genutzte Call-by-call-Vorwahl. Das war ganz und gar nicht in meinem Sinne.
Frage: ist das zulässig? Hätte nicht die Zielrufnummer unangetastet bleiben müssen? (zwar mit der Folge, dass die Weiterleitung nach der Abschaltung von Call-by-call nicht mehr funktioniert, aber das wäre dann mein Problem gewesen). Oder hätte die Telekom, wenn sie schon eigenmächtig und ohne Wissen des Kunden die Rufnummer ändert, die Weiterleitung nicht sicherheitshalber erstmal deaktivieren müssen?
Was passiert eigentlich, wenn man versehentlich eine Weiterleitung zu einer nicht vergebenen Rufnummer einrichtet? Ändert dann die Telekom auch einfach das Weiterleitungsziel zu einer Rufnummer, die der eingegebenen am ähnlichsten ist?
Jedenfalls habe ich die Weiterleitungen jetzt deaktiviert. Außerdem habe ich im Router Anrufe zu Mobilfunkanschlüssen blockiert, da ich die Preise, die die Telekom dafür verlangt, zu hoch finde. Stattdessen rufen wir Mobilfunkanschlüsse nur noch vom Handy aus an. Dank All-Net-Flat kosten sie da nichts extra.
Grüße vom Sonnenhügler
Die Frage ist hier doch eher:
Was passiert wenn du diese Nummer die du da verwendest bzw eingetragen hast für die Weiterleitung (inkl. der CallByCall-Nummer) jetzt nutzt, was passiert dann?
Wenn dann einfach auf dein Handy weitergeleitet wird dann hat hier die Telekom nicht einfach eine Nummer geändert sondern die CallByCall wird einfach im Routing nicht mehr berücksichtigt.
0
vor 4 Monaten
Jedenfalls habe ich die Weiterleitungen jetzt deaktiviert. Außerdem habe ich im Router Anrufe zu Mobilfunkanschlüssen blockiert, da ich die Preise, die die Telekom dafür verlangt, zu hoch finde. Stattdessen rufen wir Mobilfunkanschlüsse nur noch vom Handy aus an. Dank All-Net-Flat kosten sie da nichts extra.
Hallo,
heute habe ich meine Telekom-Rechnung bekommen. Darauf sind zusätzliche Verbindungskosten aufgeführt, die aus einer Anrufweiterleitung (in der Vermittlungsstelle) von einer meiner Festnetznummern zu meinem Handy entstanden sind.
Im Prinzip sind diese Kosten legitim, denn Weiterleitungen zu Mobilfunkanschlüssen sind bei meinem Tarif (MagentaZuhause L) nunmal kostenpflichtig. Aaaaber: ich hatte diese Weiterleitungen mit einer Call-by-Call-Vorwahl eingerichtet. Call by Call wurde bekanntlich abgeschafft, aber ich habe vergessen, die Weiterleitung zu deaktivieren. Folglich bestand sie weiter, allerdings mit einer nunmehr nicht mehr gültigen Zielrufnummer.
Die Telekom nahm das zum Anlass, die Zielrufnummer zu ändern, indem einfach die Call-by-Call-Vorwahl entfernt wurde. Das geschah eigenmächtig und ohne mich zu benachrichtigen. Folge: die Weiterleitung funktionierte wieder, war aber nun mehr als zehn Mal so teuer wie über die ehemals genutzte Call-by-call-Vorwahl. Das war ganz und gar nicht in meinem Sinne.
Frage: ist das zulässig? Hätte nicht die Zielrufnummer unangetastet bleiben müssen? (zwar mit der Folge, dass die Weiterleitung nach der Abschaltung von Call-by-call nicht mehr funktioniert, aber das wäre dann mein Problem gewesen). Oder hätte die Telekom, wenn sie schon eigenmächtig und ohne Wissen des Kunden die Rufnummer ändert, die Weiterleitung nicht sicherheitshalber erstmal deaktivieren müssen?
Was passiert eigentlich, wenn man versehentlich eine Weiterleitung zu einer nicht vergebenen Rufnummer einrichtet? Ändert dann die Telekom auch einfach das Weiterleitungsziel zu einer Rufnummer, die der eingegebenen am ähnlichsten ist?
Jedenfalls habe ich die Weiterleitungen jetzt deaktiviert. Außerdem habe ich im Router Anrufe zu Mobilfunkanschlüssen blockiert, da ich die Preise, die die Telekom dafür verlangt, zu hoch finde. Stattdessen rufen wir Mobilfunkanschlüsse nur noch vom Handy aus an. Dank All-Net-Flat kosten sie da nichts extra.
Grüße vom Sonnenhügler
Tja, und hättest du Mobilfunk bei der Telekom dann könntest du MagentaEins nehmen und hättest somit eine FullFlat vom Festnetz in alle Handynetze
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vor 4 Monaten
Was passiert eigentlich, wenn man versehentlich eine Weiterleitung zu einer nicht vergebenen Rufnummer einrichtet? Ändert dann die Telekom auch einfach das Weiterleitungsziel zu einer Rufnummer, die der eingegebenen am ähnlichsten ist?
Hallo,
heute habe ich meine Telekom-Rechnung bekommen. Darauf sind zusätzliche Verbindungskosten aufgeführt, die aus einer Anrufweiterleitung (in der Vermittlungsstelle) von einer meiner Festnetznummern zu meinem Handy entstanden sind.
Im Prinzip sind diese Kosten legitim, denn Weiterleitungen zu Mobilfunkanschlüssen sind bei meinem Tarif (MagentaZuhause L) nunmal kostenpflichtig. Aaaaber: ich hatte diese Weiterleitungen mit einer Call-by-Call-Vorwahl eingerichtet. Call by Call wurde bekanntlich abgeschafft, aber ich habe vergessen, die Weiterleitung zu deaktivieren. Folglich bestand sie weiter, allerdings mit einer nunmehr nicht mehr gültigen Zielrufnummer.
Die Telekom nahm das zum Anlass, die Zielrufnummer zu ändern, indem einfach die Call-by-Call-Vorwahl entfernt wurde. Das geschah eigenmächtig und ohne mich zu benachrichtigen. Folge: die Weiterleitung funktionierte wieder, war aber nun mehr als zehn Mal so teuer wie über die ehemals genutzte Call-by-call-Vorwahl. Das war ganz und gar nicht in meinem Sinne.
Frage: ist das zulässig? Hätte nicht die Zielrufnummer unangetastet bleiben müssen? (zwar mit der Folge, dass die Weiterleitung nach der Abschaltung von Call-by-call nicht mehr funktioniert, aber das wäre dann mein Problem gewesen). Oder hätte die Telekom, wenn sie schon eigenmächtig und ohne Wissen des Kunden die Rufnummer ändert, die Weiterleitung nicht sicherheitshalber erstmal deaktivieren müssen?
Was passiert eigentlich, wenn man versehentlich eine Weiterleitung zu einer nicht vergebenen Rufnummer einrichtet? Ändert dann die Telekom auch einfach das Weiterleitungsziel zu einer Rufnummer, die der eingegebenen am ähnlichsten ist?
Jedenfalls habe ich die Weiterleitungen jetzt deaktiviert. Außerdem habe ich im Router Anrufe zu Mobilfunkanschlüssen blockiert, da ich die Preise, die die Telekom dafür verlangt, zu hoch finde. Stattdessen rufen wir Mobilfunkanschlüsse nur noch vom Handy aus an. Dank All-Net-Flat kosten sie da nichts extra.
Grüße vom Sonnenhügler
Hm, sonderbare Gedankengänge hast du da, probiere es doch einfach mal aus, dann wirst du feststellen was da passiert.
Du wirst sehen dass da die Telekom keine Nummern ändert
0
vor 4 Monaten
Was passiert eigentlich, wenn man versehentlich eine Weiterleitung zu einer nicht vergebenen Rufnummer einrichtet? Ändert dann die Telekom auch einfach das Weiterleitungsziel zu einer Rufnummer, die der eingegebenen am ähnlichsten ist?
Hallo,
heute habe ich meine Telekom-Rechnung bekommen. Darauf sind zusätzliche Verbindungskosten aufgeführt, die aus einer Anrufweiterleitung (in der Vermittlungsstelle) von einer meiner Festnetznummern zu meinem Handy entstanden sind.
Im Prinzip sind diese Kosten legitim, denn Weiterleitungen zu Mobilfunkanschlüssen sind bei meinem Tarif (MagentaZuhause L) nunmal kostenpflichtig. Aaaaber: ich hatte diese Weiterleitungen mit einer Call-by-Call-Vorwahl eingerichtet. Call by Call wurde bekanntlich abgeschafft, aber ich habe vergessen, die Weiterleitung zu deaktivieren. Folglich bestand sie weiter, allerdings mit einer nunmehr nicht mehr gültigen Zielrufnummer.
Die Telekom nahm das zum Anlass, die Zielrufnummer zu ändern, indem einfach die Call-by-Call-Vorwahl entfernt wurde. Das geschah eigenmächtig und ohne mich zu benachrichtigen. Folge: die Weiterleitung funktionierte wieder, war aber nun mehr als zehn Mal so teuer wie über die ehemals genutzte Call-by-call-Vorwahl. Das war ganz und gar nicht in meinem Sinne.
Frage: ist das zulässig? Hätte nicht die Zielrufnummer unangetastet bleiben müssen? (zwar mit der Folge, dass die Weiterleitung nach der Abschaltung von Call-by-call nicht mehr funktioniert, aber das wäre dann mein Problem gewesen). Oder hätte die Telekom, wenn sie schon eigenmächtig und ohne Wissen des Kunden die Rufnummer ändert, die Weiterleitung nicht sicherheitshalber erstmal deaktivieren müssen?
Was passiert eigentlich, wenn man versehentlich eine Weiterleitung zu einer nicht vergebenen Rufnummer einrichtet? Ändert dann die Telekom auch einfach das Weiterleitungsziel zu einer Rufnummer, die der eingegebenen am ähnlichsten ist?
Jedenfalls habe ich die Weiterleitungen jetzt deaktiviert. Außerdem habe ich im Router Anrufe zu Mobilfunkanschlüssen blockiert, da ich die Preise, die die Telekom dafür verlangt, zu hoch finde. Stattdessen rufen wir Mobilfunkanschlüsse nur noch vom Handy aus an. Dank All-Net-Flat kosten sie da nichts extra.
Grüße vom Sonnenhügler
Ne, auf die nächst höhere!
Ironie off!
Das das Quatsch ist, weißt du selber, aber du wolltet halt dringend noch was böses schreiben!
Oder?
👋
0
vor 4 Monaten
@Sonnenhügler_1
nur zur Info.
Hättest du MagentaEins auf dem Festnetz Anschluss, wären auch Anrufe vom Festnetzanschluss aus oder per seiner Weiterleitung ins deutsche Mobilfunk Netz inklusive auf normale Mobilfunk Nummern (ausgenommen diejenigen, welche generell kostenpflichtig wären, gibt ja so Rufnummern von Firmen, die kassieren, wenn man sie anruft).
Siehe:
https://www.telekom.de/magenta-eins
0
vor 4 Monaten
Aaaaber: ich hatte diese Weiterleitungen mit einer Call-by-Call-Vorwahl eingerichtet.
Hallo,
heute habe ich meine Telekom-Rechnung bekommen. Darauf sind zusätzliche Verbindungskosten aufgeführt, die aus einer Anrufweiterleitung (in der Vermittlungsstelle) von einer meiner Festnetznummern zu meinem Handy entstanden sind.
Im Prinzip sind diese Kosten legitim, denn Weiterleitungen zu Mobilfunkanschlüssen sind bei meinem Tarif (MagentaZuhause L) nunmal kostenpflichtig. Aaaaber: ich hatte diese Weiterleitungen mit einer Call-by-Call-Vorwahl eingerichtet. Call by Call wurde bekanntlich abgeschafft, aber ich habe vergessen, die Weiterleitung zu deaktivieren. Folglich bestand sie weiter, allerdings mit einer nunmehr nicht mehr gültigen Zielrufnummer.
Die Telekom nahm das zum Anlass, die Zielrufnummer zu ändern, indem einfach die Call-by-Call-Vorwahl entfernt wurde. Das geschah eigenmächtig und ohne mich zu benachrichtigen. Folge: die Weiterleitung funktionierte wieder, war aber nun mehr als zehn Mal so teuer wie über die ehemals genutzte Call-by-call-Vorwahl. Das war ganz und gar nicht in meinem Sinne.
Frage: ist das zulässig? Hätte nicht die Zielrufnummer unangetastet bleiben müssen? (zwar mit der Folge, dass die Weiterleitung nach der Abschaltung von Call-by-call nicht mehr funktioniert, aber das wäre dann mein Problem gewesen). Oder hätte die Telekom, wenn sie schon eigenmächtig und ohne Wissen des Kunden die Rufnummer ändert, die Weiterleitung nicht sicherheitshalber erstmal deaktivieren müssen?
Was passiert eigentlich, wenn man versehentlich eine Weiterleitung zu einer nicht vergebenen Rufnummer einrichtet? Ändert dann die Telekom auch einfach das Weiterleitungsziel zu einer Rufnummer, die der eingegebenen am ähnlichsten ist?
Jedenfalls habe ich die Weiterleitungen jetzt deaktiviert. Außerdem habe ich im Router Anrufe zu Mobilfunkanschlüssen blockiert, da ich die Preise, die die Telekom dafür verlangt, zu hoch finde. Stattdessen rufen wir Mobilfunkanschlüsse nur noch vom Handy aus an. Dank All-Net-Flat kosten sie da nichts extra.
Grüße vom Sonnenhügler
das kann ja nur auf dem Router oder im Telefon gewesen sein und diese Rufnummer hat bestimmt niemand von der Telekom umkonfiguriert - wie auch.
Wenn diese Rufnummer nun nicht trotzdem bei dir klingeln würde, hättest du oder andere auch wieder was zu meckern - nach dem Motto.
Ich hatte einen Notfall und der Anruf ging nicht raus, weil der konfigurierte Call-by-call nicht ging - jetzt bin ich gestoben - ok vermutlich letzteres nicht.
Manchen kann man es einfach NIE recht machen - jeder dreht es sich wie er es gerade braucht.
Wenn es überhaupt so ist wie du schreibst
0
vor 4 Monaten
Versetzen wir uns mal kurz in die Telekom :-)
Ich habe eben testweise von meinem Telekom Festnetz aus versucht, eine andere Festnetznummer via Call-by-Call zu erreichen. Da kommt eine Ansage, dass seit dem 1. Januar 2025 Call-by-Call nicht mehr unterstützt wird und man zu den regulären Telekomtarifen telefoniert. Nach der Ansage wurde die Verbindung hergestellt. Das ist zweifellos in Ordnung.
Was macht man jetzt mit automatischen Weiterleitungen?
1) Die Ansage abspielen macht keinen Sinn. Wem sollte man die vorspielen?
2) Keine Verbindung herstellen. Wäre möglich. Würde aber ggfs. wochenlang zu verpassten Anrufen führen, bis man das bemerkt. Die Beschwerden von Selbständigen, die über Verdienstausfall klagen. Kranke Kinder, die nicht im Kindergarten abgeholt werden, Hilferuf der gestürzten Oma. etc. Was auch immer für einen persönlich gerade wichtig ist. Keine gute Lösung.
3) Man führt die Weiterleitung ohne Call-by-Call aus
So gesehen halte ich die Lösung 3) für durchaus vertretbar. Es ist immerhin der von Dir gewählte Call-by-Call Anbieter, der seinen Dienst eingestellt hat.
9
Antwort
von
vor 3 Monaten
Man kann dem Anrufer eine Ansage vorspielen und ihn dann zu Telekom-Preisen verbinden, das wäre ok gewesen.
Ich hätte mir gewünscht, dass die Telekom nicht an der Nummer rumpfuscht, das ist alles. Man kann dem Anrufer eine Ansage vorspielen und ihn dann zu Telekom-Preisen verbinden, das wäre ok gewesen. Damit entfallen auch sämtliche Bedenken, dass z. B. in lebensbedrohlichen Situationen keine Verbindung zustandekommt.
Eine ähnliche Eigenmächtigkeit der Telekom hat mich schon vor vielen Jahren geärgert. Meine Tanten (beide über 80) wollten am Telefon sehen, wer anruft. Ihr alter analoger Festnetztarif unterstützte kein CLIP, also sind sie zu T-Net Call Plus gewechselt. Was meine Tanten nicht wussten: die bei T-Net Call Plus enthaltene T-Net-Box wird standardmäßig aktiviert (bei Nichtmelden). Folge: wichtige Anrufe in Abwesenheit sind ohne Wissen meiner Tanten auf der T-Net-Box gelandet. Darunter war ein Anruf, dass ein Freund aus den USA sich gerne mit meinen Tanten treffen wollte und um Rückruf bat. Als meine Tanten den Anruf dann endlich abgehört haben, war der Freund längst wieder abgereist. Sie haben ihn nie wiedergesehen. Ein anderer Anruf kam von einem Reisebüro, bei dem meine Tanten eine Busreise gebucht hatten. Es war eine Mitteilung, dass sich die Abfahrt des Busses um 2 Stunden verschiebt. Meine Tanten wussten das nicht und sind zu früh zum Treffpunkt gekommen. Dort standen sie dann bei Eiseskälte 2 Stunden herum.
Das kam mir so vor als wenn man beim Autohändler ein Cabrio kauft und der übergibt es mit offenem Dach, obwohl es gerade in Strömen regnet. Dazu liefert er die Begründung: "Sie wollten ja ein Dach zum Öffnen, also haben wir das schon mal für Sie aufgemacht".
Aber bestimmt kommt jetzt wieder ein Kommentar, der auch dieses Vorgehen rechtfertigt und als völlig korrekt bezeichnet.
Den Anrufer interessiert nicht zu welchen Konditionen er verbunden wird da DU die bezahlst.
Antwort
von
vor 3 Monaten
Guten Morgen @Sonnenhügler_1,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Die Abschaltung von Call-by-Call ist keine Maßnahme, die von uns veranlasst wurde. Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur, dem Verband der Telekommunikationsanbieter und Mehrwertdienste sowie den Verbindungsnetzbetreibern wurde Mitte 2023 beschlossen, Call-by-Call zum Jahresende 2024 an allen Festnetz-Anschlüssen zu beenden.
Es gibt den Dienst so nicht mehr und ist völlig veraltet.
Die Nummer wurde nicht von uns abgeändert, sondern es gibt diese Nummern einfach nicht mehr, was dir ja auch in der Bandansage erklärt wird.
Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen.
Benötigst du noch Unterstützung?
Liebe Grüße
Behar
Antwort
von
vor 3 Monaten
Die Tanten sind ein gutes Beispiel - unterstellen wir einmal, dass sie eine Weiterleitung via Call-by-Call eingerichtet hatten:
Der Freund aus Amerika hätte am 1. Januar die Tanten nicht mehr erreicht und von dem verspäteten Bus am 2. Januar hätten sie auch nichts erfahren. Das hättest Du gewollt?
Ich habe das Verhalten der Telekom auch nie als "völlig korrekt" bezeichnet, sondern als "vertretbar".
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Monaten
@Sonnenhügler_1
Das mit der Tante halte ich schlicht für Grimms Märchen, sorry - denn die Box ruft an, wenn es eine Nachricht auf ihr gespeichert ist.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von