Todesfall - Telekom ignoriert Kuendigung vom 2.11.2025 & mehrfache Beschwerden

vor 2 Tagen

Hallo, 

Die Telekom hat bereits vor Monaten die Kuendigung vom 2.11.2025 per Einschreiben (Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn) erhalten, weil meine Patentante in eine Pflegeeinrichtung ziehen musste und ihren Festnetzanschluss, den sie fuer ueber 30 Jahre hatte, nicht mitnehmen konnte. Die Wohnung wurde zum 31.12.2025 aufgeloest und existiert nicht mehr.

Wir sind davon ausgegangen, dass es zu keinen weiteren Abbuchungen im Januar 2026 kommen wuerde. Leider ist meine Patentante am 6.2.2026 auch verstorben. Wir haben durch die Bank Zugriff auf ihr Konto erhalten und feststellen duerfen, dass die Telekom anscheinend die Kuendigung ignoriert hat und weiter den monatlichen Betrag abgebucht hat. 

Nachdem wir ueber das Kontaktformular auf der Webseite die Telekom 3x (Kuendigungsformular & 2 Beschwerden) ueber die Kuendigung vom 2.11.2025 sowie den Tod des Verragsinhabers mit Kopie des Leichenschauscheins informiert haben, haben wir eine Kuendigungsbestaetigung zum 19.3.2026 erhalten. Das ist vollkommen inakzeptabel ist, da der Vertrag bereits am 2.11.2025 gekuendigt wurde und bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung sowie bei Tod ein Sonderkuendigungsrecht existiert.

Leider haben wir bis heute keine Antwort auf unsere mehrfachen Beschwerden erhalten. Der Kuendigungstermin wuerde ebenfalls nicht angepasst und eine Rueckerstattung fuer die zuviel abgebuchten Betraege ist ebenfalls nicht geschen. Stattdessen erhielten wir heute eine Email mit der Aufforderung die Adresse der Vertraginhaberin zu aendern (siehe Anlage). 

Um es noch ein ganz klar festzuhalten: 

Die Vertragsinhaberin ist tot und befindet sich in einer Urne. Die neue Adresse ist der Friedhof in der Moltkestrasse 41A in 12203 Berlin. Ich bezweifel aber sehr, dass der Vertragsinhaber dort Post erhalten wird. 

Die Vorgehensweise der Telekom ist eine absolute Katastrophe und eine Zumutung fuer die Angehoerigen der verstorbenen Vertragsinhaberin.

Wir fordern Sie hiermit erneut auf, den Kuendigungstermin zu korregieren, die Kuendigungsbestaetigung an die in der Vollmacht angegeben Adresse zu schicken, und die zuviel abgebuchten Betraege auf das Konto der verstorbenen Vertragsinhaberin zurueckzuerstatten. 

Wir moechten keinen Anruf von Ihnen. 

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    • vor 2 Tagen

      marie_kailua

      Wir moechten keinen Anruf von Ihnen. 

      Hallo, 

      Die Telekom hat bereits vor Monaten die Kuendigung vom 2.11.2025 per Einschreiben (Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn) erhalten, weil meine Patentante in eine Pflegeeinrichtung ziehen musste und ihren Festnetzanschluss, den sie fuer ueber 30 Jahre hatte, nicht mitnehmen konnte. Die Wohnung wurde zum 31.12.2025 aufgeloest und existiert nicht mehr.

      Wir sind davon ausgegangen, dass es zu keinen weiteren Abbuchungen im Januar 2026 kommen wuerde. Leider ist meine Patentante am 6.2.2026 auch verstorben. Wir haben durch die Bank Zugriff auf ihr Konto erhalten und feststellen duerfen, dass die Telekom anscheinend die Kuendigung ignoriert hat und weiter den monatlichen Betrag abgebucht hat. 

      Nachdem wir ueber das Kontaktformular auf der Webseite die Telekom 3x (Kuendigungsformular & 2 Beschwerden) ueber die Kuendigung vom 2.11.2025 sowie den Tod des Verragsinhabers mit Kopie des Leichenschauscheins informiert haben, haben wir eine Kuendigungsbestaetigung zum 19.3.2026 erhalten. Das ist vollkommen inakzeptabel ist, da der Vertrag bereits am 2.11.2025 gekuendigt wurde und bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung sowie bei Tod ein Sonderkuendigungsrecht existiert.

      Leider haben wir bis heute keine Antwort auf unsere mehrfachen Beschwerden erhalten. Der Kuendigungstermin wuerde ebenfalls nicht angepasst und eine Rueckerstattung fuer die zuviel abgebuchten Betraege ist ebenfalls nicht geschen. Stattdessen erhielten wir heute eine Email mit der Aufforderung die Adresse der Vertraginhaberin zu aendern (siehe Anlage). 

      Um es noch ein ganz klar festzuhalten: 

      Die Vertragsinhaberin ist tot und befindet sich in einer Urne. Die neue Adresse ist der Friedhof in der Moltkestrasse 41A in 12203 Berlin. Ich bezweifel aber sehr, dass der Vertragsinhaber dort Post erhalten wird. 

      Die Vorgehensweise der Telekom ist eine absolute Katastrophe und eine Zumutung fuer die Angehoerigen der verstorbenen Vertragsinhaberin.

      Wir fordern Sie hiermit erneut auf, den Kuendigungstermin zu korregieren, die Kuendigungsbestaetigung an die in der Vollmacht angegeben Adresse zu schicken, und die zuviel abgebuchten Betraege auf das Konto der verstorbenen Vertragsinhaberin zurueckzuerstatten. 

      Wir moechten keinen Anruf von Ihnen. 

      marie_kailua

      Wir moechten keinen Anruf von Ihnen. 

      Dann kann das Team leider nicht helfen. 

      Zwecks Legitimation ist ein Anruf nötig 

      Dann nur hier 

      Kontaktformular zum Telekom hilft Team 

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/telekom-hilft-kontaktformular

      8

      von

      vor 2 Tagen

      marie_kailua

      Ein Anruf ist nicht notwendig, denn der Telekom liegt eine rechtsgültige transmortale Vollmacht mit der Kündigung vom 2.11.2025 vor

      Hallo @Marcel2605 

      Ihre Antwort war nutzlos.

      1. Den Link zum Kontaktformular habe ich bereits mehrfach benutzt und ich erhalte keine Antwort. Alle Dokumente (Kündigung, transmortale Vollmacht, Anmeldung Pflegeeinrichtung, Leichenschauschein) wurden bereits mehrfach über das Kontaktformular eingereicht.  Wir haben die Bestaetigungen von jeder Mitteilung vorliegen. 
      2. Ein Anruf ist nicht notwendig, denn der Telekom liegt eine rechtsgültige transmortale Vollmacht mit der Kündigung vom 2.11.2025 vor. 
      3. Der Gesetzgeber verlangt nicht, dass eine Legitimationsprüfung telefonisch erfolgen muss. 

      Aus rechtlichen Gründen müssen alle Angelegenheiten bzgl der Kündigung von Versicherungen, Kontos, etc schriftlich erfolgen, wie Ihnen bekannt sein sollte. Das Nachlassgericht kann Ihnen das gerne bestätigen.

      marie_kailua

      Ein Anruf ist nicht notwendig, denn der Telekom liegt eine rechtsgültige transmortale Vollmacht mit der Kündigung vom 2.11.2025 vor

      Du nutzt die community, wo hier Telekom Mitarbeiter*innen tätig sind. 

      Damit das Team helfen kann, ist ein Anruf zwingend nötig. Zwecks Legitimation. 

      Glaub mir, nutze die Hilfe. Dann geht alles schneller. Das Team ist erstklassig und vertrauenswürdig. 

      Wenn du das weiterhin nicht möchtest, musst du bitte das Kontaktformular nutzen 

      von

      vor 2 Tagen

      Joulinar

      Könnte schwer werden, da Vertragsinhaberin verstorben. Hier geht's sicher nur mit den Hinterbliebenen vermute ich.???

      Leider ein trauriges Thema um das man sich kümmern muss. Da steht man ungerne alleine im Regen.

      Marcel2605

      Zwecks Legitimation ist ein Anruf nötig 

      Dann kann das Team leider nicht helfen.  Zwecks Legitimation ist ein Anruf nötig  Dann nur hier  Kontaktformular zum Telekom hilft Team  https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/telekom-hilft-kontaktformular
      Marcel2605

      Zwecks Legitimation ist ein Anruf nötig 

      Könnte schwer werden, da Vertragsinhaberin verstorben. Hier geht's sicher nur mit den Hinterbliebenen vermute ich.???

      Leider ein trauriges Thema um das man sich kümmern muss. Da steht man ungerne alleine im Regen.

      Joulinar

      Könnte schwer werden, da Vertragsinhaberin verstorben. Hier geht's sicher nur mit den Hinterbliebenen vermute ich.???

      Leider ein trauriges Thema um das man sich kümmern muss. Da steht man ungerne alleine im Regen.

      Schon klar. Aber dann gibt es Erben etc, die alles weitere klären 

      von

      vor 2 Tagen

      marie_kailua

      Der Gesetzgeber verlangt nicht, dass eine Legitimationsprüfung telefonisch erfolgen muss. 

      Hallo @Marcel2605 

      Ihre Antwort war nutzlos.

      1. Den Link zum Kontaktformular habe ich bereits mehrfach benutzt und ich erhalte keine Antwort. Alle Dokumente (Kündigung, transmortale Vollmacht, Anmeldung Pflegeeinrichtung, Leichenschauschein) wurden bereits mehrfach über das Kontaktformular eingereicht.  Wir haben die Bestaetigungen von jeder Mitteilung vorliegen. 
      2. Ein Anruf ist nicht notwendig, denn der Telekom liegt eine rechtsgültige transmortale Vollmacht mit der Kündigung vom 2.11.2025 vor. 
      3. Der Gesetzgeber verlangt nicht, dass eine Legitimationsprüfung telefonisch erfolgen muss. 

      Aus rechtlichen Gründen müssen alle Angelegenheiten bzgl der Kündigung von Versicherungen, Kontos, etc schriftlich erfolgen, wie Ihnen bekannt sein sollte. Das Nachlassgericht kann Ihnen das gerne bestätigen.

      marie_kailua

      Der Gesetzgeber verlangt nicht, dass eine Legitimationsprüfung telefonisch erfolgen muss. 

      Um Missverständnisse zu vermeiden, es geht nicht da drum die Kündigung zu legitimieren sondern Sie als Person hier in einem Internet Forum. Ich möchte ihnen nicht zu nahe treten in der traurigen Situation, aber jeder kann hier so ziemlich alles schreiben. Es gibt ja keine Echtheitsprüfung.

      Damit das Telekom Hilfe Team ihnen helfen kann, muss es sie als Person identifizieren. Die Kollegen sind auch ganz nett und wollen nichts verkaufen, nur helfen. Bitte haben sie dafür Verständnis, das daher ein Anruf notwendig ist.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Tagen

      marie_kailua

      Die Telekom hat bereits vor Monaten die Kuendigung vom 2.11.2025 per Einschreiben (Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn) erhalten, weil meine Patentante in eine Pflegeeinrichtung ziehen musste und ihren Festnetzanschluss, den sie fuer ueber 30 Jahre hatte, nicht mitnehmen konnte. Die Wohnung wurde zum 31.12.2025 aufgeloest und existiert nicht mehr.

      Hallo, 

      Die Telekom hat bereits vor Monaten die Kuendigung vom 2.11.2025 per Einschreiben (Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn) erhalten, weil meine Patentante in eine Pflegeeinrichtung ziehen musste und ihren Festnetzanschluss, den sie fuer ueber 30 Jahre hatte, nicht mitnehmen konnte. Die Wohnung wurde zum 31.12.2025 aufgeloest und existiert nicht mehr.

      Wir sind davon ausgegangen, dass es zu keinen weiteren Abbuchungen im Januar 2026 kommen wuerde. Leider ist meine Patentante am 6.2.2026 auch verstorben. Wir haben durch die Bank Zugriff auf ihr Konto erhalten und feststellen duerfen, dass die Telekom anscheinend die Kuendigung ignoriert hat und weiter den monatlichen Betrag abgebucht hat. 

      Nachdem wir ueber das Kontaktformular auf der Webseite die Telekom 3x (Kuendigungsformular & 2 Beschwerden) ueber die Kuendigung vom 2.11.2025 sowie den Tod des Verragsinhabers mit Kopie des Leichenschauscheins informiert haben, haben wir eine Kuendigungsbestaetigung zum 19.3.2026 erhalten. Das ist vollkommen inakzeptabel ist, da der Vertrag bereits am 2.11.2025 gekuendigt wurde und bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung sowie bei Tod ein Sonderkuendigungsrecht existiert.

      Leider haben wir bis heute keine Antwort auf unsere mehrfachen Beschwerden erhalten. Der Kuendigungstermin wuerde ebenfalls nicht angepasst und eine Rueckerstattung fuer die zuviel abgebuchten Betraege ist ebenfalls nicht geschen. Stattdessen erhielten wir heute eine Email mit der Aufforderung die Adresse der Vertraginhaberin zu aendern (siehe Anlage). 

      Um es noch ein ganz klar festzuhalten: 

      Die Vertragsinhaberin ist tot und befindet sich in einer Urne. Die neue Adresse ist der Friedhof in der Moltkestrasse 41A in 12203 Berlin. Ich bezweifel aber sehr, dass der Vertragsinhaber dort Post erhalten wird. 

      Die Vorgehensweise der Telekom ist eine absolute Katastrophe und eine Zumutung fuer die Angehoerigen der verstorbenen Vertragsinhaberin.

      Wir fordern Sie hiermit erneut auf, den Kuendigungstermin zu korregieren, die Kuendigungsbestaetigung an die in der Vollmacht angegeben Adresse zu schicken, und die zuviel abgebuchten Betraege auf das Konto der verstorbenen Vertragsinhaberin zurueckzuerstatten. 

      Wir moechten keinen Anruf von Ihnen. 

      marie_kailua

      Die Telekom hat bereits vor Monaten die Kuendigung vom 2.11.2025 per Einschreiben (Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn) erhalten, weil meine Patentante in eine Pflegeeinrichtung ziehen musste und ihren Festnetzanschluss, den sie fuer ueber 30 Jahre hatte, nicht mitnehmen konnte. Die Wohnung wurde zum 31.12.2025 aufgeloest und existiert nicht mehr.

      Verträge die aus der Mindestlaufzeit raus sind, können täglich mit eine Freist von einem Monat gekündigt werden. Sollte der Vertrag die letzten 24 Monate für dem 2.11.2025 nicht geändert worden sein, so wäre das auch hier der Fall gewesen. 

      Den Unsinn mit Einschreiben, dazu auch noch an ein Postfach hättest Du Dir sparen können. Oder was glaubst Du was mit der Post bei einem Konzern wie der Telekom mit Briefen an ein Postfach passiert die täglich haufenweise eingehen?  Die Hausanschrift der Telekom ist übrigens: Landgrabenweg 151, 53227 Bonn. 

      marie_kailua

      Umzug in eine Pflegeeinrichtung sowie bei Tod ein Sonderkuendigungsrecht existiert.

      Hallo, 

      Die Telekom hat bereits vor Monaten die Kuendigung vom 2.11.2025 per Einschreiben (Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn) erhalten, weil meine Patentante in eine Pflegeeinrichtung ziehen musste und ihren Festnetzanschluss, den sie fuer ueber 30 Jahre hatte, nicht mitnehmen konnte. Die Wohnung wurde zum 31.12.2025 aufgeloest und existiert nicht mehr.

      Wir sind davon ausgegangen, dass es zu keinen weiteren Abbuchungen im Januar 2026 kommen wuerde. Leider ist meine Patentante am 6.2.2026 auch verstorben. Wir haben durch die Bank Zugriff auf ihr Konto erhalten und feststellen duerfen, dass die Telekom anscheinend die Kuendigung ignoriert hat und weiter den monatlichen Betrag abgebucht hat. 

      Nachdem wir ueber das Kontaktformular auf der Webseite die Telekom 3x (Kuendigungsformular & 2 Beschwerden) ueber die Kuendigung vom 2.11.2025 sowie den Tod des Verragsinhabers mit Kopie des Leichenschauscheins informiert haben, haben wir eine Kuendigungsbestaetigung zum 19.3.2026 erhalten. Das ist vollkommen inakzeptabel ist, da der Vertrag bereits am 2.11.2025 gekuendigt wurde und bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung sowie bei Tod ein Sonderkuendigungsrecht existiert.

      Leider haben wir bis heute keine Antwort auf unsere mehrfachen Beschwerden erhalten. Der Kuendigungstermin wuerde ebenfalls nicht angepasst und eine Rueckerstattung fuer die zuviel abgebuchten Betraege ist ebenfalls nicht geschen. Stattdessen erhielten wir heute eine Email mit der Aufforderung die Adresse der Vertraginhaberin zu aendern (siehe Anlage). 

      Um es noch ein ganz klar festzuhalten: 

      Die Vertragsinhaberin ist tot und befindet sich in einer Urne. Die neue Adresse ist der Friedhof in der Moltkestrasse 41A in 12203 Berlin. Ich bezweifel aber sehr, dass der Vertragsinhaber dort Post erhalten wird. 

      Die Vorgehensweise der Telekom ist eine absolute Katastrophe und eine Zumutung fuer die Angehoerigen der verstorbenen Vertragsinhaberin.

      Wir fordern Sie hiermit erneut auf, den Kuendigungstermin zu korregieren, die Kuendigungsbestaetigung an die in der Vollmacht angegeben Adresse zu schicken, und die zuviel abgebuchten Betraege auf das Konto der verstorbenen Vertragsinhaberin zurueckzuerstatten. 

      Wir moechten keinen Anruf von Ihnen. 

      marie_kailua

      Umzug in eine Pflegeeinrichtung sowie bei Tod ein Sonderkuendigungsrecht existiert.

      Bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung wäre dieser bei Bedarf auch als Umzug bei der Telekom zu melden. Kann die Telekom den AS in der Pflegeeinrichtung schalten, was durchaus der Fall ist, so besteht kein Sonderkündigungsrecht. Aber wie bereits geschrieben, eine einfache Kündigung nach der Mindestlaufzeit ist immer möglich. 

      Wahrscheinlich hat sich das ganze nur überschnitten, die Kündigung ist zum Dezember wirksam, das dann noch eine Rechnung kommt und im Anschluss eine Abschlussrechnung mit der dann auch die zu viel gezahlten Beträge rückerstattet werden ist ein ganz normaler Vorgang

      1

      von

      vor 15 Stunden

      Vielen Dank für den Hinweis auf die Hausanschrift der Telekom. Das war sehr hilfreich. Ich werde mir dies für die Zukunft merken.

      Meine 71-jährige Mutter ist es gewohnt, Kündigungen per Einschreiben abzuschicken, und ich gehe davon aus, dass sie die Postfach Adresse auf einer Rechnung in der Wohnung meiner Patentante im Oktober 2025 gefunden hat. Meine Mutter war für 46 Jahre Krankenschwester und die Büroarbeit ist nicht ihre Stärke 😟.  

      Was die Mitnahme des Anschluss betrifft, so hätte meine Patentante gerne ihren alten Festnetzanschluss und das Telefon mit den grossen Tasten sowie ihren Kabelanschluss mit in die Pflegeeinrichtung genommen, aber es war leider aus technischen Gründen in diesem Gebäude nicht möglich. Der Festnetz- und TV-Anschluss hätte über das Internet laufen müssen, aber sie wollte keinen Internetanschluss haben. Ältere Leute mögen häufig keine Veränderungen und man hat leider auch nicht viele Möglichkeiten, wenn man auf einmal ein Einzelzimmer für Pflegestufe 4 braucht. 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Tag

      marie_kailua

      Ein Anruf ist nicht notwendig, denn der Telekom liegt eine rechtsgültige transmortale Vollmacht mit der Kündigung vom 2.11.2025 vor. 

      Hallo @Marcel2605 

      Ihre Antwort war nutzlos.

      1. Den Link zum Kontaktformular habe ich bereits mehrfach benutzt und ich erhalte keine Antwort. Alle Dokumente (Kündigung, transmortale Vollmacht, Anmeldung Pflegeeinrichtung, Leichenschauschein) wurden bereits mehrfach über das Kontaktformular eingereicht.  Wir haben die Bestaetigungen von jeder Mitteilung vorliegen. 
      2. Ein Anruf ist nicht notwendig, denn der Telekom liegt eine rechtsgültige transmortale Vollmacht mit der Kündigung vom 2.11.2025 vor. 
      3. Der Gesetzgeber verlangt nicht, dass eine Legitimationsprüfung telefonisch erfolgen muss. 

      Aus rechtlichen Gründen müssen alle Angelegenheiten bzgl der Kündigung von Versicherungen, Kontos, etc schriftlich erfolgen, wie Ihnen bekannt sein sollte. Das Nachlassgericht kann Ihnen das gerne bestätigen.

      marie_kailua

      Ein Anruf ist nicht notwendig, denn der Telekom liegt eine rechtsgültige transmortale Vollmacht mit der Kündigung vom 2.11.2025 vor. 

      Und wer belegt nun, dass Du @marie_kailua hier nun der Vollmachtsberechtigte bist? Genau das wird mit dem Telefonat geklärt.

      4

      von

      vor 15 Stunden

      Hallo @marie_kailua,

       

      ich möchte Ihnen zunächst mein aufrichtiges Beileid aussprechen. Da Sie nun heute von den Kollegen eine Antwort erhalten haben und die Bearbeitung nun an der richtigen Stelle erfolgt, müssen wir uns nicht weiter um die Legitimation kümmern.

       

      Ich wünsche Ihnen, dass die Bearbeitung schnell und zu Ihrer Zufriedenheit abgeschlossen wird. Sollten Sie dennoch unsere Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich erneut an uns zu wenden.

       

      Beste Grüße

      Claudia

      0

      von

      vor 15 Stunden

      marie_kailua
      Ein reines Telefonat reicht für strenge, rechtlich bindende Identifikationen für Verträge in der Regel nicht aus. Jeder Rechtsanwalt kann Ihnen das bestätigen.

      Ein reines Telefonat reicht für strenge, rechtlich bindende Identifikationen für Verträge in der Regel nicht aus. Jeder Rechtsanwalt kann Ihnen das bestätigen.

      marie_kailua

      Ein reines Telefonat reicht für strenge, rechtlich bindende Identifikationen für Verträge in der Regel nicht aus. Jeder Rechtsanwalt kann Ihnen das bestätigen.

      Dann ist hier Ende und es gibt keine weitere Unterstützung.

      Kleine Anmerkung, ich habe von Juli 2021 bis Januar 2026 sechs Verwandte gehen lassen müssen und hatte nie aber wirklich nie auch nur im Ansatz Probleme mit der Kündigung der Verträge, das ganze ohne Vollmacht, ohne Erbschein, lediglich eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde wurde eingereicht und die Verträge wurden taggenau gekündigt. 

      von

      vor 14 Stunden

      holzher24

      lediglich eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde

      marie_kailua
      Ein reines Telefonat reicht für strenge, rechtlich bindende Identifikationen für Verträge in der Regel nicht aus. Jeder Rechtsanwalt kann Ihnen das bestätigen.

      Ein reines Telefonat reicht für strenge, rechtlich bindende Identifikationen für Verträge in der Regel nicht aus. Jeder Rechtsanwalt kann Ihnen das bestätigen.

      marie_kailua

      Ein reines Telefonat reicht für strenge, rechtlich bindende Identifikationen für Verträge in der Regel nicht aus. Jeder Rechtsanwalt kann Ihnen das bestätigen.

      Dann ist hier Ende und es gibt keine weitere Unterstützung.

      Kleine Anmerkung, ich habe von Juli 2021 bis Januar 2026 sechs Verwandte gehen lassen müssen und hatte nie aber wirklich nie auch nur im Ansatz Probleme mit der Kündigung der Verträge, das ganze ohne Vollmacht, ohne Erbschein, lediglich eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde wurde eingereicht und die Verträge wurden taggenau gekündigt. 

      holzher24

      lediglich eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde

      Bei mir waren es drei Todesfälle in 2023

      Ich habe lediglich einen scan der Sterbeurkunden gesendet.Ging superflott.

      Über das Formular in www.telekom.de

      @holzher24 

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